Aufkleber erlaubt?

Hallo zusammen,

ich überlege mir einen Aufkleber mit der Beschriftung "Baustellenfahrzeug" aufs Auto zu machen. Nicht reflektierend, nicht in Signalfarbe und nicht in rot-weiß. Soll auch kein üblicher Balkenaufkleber werden, sondern nur der Schriftzug.
Allerdings finde ich nirgends etwas ob das ohne weiteres erlaubt ist? Ich bin mir da nicht sicher, ob da irgendwas wegen "Amtsanmaßung" im übertragenen Sinne kommen kann?..

Steht einfach nur unter dem Hintergrund, dass mein Auto noch eine Weile eine riesen Großbaustelle sein wird 😁 und keine Sorge, er muss ohnehin nach Beendigung der Baustelle zum lackieren 😉

Beste Antwort im Thema

Ich neige der Auffassung zu, dass nach dem Anbringen des bedeutungsschwangeren Aufklebers eine Änderungsabnahme nach § 19 II StVZO erfolgen und das Leergewicht neu verwogen werden sollte, um ein Erlöschen der ABE des Fahrzeugs zu vermeiden. 😎

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...komischer Humor.

Aber ich könnte mir gut vorstellen, dass sich die grün/weiße bzw. inzwischen blau/weiße Truppe schon daran stört und das Fahrzeug zumindest öfter mal einer entsprechenden pingeligen um nicht zu sagen schikanösen "allgemeinen Verkehrskontrolle" unterzieht.

Hintergrund... wir -eine größere Baufirma- haben zur Zeit eine Baustelle bei der in einer Ortsdurchfahrt die Kanalisation erneuert wird. Dabei fahren unsere Fahrzeuge natürlich in den für den normalen Verkehr gesperrten Baustellenbereich ein.
Eine Kennzeichung mit diesen "Baustellenfahrzeug" - Schildern haben wir normalerweise an keinem unserer Fahrzeuge... muß ja nicht, normalerweise sollte man das bei unseren LKWs ja auch so erkennen. Und 2. ist die Baufirma mindestens in der Region mehr als bekannt, so dass selbst die aufgeklebten Firmenlogos ausreichen sollten um zu erkennen, dass es sich um ein Baufahrzeug handelt.

Aber die Grünen habens tatsächlich auf unseren kleinen 7,5 Tonner, der zwischen der Baustelle und dem Materiallagerplatz außerhalb des Ortes pendelt abgesehen und ihn mal abgefangen als er in den gesperrten Baustellenbereich eingefahren ist.

Es wurde verlangt, dass wir den LKW bzw. die Fahrzeuge unverzüglich mit diesen "Baustellenfahrzeug"-Schildern kennzeichnen -ich weiß zwar bis heute noch nicht auf welcher Grundlage - damits schnell geht, hab ich die Dinger kurzerhand ausgedruckt und laminieren lassen.

Wenn man für die öffentliche Hand arbeitet schickt sichs nicht, wegen so einer Kleinigkeit ein Faß aufzumachen... die Cops sind ja quasi auch Vertreter des Auftraggebers.

Trotzdem schließe ich aus dem Ganzen, dass diese "Baustellenfahrzeug"-Schilder nicht ganz so harmlos sein können, wenn sich die Cops derart dran aufgeilen, dass wir aufgefordert werden diese anzubringen.

Ich neige der Auffassung zu, dass nach dem Anbringen des bedeutungsschwangeren Aufklebers eine Änderungsabnahme nach § 19 II StVZO erfolgen und das Leergewicht neu verwogen werden sollte, um ein Erlöschen der ABE des Fahrzeugs zu vermeiden. 😎

Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Oktober 2017 um 17:32:18 Uhr:


...komischer Humor.

Aber ich könnte mir gut vorstellen, dass sich die grün/weiße bzw. inzwischen blau/weiße Truppe schon daran stört und das Fahrzeug zumindest öfter mal einer entsprechenden pingeligen um nicht zu sagen schikanösen "allgemeinen Verkehrskontrolle" unterzieht.

Hintergrund... wir -eine größere Baufirma- haben zur Zeit eine Baustelle bei der in einer Ortsdurchfahrt die Kanalisation erneuert wird. Dabei fahren unsere Fahrzeuge natürlich in den für den normalen Verkehr gesperrten Baustellenbereich ein.
Eine Kennzeichung mit diesen "Baustellenfahrzeug" - Schildern haben wir normalerweise an keinem unserer Fahrzeuge... muß ja nicht, normalerweise sollte man das bei unseren LKWs ja auch so erkennen. Und 2. ist die Baufirma mindestens in der Region mehr als bekannt, so dass selbst die aufgeklebten Firmenlogos ausreichen sollten um zu erkennen, dass es sich um ein Baufahrzeug handelt.

Aber die Grünen habens tatsächlich auf unseren kleinen 7,5 Tonner, der zwischen der Baustelle und dem Materiallagerplatz außerhalb des Ortes pendelt abgesehen und ihn mal abgefangen als er in den gesperrten Baustellenbereich eingefahren ist.

