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Auskunft???

Themenstarteram 27. Juli 2012 um 19:28

Hallo deville73!

Das ist schade,dass mein Thema geschlossen wurde.

Vielleicht könnte man mir als Neuling in diesem Forum erklären warum und weshalb?

Oder ich sollte meine Frage anders formulieren...

Ich möchte den Schließzylinder wechseln.Wie genau muß ich vorgehen?

Falls diese Fragestellung auch nicht erlaubt ist,bitte ich darum,mein Mitgliedskonto wieder zu löschen.

MfG hotti 62

Beste Antwort im Thema

Bei allen Arbeiten am Rückhaltesystem gilt:

Zitat:

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang. Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerbliche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.

 

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbag erlischt die Zulassung der Airbags und damit auch die des Autos und in Folge dessen auch der Versicherungsschutz.

Weil sich Motor-Talk weder selbst, noch wir die User in rechtliche Probleme bringen wollen, müssen wir an dieser Stelle darauf hinweisen und falls nötig entweder Beiträge aus Threads editieren oder entfernen bzw. den entsprechenden Thread schließen.

Grundsätzlich werden diese Threads bei Verdacht auf DIY gesperrt, gekürzt oder entfernt. MT möchte nicht für Schäden haften. MT möchte nicht, das Dritte Ansprüche an die User stellen. Auch der Tippgeber kann in die Haftung genommen werden, wenn er fahrlässig oder leichtfertig handelt.

Gleiches gilt, wenn hier jemand einen Tipp gibt, wie man eine WFS überbrückt. Kann man nach einem Diebstahl, eine Verbindung zu dem Foreneintrag herstellen, stellt die Versicherung des Bestohlenen, Ansprüche gegen MT bzw. den User, der die Anleitung gepostet hat. Dies kann durch keine NuB verhindert werden. Die Rechtslage ist hier allerdings nicht eindeutig! MT überträgt allerdings die Haftung direkt auf den User, der die Anleitung gepostet hat. (siehe NuB 5.1)

Auch, wenn kleinere Modellspezifische Foren die Sache anders handhaben, ist es nicht ungefährlich. Kleine Foren, sind meist "Userprojekte". Sprich: Es steht kein Unternehmen dahinter, welches die Sache finanziert, entwickelt und betreibt. Auch, macht sich der "User" da keinen Kopf drüber, bis dann das 1. Forderungsschreiben im Briefkasten landet. Dann geht das Forum schnell offline, weil sich der "User" dann doch nicht so um sein Projekt kümmern kann, wie er müsste. (Ich habe schon einige Foren genau aus diesen Gründen von heute auf morgen sterben sehen!)

MfG

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Die Umgehung / Demontage der Wegfahrsperre kann u.U. einen kriminellen Akt darstellen.

Weil wir das nicht überprüfen können, ist dieses Thema von vornherein tabu auf MT.

Desweiteren dürfen Radiocodierungen etc. hier nicht öffentlich gepostet werden.

Übrigens ist ebenfalls die Demontage von Airbags und allem was dazugehört wegen des in ihm vorhandenen Sprengstoffes nicht auf MT thematisierbar. Das ergibt sich aus der Gesetzeslage den Umgang mit Sprengstoffen betreffend.

am 27. Juli 2012 um 22:33

Zitat:

Original geschrieben von hotti62

Hallo deville73!

Das ist schade,dass mein Thema geschlossen wurde.

Vielleicht könnte man mir als Neuling in diesem Forum erklären warum und weshalb?

Oder ich sollte meine Frage anders formulieren...

Ich möchte den Schließzylinder wechseln.Wie genau muß ich vorgehen?

Falls diese Fragestellung auch nicht erlaubt ist,bitte ich darum,mein Mitgliedskonto wieder zu löschen.

MfG hotti 62

Auf deiner Stelle würde ich in einen Werkstatt fahren und dort mich beraten lassen Hotti.

:rolleyes:

Irgend ein Gebrauchswagenhändler mit einem Werkstatt und einem Meister in abgelegene Gegend.

am 28. Juli 2012 um 8:14

Zitat:

Original geschrieben von deville73

Die Umgehung / Demontage der Wegfahrsperre kann u.U. einen kriminellen Akt darstellen. Weil wir das nicht überprüfen können, ist dieses Thema von vornherein tabu auf MT. Desweiteren dürfen Radiocodierungen etc. hier nicht öffentlich gepostet werden.

