Aushändigung des Motorrads ohne Papiere - Nur Versicherungschein

Hallo!

Mein Problem bzw das meines Bruders ,

Er hat in einer Garage eins seiner Motorräder (abgemeldet) stehen ,was auch sein Besitz ist.

Allerdings fehlen von dem Bike die Papiere ,sowohl Brief als auch der Schein.
Lediglich die Versicherungunterlagen sind vorhanden.

Da der Bock aber nun in der Garage seiner Verflossenen steht ,und sie diese Garage zur Zeit sichert wie Fort Nnox ,kommt er nicht an das Teil ran.

Eben mit der Begründung ,ohne Papiere keine Rausgabe ,und der Versicherungsschein zählt nicht.
Ausserdem wäre das Bike ein Geschenk gewesen (was nicht stimmt) ,und er hätte keinen Anspruch auf Herausgabe dieses.

Was kann er machen?

Ist er alleine in der Beweispflicht ,oder auch seine Verflossene was das angebliche "Geschenk" angeht?

Nur noch eins ,drüber reden hilft nicht....und die Polizei will mein Bruder (noch) nicht einschalten.
Er ist eher der friedliche Typ.😉

mfg

Beste Antwort im Thema

Das ist dem Amt alles egal, bis auf den Perso. Und reden ist da auch nicht viel ist ein normaler Verwaltungsvorgang.

Was die wollen ist eine Eidesstattliche Erklärung ,dass man das Eigentum am Motorrad besitzt. Die kann man selbst verfassen oder es gibt bei eurem Amt einen Vordruck für genau diesen Fall. (Verlust von Zulassungsbescheinigung ......)

Man sollte aber beachten das die Unterschrift bei diesem Dokument sehr Ernst zunehmen ist. Falsche Angaben können ordentlich Konsequenzen nach sich ziehen.

Die beiden sollten sich schon sicher sein wem was gehört.

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Zitat:

@Nebiru666 [url=http://www.motor-talk.de/.../...r-versicherungschein-t5389206.html?...]schrieb am 31. Juli 2015 um 10:11:24 Uhr
Aber wenn sie drauf sitzt wie die Henne auf dem Ei ,und behauptet es wäre ihr Motorrad ,sollte sie das doch auch beweisen können/müssen ,oder?

Und wenn sie kein Eigentum nachweisen kann, dann gehört es Deinem Bruder, weil der kein Eigentum nachweisen kann? Wenn Dein Bruder das Möp haben will, dann muss er beweisen, dass er auch die Eigentumsrechte daran hat.

Läuft er los und kann (einem Gericht) beweisen, dass es seiner Ex nicht gehört, dann ist das Ding "herrenlos" und sie als Finder meldet es beim Fundbüro, und wenn sich der "echte" Eigentümer nicht meldet, wird der Finder nach 6 Monaten rechtmäßiger Eigentümer an der Fundsache.

Wenn man jetzt los geht und feststellen lässt, dass das Teil nicht ihr gehört, dann kann er ihr auch gleich eine Schenkungsurkunde schreiben. Hat das selbe Ergebnis und Dein Bruder spart sich viel Arbeit.


Zitat:

Ich denke nicht das es reicht ,dass das Bike in ihrer Garage steht um irgendwelche Besitzansprüche geltend zu machen ,wenn man ansonsten keinerlei Unterlagen davon hat.

Wenn ich das bisher richtig verstanden habe, stellt Dein Bruder Besitz-, richtiger: Eigentumsansprüche und hat keinerlei Unterlagen, dies beweisen zu können.

Kurz zusammengefasst ,er kann wenigstens beweisen das der Bock auf ihn zugelassen bzw versichert war ,und hat auch beide Schlüssel + Zeugen.

Sie hat nichts. Nichtmal den passenden Führerschein. 😁

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 31. Juli 2015 um 10:42:26 Uhr:


Da er letzter eingetragener Besitzer war, liegt die vermutung nahe daß es ihm auch gehört.
Es ist also zumindest mal glaubwürdiger als die Bahauptung von irgend einer Ex.