Es wurde verlangt, dass wir den LKW bzw. die Fahrzeuge unverzüglich mit diesen "Baustellenfahrzeug"-Schildern kennzeichnen -ich weiß zwar bis heute noch nicht auf welcher Grundlage - damits schnell geht, hab ich die Dinger kurzerhand ausgedruckt und laminieren lassen.

Wenn man für die öffentliche Hand arbeitet schickt sichs nicht, wegen so einer Kleinigkeit ein Faß aufzumachen... die Cops sind ja quasi auch Vertreter des Auftraggebers.

Trotzdem schließe ich aus dem Ganzen, dass diese "Baustellenfahrzeug"-Schilder nicht ganz so harmlos sein können, wenn sich die Cops derart dran aufgeilen, dass wir aufgefordert werden diese anzubringen.

Na was ein Glück, dass Humor nicht allgemeingeltend ist und von jedem für sich selbst bestimmt werden darf 😉 und mir geht es lediglich im den Wortlaut. Ich möchte ja weder diesen in Form eines Schildes o.ä. geschweigedenn die für solche Fahrzeuge notwendige rot-weiße Markierung 😉

Hallo, KNUT-VIII,

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 28. Oktober 2017 um 17:27:07 Uhr:


ist nicht verboten

das tsimmt.

Er muss aber damit rechnen, dass er öfter mal kontrolliert wird, denn so etwas erregt die Neugier der Polizeibeamten.

Viele Grüße,

Uhu110

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Kleiner Hinweis am Rande.
Falls der Aufkleber auf die Heckscheibe soll, sind hier nur 0,1m² mit nichtzugelassenen Aufklebern erlaubt.

Gruß Metalhead

Zitat:

und keine Sorge, er muss ohnehin nach Beendigung der Baustelle zum lackieren 😉

Lesen und verstehen!😉

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Oktober 2017 um 22:41:43 Uhr:


Kleiner Hinweis am Rande.
Falls der Aufkleber auf die Heckscheibe soll, sind hier nur 0,1m² mit nichtzugelassenen Aufklebern erlaubt.

Gruß Metalhead

Ich dachte immer, das gilt nur für die Frontscheibe? Die Heckscheibe darf man doch, solange ein zweiter Aussenspiegel vorhanden ist, komplett zukleben?

Es geht bei den 0,1 m² um *nichtzugelassene* Aufkleber. Für Aufkleber größer als 0,1 m², egal auf welcher Scheibe, muss die Folie eine Bauartgenehmigung haben, die auch mitgeführt werden muss.
Dass für die Frontscheibe weiter einschränkende Regelungen existieren, ist hier unberücksichtigt.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 29. Oktober 2017 um 00:34:52 Uhr:


Die Heckscheibe darf man doch, solange ein zweiter Aussenspiegel vorhanden ist, komplett zukleben?

Nein, da geht es nicht um die Sicht sondern um das Splitterverhalten der Scheibe.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 29. Oktober 2017 um 00:34:52 Uhr:


Die Heckscheibe darf man doch, solange ein zweiter Aussenspiegel vorhanden ist, komplett zukleben?

Ja, darf man. Aber nur mit Folie mit Bauartgenehmigung.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 28. Oktober 2017 um 21:41:23 Uhr:


Hallo, KNUT-VIII,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 28. Oktober 2017 um 21:41:23 Uhr:



Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 28. Oktober 2017 um 17:27:07 Uhr:


ist nicht verboten

das tsimmt.

Er muss aber damit rechnen, dass er öfter mal kontrolliert wird, denn so etwas erregt die Neugier der Polizeibeamten.

Viele Grüße,

Uhu110

... was natürlich auch ein gewisses Potential birgt solange das Fahrzeug selbst die Baustelle ist.🙂

Zitat:

@uhu110 schrieb am 28. Oktober 2017 um 21:41:23 Uhr:


Hallo, KNUT-VIII,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 28. Oktober 2017 um 21:41:23 Uhr:



Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 28. Oktober 2017 um 17:27:07 Uhr:


ist nicht verboten

das tsimmt.

Er muss aber damit rechnen, dass er öfter mal kontrolliert wird, denn so etwas erregt die Neugier der Polizeibeamten.

Viele Grüße,

Uhu110

Eben. Und genau deswegen sollten alle anderen Fz unbedingt den Aufkleber "Kein Baustellenfahrzeug" tragen 😉.

In meiner Gegend fährt ein Golf 3 mit dem Schriftzug "Alltagsfahrzeug" auf der Heckscheibe herum. Keine Ahnung was sich der Besitzer dabei dachte. Vielleicht schämt er sich für das Fahrzeug und muss auf diese Weise alle darauf hinweisen das er ja noch ein schöneres Fahrzeug für's Wochenende hat.

...am besten finde ich dagegen noch diese "Kein Balg an Bord"- oder diese Visitenkartenhändler- Aufkleber.

Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Oktober 2017 um 17:32:18 Uhr:


[...] Es wurde verlangt, dass wir den LKW bzw. die Fahrzeuge unverzüglich mit diesen "Baustellenfahrzeug"-Schildern kennzeichnen -ich weiß zwar bis heute noch nicht auf welcher Grundlage - [...]

Das würde mich auch mal interessieren...

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