Auffahrunfall: Wertverlustentschädigung?
Heute ist mir eine Frau auf meinen 2 Jahre alten Toyota Corolla aufgefahren. Die Schuldfrage war eindeutig und unstrittig. Sie hatte einfach zu wenig Abstand und die Straße war nass. Meine Bremsung war völlig in Ordnung. Verletzt wurde niemand, die Geschwindigkeit war ja nicht sehr hoch.
Sie hat das ihrer Versicherung sofort gemeldet und diese hat mir sofort angeboten, daß sie alles regelt. Ich habe jetzt einen gestellten Leihwagen und das Auto ist in der Werkstatt.
Jetzt meine Frage(n):
* Kann ich nach der Reperatur z.B. zum TÜV und die Korrektheit der Reparatur bestätigen lassen? Muss das die Versicherung noch zahlen oder muss ich der Werkstatt glauben, daß sie ordnungsgemäss gearbeitet hat?
* Kann ich einen Wertverlust als Entschädigung geltend machen, wenn ja, wieviel? Schließlich wurde mein Auto so zum "Unfallfahrzeug".
* Was muss ich sonst noch beachten?
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51 Antworten
Ah, jetzt, ja.
Jetzt weiß ich, wo der Name Schreddi herrührt ...
so, da isser wieder....
Nun ist alles schön
und dieser hier ist heute eingegangen.
Auch ein sehr fleisiges Unternehmen auf diesem Gebiet.
Hier wurden rund 650 Euro mal eben schnell gekürtzt.
Interessant ist hier, dass hier die herausgestrichene Einstellung der Hinterachse eine Verbundarbeit darstellt und auch so vom Hersteller vorgeschrieben ist (!)
Ich hab mir hier mal die Mühe gemacht und die angegebenen "regionalen Fachbetriebe" befragt, auf deren Grundlage ja die angebliche "Kalkulation" erfolgte. Leider weis keiner von denen etwas von diesem Vorgang....
Ach so, und die Wertminderung, wurde ohne Angabe von Gründen von 2.500 Euro auf 1.500 Euro gekürzt.
Man hält das dort für angemessen.
So, dass ist jetzt aber der Letzte Bericht, den ich hier einstelle.
Ich möchte hier nicht das Forum mit diesem Spam (nichts anderes sind diese Schriftstücke) weiter zumüllen.
Nun kann sich jeder selbst ein Bild von der derzeitigen Regulierungspraxis machen....
Gruß Delle
Tja, versuchen kann mans ja. Nicht alle haben damit Erfahrung. Ich hab durch diesen Thread jedenfalls viel gelernt und bin jetzt schlauer. Danke.
Das war Sinn und Zweck der Aktion.
Hoffentlich lernen andere auch noch daraus.
Denn so geht es nicht.
Keiner soll die Versicherungen abzocken.
Aber im Umkehrschluss muss einfach das selbe Gelten.
Gruß Delle
Hallo Dellenzähler,
eins vorweg: ich bin Deiner Meinung, was die Stundenstätze angeht. Das Thema ist eigentlich durch, seit der gerne zitierten (aber selten gelesenen) Porsche-Entscheidung des BGH.
Was UPE Aufschläge und Verbringungskosten angeht muss ich Dir allerdings widersprechen.
Ich persönlich führe deswegen keine Prozesse. Es wird aber immer wieder mitentschieden, wenn aus anderen Gründen (i.d.R. Haftungsquote) ohnehin ein Prozess geführt wird.
Und es ist definitiv nicht richtig, dass es eine überwiegende oder gar einheitliche Rechtsprechung der Instanzgerichte zu diesem Thema geben würde.
Das unterscheidet sich von Amtsgericht zu Amtsgericht, manchmal sogar von Richter zu Richter.
Die einen sagen so und die anderen anders.
Und solange das so ist, ist es weder rechtswidrig noch verwerflich, diese Positionen abzulehnen. Es wäre nämlich dann genauso rechtswidrig und verwerflich, die Positionen einzufordern.
Dass es für die Berechnung einer Wertminderung keine Patentlösung gibt und daher bei 5 SV in der Regel auch 7 Antworten herauskommen, wissen wir beide.
Der regionale Markt ist eben uneinheitlich und kann unterschiedlich bewertet werden.
Hier finde ich es immer ein bisschen befremdlich, wenn Sachverständige (egal ob selbständig oder in Vericherungsdiensten) behaupten zu wissen, dass es so und nicht anders ist.
Gleiches gilt für viele andere Positionen in einem Gutachten. Man kann es eben so oder anders sehen.
Dass dies bei Rechtsfragen noch viel mehr der Fall ist als bei technischen Fragen, liegt auf der Hand, denn es gib im Zivilrecht praktisch nie ein "richtig oder falsch", sodern nur eine Reihe von besser oder schlechter vertretbaren Lösungen.
Wir werden also auch in Zukunft damit leben müssen, dass es unterschiedliche Ansichten zur Unfallregulierung geben wird und keine Seite sollte für sich die einzig denkbare Wahrheit beanspruchen...
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Hallo Dellenzähler,
eins vorweg: ich bin Deiner Meinung, was die Stundenstätze angeht. Das Thema ist eigentlich durch, seit der gerne zitierten (aber selten gelesenen) Porsche-Entscheidung des BGH.
Was UPE Aufschläge und Verbringungskosten angeht muss ich Dir allerdings widersprechen.
Ich persönlich führe deswegen keine Prozesse. Es wird aber immer wieder mitentschieden, wenn aus anderen Gründen (i.d.R. Haftungsquote) ohnehin ein Prozess geführt wird.
Und es ist definitiv nicht richtig, dass es eine überwiegende oder gar einheitliche Rechtsprechung der Instanzgerichte zu diesem Thema geben würde.
Das unterscheidet sich von Amtsgericht zu Amtsgericht, manchmal sogar von Richter zu Richter.
Die einen sagen so und die anderen anders.
Und solange das so ist, ist es weder rechtswidrig noch verwerflich, diese Positionen abzulehnen. Es wäre nämlich dann genauso rechtswidrig und verwerflich, die Positionen einzufordern.
Dass es für die Berechnung einer Wertminderung keine Patentlösung gibt und daher bei 5 SV in der Regel auch 7 Antworten herauskommen, wissen wir beide.
Der regionale Markt ist eben uneinheitlich und kann unterschiedlich bewertet werden.
Hier finde ich es immer ein bisschen befremdlich, wenn Sachverständige (egal ob selbständig oder in Vericherungsdiensten) behaupten zu wissen, dass es so und nicht anders ist.
Gleiches gilt für viele andere Positionen in einem Gutachten. Man kann es eben so oder anders sehen.
Dass dies bei Rechtsfragen noch viel mehr der Fall ist als bei technischen Fragen, liegt auf der Hand, denn es gib im Zivilrecht praktisch nie ein "richtig oder falsch", sodern nur eine Reihe von besser oder schlechter vertretbaren Lösungen.
Wir werden also auch in Zukunft damit leben müssen, dass es unterschiedliche Ansichten zur Unfallregulierung geben wird und keine Seite sollte für sich die einzig denkbare Wahrheit beanspruchen...
Gruß
Hafi
Hallo Hafi,
schön, dass du dich hier noch einmal zu Wort meldest.
Ich gebe dir auch im Grundsatz völig Recht. Frage 5 Sachverständige und du bekommst 7 Meinungen.
Und alle haben Recht (oder auch nicht)

