Auffahrunfall....wer ist schuld?
Hallo,
es ist leider passiert. Heute hätte ich meinen schönen neuen Flitzer schon 2 Wochen gehabt, wäre er nicht am 11.02 schon zu Schrott geworden.
Ich bin nach der Arbeit auf einer doppelspurigen Schnellstraße (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung) gefahren. Ich fuhr mit ca. 120 km/h.
Beim gegenüberliegenden Verkehr herrschte ein Großeinsatz mit Polizei und Feuerwehr, was ich nur kurz registriert habe.
In diesem Moment kam ein Volvo von der Auffahrt auf die Schnellstraße...und stand plötzlich vor mir!!! Ich konnte nicht mehr bremsen und es krachte. Das Auto ist Schrott, mir ist jedoch wie durch ein Wunder nichts passiert.
Es ist belegt, dass diese Volvo-Fahrerin auf die Schnellstraße gefahren ist (kein Auto außer mir hinter ihr, keines vor oder neben ihr). 200 m nach der Auffahrt befand sie sich schon auf der linken Spur direkt vor mir, mit mäßiger Beschleunigung (ca. 60-80 km/h). Keine Chance zum Bremsen!
Nun teilte mir der Polizist mit (welcher meine Aussage erst am Mittwoch aufnehmen will), dass ich so wie es aussieht schuld sei und ich auf fahrlässige Köprerverletzung angezeigt werde.
Jedoch bestätige er mir heute telefonisch, dass die hirnlose Volvo-Fahrerin von der Auffahrt kam und ca. 200 m danach auf der linken Spur war.
Ich bin hier doch nicht alleinig schuld! Oder wie seht ihr das? Kann man mich hier anzeigen? Sie ist doch genauso schuld? Nur weil sie vorn ist, heisst es doch nicht sie muss nicht schauen, was hinter ihr so los ist.
Mein Verdacht ist ja, dass diese Person gerne gaffen wollte, da ja auf der anderen Seite ein Großeinsatz herrschte.
Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung. Wie hoch wäre das Bußgeld?
Danke für eure Antworten!!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Ach Leute, verzapft hier keinen Scheiß. Wer auffährt hat Schuld, basta.
Nein hat er nicht.
Sorry Du scheinst nicht viel unterwegs zu sein und wenn dann nur auf der Dorfverbindungsstraße. Ist es so ? Anders kann ich mir Deine Meinung nicht erklären.
Schaust Du zum Beispiel hier.
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Na wenn sie direkt vor dir rausgezogen ist, hat sie doch die volle Schuld. Ich habe mal gelernt, daß wer von einer Abzweigung rauszieht kann auch noch 150m später dafür verantwortlich gemacht werden.
Nicht dass man mich hier falsch versteht....ich will mich nicht als Unschuldige darstellen. Glaubt es mir, ich habe eine Lehre daraus gezogen und habe diesen Schock noch nicht verdaut. Ich finde aber das Verhalten der anderen Dame nicht i.O. und finde, dass sie auch nicht alles richtig gemacht hat.
Ich weiss, dass ich nix für die Kiste mehr bekomme (oder fast nix) und mir ist bewusst, dass ich ein Bußgeld zahlen werde. Aber die Anzeige finde ich übertrieben....ich war die einzig Verletzte!
Eines noch vorweg, mir ist egal was mit dem Auto ist, bin nur froh, dass ich am Leben geblieben bin, das hätte auch anders ausgehen können.
Zitat:
Original geschrieben von DankaLanka
als ich dann auf die linke Spur fuhr.
warum bist du überhaupt auf die linke spur gefahren, wenn doch alles frei war?!
Zitat:
dass ich so wie es aussieht schuld sei und ich auf fahrlässige Köprerverletzung angezeigt werde.
korrekt...im augenblick sieht es nach deiner schuld aus, da du aufgefahren bist....wer/was/wie/wann werden dann anwälte und versicherungen vor gericht klären!
und da es hier personenschaden gab, wird auch automatisch die fahrlässige körperverletzung ins spiel gebracht, das ist üblich in solchen fällen, dagegen machen kannst du nichts....
Zitat:
Mein Verdacht ist ja, dass diese Person gerne gaffen wollte,
und was hast du zu dem zeitpunkt gemacht, als das auto
"plötzlich"vor dir war?
Zitat:
Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung. Wie hoch wäre das Bußgeld?
das ist blöd...ziemlich blöd sogar das du keine rsv hast, denn ein anwalt könnte hier viel für dich aus dem schlamm ziehen...das bußgeld ist davon abhängig, was dir konkret vorgeworfen wird....
