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Auflasten oder nicht, das ist hier die Frage

Hallo Gemeinde,
nun haben wir unseren im Februar '18 gelieferten Pössl ausgiebig getestet und ausprobiert. Ausstattung und Funktionalität sind nach mehr als 40 Übernachtungen in diesem Jahr so, wie wir uns das gewünscht haben. Nur ein kleines Problem bleibt - nämlich das bekannte Gewichtsproblem im Zusammenhang mit der 3,5t-Grenze. Während der Urlaubsreise nach Skandinavien waren wir bereits um geschätzte 40kg überladen. Mit - natürlich - vollem Frischwassertank. In Deutschland unkritisch, in anderen Ländern bereits genug für ein Bußgeld.
Unser Auto ist nicht mit vielen Extras ausgestattet, d.h. solche Sachen wir Hängerkupplung, Fahrradbühne, Solar, 2. Gasflasche, 3. Batterie, TV usw. haben wir (noch) nicht an Bord - aber wer weiß, wonach die Sinne in der nahen oder fernen Zukunft stehen.
Mir liegt ein Angebot vor für eine Auflastung auf 4,25 Tonnen in Verbindung mit Luftfederung hinten, von einem bekannten Anbieter, und das Geld habe ich auch übrig dafür.
Aber wenn ich mir die Maut-Tabellen und Geschwindigkeitsbegrenzungen und sonstigen verschärften Regeln ansehe, die zutreffen für Womos über 3,5 Tonnen - dann kommen mir leise Zweifel an dem Vorhaben. Mit den in Deutschland dann nur noch erlaubten 80/100 km/h könnte ich noch gut leben. Aber annähernd 200 Euro Maut um in Frankreich die Pyrennäen zu erreichen... hmpf.
WIe machen das andere, die ähnlich am Limit oder knapp über dem Limit reisen? Nehmt ihr das Bußgeld-Risiko in Kauf? Technisch habe ich keine Sorgen, dass ein 3500kg-Chassis auch mal 3550 oder 3600kg verträgt und auch bremsen kann. Aber Limit ist Limit. Andererseits - soll ich wirklich wegen so kleiner Beträge (kg, nicht Euro) so viele verschärfte Verkehrsregeln und teure Maut in Kauf nehmen?
Meistens bewegen wir uns ja in Deutschland, aber es werden wohl in den kommenden Jahren noch sehr viele europäische Länder, vielleicht auch mal Mittelmeer-Anrainerstaaten auf der Reise-Agenda stehen.
Für ernsthafte Abwägungen und Argumente pro/contra wäre ich sehr dankbar.
Danke Euch
SpyderRyder

Beste Antwort im Thema

Komisch früher war das ganz einfach Führerschein Klasse 3 gilt bis 7,5 to + Anhänger so groß wie er ihn eben laut Papiere ziehen darf, Alles 1 Führerschein, später dann auch noch mit den ersten Scheinen der Klasse B.
Irgendwann kam die Bürokratie, Eurokratie und selbstverständlich die Fahrschulen auf die glorreiche Idee das muss mehr gesplittet werden, bringt schließlich Umsatz in die Fahrschulen und Steuern in den Staatssäckel.
Ganz ehrlich die Leute früher sind oft ihr Leben lang nie mit einem 7,5 Tonner gefahren, nur die, die das beruflich mussten. Viele trauten sich das gar nicht, obwohl sie gedurft hätten und haben bei einem Umzug, oder Ähnlichem lieber einen Anderen fahren lassen.
Klar ist das eine Umstellung auch ganz anders als ein 3,5 Tonner, aber nach ein paar Kiometern ist das drin, außer man stellt sich wirklich an wie der erste Mensch, dann stellt man sich aber bei anderen Autos auch nicht gerade „geschickt” an. ;)
Eine richtig andere Nummer ist ein wirklich großer LKW, aber auch das kann man mit etwas Übung auch ohne Fahrschule in der lernt man das Fahren sowieso nicht, erst danach in der täglichen Praxis.
Doch was solls, es ist halt so und Keiner von uns kann die Bürokratie ändern, also müssen wir uns arrangieren und entscheiden was uns wichtiger ist, relativ problemlos und bei günstigerer Maut schneller fahren, oder lieber mehr Gewicht und dafür den passenden Führerschein erwerben und andere Hemmnisse auf sich nehmen.
Da hilft kein Jammern, sondern entscheiden.
Wichtig wäre jedoch, dass Hersteller und Händler ehrlicher werden, die versuchen das Problem Zuladung kleinzureden, oder ganz zu verschweigen, bei WoMo`s wie bei WW

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Zitat:

@berschle schrieb am 22. September 2018 um 11:58:57 Uhr:


Es gibt ja schon einige Fahrzeuge, die durch Bescheinigung/ Gutachten des Herstellers ohne technische Änderungen problemlos aufgelastet werden können,

Das ist richtig,unseren Sunlight gab es ohne techniche Veränderung

als 3,5 to oder 3,85 to.

