Auffahrunfall. Vorschaden. Bleibe ich nun auf den Kosten sitzen?

Juni 2016. Belebte Straße. Ich besuche Freunde, es ist Sommer, viele Leute sind auf der Straße. Meine Tochter und ich sitzen schon im Auto, wollen aus der Straße biegen. Wegen der vielen Kinder, fahre ich schritt. In diesem Moment fährt eine Frau Rückwärts von ihrer Auffahrt, rückwärts auf die Straße und in mein Auto. Es erwischt uns am hinteren Kotflügel, Fahrerseite. Alle steigen aus, die Dame erkennt ihren Fehler, meine Freunde kommen hinzu, alle schauen, wie gesagt die Straße ist belebt.
Die Dame bittet mich zu einer Werkstatt zu fahren und ihr die Rechnung zukommen zu lassen.
Es ist mein erster Unfall, ich bin naiv und es wird keine Polizei gerufen.

Ich gehe zu einer unabhängigen Werkstatt, diese berechnet den Schaden. 600€ ausbeulen und lackieren.

Ich lasse der Dame die Rechnung zukommen. Nichts passiert. Ca. 3 Wochen später lasse ich ihr eine Erinnerung zukommen. Prompt erhalte ich Post von ihrem Anwalt. Man sehe ab so viel Geld zu zahlen, so viel sei mein Auto ja Nichtmal mehr Wert.

Ich fahre einen Golf 2 von 1991. Er hat noch TÜV, etwas Rost, ist gut in Schuss. Ein Liebhaberstück.

Ich nehme mir einen Anwalt. Man schreibt hin und her. Die Schreiberei läuft schleppend.

Der TÜV vom Golf läuft Ende des Sommers aus, es sind ein paar Reparaturen am Schweller fällig. Ich möchte warten, bis der Fall abgeschlossen ist, lasse ihn auf dem Grundstück stehen.

Im März 2017 ist dann endlich mal was passiert und ein Gutachter kommt. Dieser sieht den Golf, sieht den Rost, schaut unter dem Auto und erkennt, da ist Arbeit zu tun. Der Golf hat Grünspan angesetzt in den 7 Monaten, die er unbenutzt rumstand.

Der Gutachter kam von der Firma Carexpert. Der Anwalt schreibt mit der Versicherung. Diese schreibt "es sei keine Schadenserweiterung eingetreten."

Ich sollte mich nun um eine Zeugenaussage der Werkstatt bemühen, die bestätigen, dass sich kein vorheriger Unfallschaden an dem Fahrzeug befand, welches sie auch taten. Dies schickte ich im Juni bereits an meinen Anwalt, der leitete es an die Versicherung. Nun kam ein Schreiben zurück mit dem gleichen Wortlaut.

Irgendwie ist mir das alles zu lasch. Macht das ein Anwalt, schreibt er nur mit der Versicherung? Es gab zahlreiche Zeugen für den Unfall, da muss es doch eine Möglichkeit geben, wenigstens den Wert des Fahrzeuges ersetzt zu bekommen?

Mein Anwalt bat mich ein zweites Mal mit der Werkstatt zu reden. Laut Werkstatt gibt es keinen Altschaden, das haben sie bereits schriftlich dem Anwalt gegeben. Es gibt nur Rost. Hinter den Rückleuchten hat die Farbe bereits im Sommer 2016 "gepickelt", was im Winter 2016/2017 während Wind und Witterung abplatzte und sich weiter fraß. Laut der Werkstatt handelt es sich hier nicht um einen Unfall, sondern TÜV unrelevante Schäden, die durch ein paar Schweißarbeiten und neuen Lack rückgängig gemacht werden können. Was nun getan wird.
Nächste Woche habe ich aber einen eigenen Termin mit der Werkstattsleitung um das Gutachten zu besprechen, weil sie aktuell viel zu tun haben. Es ist eine Werkstatt auf old- und youngtimer spezialisiert, und sowas haben sie auch noch nicht gesehen sagen sie. Aber dennoch, was soll die Werkstatt noch machen? Dass mein Anwalt schreibt "reden Sie mit der Werkstatt" obwohl diese bereits ein Schreiben anfertigte, entzieht sich meinem Verständnis. Dass der Anwalt meine Fragen nicht beantwortete, ebenso.

