Ausgleich Wertverlust bei Unfall

Hallo,

am Wochenende ist mir eine Frau auf mein geparktes Auto draufgefahren.
Schaden lt. Mercedes ca. 3800 Euro !

Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung sowie Leihwagen kein Problem - so weit so gut!

Aber eine Frage mal:
Da ich ja dann gezwungenermaßen einen Unfallwagen habe (zumindest einen nicht unerhebliche Vorschaden) büßt das Fahrzeug ja nicht unerheblich an Wert ein!
Im Privatmarkt sind solche Autos ja sehr schwer veräußerbar....

Kann ich diesen Wertverlust gegenüber der Versicherung gelten machen? Nach welchen Regularien kann man vorgehen?

Was würdet Ihr mir empfehlen?

Fahrzeug: Mercedes E280 Bj. 96, 110TKM Kaufpreis im Sept. 04 ca. 12.500 Euro...

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Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Mit 13 Jahren ist wirklich kein Minderwert mehr ansetzbar.
Grenze ist so meist um die 8 Jahre, je nach Laufleistung und Fahrzeugzustand.

...das geht natürlich an der, von der NORMALEN Bevölkerung gefühlten, Realität (wer kauft schon gerne einen Unfallwagen ...und dann noch zum selben Preis, wenn es 100 unfallfreie gibt) vorbei.

Damit passiert folgendes:

- ein Geschädigter wird fiktiv (so hoch wie möglich und mit allen Tricks) abrechnen und den Wagen "schwarz" für die Hälfte wieder instand setzen lassen, um mit dem Differenzbetrag den Verlust beim Verkauf irgendwann auszugleichen. (ihm fehlt ja sonst Geld für das nächste Fahzeug)

- die Bevölkerung hat dafür keinerlei Unrechtsbwußtsein, da sich der Geschädigte, in ihren Augen, nur das Geld, dass er an seinem Eigentum verloren hat, zurückholt

...so fördert man Versicherungsbetrug und Schwarzarbeit... bravo!

Gruß!

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Und wenn derjenige 500 EUR Wertminderung bekommen hätte, würde er das nicht so machen?
Da habe ich meine Zweifel...

...es geht nich darum, ob jemand etwas macht, oder nicht macht ...viele Menschen tun illegale Dinge!

Es geht darum, wie der Rückhalt für Gesetze und Urteile in der Bevölkerung aussieht.

Solange Du auf der Straße 100 Menschen fragen kannst ob ein Unfallwagen genausoviel Wert ist, wie ein unfallfreier Wagen ...und auch wenn es um einen 15 Jahre alten Wagen mit 200.000km ginge, 98 Leute mit "nein" antworten würden (die zwei verbleibenden Personen sind eine Kind und eine 90 Jahre alte Omo)...

...so lange ist Betrug von den Versicherungen sozialisiert!

"Wenn die Versicherung lügt (ist halt eine Lüge, dass der Wert nicht sinkt ...wenn auch eine vom Gesetz geduldete..), dann darf ich die Versicherung auch belügen"

Gruß!

Seltsame Auffassung. Aber wenn Du das so siehst...

Ist das hier jetzt die Sommerlochdebatte ?

Der Thread wurde vor 5 Jahren eröffnet

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Ist das hier jetzt die Sommerlochdebatte ?

Der Thread wurde vor 5 Jahren eröffnet

...es gibt schlimmere Sommerlöcher als dieses :-)

Fakt ist doch, dass der Verkäufer mit dem Preis offenbar richtig lag, wenn sich dafür ein Käufer gefunden hat. Offenbar halten sich auch Gerichte mit der Festlegung der Grenze zurück, was wohl seinen Grund hat. Es gibt eben keinen "absolut richtigen" Preis für einen Gebrauchten. Aber interessant sind die verschiedenen Meinungen dazu hier allemal...

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Hallo zusammen,

bin eben zufällig über meinen 5 Jahre alten Beitrag gestolpert 😉

Den besagten Mercedes fahre ich übrigens immer noch 🙂
Die Frage nach einem eventuellen Wertverlust bei DIESEM Auto stellt sich mir allerdings nicht mehr!
In 2008 (oder war's 2009?) wurde ich wieder in einen Unfall verwickelt - diesmal jedoch weitaus heftiger!
Auch hier wieder unverschuldet...

Die ganze Front war im Ar***, Kotflügel li + re, die Fahrertür usw...

Laut Gutachten bei weitem ein Totalschaden!

Weil es mir persönlich das Fahrzeug wert war, habe ich fiktiv abgerechnet und das Fahrzeug in Eigenregie wieder aufgebaut. Das ganze ging 0 auf 0 auf - ein Gewinn war dabei nicht zu machen...
Sieht auch wieder 1a aus, TÜV usw. kein Problem - aber nun halt quasi wertlos!

Laufleistung nun 205TKM - fährt aber immer noch prima 😁 😁

Das nur der Vollständigkeit + der Historie halber....
Und weil gerade Sommerloch ist! 😉

Hätte auch mal ne Frae zum Wertverlust. Bei meinem Neuwagen wurde ja gerade der Kotflügel getauscht sowie benachbarte Teile lackiert. Das wurde von VW selbst gemacht, alle beschädigten Teile wurden ersetzt. Habe ich dann überhaupt Wertverlust bzw. muss man den Unfall angeben beim Weiterverkauf? Es ist ja alles wie neu.

Ob einFahrzeug als Unfallauto gillt ist oft strittig,wenn ausschließlich schraubbare Teile getauscht wurden.

Dennoch sollte die Beschädigung deines Fahrzeugs bei einem Verkauf angegeben werden,den z.b. die Nachlackierung läßt sich deutlich nachmessen!

Bei einem Privatverkauf solltest du das das kreutzchen bei "sonstige erhhebliche Beschädigung" machen.

Dann am besten die Schadenshöhe und eine Kopie der Reparaturunterlagen beilegen.

Gruß Tobias

Melden macht frei 😁

Naja, mit dem Kreuzchen schreckt man sich vermutlich viele potentielle Käufer ab, da die Suchfunktion dann Unfallwagen herausfiltert. Deswegen werde ich das persönlich beim Verkaufsgespräch sagen, dass es eben neu gemacht wurde. Ob der Lack jetzt einen Makrometer dicker ist als normal interessiert die Leute doch ned, es geht einzig und allein um Schäden an der Karosserie, im Motor o.ä., die eventuell nicht aufgefallen sind.

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