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Auflagen im Gutachten
Hallo,
in einem Gutachten vom TÜV Austria steht unter der Auflage 76T "Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird."
Z.B. möchte ich 7Jx17 montieren (mit entsprechender Auflage im Gutachten), eingetragen sind aber nur 7Jx16 und 7,5Jx17.
Ist die Auflage im Gutachten abhängig vom Felgendurchmesser oder ist damit gemeint, dass die kleinste überhaupt eingetragene Felgenbreite nicht unterschritten werden darf, egal welcher Durchmesser?
Kennt sich damit jemand aus? Danke schon mal.
Beste Antwort im Thema
Für mein Verständnis: "nicht zulässig"
Begründung: der Hinweis auf die Felgenbreite, bezieht sich auf den Felgendurchmesser (17"), um den es ja hier geht.
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31 Antworten
Der TE schreibt doch, dass der Reifen in der COC nicht drinsteht, also ist der einzige Weg, den Reifen eintragen zu lassen, da wird dann geprüft, was alles an Voraussetzungen zu erfüllen ist, und wenn dies dann gegeben sind, steht einer Eintragung nichts im Wege.
Das Auto ist in D zugelassen, so wie ich das verstehe und dann hat es auch eine hiesige Zulassung, und wenn das AT-Gutachten dann z.B. eine Reifengröße beinhaltet, die in dem COC nicht drinsteht, andererseits aber diese Größe in AT so drin ist, stehen die Chancen zumindest nicht schlecht, das auch hier eingetragen zu kriegen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachten TÜV Österreich in D gültig?' überführt.]
Das mag ja vielleicht gehen, aber dann möchte ich dennoch ein Radgutachten vom TÜV Austria sehen, passend zum vorhandenen Fahrzeug (passender Verwendungsbereich).
Vorzulegen bei TÜV bzw. DEKRA.
Gibt es ein solches passendes Radgutachten?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachten TÜV Österreich in D gültig?' überführt.]