Zitat:
Nach dem Unfall ist sie wie eine Irre über die schnell befahrere Straße (!!!) gelaufen, hat somit sich und die anderen noch zusätzlich in Gefahr gebracht, nur um auf mich einzureden. Das ist ja auch nicht in Ordnung.
die frau stand schlichtweg unter schock...
Wenn die Bremsspuren durch einen Gutachter festgehalten werden und dieser feststellt, daß die Zeit zum Bremsen nicht ausreicht, kann ich die Aussage der Polizei nicht nachvollziehen. Wo gibt es denn sowas, daß derjenige, der die Vorfahrt nimmt unschuldig davonkommt.
Fakt ist, daß die Aussage der Polizei nur eine persönliche Meinung ist, interessanter ist, was im Bericht steht. Was hast du denn bei der Polizei angegeben?
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Wenn die Bremsspuren durch einen Gutachter festgehalten werden und dieser feststellt, daß die Zeit zum Bremsen nicht ausreicht, kann ich die Aussage der Polizei nicht nachvollziehen. Wo gibt es denn sowas, daß derjenige, der die Vorfahrt nimmt unschuldig davonkommt.
Dazu muss erstmal bewiesen werden das die Vorfahrt genommen wurde. Es handelt sich hier um einen Fahrstreifenwechsel mit Unfallfolge.
Zitat:
Fahrspurwechsel von Einfädelspur auf Überholspur der Autobahn in Höhe der Mitte der Einfädelspur lässt Betriebsgefahr des Gegners zurücktreten
OLG Thüringen, Beschluss vom 17.06.2009, Az. 5 U 797/08, Volltext-ID: 3K49921
Den sich auf die Autobahn Einfädelnden, der noch in Höhe der Mitte der Einfädelspur auf die Überholspur wechselt, trifft die volle Schuld an einem Unfall mit einem auf der Überholspur herannahenden Fahrzeug. Dagegen tritt die Betriebsgefahr des Herannahenden zurück. Dies gilt auch, wenn Letzterer die Richtgeschwindigkeit überschreitet. Der Fahrer auf der Überholspur darf auf die Wahrung der Vorfahrt gegenüber dem Einfädelnden vertrauen. Ein Wechsel auf die Überholspur darf vom Einfädelnden deshalb nur vorgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass der Herannahende bei gleichbleibender Geschwindigkeit nicht gefährdet wird.
http://www.ra-romberg.de/.../...lspur-der-autobahn-betriebsgefahr.html
Abzuklären wird sein, wie groß der Abstand zum Fahrzeug des TE war, als die Volvo-Fahrerin auf die linke Fahrspur wechselte.
Hier ist die Rede von 200 m. Das sind eigentlich bei 120 km/h genug. Man legt pro s ca. 33 m zurück. Das heißt der TE hatte 6 s Zeit um abzubremsen.
Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten.
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Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Wo gibt es denn sowas, daß derjenige, der die Vorfahrt nimmt unschuldig davonkommt.
du bist doch mittlerweile auch schon lange genug dabei, um zu wissen, das es bei einem unfall IMMER zwei seiten gibt!
wir kennen nur die version des te, aber woher sollen wir wissen, das der te uns a. wirklich alles relevante über den unfall erzählt hat und b. das was er uns erzählt auch 100% wahrheitsgetreu ist?
bis jetzt, habe zumindest ich, die schilderung auch nach mehrmaligem durchlesen nicht komplett verstanden, irgendwas relevantes fehlt da noch...aber das kann auch daran liegen das es schon spät ist und ich schon lange wache bin ^^ 😛
Ich kann nur das Material verwenden, was mir hier angeboten wird. Das nehme ich als gegeben hin.
Ich habe es so verstanden:
A will auf Schnellstraße und fährt 200 m auf dem Beschleunigungsstreifen, zieht dann ohne zu blinken nach links. B verblieb keine Zeit zum Bremsen->Bumm.
Und wenn es denn so gewesen ist, kann die Schuld nur zu 100% bei A liegen. Im Urteil steht es nicht anders.
Zitat:
Hier ist die Rede von 200 m. Das sind eigentlich bei 120 km/h genug. Man legt pro s ca. 33 m zurück. Das heißt der TE hatte 6 s Zeit um abzubremsen.
Von 200 m vor ihr eingeschert, steht da nichts.
Zitat:
Original geschrieben von DankaLanka
Wie lang ist so eine Beschleunigungsspur? Sie zog direkt auf die linke und befand sich 200 Meter nach der Einfahrt (also nicht das Ende der Beschleunigungsspur, sondern noch davor) auf meiner Spur
also hat es gekracht wo rechts neben euch beiden noch der beschleunigungsstreifen ist? der auffahrende ist in der wartepflicht. die polizei hat sowie so keine schuldzuweisungen zu machen. ich auch nicht😉 in dem falle hier kann das nur ein gutachter løsen. um einen anwalt wirst du nicht drum rum kommen
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
..., kann die Schuld nur zu 100% bei A liegen. Im Urteil steht es nicht anders.