Kann man ab Werk so oder so ordern ordern.

Aber wenn man die Tonnage hinterher ändern will muß man immer zum TÜV,

auch wenn es keiner technichen Veränderung bedarf.

Der prüft dann nur ob es noch der Zustand ist um es ändern zu können.

Habe das mehrmals durchexzerziert.

Aber mal eine generelle Frage in die Runde: Wer ist denn tatsächlich schon mal kontrolliert oder bestraft worden???
Ich habe schon mit so vielen Campern geredet, jeder hat schon viel über die möglichen Strafen gelesen oder gehört, aber wirklich kontrolliert wurde da in meinem Umfeld noch niemand. Das soll jetzt keine Einladung sein, es mit Überladung nicht so genau zu nehmen, ich halte mich da auch sehr genau dran. Aber manchmal habe ich den Eindruck, dass hier real relativ wenig kontrolliert wird. Ich war schon X mal in Frankreich / Italien / Schweiz und bin noch nicht ein einziges Mal kontrolliert worden und habe solche Kontrollen auch noch nirgends gesehen.
In AT bin ich selbst nur ein einziges Mal in eine Kontrolle gekommen, da wurden alle Fahrzeuge > 2,8t von der Autobahn auf einen Parkplatz ausgeleitet. Der freundliche Polizeibeamte meinte aber, dass die Kontrolle nur für Nutzfahrzeuge gelten würde und könne direkt weiter fahren.
Wenn ich die ganzen Infos hier zusammen nehme, dann gelten in vielen Ländern Toleranzen von 1-5%. Und selbst in Ländern ohne Toleranzgrenze (z.B. AT) wird noch eine Messtoleranz von 2% abgezogen, also selbst hier würden bis 3.570kg noch straffrei durchgehen. Wie gesagt, ich halte mich recht genau an die zulässige Grenze...

Ist es nicht so, das es in den schweizer Tunneln automatischen Wiegeeinrichtung im Boden gibt, um vorab "aussortieren" zu können?

Die gibt es anscheinend in AT auch:
https://noe.orf.at/news/stories/2833553/
Aber wohl nur für LKWs...

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 22. September 2018 um 05:46:39 Uhr:


@newt3 Sorry, bei aller Liebe, aber bevor ich mir das antue, häng ich lieber gegebenenfalls mal einen Lastenhänger dran. Damit habe ich zwar die gleichen Einschränkungen wie nach einer Auflastung, aber eben nicht permanent sondern nur fallweise.
So ein 750 kg Hänger kostet auch nicht die Welt und man kann ihn immer und für alles Mögliche brauchen

So eine Anhängevorrichtung wiegt mit allem Drum und Dran auch zwischen 40kg und 50kg dazu kommt noch die Aufliegelast von rund 70kg. Das bedeutet, wenn mit Hänger gefahren wird, muss das Zugfahrzeug um mindestens 110kg bis 120kg erleichtert werden.

Damit hätte ich Problem, darum haben wir diese Lösung auch verworfen.

Bei einer Gewichtskontrolle in Frankreich bei Tours sollte vor Ort €90,00 + 150Kg abladen (Reihenfolge egal)...!
-:)
Vergnügungssteuerpflicht ist so etwas nicht...!
-:)
Gruss
Nico

Zitat:

So eine Anhängevorrichtung wiegt mit allem Drum und Dran auch zwischen 40kg und 50kg dazu kommt noch die Aufliegelast von rund 70kg. Das bedeutet, wenn mit Hänger gefahren wird, muss das Zugfahrzeug um mindestens 110kg bis 120kg erleichtert werden.
Damit hätte ich Problem, darum haben wir diese Lösung auch verworfen.

Bei den überwiegenden Fahrzeugen erhöht sich die zulässige Hinterachlast

und das Gesamtgewicht um +100 kg bei Anhängerbetrieb.

Also kompensiert sich die Stützlast und das Gewicht der AHK wieder.