Übrigens ist ebenfalls die Demontage von Airbags und allem was dazugehört wegen des in ihm vorhandenen Sprengstoffes nicht auf MT thematisierbar. Das ergibt sich aus der Gesetzeslage den Umgang mit Sprengstoffen betreffend.

Sorry, aber das ist doch totaler Quatsch. Wenn hier alles, was "u.U. einen kriminellen Akt darstellen" kann, ausgeschlossen wird, kannst du das Forum zusperren. Dann dürfen nämlich auch keine Fragen zur Neulackierung, zum Motortausch, zum Radioausbau, zum Felgenwechsel und so weiter gestellt werden.

Auch ergibt sich aus "der Gesetzeslage den Umgang mit Sprengstoffen betreffend" überhaupt kein Verbot, über die Demontage von Airbags zu schreiben, wer hat dir denn das erzählt? Das Internet ist voll von Anleitungen, in allen fahrzeugspezifischen Foren wird darüber geschrieben, nur hier nicht. Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften ist jeder selbst verantwortlich.

@Kinderski:

Ich empfehle Dir die Lektüre der Nutzungsbedingungen von MotorTalk.

Die hast Du mit Deiner Anmeldung akzeptiert und jeder User sollte sich daran halten.

am 28. Juli 2012 um 9:21

Zitat:

Original geschrieben von deville73

@Kinderski: Ich empfehle Dir die Lektüre der Nutzungsbedingungen von MotorTalk. Die hast Du mit Deiner Anmeldung akzeptiert und jeder User sollte sich daran halten.

Yep, genau das tu ich mit meinem Beitrag ja:

Zitat:

5.1 Die Verantwortung für sämtliche Informationen, Daten, Texte, Software, Musik, Geräusche, Photos, Graphiken, Videos, Nachrichten oder sonstige Materialien ("Inhalt"), die unter Verwendung des MOTOR-TALK.de-Dienstes von Ihnen oder anderen Nutzern gespeichert, veröffentlicht oder übermittelt werden, insbesondere in den Foren, liegt ausschließlich und uneingeschränkt bei der Person, von der ein solcher Inhalt stammt;

[Fettung durch mich]

aus 5.3:

Zitat:

Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht: … Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die geeignet sind unmittelbar oder mittelbar zu Körper- oder Sachschäden zu führen, …

Das sind generell alle Inhalte, die den Ein- und Ausbau von irgendwelchen Teilen betreffen, die mit Lackierung zu tun haben, die sich mit Arbeiten an der Elektrik und Elektronik befassen und so weiter. Also eigentlich fast alle Beiträge. Selbst ein unvorsichtiger Umgang mit Scheibenwaschwasserfrostschutzmittelzusatz kann mitelbar gefährlich sein …

Das alles steht in euren Nutzungsbedingungen :-)

@ TE: zum Thema Airbag könntest du in modellspezifischen Foren suchen, da wird viel darüber geschrieben. Oder du versuchst es in österreichischen Foren, da gilt ein anderes Sprengstoffgesetz: zum Beispiel Airbag, Gurtstraffer, pyrotechnische Sicherheitsbatterieklemmen, Überrollschutzsysteme etc. sind keine pyrotechnischen Gegenstände im Sinne des Pyrotechnikgesetzes.

Zitat:

5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:

* Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, ... sind; dieses Verbot gilt insbesondere für Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen wie Motoren, Fahrtenschreibern, Geschwindigkeitsbegrenzern usw.

Bei allen Arbeiten am Rückhaltesystem gilt:

Zitat:

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang. Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerbliche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.

 

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbag erlischt die Zulassung der Airbags und damit auch die des Autos und in Folge dessen auch der Versicherungsschutz.

Weil sich Motor-Talk weder selbst, noch wir die User in rechtliche Probleme bringen wollen, müssen wir an dieser Stelle darauf hinweisen und falls nötig entweder Beiträge aus Threads editieren oder entfernen bzw. den entsprechenden Thread schließen.

Grundsätzlich werden diese Threads bei Verdacht auf DIY gesperrt, gekürzt oder entfernt. MT möchte nicht für Schäden haften. MT möchte nicht, das Dritte Ansprüche an die User stellen. Auch der Tippgeber kann in die Haftung genommen werden, wenn er fahrlässig oder leichtfertig handelt.

