Aus aktuellem Anlass: Unterbodenbeleuchtung! Legal oder nicht? Wenn legal dann wie?

Hallo,

ich habe das MT Forum durch sucht und habe nun mehrere Threads gelesen indem es Leute gibt die behaupten es ist EGAL WIE illegal, allerdings habe ich auch Leute gelesen die behaupten es sei legal wenn die Beleuchtung nur eingeschaltet werden kann wenn die Zündung AUSGESCHALTET ist.

Also lasst uns nun den ultimativ LETZTEN Thread zum Thema Unterbodenbeleuchtung eröfnen und endlich eine Klärung des "Problems" auf die Beine stellen.

Beste Antwort im Thema

Motorraumbeleuchtungen sind zulässig, solange sie nur als Wartungshilfsbeleuchtung dienen und während der Fahrt ausgeschaltet sind bzw. bei geschlossener Motorhaube kein Licht nach außen dringen kann.

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Zitat:

Original geschrieben von carlight-tuning


aahhhh Drahke Verdammt..............

Nanu?

Keine Argumente mehr....?

Vielleicht kann mir jemand ne Frage beantworten:
Ich habe derzeit eine UBB unter meinem Polo und muss im September zum Tuev, wird der mich in keinem Fall durchlassen?
Auch wenn sie garnicht funktionieren sollte 🙂 (zu diesem Zeitpunkt)

nnnnneeeeeeeeiiiiiiiiiiiiiinnnnnnn wird er nicht!!!!!!!!!!!!!
zum 100000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000ten mal

Zitat:

Original geschrieben von Bladeboarder


Ich habe derzeit eine UBB unter meinem Polo und muss im September zum Tuev, wird der mich in keinem Fall durchlassen?

Du hast keine Chance, mit einer montierten UBB ohne Bauartzulassung (die grundsätzlich dafür nicht erteilt wird) bei der HU eine neue Plakette zu bekommen.

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Richtig

StvZO § 54a Innenbeleuchtung in Kraftomnibussen.

(1) Kraftomnibusse müssen eine Innenbeleuchtung haben; diese darf die Sicht des Fahrzeugführers nicht beeinträchtigen.

mehr steht dazu nicht....

also, wenn sich die unterbodenbeleuchtung vom tüv angesehen worden ist und sie in irgend einer schriftlichen form abgenommen/eingetragen ist, kann die polizei nichts unternehmen? richtig?!

Zitat:

Original geschrieben von redsun44


also, wenn sich die unterbodenbeleuchtung vom tüv angesehen worden ist und sie in irgend einer schriftlichen form abgenommen/eingetragen ist, kann die polizei nichts unternehmen? richtig?!

Nein.

Sollte sich herausstellen, daß die Eintragung nicht unter Berücksichtung der Abnahmevorschriften erfolgt ist, kann dies ein Verfahren gegen den Prüfer, der die Eintragung vorgenommen hat, nach sich ziehen.

das ist ja richtig spannend und interessant!!

Also nachdem ich mir das alles durchgelesen habe,bin ich zum entschluss gekommen,dass man eine UBB einbauen darf,aber nicht bei der fahrt benutzen darf. Oder hab ich da doch was falsch verstanden?

Mit Kurzzeitkennzeichen oder roten Nummern braucht man keinen TÜV. Also hat man da doch Narrenfreiheit.

Hi!

Ich mach mir einfach an Spoiler und Schwellern viele viele LED'S rein, dann hab ich auch kein Problem mit dem TÜV!!!*g*
War nur ein Vorschlag, aber wer weis???

Gruß
Simsal

Zitat:

Original geschrieben von 53B


Mit Kurzzeitkennzeichen oder roten Nummern braucht man keinen TÜV. Also hat man da doch Narrenfreiheit.

Das glauben zwar viele, dem ist aber nicht so.

Die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges MUSS gewährleistet sein.

Zitat:

Original geschrieben von Simsal


Hi!

Ich mach mir einfach an Spoiler und Schwellern viele viele LED'S rein, dann hab ich auch kein Problem mit dem TÜV!!!*g*
War nur ein Vorschlag, aber wer weis???

Gruß
Simsal

Kommt auf den Prüfer an! 😉

Zitat:

Original geschrieben von AutoGiggi


Also nachdem ich mir das alles durchgelesen habe,bin ich zum entschluss gekommen,dass man eine UBB einbauen darf,aber nicht bei der fahrt benutzen darf.

Falsch.

Bereits der Einbau der UBB führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges, nicht erst der Betrieb der illegalen Beleuchtung.

Leute schaltet die sache doch über tür kontakt oder innenraum ! Dann gilt es als innenraumleuchte und die ist nicht verboten !! Ganz einfach!!

Wie kann etwas was außen verbaut ist zur Innenbeleuchtung gezählt werden? 😁

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