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Auflastung und Zuladung

Hallo zusammen,

Mit meinem Fahrzeug (Subaru Forester) darf ich max. 2 t ziehen.

Beim WW und der Anhängelast komme ich (wie wohl viele Menschen) ins Grübeln, wenn ich mir die diversen Modelle verschiedener Hersteller auf dem Papier anschaue: Die Masse im fahrbereiten Zustand lässt in einem Beispiel (1291 kg) eine Zuladung von nur 109 kg zu (ohne Mover etc.). Da frage ich mich, wer so etwas kauft (ohne jemandem auf den Schlips treten zu wollen). Die zulässige Gesamtmasse beträgt dort 1400 kg.

Es wird die Möglichkeit einer Auflastung auf 1800 kg angegeben. Fragen:

1. Beträgt die Zuladung dann 509 kg?
2. Weshalb verkauft der Hersteller dieses Modell nicht gleich mit den höheren Werten?
3. Welche Vorteile und Nachteile hat die Auflastung?

Sorry, falls einige dieser Fragen in ähnlicher Form bereits gestellt wurden.

Danke für Eure Hinweise und Hilfe und Euch allen einen schönen Sonntag! 🙂

Beste Antwort im Thema

Ein entspanntes Bier, das gefällte mir auch, der Alltag ist eh genug Horror.
Wenn ich mit meinem geliebten Wohnwagen unterwegs bin ist für mich der Weg das Ziel, ich hab alles dabei !

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Bei meinem Fahrzeug beträgt die Differenz in der Zul.bescheinigung (Zeile 13) nur 20 kg, konkreter, niedrigerer Wert: 1629 kg.

Ich könnte also einen WW mit zGG von 1600 kg wählen, um die 100 km/h nicht zu gefährden; bei 1700 kg wär's schon vorbei. Und ich nehme (bisher) an, dass sich das zGG eines WW üblicherweise nur in 100 kg-Schritten auf dem Papier ändern lässt (ab Werk, beim Neukauf). Später ist es evtl. mittels Gutachten auch in kleineren Schritten möglich?

Also ich werde wohl nach WW mit zGG von max. 1600 kg suchen (falls nötig und möglich, nach Auflastung auf diesen Wert) und schauen, dass dann noch eine Zulassung von min. 350 kg übrig bleibt (damit noch ein Mover etc. eingebaut werden kann). Ist das realistisch?

Oder:
Du nimmst, wenn Zuladung u.a. passen den Wowa mit 1.700 kg zGM und lastest ihn auf 1.600 kg ab. Kommt ein schwereres Auto, kannst Du fast ohne Kosten wieder auflasten. 😉

Ablasten?

Die meisten WW haben serienmäßig max. 100 kg Zuladung. Was willst du denn da noch ablasten?

Ich habe einen inzwischen 28 Jahre alten Knaus Südwind. 7,39 m lang, Aufbau 6x2,20 m. Rundsitzgruppe, Doppelstockbett, Schiebetür. GG im fahrbereiten Zustand 1060 kg, zul. GG ursprünglich 1200 kg, auf 1300 aufgelastet. Der hat alles was ich brauche und den bekomme ich auch ohne Mover noch rangiert.

Warum man jetzt WW anbietet, die nicht größer sind, aber 500 kg fetter - keine Ahnung. Wie soll dass dann bloß mit E-Autos gehen?

Ich würde an deiner Stelle nach einem WW Ausschau halten, der ein niedriges Leergewicht hat.

Wenn der WW eine Auflastung auf 1700 hat, kann man (glaub ich) diese bei Eintragung nicht voll ausschöpfen und nur 1649 kg eintragen lassen. Mal hinterfragen.

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 3. Juni 2019 um 22:37:41 Uhr:


Oder:
Du nimmst, wenn Zuladung u.a. passen den Wowa mit 1.700 kg zGM und lastest ihn auf 1.600 kg ab. Kommt ein schwereres Auto, kannst Du fast ohne Kosten wieder auflasten. 😉

Wie @Dandy46 schon schrieb:
Mit Auflastung auf 1700kg könnte er den WoWa dann sogar auf den exakten Maximalwert (also 1629kg) ablasten lassen. Alle Prüfungsorganisationen spielen dabei aber leider nicht mit, wie ich selbst schon mal erfahren habe. Das sollte also vorher verbindlich geklärt sein.
Eventuell könnte man noch versuchen, sich den höheren Wert der CoC in die ZB1 des Autos eintragen zu lassen.

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Du kannst auch das tatsächliche Leergewicht deines Fahrzeugs ermitteln und dieses in die Papiere eintragen lassen. Ob das zum Vor- oder zum Nachteil gereicht, weiß ich aber nicht.

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 4. Juni 2019 um 08:34:36 Uhr:


Ablasten?

Die meisten WW haben serienmäßig max. 100 kg Zuladung. Was willst du denn da noch ablasten?

Wenn der WW eine Auflastung auf 1700 hat, kann man (glaub ich) diese bei Eintragung nicht voll ausschöpfen und nur 1649 kg eintragen lassen.

Lesen heißt nicht unbedingt verstehen. 🙄

Was habe ich denn anderes geschrieben? Für Dich im Klartext: Wenn die Zuladung passt, nehme ich einen 1.500 kg-Wagen, und bestelle ihn auf 1.700 kg aufgelastet. Und laste ihn dann auf mein Wunschgewicht ab und später wieder auf!