Gleiches gilt, wenn hier jemand einen Tipp gibt, wie man eine WFS überbrückt. Kann man nach einem Diebstahl, eine Verbindung zu dem Foreneintrag herstellen, stellt die Versicherung des Bestohlenen, Ansprüche gegen MT bzw. den User, der die Anleitung gepostet hat. Dies kann durch keine NuB verhindert werden. Die Rechtslage ist hier allerdings nicht eindeutig! MT überträgt allerdings die Haftung direkt auf den User, der die Anleitung gepostet hat. (siehe NuB 5.1)

Auch, wenn kleinere Modellspezifische Foren die Sache anders handhaben, ist es nicht ungefährlich. Kleine Foren, sind meist "Userprojekte". Sprich: Es steht kein Unternehmen dahinter, welches die Sache finanziert, entwickelt und betreibt. Auch, macht sich der "User" da keinen Kopf drüber, bis dann das 1. Forderungsschreiben im Briefkasten landet. Dann geht das Forum schnell offline, weil sich der "User" dann doch nicht so um sein Projekt kümmern kann, wie er müsste. (Ich habe schon einige Foren genau aus diesen Gründen von heute auf morgen sterben sehen!)

MfG

am 28. Juli 2012 um 10:41

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

… Die Rechtslage ist hier allerdings nicht eindeutig! MT überträgt allerdings die Haftung direkt auf den User, der die Anleitung gepostet hat. (siehe NuB 5.1)

Ja, das sag ich doch die ganze Zeit :-) Drum versteh ich die ganze Aufregung nicht.

Original geschrieben von Johnes Auch, wenn kleinere Modellspezifische Foren die Sache anders handhaben, ist es nicht ungefährlich. Kleine Foren, sind meist "Userprojekte". Sprich: Es steht kein Unternehmen dahinter, welches die Sache finanziert, entwickelt und betreibt. …

Es ist völlig egal, ob eine natürliche oder eine juristische Preson ein Forum betreibt.

Wenn MT Angst vor irgendwelchen Konsequenzen hat, ist das schon ok, dann werden solche Beiträge halt entfernt. Mir scheint die Auslegung der Nutzungsbedingungen nur etwas willkürlich und nicht nachvollziehbar, weil MT dann noch viel mehr Beiträge entfernen müsste, um ganz sicherzugehen. Und wie das Beispiel Österreich zeigt, sind die hier ach so gefährlichen Airbags dort völlig ungefährlich. Die Sorge ist also in meinen Augen ein wenig übertrieben.

Meine Aussage war nicht, ob juristische oder natürliche Person, sondern: Ein User, der ein Ein-Mann-Projekt aufzieht, macht sich oft nicht den Kopf. Ein Unternehmen, hat mindestens einen Anwalt, der beratend fungiert!

Zu Österreich: Die genaue Lage kann ich dir jetzt nicht schreiben, dennoch ist die Fachkunde auch dort Standard.

Zitat:

PyroTG 2010 (Quelle: http://www.ris.bka.gv.at)

Dieses Bundesgesetz findet hinsichtlich der im 3. Hauptstück enthaltenen Bestimmungen betreffend Besitz und Verwendung durch sowie Überlassung an keine Anwendung auf Personen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, pyrotechnische Gegenstände für die Fahrzeugindustrie zu erzeugen, zu bearbeiten, instand zu setzen, einzubauen oder Handel mit diesen zu treiben

Pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge sind Komponenten von Sicherheitsvorrichtungen in Fahrzeugen, die pyrotechnische Stoffe enthalten, die zur Aktivierung dieser oder anderer Vorrichtungen verwendet werden.

die Person (...) das 18. Lebensjahr vollendet hat, verlässlich ist und über die erforderliche Sachkunde oder Fachkenntnis verfügt

Einfach drauf los schrauben ist auch dort nicht erlaubt. Fachkunde ist vorgeschrieben! Sie fallen nicht unter das Pyro-Gesetz, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, was befugt ist mit den Bags zu hantieren. Dennoch gelten auch hier, weitere Vorschriften für Privatpersonen. In "D" gelten hier die Zulassungsbestimmungen, die den Verfall der BE erwirken, nicht das Sprengstoffgesetz!

MfG

Soweit es ausschließlich um das Auswechseln des Schließzylinders geht und die Wegfahrsperre im Anschluss an die Reparatur wieder ordnungsgemäß funktioniert, ist ja auch alles ok.

Allerdings klang das in dem Titel des geschlossenen Threads ("wegfahrsperre ausbauen opel omega") noch ganz anders.

Wenn es um das reine Austauschen des Zylinders geht, weil dieser verschlissen ist, muss die Lesespule nur abgenommen und auf den neuen Zylinder gesteckt werden. In der Regel, ist die Spule nicht geklebt oder ähnliches.

MfG

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