Aber wenn ich dir nur einmal auszugsweise, stellvertetend für eine Vielzahl von tagtäglich ähnlich gelagerten Vorgängen diesen Fall hier zeigen würde , wirst du mit dem Kopf schütteln.
Bei diesem Schaden, unter Berücksichtigung aller wesentlichen Parameter die Wertminderung um 1.000 zu kürzen ist schon frech...

Es kann doch nicht angehen, dass eine Versicherung Kürzungen vornimmt ohne diese zu begründen.
"Wir halten hier für angemessen" ist doch einfach zu dünn.
Ich zumindest, kann meinen Standpunkt begründen und erläutern, wie ich auf meinen Wert gekommen bin. Ob es die Versicherung kann, wage ich hier ganz stark zu bezweifeln.
Ich bin ja auch gerne Bereit, mich mit Argumenten auseinander zu setzen und lasse mich auch eines besseren Belehren. Aber ebenso kann ich doch auch erwarten, dass die Versicherung sich mit meinem Vortrag beschäftigt und ebenso verfährt.
Und das ist leider immer häufiger nicht mehr der Fall.
Ablehnen und fertig.
Der soll doch klagen, wenn er meint, dass er Recht bekommt.....Das ist leider die Prämisse.
Und was die UPE Aufschläge und die Verbringung betrifft. Ich kalkuliere diese dann, wenn sie von der vom AS angegebenen Werkstatt erhoben werden. Ich mache das nicht pauschal und ohne regelmäßig zu überprüfen, ob es auch den Tasachen entspricht.
Ob und wann er repariert, dass steht auf einem anderen Blatt und ist doch wohl auch erst einmal zweitrangig.
Ich glaube auch, dass wenn du einen Schaden regulierst die Angelegenheit sauber und korrekt abläuft
und das es solche "Klopper" bei dir nicht geben wird.
Das lese ich aus deinen bisherigen fundierten und qualifizierten Beiträgen heraus. Ich maße mir einfach mal an, dass beurteilen zu können.

Gruß
Delle