Im Urteil steht etwas völlig anderes:
B trägt keine Haftung aus seiner Betriebsgefahr, obwohl er schneller als Richtgeschwindigkeit gefahren ist.
- Haftung
hier geht es um Zivilrecht, eine eventuelle Aufteilung in der Schadenserstattung (Haftungsverteilung), aber nicht um Straf- oder OWI-Recht, wer Schuld für den Unfall hat (primärer Unfallauslöser).
- Betriebsgefahr
hier geht um die Fragestellung, ob jemand aufgrund der Gefährdungshaftung eines Kraftfahrzeugs sich an den Schadenskosten eine Beteiligung zufällt, aber nicht um die Schuldhaftug aufgrund falschem Verhaltens.
- schneller als Richtgeschwindigkeit
hier geht es um die immer wiederkehrende Notwendigkeit zur Klärung, wenn ein Unfallbeteiligter sich nicht an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gehalten hat, aber derartige Geschwindigkeiten wurden hier nicht gefahren.
In diesem Urteil ging es um Dinge, die mit der hier vom TE angefragten Situation nicht das Geringste zu tun haben. Weder die Fragestellung noch die für die Beantwortung diese Fragen bestimmenden Unfallbedingungen stimmen überein.
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Da hier vieles, was zur Beantwortung einer strafrechtlichen Schuld notwendig ist fehlt oder unklar beschrieben ist, bleibt wahrscheinlich nur der Weg zum Fach-Anwalt.
Der kann dann anhand der Akteneinsicht entsprechend präzise Nachfragen machen und dann auch halbwegs zu einer passenden Einschätzung der Schuld- wie auch eventuell unterschiedliche Haftungsverteilung kommen.
Wenn vor dir, neben dir und hinter dir alles frei ist, warum fährst du grundlos Links?
Ihr müsstest beide 50% bekommen, der eine verstößt gegen das Rechtsfahrgebot und die andere Fahrerin ist zu dumm zum Auffahren.
Hallo,
der TE wirft der Unfallgegnerin quasi vor, nach links gefahren zu sein, weil sie gaffen wollte.
Wieso hat der TE nichht gesehen, dass die Unfallgegnerin "plötzlich" (200m sind ja nicht gerade wenig) auf "seiner" Spur war?
Hat er gegafft?
Grüße
Nein, gegegafft habe ich nicht, ich habe dies nur wahrgenommen. Ich bin prinzipiell gegen das Gaffen da mich Leute, die so etwas tun, aufregen.
Es war wie gesagt alles frei vor ihr...und warum ich links fuhr? Ganz einfach! Ich sehe, dass ein Auto mit beringer Geschwindigkeit auf die Straße fährt, dann macht man ihr ja Platz, oder nicht? Wohlgemerkt, dass ist eine doppelspurige Schnellstraße, also quasi Autobahn. Diese Straße geht ganz leicht nach links bergab, so dass die Sicht als sie auffuhr gestört war.
Ich nehme die Schuld wie gesagt auf mich....aber mir geht es nicht in den Kopf, dass jemand einfach komplett nach links ziehen kann und unbestraft davon kommt.
Und ja, sie lief wir eine Irre auf mich zu...ja klar stand sie unter Schock, das tue ich immer noch. Aber man kann doch nicht über eine befahrene Straße laufen.
Zitat:
und warum ich links fuhr? Ganz einfach! Ich sehe, dass ein Auto mit beringer Geschwindigkeit auf die Straße fährt, dann macht man ihr ja Platz, oder nicht?
Nein, man macht dem Auffahrendem keinen Platz, dämliche Unsitte.
Zitat:
Original geschrieben von unbekannter User
Nein, man macht dem Auffahrendem keinen Platz, dämliche Unsitte.
Dämliche Unsitte es nicht zu tun wenn links frei ist 😉
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Dämliche Unsitte es nicht zu tun wenn links frei ist 😉Zitat:
Original geschrieben von unbekannter User
Nein, man macht dem Auffahrendem keinen Platz, dämliche Unsitte.
Dämlich finde ich nur, das oft der Auffahrende davon ausgeht das ihm Platz gemacht wird und sich brutal raufschiebt,...ohne die Geschwindigkeit anzupassen und ohne die Beschleunigungsspur auszunutzen.
Am dämlichsten wirds dann, wenn er sofort nach links wechselt.
Zitat:
Dämliche Unsitte es nicht zu tun wenn links frei ist
Dafür gibt es so tolle Erfindungen wie den Beschleunigungsstreifen.