Er ist der letzte eingetragene Fahrzeughalter und welche rechtliche Bedeutung das hat, steht unter C4c in der Zulassungsbescheinigung.

Wie sollte ein Dokument in dieser Hinsicht glaubwürdig sein, wenn im Dokument selbst aufgeführt ist, dass es genau zu diesem Thema keinerlei Aussage macht? (Unabhängig davon, dass dieser "Glaubwürdigkeitsnachweis" schon seit Mitte der 50er Jahre einem BGH-Urteil widerspricht)

Der Haltereintrag hat rechtlich ausschließlich beim Fahrzeugverkauf eine Indiz-Wirkung, damit der Käufer einen "gutgläubigen Erwerb" aufzeigen kann und Ersatzansprüche gegen den Verkäufer hat, wenn er den Wagen dann doch wieder herausgeben muss.

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 31. Juli 2015 um 11:01:02 Uhr:


Kurz zusammengefasst ,er kann wenigstens beweisen das der Bock auf ihn zugelassen bzw versichert war ,und hat auch beide Schlüssel + Zeugen.

Dann muss er sich jetzt darum kümmern, aus diesen Teilen einen juristisch sauberen Eigentumsnachweis zu machen.

Zitat:

Sie hat nichts. Nichtmal den passenden Führerschein. 😁

Was sie alles nicht hat interessiert nicht.

Und was den Führerschein als "Beweis" an geht: schon mal über Firmenwagen nachgedacht und welchen Führerschein/Fahrerlaubnis so eine Aktiengesellschaft, GmbH, ... hat? Willst Du mit diesem Argument einen Eigentumsanspruch Deines Bruders nachweisen?

Wenn dieses Argument eines wäre, da gäbe es doch viel bessere Sachen, als ein altes Möp 😉

Klassischer Fehler: man kümmert sich um das, was andere an geht, statt sich um das zu kümmern, was einen selbst angeht und um das man sich auch zu kümmern hat.

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ÄÄäämh ,das mit ihrem Führerschein war nicht so ganz ernst gemeint.😁

Schon gar nicht als ernsthafter Beweisgegenstand.😉

Zitat:

@Dramaking schrieb am 31. Juli 2015 um 11:01:36 Uhr:


Der Haltereintrag hat rechtlich ausschließlich beim Fahrzeugverkauf eine Indiz-Wirkung, ...

Ja, aber welche Indizien sprechen dafür daß das Fahrzeug der Feundin gehört?

Beweisen kann ja niemand gar nix.

Ich sehe den TE hier schon in der besseren Position.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 31. Juli 2015 um 11:13:00 Uhr:


ÄÄäämh ,das mit ihrem Führerschein war nicht so ganz ernst gemeint.😁

Schon gar nicht als ernsthafter Beweisgegenstand.😉

So lange man das zu unterscheiden weiß und nicht in seiner Emotionalität Lächerlichkeiten in irgendwelchen "öffentlichen" Schreiben aufzuführen und sich dadurch die Seriosität und Glaubwürdigkeit eigener Schreibens selbst zerschießt, ist das alles in Ordnung. 😉

Schon mal in sachlicher Art der Ex einen Brief geschrieben, dass man etwas Schriftliches hat, was man vielleicht später mal irgendwo vorlegen kann, um auch objektiv einen "Startpunkt" von sachlichen Bemühungen vorweisen zu können?

Zitat:

@Dramaking schrieb am 31. Juli 2015 um 11:23:22 Uhr:


So lange man das zu unterscheiden weiß und nicht in seiner Emotionalität Lächerlichkeiten in irgendwelchen "öffentlichen" Schreiben aufzuführen und sich dadurch die Seriosität und Glaubwürdigkeit eigener Schreibens selbst zerschießt, ist das alles in Ordnung. 😉

Ne,ne ,dass wird nicht passieren.😁

Obwohl ich mir von meinem Bruder ,was das angeht ,etwas mehr Emotionalität wünschen würde ,so langsam.

