Aushändigung des Motorrads ohne Papiere - Nur Versicherungschein
Hallo!
Mein Problem bzw das meines Bruders ,
Er hat in einer Garage eins seiner Motorräder (abgemeldet) stehen ,was auch sein Besitz ist.
Allerdings fehlen von dem Bike die Papiere ,sowohl Brief als auch der Schein.
Lediglich die Versicherungunterlagen sind vorhanden.
Da der Bock aber nun in der Garage seiner Verflossenen steht ,und sie diese Garage zur Zeit sichert wie Fort Nnox ,kommt er nicht an das Teil ran.
Eben mit der Begründung ,ohne Papiere keine Rausgabe ,und der Versicherungsschein zählt nicht.
Ausserdem wäre das Bike ein Geschenk gewesen (was nicht stimmt) ,und er hätte keinen Anspruch auf Herausgabe dieses.
Was kann er machen?
Ist er alleine in der Beweispflicht ,oder auch seine Verflossene was das angebliche "Geschenk" angeht?
Nur noch eins ,drüber reden hilft nicht....und die Polizei will mein Bruder (noch) nicht einschalten.
Er ist eher der friedliche Typ.😉
mfg
Beste Antwort im Thema
Das ist dem Amt alles egal, bis auf den Perso. Und reden ist da auch nicht viel ist ein normaler Verwaltungsvorgang.
Was die wollen ist eine Eidesstattliche Erklärung ,dass man das Eigentum am Motorrad besitzt. Die kann man selbst verfassen oder es gibt bei eurem Amt einen Vordruck für genau diesen Fall. (Verlust von Zulassungsbescheinigung ......)
Man sollte aber beachten das die Unterschrift bei diesem Dokument sehr Ernst zunehmen ist. Falsche Angaben können ordentlich Konsequenzen nach sich ziehen.
Die beiden sollten sich schon sicher sein wem was gehört.
69 Antworten
Zitat:
@Letar schrieb am 31. Juli 2015 um 18:44:27 Uhr:
Dieses Selbststudium hast du wohl bereits hinter dir. Vllt. solltest du das noch abschließen.
Du missverstehst meine Anmerkung und triffst eine semantisch widersprüchliche Feststellung.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 31. Juli 2015 um 19:51:17 Uhr:
Wie bereits genannt, sehr glaubwürdig.Immerhin muss sie sich ja absichern, dass das Möp auch wirklich ihrem Ex zusteht ... und was sie auch noch gesagt hatte war, dass der Bruder ihr das Möp geschenkt hatte.
Hatte der Themenstarter im Thread gepostet. Lesen ist bei Dir also auch eine Baustelle.
Ich habe den Themenstarter so verstanden, dass sein Bruder das Bike selbst bei der Ex damals mit deren Zustimmung und Wissen untergestellt hat. Weshalb sich die Ex dann absichern muss, dass das Bike dem Bruder gehört, ist nicht begründbar. Ein Schadenersatzanspruch des Bruders gegen die Ex wegen der Herausgabe des Bikes an den selben Bruder ist nicht vorstellbar.
Zusammengefasst hat der Themenstarter also gepostet, dass die Ex sich selbst widersprüchlich äußert. Das ist gut für den Bruder des Themenstarters.
Nein, das Lesen ist bei mir keine Baustelle. In solchen Fragestelliungen fasse ich den Sachverhalt des Fragestellers für mich aus den postings erst zusammen und gebe danach eine Empfehlung ab. Es ist dann am Fragesteller, welche der im thread geäußerten Empfehlungen er für kompetent ansieht und umsetzt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. August 2015 um 05:41:09 Uhr:
..., dass die Ex sich selbst widersprüchlich äußert. Das ist gut für den Bruder des Themenstarters.
Richtig gut für den TE.
Widersprüchliche Personen sind nicht nur einschätzbar, sondern auch gradlinig und verlässlich in ihren Aussagen und ihrem Handeln. Man kann sich dann eine einzelne Situation herauspicken, die in einer Hilfestellung am einfachsten für einen selbst zu beantworten ist und der Rest der Problematik ist zu ignorieren, weil widersprüchlich.
Zitat:
In solchen Fragestelliungen fasse ich den Sachverhalt des Fragestellers für mich aus den postings erst zusammen und gebe danach eine Empfehlung ab.
Ja, das Herausgreifen eines einzelnen Punkts ist immer eine Zusammenfassung.
Und richtig, deshalb war auch der erste Satz Deines ersten Postings:
Zitat:
Ohjeohje, kommen schon wieder diese nicht fundierten Strafbarkeitsarien ...
Edit- keinerlei persönliche Angriffe und Bosheiten mehr - twindance/MT-Moderation
Ich fordere ganz unmissverständlich dazu auf: Diskutiert in der Sache, hart und herzlich, das ist mir völlig schnuppe. Aber unterlasst es, den Kontrahenten in irgendeiner Art oder Form anzugreifen. Ich fordere dazu auf, sich höflich und RESPEKTVOLL miteinander auseinanderzusetzen.
DIES GILT IN JEDE RICHTUNG UND JEDEM BETEILIGTEN!
Himmel Arsch und Wolkenbruch, ist es denn wirklich SO schwer unterschiedliche Meinungen und Ansichten zu akzeptieren und sich wirklich SACHBEZOGEN damit auseinanderzustzen. Muss man denn immer der Allergröße, Allerschlaueste und sowieso der Messias der Rechtskunde sein?
Ähnliche Themen
@Dramaking: an deinem letzten post ist in der Sache alles unzutreffend.
editiert -keinerlei Bosheiten mehr- twindance/MT-Moderation
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Juli 2015 um 19:01:27 Uhr:
so ein ausgesprochen schlauer Einwurf .... von kompetenter Seite ... sehr beeindruckend 😮😮😮
Ich stimme seiner Einschätzung da aber zu. 😉
Gruß Metalhead