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Aufkleber mit zulässigem Gesamtgewicht auf dem Anhänger.
Hallo Leute
Ich arbeite in einer Spedition mit 40 Tonnern (so steht es auch in der Zulassung), nun wurden überall Aufkleber mit „maximal 25.000kg Zuladung“ angebracht, die Fahrzeuge wiegen vollgetankt aber maximal 14.300 kg (also kann ich 25.700kg zuladen). Das ist vor allem für die Verlader gedacht… Nun hatte ich geladen:
Brutto: 39.800 kg
Leer: 13.600 kg
Netto: 26.200 kg
Nun wurde ich von der BAG angehalten und die meinten: Überladung 1,2 Tonne…
Weil der Aufkleber verbindlich ist, egal was in der Zulassung steht… stimmt das?
Und wenn ja, in welchem Gesetz steht das?
Grüße ein ratloser Walter
Beste Antwort im Thema
Moin Moin !
Zitat:
Weil der Aufkleber verbindlich ist, egal was in der Zulassung steht… stimmt das
Nein
MfG Volker
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17 Antworten
Hallo
Wenn der Aufkleber amtlich gesiegelt ist, ist er verpflichtend.
Der Fz.-Schein ist amtlich gesiegelt also verpflichtend, auch für die BAG. Sonst könnten wir uns den Quatsch sparen.
100 km/h Schild am Anhänger sind auch gesiegelt also amtlich genehmigt, natürlich nicht verpflichtend auch 100 km/h zu fahren :-)
Andreas
Auf dem Bild von tolkam seh' ich kein Siegel.
Zitat:
@AndreasU1300 schrieb am 1. April 2018 um 11:32:51 Uhr:
Hallo
Wenn der Aufkleber amtlich gesiegelt ist, ist er verpflichtend.
Der Fz.-Schein ist amtlich gesiegelt also verpflichtend, auch für die BAG. Sonst könnten wir uns den Quatsch sparen.
100 km/h Schild am Anhänger sind auch gesiegelt also amtlich genehmigt, natürlich nicht verpflichtend auch 100 km/h zu fahren :-)
Andreas
Diese Aufkleber wie auf dem Bild sind aber nicht amtlich und die bekommen auch niemals ein amtliches Siegel. Es geht alleine darum das der Spediteur nur max 25000 kg bezahlt bekommt. Und deshalb auch nicht möchte das mehr geladen wird.