Auftragsbestätigung?

Ford Kuga DM2

3 Wochen nach meiner Bestellung kam nun endlich nach zweimaliger Nachfrage meine Auftragsbestätigung.
Sieht aus wie von Hand zusammengeschustert, sprich nur eine Seite mit einer Auflistung meiner Extras und des Fahrzeugtyps und fertig.

Von früheren Neuwagenbestellungen (andere Hersteller) kenn ich es so, dass es nach dem Anschreiben eine seitenlange Auflistung aller seriemäßigen und zusätzlichen Ausstattungsmerkmale gibt.

Wie sah denn Eure Auftragsbestätigung vom FFH aus?

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Toon2006



Zitat:

Original geschrieben von topscooter126

Es geht wohl um eines der wichtigsten Dokumente im Zusammenhang mit einer Fahrzeugbestellung!
Wenn Du, wie Du wahrscheinlich meinst, einen Kaufvertarg für einen Neuwagen unterschrieben hast, hast Du aber nur eine verbindliche Bestellung unterschrieben. Das heisst, Du musst das Auto nehmen wenn eins kommt, aber ob Du auch eins bekommst, weißt Du erst, wenn die Auftragsbestätigung kommt (siehe Kleingedrucktes auf dem entsprechenden Dokument).
Das ganze dient zum Schutz der Händler vor evtl. Fehlern ihrer Verkäufer. Angenommen der Verkäufer verrechnet sich und Du hast auf der verbindlichen Bestellung nen Top-Preis, dann wirst Du, nachdem die Buchhaltung den Vertrag geprüft hat und den fehler gefunden hat, sicherlich keine Auftragsbestätigung bekommen. Auf Erfüllung klagen kannst Du auch nicht, weil kein Vertrag zustanden gekommen ist, sondern nur eine "Verbindliche Bestellung". So kommt der Händler billig aus der Nummer raus und ist vor seinen Verkäufern "geschützt"...
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verbindlich heisst doch: bindend, verpflichtend, gültig: eine v. Abmachung, Entscheidung, Erklärung;
also für beide parteien bindend! oder sehe ich das falsch?

und wenn einer der beiden parteien fristgerecht zurücktritt ist´s halt pech für die andere.

das ist doch bei allen verträgen so, also ist diese verb. bestellung genauso wichtig wie ein kaufvertrag.

solange alle vertragsrelevanten angaben drin stehn, ist´s doch relativ egal wie dieser wisch aussieht.

Eine Verbindliche Bestellung (VB) ist leider etwas ganz anderes als ein Kaufvertrag! Mit der VB bestellt der Kunde verbindlich ein Fahrzeug und hat nur sehr schwer die Möglichkeit aus dieser Bestellung wieder rauszukommen - will er ja auch meist nicht. Mit der VB des Kunden hat der FFH den Auftrag aber noch nicht angenommen, sondern erst mit Zusendung der Auftragsbestätigung. Vor ZUsendung der Auftragsbestätigung kann der Händler immer noch sagen "mach ich doch nicht - hab mich geirrt!".

Das steht aber auch alles genau so im Kleingedruckten eurer VB. Oder lest ihr das etwa nicht?😁

Ich lese sowas immer, ist doch das wichtigste! Da steht dann meist auch drin, dass das Verkaufspersonal nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung zur Annahme von Zahlungen berechtigt ist. Sollte man wissen bevor man jemanden die min. 30000 € in die Hand drückt...

Zitat:

Original geschrieben von topscooter126



Eine Verbindliche Bestellung (VB) ist leider etwas ganz anderes als ein Kaufvertrag! Mit der VB bestellt der Kunde verbindlich ein Fahrzeug und hat nur sehr schwer die Möglichkeit aus dieser Bestellung wieder rauszukommen - will er ja auch meist nicht. Mit der VB des Kunden hat der FFH den Auftrag aber noch nicht angenommen, sondern erst mit Zusendung der Auftragsbestätigung. Vor ZUsendung der Auftragsbestätigung kann der Händler immer noch sagen "mach ich doch nicht - hab mich geirrt!".
Das steht aber auch alles genau so im Kleingedruckten eurer VB. Oder lest ihr das etwa nicht?😁
Ich lese sowas immer, ist doch das wichtigste! Da steht dann meist auch drin, dass das Verkaufspersonal nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung zur Annahme von Zahlungen berechtigt ist. Sollte man wissen bevor man jemanden die min. 30000 € in die Hand drückt...

ist soweit ja alles richtig, ich versteh nur nicht was das mit der form zutun hat. natürlich ist diese VB ein wichtiges dokument... ist doch aber völlig latte wie das teil aussieht. ich hab bestellt damit ich das auto bekomme. hab das auto auch so bekommen wie bestellt und mein FFH hat auch nicht beschissen, was du vermutlicherweise jedem erstmal unterstellst. 😉

ich glaube kaum, dass ein offizieller FFH jemanden so linkt! hab bisher erstmal nichts in der richtung gehört.

ps: laut dt. gesetz hat man 14tägiges rücktrittsrecht auch von einer VB! aber nochmal wer bestellt will auch so ein schmuckstück.

ach so hab noch vergessen: ja auch ich lese bei über 30t€ das kleingedruckte!