Das schreibt der Gutachter:
"Vorschäden: Am Seitenteil hinten links und rechts konnten starke Spachtelanträge festgestellt werden.

Die Seitenwand hinten links weist im vorderen Kanntenbereich des Radlaufes eine Schranunspur in horizontaler Ausrichtung auf. Die Farbe der Oberflächenlackierung ist teilweise in diesem Bereich abgetragen.
Im Schadenbereich sind deutliche Spachtelanträge erkennbar. Augenscheinlich wurden bereits massive Instandsetzungsarbeiten am Seitenteil hinten links durchgeftihrt.Teilweise lösen sich diese Spachtelanträge im hinteren Bereich großflächig.
Weiter sind am Seitenteil hinten links starke Rostansätze und Durchrostungen erkennbar. Diese Roststellen sind bereits tief in der Grundstruktur des Seitenteilmaterials eingedrungen.
Unterhalb der hier zur Rede stehenden Schrammspur befinden sich ebenfalls starke Rostansätze Diese Roststellen weisen eine deutliche Trennungzu den Kratzern auf. Diese Art von Roststellen am Radlauf entstehen altersbedingt von innen nach außen und stehen mit dem hier zur Rede stehenden Schadenereignis nicht in Verbindung.
Aus sachverständigerSicht war das Seitenteil hinten links, auf Grund der massiven Vor- und Altschäden, bereits vor dem hier zur Rede stehenden Schadenereignis instandsetzungswürdig. Daher ist an diesem Bauteil keine Schadenerweiterung eingetreten.

Stellungnahme zur Schadenhöhe

Die im Kostenvoranschlag angeführten Instandsetzungskosten sind für eine Reparatur des Seitentetls mindestens ertörderlich. Auf Grund der oben angeführten Erkenntnis wurde auf eine Reparaturkostenkalkulation unserseits vorerst verzichtet."

Ich weiß noch nicht, wer das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Das sagte mein Anwalt mir nicht.
Was kann ich noch tun?
Bleibe ich jetzt auf dem Schaden sitzen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@blackbettie schrieb am 3. November 2017 um 09:07:26 Uhr:


600€ wollte ich sowieso nicht von der Gegnerin haben, ich habe lediglich den Kostenvoranschlag reingereicht, man hätte sich ja auch auf eine Teilzahlung einigen können.

Für einen Kratzer an einem Seitenteil welches überwiegend aus Rost und alter Spachtelmasse besteht und sich obendrein an einem nahezu wertlosen Fahrzeug befindet wirst du auch keinen nennenswerten Teilbetrag bekommen.

Fordert man Schadenersatz so hat man den Schaden sowohl im Grunde als auch der Höhe nachzuweisen. Auf den Nachweis der Höhe = dein gewünschter "Teilbetrag" hast du und dein Anwalt verzichtet indem ihr nach dem Unfall kein Gutachten habt erstellen lassen. Der Kostenvoanschlag ist keinerlei Beweis.

Da nunmehr die Versicherung ein Gutachten hat erstellen lassen welches den Schaden bei mutmaßlich korrekten Null EUR sieht läge es an dir das Gegenteil zu beweisen = einen Schaden zu beziffern und diesen einzuklagen.

Ich wünsche dir hierbei viel Spaß.

Zweitens kann man seine Lebenszeit über die Jahre hinweg auch anders verbringen als mit einem vollkommen aussichtslosem Veruch der Abzockerei.

84 weitere Antworten
84 Antworten

290, 36 bekommt der Anwalt. Jetzt weist du auch, warum es
hier nicht weitergeht 😁

Der hat keinen Bock.

Aber das das Auto Wertlos ist, sorry, finde ich aber schon sehr vermessen von dir.