Und wenn das später (mit schwererem ZFZ) noch nicht reicht, kann ich mir noch die Stützlast zur zGM hinzuschreiben lassen und bin bei 1.800 zGM! Ausgehend von einem 1.500er sollte das aufgehen; hat zumindest bei mir (Jeunesse 540E) gut gepasst! 😁

Zitat:

wenn Zuladung u.a. passen den Wowa mit 1.700 kg zGM

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 3. Juni 2019 um 22:37:41 Uhr:


Oder:
Du nimmst, wenn Zuladung u.a. passen den Wowa mit 1.700 kg zGM und lastest ihn auf 1.600 kg ab. Kommt ein schwereres Auto, kannst Du fast ohne Kosten wieder auflasten. 😉

Du hast Recht. Dann lies dir deinen eigenen Text nochmals durch. "Du nimmst den WW mit 1700 kg zGM
(der hat mit Glück eine Zuladung von 80 kg) und lastest den auf 1600 ab".

Die, die du dir nehmen kannst, haben von Werk her eine geringe Zuladung. Sinn macht es, diese zu "nehmen" und sie aufzulasten.

Für dich vereinfacht: er wird keinen finden, bei dem die werksseitige Zuladung nach einer Ablastung noch passt.

Sinn macht es: Du nimmst einen mit 1500 zGM, lastest den auf 1700kg auf (Werksfreigabe für diese Masse), lässt das PKW-Leergewicht nach COC 13,2 auf 1649 erhöhen und diese 1649 kg lässt du beim WW als z GM eintragen

Du willst es nicht verstehen! Ein serienmäßiger 1.700er wird meinem Kriterium

Zitat:

wenn Zuladung u.a. passen

mit 100 zGM weniger nicht entsprechen. Von daher solltest Du alleine darauf kommen, dass ich den ausgesuchten Wagen (z.B. 1.450 kg) auf 1.700 kg aufgelastet bestellen würde.

Aber so wird dann einfach ein Zitat verkürzt und man meint, Recht zu haben. 🙄🙄

Wenn du das so meinst, dann schreib es auch so: "Er nimmt einen 1450er und den lässt er zunächst auflasten auf 1700 kg". Lesen, kann man halt nur das, was auch geschrieben wird. Aber denken und meinen, heißt noch lange nicht, dass man es auch für andere verständlich zu Papier bringen kann.

Hui, bitte regt Euch nicht auf. Alle Eure Hinweise (auch die der anderen Teilnehmer) sind für mich willkommen und hilfreich. Nun reicht Euch die Hand, wie man es unter Campern so macht und freut Euch auf einen entspannten Abend - vielleicht mit einem kühlen Bierchen zusammen mit den Liebsten oder/und Freunden. 🙂

@subaruforester
Das ist mal ein like wert 😁

https://www.motor-talk.de/.../leergewicht-t6631976.html?...

Ein entspanntes Bier, das gefällte mir auch, der Alltag ist eh genug Horror.
Wenn ich mit meinem geliebten Wohnwagen unterwegs bin ist für mich der Weg das Ziel, ich hab alles dabei !

Okay.dann nehme ich mir auch ein Bier aus der Kiste und sage Prost in die Runde.

Zusammenfassend wäre ein Erfahrungsbericht gut über, :

1. Lässt sich das PKW-Leergewicht nach coc 13.2 erhöhen und wenn ja wo und wie (TÜV, ZULASSUNGSSTELLE). Bei mir wurde vor 3 Monaten nicht das tatsächliche eingetragen. Warum eigentlich, wenn es doch vorliegt.

2. Wie genau und bei welchen Stellen nimmt man die Ablastung vor. Auflastung beim Hersteller beantragen und dann zum TÜV und dort Gutachten für eine Ablastung auf z. B. 1648kg erstellen lassen und damit zur Zulassungsstelle und eintragen lassen. Wie muss das Typenschild aussehen.

Wenn jemand darüber Erfahrungen hat, kann er die ja hier posten.

PROST

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 4. Juni 2019 um 22:29:28 Uhr:


Okay.dann nehme ich mir auch ein Bier aus der Kiste und sage Prost in die Runde.

Zusammenfassend wäre ein Erfahrungsbericht gut über, :

1. Lässt sich das PKW-Leergewicht nach coc 13.2 erhöhen und wenn ja wo und wie (TÜV, ZULASSUNGSSTELLE). Bei mir wurde vor 3 Monaten nicht das tatsächliche eingetragen. Warum eigentlich, wenn es doch vorliegt.

2. Wie genau und bei welchen Stellen nimmt man die Ablastung vor. Auflastung beim Hersteller beantragen und dann zum TÜV und dort Gutachten für eine Ablastung auf z. B. 1648kg erstellen lassen und damit zur Zulassungsstelle und eintragen lassen. Wie muss das Typenschild aussehen.

Wenn jemand darüber Erfahrungen hat, kann er die ja hier posten.

PROST

Mit der Eintragung des Leergewichts gem. CoC 13.2 (auch das ist m.E. nicht das reale Leergewicht) musst du vorab fragen. Ich habe schon in Foren gelesen, dass der TÜV das gemacht hat.
Eine Eintragung des Leergewichts aufgrund einer Wägung des Autos (beim TÜV) hatte der TÜV bei mir abgelehnt.

Eine Ablastung meines ehemaligen WoWa um ein paar kg hatte GTÜ abgelehnt und der TÜV ohne Diskussion durchgeführt...auch das sollte man daher vorher klären.

Die Vorgehensweise ist also: TÜV (oder eine andere Organisation, die so etwas grundsätzlich machen darf) und danach mit dem Schrieb vom TÜV zur Zulassungstelle, wegen Änderung der ZB1.

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