Aus Altteilen werden neue V Klassen gebaut

Mercedes V-Klasse 447

Bei meinem V250 Baujahr 10/2015 (Produktionsdatum 09/2015) war die hintere Einparkhilfe defekt. Ich dachte mir, dass dies mit der MB100 oder Kulanz bei einer Laufleistung von 125' an sich gedeckt sein sollte.
Folgendes habe ich gelernt:
- Eine Stelle am Kabelbaum unter der Stoßstange war korridiert. Gem. Telefonat sollte ein neuer Kabelbaum verlegt werden auf meine Kosten für EUR 440. Auf der Rechnung erschien jedoch dann zu Hause "Kabelbaum in Stand gesetzt" für EUR 440. Eine kleine Stelle des Kabels wurde mit Klebband umwickelt und geflickt für EUR440.
- Bei der genaueren Betrachtung habe ich gesehen, dass der Kabelbaum bereits im Dezember 2013 hergestellt worden ist.
- Daher habe ich eskaliert, weil m.E. neue Teile in einen Neuwagen gehören und lagernde Materialen vielleicht porös werden und die unten stehende Antwort erhalten. Scheinbar werden aus Altteilen Neuwagen hergestellt, wer weis, wann noch alles "Alte" in meinem ehemaligen Neuwagen steckt.
- Weitere sollte m.E. die MB100 auch Kabelbäume übernehmen ... .

Kennt ihr gesetzliche Regelungen die besagen, dass in einen Neuwagen auch neue Teile gehören? Mich wundert es nicht, dass die V-Klasse vermutlich nicht zu den langlebigen Fahrzeugen gehören wird ... vielleicht möchte ja Mercedes aus meiner mittlerweile gealterten V Klasse irgendwann eine neue V-Klasse bauen (Ironie Ende).

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Ihre Verärgerung, über die Ablehnung der bisherigen Kulanz und Ihrer MB 100 Garantie, kann ich sehr gut nachvollziehen und gerne habe ich für Sie mit der xxx recherchiert.
Sie erwähnen das Alter des verbauten Kabelsatzes mit Produktionsdatum 2013. Auch wenn dieses Bauteil älter als das produzierte Fahrzeug ist, wird auch dies von der zweijährigen Herstellergarantie ab Erstzulassung abgedeckt. Dass wir Bauteile aus lagerfähigen Chargen entnehmen stellt keine Seltenheit in der Automobilbranche dar.
Die Prüfung Ihrer MB100 Garantie hat ergeben, dass das Bauteil nicht Bestandteil der Garantiebedingungen ist.
Jede Kulanzprüfung stellt eine Einzelfallprüfung dar, insbesondere die Fahrzeugdaten sowie der durchgängige Service bei Mercedes-Benz oder einem unserer autorisierten Vertragspartner sind hier für uns von besonderer Bedeutung. Aufgrund der mir vorliegenden Fahrzeugdaten ist eine Beteiligung unsererseits so nicht vorgesehen.
Bei Kulanz handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers ohne Rechtsanspruch. Die Kriterien zur Vergabe legen wir dabei selbst fest.
Sollten sich hierzu, oder zu anderen Themen, Fragen ergeben, können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.

Kabelbaum
16 Antworten

Freundliches, sachliches, kurzes Schreiben mit Ausgangslage, konkrete Forderung mit Verweis auf Versicherungsbedingungen (Kabelbaum kein Ausschluss) und kurze Fristsetzung, danach Vorstandsbeschwerde.

Zitat:

@cb2vorw schrieb am 8. April 2021 um 22:29:19 Uhr:


Freundliches, sachliches, kurzes Schreiben mit Ausgangslage, konkrete Forderung mit Verweis auf Versicherungsbedingungen (Kabelbaum kein Ausschluss) und kurze Fristsetzung, danach Vorstandsbeschwerde.

Und was soll da dran nun eine Eskalation darstellen ?
Du hast dich schriftlich beschwert, mehr nicht !

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