Auflastung und Zuladung
Hallo zusammen,
Mit meinem Fahrzeug (Subaru Forester) darf ich max. 2 t ziehen.
Beim WW und der Anhängelast komme ich (wie wohl viele Menschen) ins Grübeln, wenn ich mir die diversen Modelle verschiedener Hersteller auf dem Papier anschaue: Die Masse im fahrbereiten Zustand lässt in einem Beispiel (1291 kg) eine Zuladung von nur 109 kg zu (ohne Mover etc.). Da frage ich mich, wer so etwas kauft (ohne jemandem auf den Schlips treten zu wollen). Die zulässige Gesamtmasse beträgt dort 1400 kg.
Es wird die Möglichkeit einer Auflastung auf 1800 kg angegeben. Fragen:
1. Beträgt die Zuladung dann 509 kg?
2. Weshalb verkauft der Hersteller dieses Modell nicht gleich mit den höheren Werten?
3. Welche Vorteile und Nachteile hat die Auflastung?
Sorry, falls einige dieser Fragen in ähnlicher Form bereits gestellt wurden.
Danke für Eure Hinweise und Hilfe und Euch allen einen schönen Sonntag! 🙂
Beste Antwort im Thema
Ein entspanntes Bier, das gefällte mir auch, der Alltag ist eh genug Horror.
Wenn ich mit meinem geliebten Wohnwagen unterwegs bin ist für mich der Weg das Ziel, ich hab alles dabei !
51 Antworten
vom leergewicht des zugfahrzeuges schreibst nur du immer - das ist aber uninteressant. es geht um die zulässige geasamtmasse der zugfahrzeuges.
Auf der von Dir verlinkten Seite steht "Leermasse Zugfahrzeug". Was ist daran uninteressant? Was meinst Du?
Siehe alternativ Infos vom TÜV Süd:
https://www.tuev-sued.de/.../...9-tipp-tempo100-caravan-wohnmobile.pdfZitat:
... – für ein Kraftfahrzeug mit einem Leergewicht von 1800 Kilogramm wird ein passender, für Tempo 100 zugelassener Wohnanhänger gesucht. Kein Problem, wenn die Wahl auf einen Caravan bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 1440 Kilogramm fällt, und wenn er sich damit im Rahmen der zulässigen Anhängelast für den Zugwagen hält. Denn: 1800 Kilo x 0,8 ergeben ein Limit von 1440 Kilo. Verfügt der Caravan über zusätzliche Stabilisatoren, sind es sogar 1800 Kilo, weil dann mit 1,0 multipliziert werden darf.
Er meint, selbst wenn du auf die 100er Zulassung pfeifst, mußt du auf die Gesamtgewichte achten. Einige Hersteller geben auch Zuggesamtgewichte an, die unter der Summe von Anhängelast und Gesamtmasse des Fahrzeugs liegen.
In der Tat bezog sich mein Kommentar auf die 100 km/h-Regel. 😉
Also angenommen, ich (oder sonst jemand) möchte diese Möglichkeit nutzen können, dann macht es doch keinen Sinn, eine Auflastung auf ein zul. GG des WW vornehmen zu lassen (z.B. direkt bei Bestellung und nur auf dem Papier), wenn dieses dann über dem Leergewicht des Zugfahrzeugs liegt.
Und daran schließt sich meine Frage an:
Welchen Sinn macht dann eine Auflastung?
Konkret bei mir:
Leergewicht 1629 kg
Auflastung (Faktor 1 angenommen) max. 1629 kg
Wenn die Auflastung größer wäre, wäre die 100 km/h-Regel (bei mir) futsch, oder nicht?
Ich möchte das richtig verstehen, um richtig abwägen zu können, wie viel mir die Möglichkeit der 100 km/h wert ist oder ob eine größere Auflastung am Ende wichtiger ist.
Übrigens:
max. zul. Gesamtgewicht des Zuges (Fahrzeug + WW) bei mir: 4015 kg
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heir kannst es online berechnen:
https://www.fischerclan.de/100kmhrechner.html
Danke. Es bestätigt sich, dass das zul. GG des WW dann eben max. dem Leergewicht des Zugfahrzeugs (1629 kg) entsprechen darf (für die 100 km/h-Regel 😉).
Es bleibt meine vorherige Frage nach der Sinnhaftigkeit einer (größeren) Auflastung:
Eine Auflastung führt doch u.U. dazu, dass aus einem zul. GG des WW von beispielweise 1500 kg nach Auflastung auf 1700 kg eine Überschreitung des Leergewichts des Zugfahrzeugs (1629 kg) resultiert und damit die 100 km/h futsch sind.
Es wäre nett, wenn das jemand bitte bestätigen oder verneinen kann. Nochmals herzlichen Dank! 🙂
Ja das ist so.
Mit der höheren Auflastung hast du eben noch eine Option bei einem späteren Fahrzeugwechsel. Es bleibt die Frage, ob der Hersteller auch auf Zwischenwerte auflastet oder ob das dann individuell mit nem Überwachungsverein zu klären ist.
Ok, ganz lieben Dank! 🙂 Da werde ich mich weiter erkundigen, wenn's soweit ist. Jetzt weiß ich aber schon einmal besser, wie diverse Massen-Angaben und Möglichkeiten von Auflastungen von mir einzuschätzen sind.
