Aushändigung des Motorrads ohne Papiere - Nur Versicherungschein

Hallo!

Mein Problem bzw das meines Bruders ,

Er hat in einer Garage eins seiner Motorräder (abgemeldet) stehen ,was auch sein Besitz ist.

Allerdings fehlen von dem Bike die Papiere ,sowohl Brief als auch der Schein.
Lediglich die Versicherungunterlagen sind vorhanden.

Da der Bock aber nun in der Garage seiner Verflossenen steht ,und sie diese Garage zur Zeit sichert wie Fort Nnox ,kommt er nicht an das Teil ran.

Eben mit der Begründung ,ohne Papiere keine Rausgabe ,und der Versicherungsschein zählt nicht.
Ausserdem wäre das Bike ein Geschenk gewesen (was nicht stimmt) ,und er hätte keinen Anspruch auf Herausgabe dieses.

Was kann er machen?

Ist er alleine in der Beweispflicht ,oder auch seine Verflossene was das angebliche "Geschenk" angeht?

Nur noch eins ,drüber reden hilft nicht....und die Polizei will mein Bruder (noch) nicht einschalten.
Er ist eher der friedliche Typ.😉

mfg

Beste Antwort im Thema

Das ist dem Amt alles egal, bis auf den Perso. Und reden ist da auch nicht viel ist ein normaler Verwaltungsvorgang.

Was die wollen ist eine Eidesstattliche Erklärung ,dass man das Eigentum am Motorrad besitzt. Die kann man selbst verfassen oder es gibt bei eurem Amt einen Vordruck für genau diesen Fall. (Verlust von Zulassungsbescheinigung ......)

Man sollte aber beachten das die Unterschrift bei diesem Dokument sehr Ernst zunehmen ist. Falsche Angaben können ordentlich Konsequenzen nach sich ziehen.

Die beiden sollten sich schon sicher sein wem was gehört.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 31. Juli 2015 um 08:37:38 Uhr:


...
Sobald er davon Kenntnis erlangt, dass die im Schrank der Ex liegen, muss er das dem Amt mitteilen.

Den Brief ,wenn sie ihn denn hätte ,hätte sie meinem Bruder schon lang und dreckig unter die Nase gehalten ,so schräg wie die immer noch drauf ist.

Aber für den mehr als unwahrscheinlichen Fall das dass so wäre ,was würde dann passieren?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Juli 2015 um 08:44:33 Uhr:


@nebiru666
Ja, so ist es wirklich richtig. Betreffs der "Guten": wenn alle normal wären, gäb's ja nichts zum Lachen. 😁

Am Anfang haben wir uns auch einen gegrinst.

Aber wenn Du wüsstest was in den letzten Wochen/Monaten so abgelaufen ist von ihrer Seite aus ,dir würde das Lachen im Hals stecken bleiben. 😰

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 31. Juli 2015 um 08:50:24 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Juli 2015 um 08:44:33 Uhr:


@nebiru666
Ja, so ist es wirklich richtig. Betreffs der "Guten": wenn alle normal wären, gäb's ja nichts zum Lachen. 😁
Am Anfang haben wir uns auch einen gegrinst.

Aber wenn Du wüsstest was in den letzten Wochen/Monaten so abgelaufen ist von ihrer Seite aus ,dir würde das Lachen im Hals stecken bleiben. 😰

Naja, Liebe und Hass sind eben beides recht starke Gefühle. Ist der Hass erstmal ausgebrochen .... ein weites Feld ...

Das stimmt.

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Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 31. Juli 2015 um 08:45:41 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 31. Juli 2015 um 08:37:38 Uhr:


...
Sobald er davon Kenntnis erlangt, dass die im Schrank der Ex liegen, muss er das dem Amt mitteilen.
Den Brief ,wenn sie ihn denn hätte ,hätte sie meinem Bruder schon lang und dreckig unter die Nase gehalten ,so schräg wie die immer noch drauf ist.
Aber für den mehr als unwahrscheinlichen Fall das dass so wäre ,was würde dann passieren?

Das entscheidet das Amt – entweder werden die bestehenden Papier für ungültig erklärt und eingezogen oder der Verwaltungsakt "neue Papiere" wird beendet.

Danke!

Wird wahrscheinlich nicht passieren ,aber wenigstens hat man jetzt mal drüber gesprochen.🙂

Wie will man einen Herausgabeanspruch und dann strafrechtlich relevante Unterschlagung begründen, wenn man keinen Eigentumsnachweis führen kann?

Die Ex muss doch hier überhaupt nicht beweisen, ob sie das Möp geschenkt bekommen hat oder nicht, wenn er als erstes beweisen muss, dass ihm das Möp eigentumsrechtlich gehört.