Natürlich besteht hier ein Schadenersatzanspruch.

Die Aussage ist ja sehr schön, dass ein Schadensersatzanspruch besteht, auch dass der Carexpert Typ angeblich viel erzählt, aber was kann ich denn dann tun, wenn mein Anwalt nichts tut?
Muss ich das dem Anwalt so erzählen?
Worauf berufen Sie sich mit dem Schadensersatzanpruch? Versicherung sagt nö, ich sage doch, wie geht es dann weiter?

Zitat:

@KapitaenLueck

Du musst jetzt nachweisen das an der Stelle 1. dort kein Vorschaden bestand oder 2. der Vorschaden fachgerecht beseitigt wurde und dir dadurch sehr wohl durch die Gegnerin ein Schaden entstanden ist.

Habe ein Schreiben der Werkstatt dass dort an der Stelle kein Unfallschaden vorlag.

Zitat:

Kann aber nix zu ihm sagen da ich seine Aussage direkt nicht kenne, kann ja sein das du das nur verdreht darstellst.

Aussage Anwalt:

"in dieser Sache ist es so, dass die Versicherung grundsätzlich zahlungsbereit ist, sie weist jedoch darauf hin, dass das Fahrzeug gar nicht mehr geschädigt werden konnte, weil an besagter Stelle offensichtlich schon vorgespachelt gewesen ist. D.h., es muss genau an der Unfallstelle auch schon einen Altschaden gegeben haben. Das Gutachten der Firma Carexpert sollten Sie mit der Werkstatt besprechen.

 

In der Stellungnahme der Fa. Carexpert heißt es auf Seite 4 in der Mitte im fünften Absatz unter Überschrift „Begründung“:

 

„Aus sachverständiger Sicht war das Seitenteil hinten links aufgrund der massiven Vor- und Altschäden bereits vor dem hier in Rede stehenden Schadenereignis instandsetzungwürdig. Daher ist an diesem Bauteil keine Schadenerweiterung eingetreten.“

 

Es wird also der Schaden der Höhe nach bestritten und, wenn tatsächlich schon eine Verspachtelung vorhanden war bzw. starke Rotseinsätze und Durchrostungen gegeben waren, so konnte das Fahrzeug durch den Unfall gar keinen weiteren Schaden erleiden, weil er schon so erheblich vorgeschädigt war.

 

Hier eine gerichtliche Klärung herbeizuführen, dürfte mit erheblichen Kosten verbunden sein. Es geht hier ausschließlich um ein technisches Problem (!). "

§ 249 BGB

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.
Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Ähnliche Themen

Vielen Dank dafür, das probiere ich nochmal dem Anwalt zu erläutern.

Zitat:

@Dellenzaehler

In diesem Fall bedeutet das:

- Seitenwand Instandsetzen
-Seitenwand partiell lackieren

genau das stand auch im Kostenvoranschlag

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 2. November 2017 um 16:53:21 Uhr:


§ 249 BGB

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.
Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Aber, die Versicherung sagt, das Teil war schon vor dem Unfall so kaputt, dass es hätte ersetzt werden müssen.
Wenn das Teil noch da ist und in der Zwischenzeit nicht daran rumrepariert wurde, lässt sich ja sicher durch einen vom Gericht beauftragen Gutachter prüfen, ob die Versicherung recht hat. Aber wer bezahlt das?

Juristisch gesehen ist es doch so, oder?: Wenn das Teil vorher noch heile war, steht mir Schadensersatz zu. Wenn das Teil schon vorher kaputt war, dann nicht????

Boah, wenn das der Anwalt nicht von selbst weiß ist der seine Kohle gar nicht wert.

Er hat doch alles vorliegen.

Und er kann keine klare Aussage machen?

Seine Aussagen sind wischi waschi. Was meint er denn allein das die Versicherung zahlungsbereit aber ....??

Will die Versicherung nun grundsätzlich was zahlen oder nicht und wenn wie viel??