Zitat:
@Soul2000 schrieb am 2. Juni 2019 um 17:40:24 Uhr:
vom leergewicht des zugfahrzeuges schreibst nur du immer - das ist aber uninteressant. es geht um die zulässige geasamtmasse der zugfahrzeuges.
Das mit dem Leergewicht bezieht sich ausschließlich auf die deutsche 100km/h-Regelung.
Die zulässige Gesamtmasse des ZugFz spielt in den meisten Fällen bei der deutschen 100km/h-Regelung keine Rolle, sofern 3,5T nicht überschritten werden und
sofern die zul GG des ZugFz > der zul GG des Anhängers ist.
(der letzte Punkt ist, wenn maximal der Faktor 1 in Anwenung kommt, also bei WoWa, immer gegeben, denn sonst hätte der Zugwagen keine Zuladung)
Zitat:
@subaruforester schrieb am 2. Juni 2019 um 18:54:46 Uhr:
Danke. Es bestätigt sich, dass das zul. GG des WW dann eben max. dem Leergewicht des Zugfahrzeugs (1629 kg) entsprechen darf (für die 100 km/h-Regel 😉).Es bleibt meine vorherige Frage nach der Sinnhaftigkeit einer (größeren) Auflastung:
Eine Auflastung führt doch u.U. dazu, dass aus einem zul. GG des WW von beispielweise 1500 kg nach Auflastung auf 1700 kg eine Überschreitung des Leergewichts des Zugfahrzeugs (1629 kg) resultiert und damit die 100 km/h futsch sind.
Es wäre nett, wenn das jemand bitte bestätigen oder verneinen kann. Nochmals herzlichen Dank! 🙂
Was ist für dich "sinnhaft"?
Sinn macht eine größere Auflastung als auf 1629kg wenn dir die Zuladung des WoWa ansonsten nicht reicht.
Nur wenn dir die größere Zuladung nicht so wichtig ist, wie das 100km/h-Fahren auf deutschen Autobahnen, ist eine größere Auflastung nicht "sinnhaft".
Eben darum ging es mir. Die Auflastung des zul. GG des WW über das Leergewicht des Zugfahrzeugs (Annahme von Faktor 1) macht die 100 km/h-Möglichkeit zunichte. Nachdem ich das jetzt weiß, kann ich entsprechend berücksichtigen. Was genau für mich dann "Sinn" macht, hängt natürlich auch konkret vom WW ab, also dessen Zuladungsnöglichkeiten ohne bzw. mit verschiedenen Varianten der Auflastung.
Eure Hinweise waren sehr hilfreich. Nochmals vielen Dank.
Zitat:
@Soul2000 schrieb am 2. Juni 2019 um 18:44:48 Uhr:
heir kannst es online berechnen:https://www.fischerclan.de/100kmhrechner.html
Schreib doch einfach: Ja!
Das kürzt es ab. 🙄
Zitat:
@subaruforester schrieb am 2. Juni 2019 um 12:24:39 Uhr:
Bei mir sind es auch 7,5 + 4,5 t. Um den neuen FS wollte ich mich eh bald kümmern. Nochmals danke auch für diese Hinweise! 🙂
Der neu kostet aber ca 26 € und muss nach 15 Jahren wieder verlängert werden (wie der Perso nach 10 Jahren). Ich nutze daher die verbleibende Restgültigkeit noch aus.
Die grauen müssen zu erst umgetauscht werden. Ablauffrist richtet sich nach Geburtsjahr des Inhabers, bei mir noch 3 Jahre.
Wer weiß, was sich bis 2033 noch alles ändern wird? 😉
https://www.autobild.de/artikel/fuehrerschein-umschreiben-1554177.htmlZitat:
Achtung: Wer den alten Klasse-3-Führerschein hat, mit dem er auch bis zu dreiachsige Lkw-Gespanne mit über 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren darf, muss seinen Führerschein spätestens am 50. Geburtstag umtauschen, sonst erlischt die Fahrerlaubnis für die großen Laster.
Aber jetzt wird's OT...
In meinen Augen macht es keinen Sinn, den WW über das Leergewicht des Zugfahrzeuges aufzulasten. Tempo 100 ist für mich aber auch wichtig.
Es macht in meinen Augen auch keinen Sinn, dass die WW immer schwerer werden. muss wirklich ein Backofen im WW sein? Oder eine Mikrowelle ....
Zuerst würde ich aber mal beim Leergewicht des Zugfahrzeuges ansetzten. Ab 2014 gebaute PKW haben in den COC Papieren unter 13.2 das tatsächliche Leergewicht eingetragen. Das sollte auch in der Zulassungsbescheinigung, Teil 1 stehen. Wenn nicht, ändern lassen. Bei mir ist da eine Abweichung von 120 kg. Damit wäre eine mögliche Auflastung nicht auf 1600 sondern auf 1700 möglich. Ferner sollt man bei der Zulassungsstelle prüfen, ob bei einer Auflastung auf 1800 kg (die laut Hersteller technisch möglich ist) die Eintragung eines zulässigen GG des WW von 1770 kg möglich ist, was genau dem Leergewicht des PKW´s unter Punkt 13.2 der COC entspricht.
Persönlich würde ich nicht über 1500 kg eintragen lassen, da ich sonst in Ö nicht 100 km fahren darf. Mir reicht schon die Bummelei auf der italienischen Seite, wo (dank Überholverbot für WW-Gespanne) der langsamste LKW das Tempo unter die 80 drückt.