Man hat dann nur bei Solobetrieg das Gewicht der AHK zusätzlich.

Zitat:

@reidi schrieb am 23. September 2018 um 11:32:52 Uhr:



Bei den überwiegenden Fahrzeugen erhöht sich die zulässige Hinterachlast
und das Gesamtgewicht um +100 kg bei Anhängerbetrieb.

Bist du dir ganz sicher? Ich glaube nicht das du wenn du eine Anhaengekupplung anbaust einfach 100kg mehr auf die Hinterachse bekommst. Weil dann in dem Moment dein Fahrzeug automatisch Aufgelastet waere und du mit ueber 3,5t am Zugfahrzeug haettest.

Zitat:

@princeton schrieb am 23. September 2018 um 10:38:18 Uhr:


Bei einer Gewichtskontrolle in Frankreich bei Tours sollte vor Ort €90,00 + 150Kg abladen (Reihenfolge egal)...!
-:)
Vergnügungssteuerpflicht ist so etwas nicht...!
-:)
Gruss
Nico

Danke für die Info, das ist natürlich sehr ärgerlich. Es gibt also mindestens hin und wieder Kontrollen. Konntest die die 150kg einfach abladen und zurücklassen.

Zitat:

Bist du dir ganz sicher? Ich glaube nicht das du wenn du eine Anhaengekupplung anbaust einfach 100kg mehr auf die Hinterachse bekommst. Weil dann in dem Moment dein Fahrzeug automatisch Aufgelastet waere und du mit ueber 3,5t am Zugfahrzeug haettest.

Ganz sicher.

Diese Auflastung ist nur im Hängerbetrieb gültig.

Hier mein PKW,ein Ford Kuga.

Im Wohnmobil steht das Gleiche.

Fahrzeugschein

Das ist ja mehr als erstaunlich. Bei mir stand so etwas nicht in den Papieren. Ich zog meinen Wohnwagen mit dem Opel Mokka.

Danke, hab ich nicht gewusst, bei uns steht das in keinem Fahrzeugbrief. Ich kann aber eine Anhaengekupplung ohne Abnahme anbauen. Aendern tut sich da beider Hinterachslast leider nichts. Die ist aber bei meinem Womo nicht das Problem mit 2120kg

Egal wie man es rechnet unterm Strich hat man mit dem Hänger immer ein paar 100 kg mehr Zuladung und auch Volumen für Sperriges.
Sollte es trotzdem eng werden muss man sich halt für einen Hänger mit mehr als 750 kg anfreunden, wie auch immer ein Anhänger bringt eben Zuladung bei Bedarf und nicht permanent das ist der Unterschied.

Ich würde mir wegen 50 oder 100kg keinen Kopf machen, dass liegt im Rahmen der Messtoleranzen und im Notfall lässt du Wasser ab, trinksts Bier aus, lässt deine Frau laufen und zahlst die Strafe, fertig. Da solltest du mal durchsehen, was du wirklich brauchst und ob du nicht zu viel Zeug mitschleppst, dann geht das schon...
Bei größeren Überschreitungen wäre ich aber vorsichtig...
Aber dafür würde ich einen Kastenwagen nicht auf über 3,5 Tonnen schreiben lassen, dann fährst du im Ausland blos noch mit den LKWs mit, dass ist ja nicht der Sinn von nem Kastenwagen...
Auch gibt es viele 3,5 Tonnen durchfahrtsverbote, etc.
N Anhänger würde ich schon garnicht anhängen, dann ist ja der Wohnmobilvorteil komplett dahin, dann kannstes gleich verkaufen und dir n Wohnwagen kaufen...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 23. September 2018 um 15:21:01 Uhr:



Aber dafür würde ich einen Kastenwagen nicht auf über 3,5 Tonnen schreiben lassen, dann fährst du im Ausland blos noch mit den LKWs mit, dass ist ja nicht der Sinn von nem Kastenwagen...
Auch gibt es viele 3,5 Tonnen durchfahrtsverbote, etc.
Nicht nur im Ausland, auch bei uns fährst du mit über 3,5 to im LKW Konvoi.

Zitat:

N Anhänger würde ich schon garnicht anhängen, dann ist ja der Wohnmobilvorteil komplett dahin, dann kannstes gleich verkaufen und dir n Wohnwagen kaufen...

Der Vorteil ist bei Auflastung auch dahin, aber dauerhaft und nicht nur gelegentlich
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