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 2. November 2017 um 17:06:10 Uhr:


Boah, wenn das der Anwalt nicht von selbst weiß ist der seine Kohle gar nicht wert.

Er hat doch alles vorliegen.

Und er kann keine klare Aussage machen?

Seine Aussagen sind wischi waschi. Was meint er denn allein das die Versicherung zahlungsbereit aber ....??

Will die Versicherung nun grundsätzlich was zahlen oder nicht und wenn wie viel??

ich stehe doch genau so da wie ihr!
Entziehe ich ihm das Mandat darf ich einen neuen Anwalt zahlen.

hat er denn Recht, dass wenn der Wert des beschädigten Teils also 0 EUR betrug, wären wertsteingerende Reparatumaßnahmen eine Besserstellung des Autos gewesen?
Was muss ich ihn noch fragen?

Ja.

Siehe Vorbeitrag.

Habe nun eine ausführliche Frage E-Mail an den Anwalt geschrieben, mit allen genannten Punkten bedacht.

"Haben Sie denn den Unfallverursacher angeschrieben, dieser will nicht zahlen, richtig? Dort wäre nur eine gerichtliche Einigung zu erzielen, richtg? Wurde da alles bereits probiert? Bitte diesbezüglich um Rückmeldung. Und was ist mit
§ 249 BGB

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.
Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
hier besteht schon ein Anspruch auf Schadenersatz. Es ist nämlich der Zustand wieder herzustellen, der vor dem Unfall bestanden hat, denn diese Beschädigung war nicht vorhanden.

In diesem Fall bedeutet das:

- Seitenwand Instandsetzen
- Seitenwand partiell lackieren
was ja exakt dem Kostenvoranschlag entspricht.

Gegen wen gehe ich denn nun vor, gegen die Versicherung oder gegen die Unfallverursacherin direkt?
Es gibt zahlreiche Zeugen des Unfalls, sowie die Werkstatt.

Was steht denn im Gutachten zu "Wiederbeschaffungswert" und was zu "Restwert"?
Das konnte ich aus dem Schreiben nicht erkennen.

Die streitige Summe liegt hier bei 300 €, sehe ich das so korrekt?
Bei den bisher bekannten Voraussetzungen wird kein wirtschaftlich denkender Mensch eine Klage riskieren, weil das Kostenrisiko einfach zu hoch ist. Denke ich korrekt?

Im Gutachten müsste auch eine Reparaturzeit von so um 10 Tage ausgewiesen sein, stimmt das? Für diese Tage steht mir doch ein Nutzungsausfall zu. Das dürften weitere 250 bis xxx € sein. In Summe sollte der Erstattungsbetrag der Versicherung also in etwa dem Betrag entsprechen, den die Werkstatt damals an Reparaturkosten veranschlagte. Bitte bestätigen Sie, wenn ich das alles richtig sehe.

Dann wurde ein Gutachten 9 Monate nach dem Unfall, und 7 Monate nach Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges angefertigt. Wer hat dieses Gutachten in Auftrag gegeben? Kommen Gutachter normalerweise nicht bei Sachschäden ab ca. 1500€?
Der Gutachter sollte ja lediglich den Schaden beziffern, mehr nicht. Tat er das in dem Gutachten?
Ich habe ja als Geschädigter, das Recht auf einen Gutachter meiner Wahl, das haben Sie mir noch gar nicht gesagt.
Da die Reparaturkosten deutlich höher sind als der vom Gutachter angegebene Wiederbeschaffungspreis, habe ich - solange ich nicht gegen das Gutachten ankomme - eine Anspruch auf den Wiederbeschaffungspreis plus kleinem zusätzlichen Betrag und der Nutzungsausfallentschädigung (für einen zeitlich begrenzten Zeitraum- vermutlich nicht länger als 3 Wochen), falls nur ein Fahrzeug vorhanden, nicht wahr?

Ihre Aussage in der letzten E-Mail ist mir unklar:
Will die Versicherung nun grundsätzlich was zahlen oder nicht und wenn wie viel??
Sind die unfallunabhängigen Rostschäden so erheblich, das man das Karrosserieteil auch ohne Spachtel wirtschaftlich bereits
mit "0" bewerten muss?