Zitat:

Schon mal in sachlicher Art der Ex einen Brief geschrieben, dass man etwas Schriftliches hat, was man vielleicht später mal irgendwo vorlegen kann, um auch objektiv einen "Startpunkt" von sachlichen Bemühungen vorweisen zu können?

Alles schon passiert ,von diesen/solchen Briefen ist aber ,so weit ich weiss ,nur Konfetti übrig.

Sachlich funktioniert nicht. Seine Ex hat echt ne Schraube locker ,ich kanns nicht anders sagen. 🙁

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 31. Juli 2015 um 11:19:18 Uhr:


Ja, aber welche Indizien sprechen dafür daß das Fahrzeug der Feundin gehört?

Keine!

Problem dabei ist, dass dadurch das Möp nicht zu seinem Eigentum wird.

Zitat:

Beweisen kann ja niemand gar nix.

Ein herrenloses Fundstück und schon muss Bruder den Eigentumsnachweis gegenüber einer Behörde führen, für den er dann auch nur noch 6 Monate Zeit hat.

Ganz tolle Idee, diese Tür auch noch selbst auf zu machen.

Aber @metalhead79 hat schon Recht wenn er sagt das die Indizien doch eindeutig auf meinen Bruder zurück führen ,dass es sein Motorrad ist.

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 31. Juli 2015 um 11:29:51 Uhr:


Sachlich funktioniert nicht. Seine Ex hat echt ne Schraube locker ,ich kanns nicht anders sagen. 🙁

Dann muss man sich externe Hilfe von einem Dritten holen, der das sachlich gegenüber einem Vierten darlegt und das Ding ohne die Beteiligung der Ex durchzieht.

Andere Idee:
Ein 10 Jahres altes Möp ohne Papiere, HU abgelaufen?, sonderlich benötigt wird es offensichtlich auch nicht, ...

Kosten/Nutzen-Rechnung, was ist das Teil wert, was muss man jetzt Geld, Nerven und Zeit investieren - wie weit ist da ein "Ups, stimmt, ich habe Dir das Ding wirklich vor langer Zeit geschenkt, tschuldige den Stress, viel Spaß mit dem Teil" vielleicht eine mögliche Alternative?

Es wird nicht dringend benötigt ,heisst aber nicht das er was zu verschenken hat.

Wir reden hier auch nicht von einem Schrotthaufen der "vergessen" wurde.

Gibt es die Zeugen bei Mopedkauf noch? Sagen die aus unter (dramatisch) Eid? Vor Gericht (wenn sowas überhaupt da landet) hat man dann doch eine glaubhafte lückenlose Geschichte. Die Ex sagt nur aus, sie hätte es geschenkt bekommen und da ist es doch eher ungewöhnlich jmd. etwas zu schenken, der nichts damit anfangen kann.

Auf die Kosten/Nutzen Rechnung habe ich auch angespielt. aber da du dich darum kümmerst, kann es deinem Bruder nicht so arg wichtig sein. Und um mit einem Kapitel abzuschließen ist es vllt. auch besser einen verlust in Kauf zu nehmen. Alles andere Kostet nur Zeit, Nerven, Geld und führt vllt. zu einem Magengeschwür.

@Nebiru666:
der Thread ist ja inzwischen ganz schön aufgeblasen ... in mehrfacher Hinsicht 😁😕😁

Da dein Bruder beide Schlüssel hat, ist er noch immer Besitzer im rechtlichen Sinne. Eigentümer ist er auch, was nach den geposteten Schilderungen auch beweisbar ist. Lass Dich mal nicht kirre machen von "Opernsängern", auch wenn diese ihre selbstgewählte Rolle mit der Inbrunst der Überzeugung ehrlich wahrzunehmen meinen und nichts Schlimmes anrichten wollen. Aber Halbwissen ist numal kein brauchbares Fundament.

So wie wir es eingangs des thread bepostet haben, so ist es richtig, praktikabel und dabei auch legal.

Grüße

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