Auffahrunfall....wer ist schuld?
Hallo,
es ist leider passiert. Heute hätte ich meinen schönen neuen Flitzer schon 2 Wochen gehabt, wäre er nicht am 11.02 schon zu Schrott geworden.
Ich bin nach der Arbeit auf einer doppelspurigen Schnellstraße (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung) gefahren. Ich fuhr mit ca. 120 km/h.
Beim gegenüberliegenden Verkehr herrschte ein Großeinsatz mit Polizei und Feuerwehr, was ich nur kurz registriert habe.
In diesem Moment kam ein Volvo von der Auffahrt auf die Schnellstraße...und stand plötzlich vor mir!!! Ich konnte nicht mehr bremsen und es krachte. Das Auto ist Schrott, mir ist jedoch wie durch ein Wunder nichts passiert.
Es ist belegt, dass diese Volvo-Fahrerin auf die Schnellstraße gefahren ist (kein Auto außer mir hinter ihr, keines vor oder neben ihr). 200 m nach der Auffahrt befand sie sich schon auf der linken Spur direkt vor mir, mit mäßiger Beschleunigung (ca. 60-80 km/h). Keine Chance zum Bremsen!
Nun teilte mir der Polizist mit (welcher meine Aussage erst am Mittwoch aufnehmen will), dass ich so wie es aussieht schuld sei und ich auf fahrlässige Köprerverletzung angezeigt werde.
Jedoch bestätige er mir heute telefonisch, dass die hirnlose Volvo-Fahrerin von der Auffahrt kam und ca. 200 m danach auf der linken Spur war.
Ich bin hier doch nicht alleinig schuld! Oder wie seht ihr das? Kann man mich hier anzeigen? Sie ist doch genauso schuld? Nur weil sie vorn ist, heisst es doch nicht sie muss nicht schauen, was hinter ihr so los ist.
Mein Verdacht ist ja, dass diese Person gerne gaffen wollte, da ja auf der anderen Seite ein Großeinsatz herrschte.
Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung. Wie hoch wäre das Bußgeld?
Danke für eure Antworten!!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Ach Leute, verzapft hier keinen Scheiß. Wer auffährt hat Schuld, basta.
Nein hat er nicht.
Sorry Du scheinst nicht viel unterwegs zu sein und wenn dann nur auf der Dorfverbindungsstraße. Ist es so ? Anders kann ich mir Deine Meinung nicht erklären.
Schaust Du zum Beispiel hier.
63 Antworten
Wer auf den Vordermann auffährt.
Wer auf die Autobahn auffährt und einen Unfall verursacht hat in der Regel aber auch Schuld, das stimmt schon, weil der Verkehr auf der Autobahn Vorfahrt hat. Allerdings muss da halt ein Fehlverhalten vorliegen, wie etwa Einscheren in den Sicherheitsbereich, oder seitliches Rammen, aber beides liegt hier nicht - beweisbar - vor.
Alles was der TE geschrieben hat war - plötzlich war da ein Volvo vor mir. Das wird vor Gericht nicht reichen.
Zitat:
Original geschrieben von DankaLanka
200 m nach der Auffahrt befand sie sich schon auf der linken Spur direkt vor mir, mit mäßiger Beschleunigung (ca. 60-80 km/h). Keine Chance zum Bremsen!
Du widersprichst Dir selbst. 200 Meter ist nicht direkt vor Dir. Waren es überhaupt 200 Meter oder doch nur 50? Wenn alles blitzschnell geht, kann die Erinnerung trügen.
Mein Tipp: Da Du verletzt wurdest, die Unfallgegnerin wegen Körperverletzung anzeigen - nicht bei der Polizei, gleich bei der Staatsanwaltschaft. Die kann versuchen zu ermitteln, wer wie schnell war und wo die Fahrspur gewechselt hat.
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Wer auf den Vordermann auffährt.Wer auf die Autobahn auffährt und einen Unfall verursacht hat in der Regel aber auch Schuld, das stimmt schon, weil der Verkehr auf der Autobahn Vorfahrt hat. Allerdings muss da halt ein Fehlverhalten vorliegen, wie etwa Einscheren in den Sicherheitsbereich, oder seitliches Rammen, aber beides liegt hier nicht - beweisbar - vor.
Alles was der TE geschrieben hat war - plötzlich war da ein Volvo vor mir. Das wird vor Gericht nicht reichen.
Ok, dann haben wir nicht aneinander vorbei geredet, haben nur unterschiedliche Meinungen. Aber das ist im Allgemeinen ja nix schlimmes.😉
Mir ging es auch weniger darum was der TE geschrieben hat, das durchschaue ich eh nicht wirklich.
Mir ging es nur um Deine Aussage: "Wer auffährt hat immer Schuld."
Aber ich denke das wurde jetzt zur Genüge geklärt.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Nein hat er nicht.Zitat:
Original geschrieben von AR147
Ach Leute, verzapft hier keinen Scheiß. Wer auffährt hat Schuld, basta.Sorry Du scheinst nicht viel unterwegs zu sein und wenn dann nur auf der Dorfverbindungsstraße. Ist es so ? Anders kann ich mir Deine Meinung nicht erklären.
Schaust Du zum Beispiel hier.
Diese Beispiele in den AnwaltSeiten24 mit der Quelle ADAC sprechen wohl eine eindeutige Sprache und sind für mich Beweis genug.
Ersetzt man im strittigem Satz immer durch grundsätzlich oder prinzipiell, dann wird eher ein Schuh draus.