@ toon:
Irgendwie schreiben wir hier aneinander vorbei bzw. ich wieß gar nicht, ob Du liest was ich schreibe bevor Du antwortest oder ich drücke mich unverständlich aus...😁
Es gaht nicht adrum, das der Verkäufer Dich linken will. Der will Dir ein Auto verkaufen, schützt sich aber mit dem Mittel der VB vor der potentiellen "Dummheit" seiner Verkäufer also in erster Linie vor Rechenfehlern.
Hättest Du jetzt einen derart guten Preis erzieht, ads Du evtl selber schon denkst: "Der hat sich bestimmt verrechnet", dann kannst Du diesen Preis nur gerichtlich durchsetzen, wenn Du die Auftragsbestätigung hast, weil damit der Verkäufer die Bestellung erst angenommen hat.
Viele Verkäufer vergessen die Bestätigung auch, insbesondere wenn´s kleine Firmen sind, weil dann der Verkäufer auch gleichzeitig die Buchhaltung macht und eh nichts weiter geprüft wird. Dies geschieht in der Regel auch nicht um jemanden zu linken, sondern aus Bequemlichkeit.
Ich empfehle aber, an die Auftragsbestätigung zu erinnern, weil man nur so Rechtsicherheit hat!

Und toon, jetzt einverstanden??? 😁

Ach ja: 14 tägiges Rücktrittsrecht nur bei "Haustürgeschäften", per Telefon oder Internet. Sonst gilt unterschrieben ist unterschrieben!

Zitat:

Original geschrieben von topscooter126


@ toon:
Irgendwie schreiben wir hier aneinander vorbei bzw. ich wieß gar nicht, ob Du liest was ich schreibe bevor Du antwortest oder ich drücke mich unverständlich aus...😁
Es gaht nicht adrum, das der Verkäufer Dich linken will. Der will Dir ein Auto verkaufen, schützt sich aber mit dem Mittel der VB vor der potentiellen "Dummheit" seiner Verkäufer also in erster Linie vor Rechenfehlern.
Hättest Du jetzt einen derart guten Preis erzieht, ads Du evtl selber schon denkst: "Der hat sich bestimmt verrechnet", dann kannst Du diesen Preis nur gerichtlich durchsetzen, wenn Du die Auftragsbestätigung hast, weil damit der Verkäufer die Bestellung erst angenommen hat.
Viele Verkäufer vergessen die Bestätigung auch, insbesondere wenn´s kleine Firmen sind, weil dann der Verkäufer auch gleichzeitig die Buchhaltung macht und eh nichts weiter geprüft wird. Dies geschieht in der Regel auch nicht um jemanden zu linken, sondern aus Bequemlichkeit.
Ich empfehle aber, an die Auftragsbestätigung zu erinnern, weil man nur so Rechtsicherheit hat!

Und toon, jetzt einverstanden??? 😁

Ach ja: 14 tägiges Rücktrittsrecht nur bei "Haustürgeschäften", per Telefon oder Internet. Sonst gilt unterschrieben ist unterschrieben!

ich verstehe dich schon und hab das auch vollkommen begriffen, nur geht das am thema vorbei...

es geht doch darum wie das teil aussieht, aber egal 🙂 auf jeden fall hab ich ein tolles auto bekommen!

also in diesem sinne
gruss toon

Also ich habe auch eine ganz "lustige" Auftragsbestätigung erhalten.. Bei den Ausstattungsmerkmalen hören die Zeichen nach einer bestimmten Stellenanzahl einfach auf... da steht dann zum Beispiel:
- Einstiegszierleisten vorne, Edelsta
- Teppichfußmatten vo + hi aus hochw. V
- passende Türinnenverkleidung aus (geht nicht weiter)
- Scheinwerferassistent (Tag-Nacht-Se

und oben beim Sitzbezug steht auch noch die falsche Farbe (beige) obwohl unten bei Sonderausstauttung "Individualpaket II angegeben wird (daß ich auch bestellt habe und schwarze Ledersitze beinhaltet). Ach ja: Lieferdatum ist das Bestelldatum.... *gggg*

Nach Rückfrage bei meinem Freundlichen wurde mir erklärt, daß das "Abschneiden der Wörter" "systembedingt" ist und nicht geändert werden kann?! Warum schreibt man das dann nicht gleich in Word rein, wenn das eigene "System" so einen Schwachsinn fabriziert?...
Geht ja schließlich um ca. 35.000 Euros...

Aber ist mir auch nicht so wichtig, Hauptsache er kommt BALD! ;-)))

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