Auffahrunfall wegen Wespenstich

Hallo.
Letztes Wochenende ist mir was passiert.
Ich fuhr auf die Autobahn und in recht zäh fliesendem Verkehr, so 60km/h, hab ich das Fahrerfenster geöffnet um ein bisschen Frische Lust rein zulassen.
Just in diesem Moment donnert eine Wespe mit gefühlten Mach 2,1 zum Fenster hinein und prallt beim Schlüsselbein UNTER mein Hemd! Das das Vieh dann an genau der Stelle zugestochen muss ich nicht weiter erwähnen. Natürlich ist sie dann runtergefallen (IM HEMD DRIN) und während dem Abgang hat sie mich nochmal in den Bau gestochen, bis ich sie durchs Hemd durch greifen konnte und unschädlich machen konnte.
Leicht irritiert durch diesen gemeinen überraschenden Mehrfachangriff bin ich rüber auf die Standspur und erst mal ausgestiegen und das Hemd ausgeschüttelt.

Das alles bringt mich nun zur Folgender Frage: Was wäre gewesen wenn ich (wie es fast auch passiert wäre) ich unter Panik und Schreck eine Vollbremsung gemacht hätte und mir deswegen einer Aufgefahren wäre?!
Hier im Büro driften die Meinungen auseinander, angefangen von "Wer Auffährt hat immer Schuld", bis zu "Wegen klein Tieren darf man nicht den Verkehr gefährden", und auch das man allergisch sein könnte und der Stich ja für einen Lebensbedrohlich wäre muss man sofort bremsen dürfen um das Vieh los zu werden.

Würde mich interessieren wie ist es denn nun wirklich in DLand?!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Das geöffnete Fenster hat sicher erheblich dazu beigetragen, dass das Insekt eindringen und den Fahrer belästigen konnte. Aber daraus nun einen Strick drehen zu wollen und den Fahrer für das Öffnen des Fensters haftbar machen zu wollen, ist ja fast pervers!
???

Wo habe ich etwas über die Haftungsfrage in diesem Fall geschrieben? Ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß das Öffnen des Fensters in diesem Fall eine Erhöhung des Risikos indiziert hat.

"Du mußt dir dabei aber auch vergegenwärtigen, daß du durch das Öffnen des Fensters selbst die Grundlage für die erhöhte Gefährdung und die daraus resultierenden möglichen Folgen geschaffen hast."

Das impliziert schon, wo du die Haftung siehst.....vielleicht solltest du dich deiner Bitte nach einer Begründung für Aussagen selber annehmen und mal mehr als einen altklugen Satz pro Posting schreiben.

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Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Das geöffnete Fenster hat sicher erheblich dazu beigetragen, dass das Insekt eindringen und den Fahrer belästigen konnte. Aber daraus nun einen Strick drehen zu wollen und den Fahrer für das Öffnen des Fensters haftbar machen zu wollen, ist ja fast pervers!

???

Wo habe ich etwas über die Haftungsfrage in diesem Fall geschrieben? Ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß das Öffnen des Fensters in diesem Fall eine Erhöhung des Risikos indiziert hat.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Das geöffnete Fenster hat sicher erheblich dazu beigetragen, dass das Insekt eindringen und den Fahrer belästigen konnte. Aber daraus nun einen Strick drehen zu wollen und den Fahrer für das Öffnen des Fensters haftbar machen zu wollen, ist ja fast pervers!
???

Wo habe ich etwas über die Haftungsfrage in diesem Fall geschrieben? Ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß das Öffnen des Fensters in diesem Fall eine Erhöhung des Risikos indiziert hat.

"Du mußt dir dabei aber auch vergegenwärtigen, daß du durch das Öffnen des Fensters selbst die Grundlage für die erhöhte Gefährdung und die daraus resultierenden möglichen Folgen geschaffen hast."

Das impliziert schon, wo du die Haftung siehst.....vielleicht solltest du dich deiner Bitte nach einer Begründung für Aussagen selber annehmen und mal mehr als einen altklugen Satz pro Posting schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Du mußt dir dabei aber auch vergegenwärtigen, daß du durch das Öffnen des Fensters selbst die Grundlage für die erhöhte Gefährdung und die daraus resultierenden möglichen Folgen geschaffen hast.

Wie soll das denn in Zukunft aussehen ? Soll man bei geöffnetem Fenster noch ein Fliegengitter anbringen ?!?

Nein, eher sie Straßenreinigung bezahlen wenn man angeschossen wurde und alles voll geblutet hat.
Betriebsgefahr resultierend aus Blutbesitz 😉 Eigentum verpflichtet, heißt es doch im GG,
na mehr Begründung brauchen sie nicht. Keine Angst, die lassen sich schon eine Begründung einfallen.

Ja Du lachst, aber wenn ein geplatzter Reifen und Unfall ohne Fremdschäden eine Strafe ermöglicht, ist das ja alles denkbar.
Früher musste man noch schuld daran sein um bestraft zu werden, die mussten es dir sogar beweisen, heute reicht nicht perfekt weiter zu fahren während das Insekt dich mit Stichen versieht und schon wirst du arm. Die Versicherung wird dann wahrscheinlich noch von "grob fahrlässig" sprechen wenn man erschreckt nicht perfekt reagiert hat.

Orwell hatte auf mehreren Ebenen Recht, erstens das mit der Überwachung und dann das mit der Veränderung von Begriffen durch manipulative Besetzung dieser.

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Zitat:

Original geschrieben von blackhawk168


Wie soll das denn in Zukunft aussehen ? Soll man bei geöffnetem Fenster noch ein Fliegengitter anbringen ?!?

Damit wäre man wirklich auf der sicheren Seite. Kostet auch nicht so viel wie eine nachgerüstete Klimaanlage.

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