Alles ganz einfach, wenn man den ersten Schritt einfach weglässt.

Alles ganz einfach, wenn man sich die Polizei dazu holt, wenn man einfach missachtet, dass es hier Zivilrecht ist, die Polizei sich nicht bewegen wird (Gefahr im Verzug, weil man sich 5 Monate nicht ernsthaft darum gekümmert hat und das Teil schon weit vorher abgemeldet hat) und der, der für diese Situationen zuständig ist, Gerichtsvollzieher heißt und auch erst einen Gerichtsbeschluss benötigt, bevor er los läuft.

Alles ganz einfach 🙄

Zitat:

@Dramaking schrieb am 31. Juli 2015 um 09:57:08 Uhr:


...
Die Ex muss doch hier überhaupt nicht beweisen, ob sie das Möp geschenkt bekommen hat oder nicht, wenn er als erstes beweisen muss, dass ihm das Möp eigentumsrechtlich gehört.
...

Aber wenn sie drauf sitzt wie die Henne auf dem Ei ,und behauptet es wäre ihr Motorrad ,sollte sie das doch auch beweisen können/müssen ,oder?

Ich denke nicht das es reicht ,dass das Bike in ihrer Garage steht um irgendwelche Besitzansprüche geltend zu machen ,wenn man ansonsten keinerlei Unterlagen davon hat.

Nichtmal die Schlüssel oder auch nur einen davon...nix.

Wenn das Moped schon 10 Jahre im Besitz ist, dann gibt es doch auch sicher Zeugen oder? Irgendwann hat er das ja gekauft und meist macht man das nicht alleine. Evtl. gibt's ja auch noch andere Dinge wie Überweisung etc.
Beim Händler gekauft?

Aber wenn es schon jahrelang abgemeldet steht, dann kann es auch nicht so wichtig sein wem das Teil jetzt gehört.

sl

Zitat:

@Letar schrieb am 31. Juli 2015 um 10:11:25 Uhr:


Wenn das Moped schon 10 Jahre im Besitz ist, dann gibt es doch auch sicher Zeugen oder? Irgendwann hat er das ja gekauft und meist macht man das nicht alleine. Evtl. gibt's ja auch noch andere Dinge wie Überweisung etc.
Beim Händler gekauft?

Aber wenn es schon jahrelang abgemeldet steht, dann kann es auch nicht so wichtig sein wem das Teil jetzt gehört.

sl

Der Bock war bis Anfang 2013 angemeldet ,und sollte restauriert werden ,und es wurde zumindest damit angefangen.

Dann kam der Stress mit der "Guten" ,bis hin zum Ende der Beziehung.

Das Motorrad wurde Privat gekauft ,und Bar bezahlt.
Natürlich gibt es Zeugen das er das Motorrad gefahren hat und auch welche die beim Kauf dabei waren ,aber Freunde lügen ja für einen Kumpel wenn es sein muss. (O-Ton von der Giftspritze!!)

Wichtig ist ihm das Bike auf jeden Fall ,nur geht mein Bruder fast alles mit einer solchen Ruhe und Geduld an ,das es einem manchmal fast schon die Nackenhaare zu Berge stehen lässt.😁

Da er aber noch 4 andere Motorräder hat ,gab es keine Dringlichkeit genau dieses direkt wieder an Land zu holen ,obwohl das schon direkt am Ende der Beziehung auf den Tisch kam ,aber bis jetzt zu nichts führte.

Bei sowas hält man sich am besten raus.😉

Geht nicht ,ist halt mein Bruder.😛

Zitat:

@Dramaking schrieb am 31. Juli 2015 um 09:57:08 Uhr:


Die Ex muss doch hier überhaupt nicht beweisen, ob sie das Möp geschenkt bekommen hat oder nicht, wenn er als erstes beweisen muss, dass ihm das Möp eigentumsrechtlich gehört.

Da er letzter eingetragener Besitzer war, liegt die vermutung nahe daß es ihm auch gehört.

Es ist also zumindest mal glaubwürdiger als die Bahauptung von irgend einer Ex.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 31. Juli 2015 um 10:32:33 Uhr:


Geht nicht ,ist halt mein Bruder.😛

Ja schon klar, aber hier ist ja jetzt auch nur eine Seite der Geschichte bekannt.

War bruder evtl. sehr Kontaktfreudig in Bezug auf andere Weibchen?😛😁

Kauft euch beide Sturmmasken bei 'Louis und dann in einer Nacht und Nebel Aktion wird das geliebte Mopped aus der Garage entführt.😁😁😁

Ne ,er nicht ,wie weiter oben schon geschrieben hat sie es nicht so genau genommen sich "geschlossen" zu halten. 😉😁

Sturmmasken standen auch schon im Raum ,aber das will er (noch) nicht.

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