Ich freue mich auf Ihre ausführliche Antwort."

habe ich etwas vergessen?

Ist schon reichlich.

Aber mal ganz ehrlich, du machst einen Aufriss als wäre das ein Porsche oder so😉

Dein riesen Fehler war das du den Schrott zur Reparatur freigegeben hast ohne das mal auch nur im Ansatz vorher zu klären.

Wir wissen ja nicht mal wie er da vorher aussah, wie nach dem Unfall, was genau wie repariert wurde, noch kennen wir das Gutachten im einzelnen.

Ich hätte mir vor Ort 50 oder 100 € in die Hand geben lassen und wäre glücklich in die nächste Kneipe gegangen und hätte das Geld versoffen.🙂

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 2. November 2017 um 17:57:58 Uhr:


Ist schon reichlich.

Aber mal ganz ehrlich, du machst einen Aufriss als wäre das ein Porsche oder so😉

Dein riesen Fehler war das du den Schrott zur Reparatur freigegeben hast ohne das mal auch nur im Ansatz vorher zu klären.

Wir wissen ja nicht mal wie er da vorher aussah, wie nach dem Unfall, was genau wie repariert wurde, noch kennen wir das Gutachten im einzelnen.

Ich hätte mir vor Ort 50 oder 100 € in die Hand geben lassen und wäre glücklich in die nächste Kneipe gegangen und hätte das Geld versoffen.🙂

"Dein riesen Fehler war das du den Schrott zur Reparatur freigegeben hast ohne das mal auch nur im Ansatz vorher zu klären." seit fast einem Jahr versuche ich das doch mit dem ?&%$§ Anwalt!

"Wir wissen ja nicht mal wie er da vorher aussah, wie nach dem Unfall, was genau wie repariert wurde, noch kennen wir das Gutachten im einzelnen." Das eine Bild mit dem abgeschabten Lack ist direkt nach dem Unfall. Da war der Lack schöner, logisch er stand fast ein Jahr abgemeldet rum. Das Gutachtem in Einzelnen habe ich kopiert, der Rest ist rechtliches bla bla, Unfallhergang, Bilder, was der Gutachter gemacht hat etc.

"Ich hätte mir vor Ort 50 oder 100 € in die Hand geben lassen und wäre glücklich in die nächste Kneipe gegangen und hätte das Geld versoffen.🙂" die Frau von und zu die den Unfall verursacht hat, hat mich angeschaut, mein Auto, sich umgedreht und gesagt, "Schickens mir halt den Kostenvoranschlag" umgedreht und gegangen.

"Aber mal ganz ehrlich, du machst einen Aufriss als wäre das ein Porsche oder so😉" geht mir auch ein bisschen ums Prinzip. Ich bin die Geschädigte, die hochnäsige Alte in ihrem Benz hat genug Geld für einen Gutachter aber nicht für mein Auto und der Anwalt furzt nur rum.

Ach du Scheiße, ein läuft das Ganze schon und wegen dem Kratzerchen machst du son Aufstand bei dem Auto????

Hochnäsigkeit ist kein Straftatbestand🙂 auch wenn dich das ärgert.

KV hast du ja nicht zuvor geschickt.

Genau so was hab ich auch durch. Eine mir bekannte Person hat versehentlich ihren Einkaufswagen in meine BeifahrerTür rollen lassen . Dumm gelaufen. Ich hab mit einem Bekannten das vom Bäcker aus gesehen und neben meinem Wagen stand ein Opa,der seinen Einkauf eingeladen hat und es genau sehen konnte. Die gute Frau wollte sich dann aus dem Staub machen,woran ich sie dann mit einem Klopfer an die Tür hindern konnte. Sie war erstaunt ,was ich wohl von ihr will,es wäre nichts passiert. Der Opa hat sie dann aufgeklärt und mir dann seine Karte gegeben.
Die Dame hat dann ihren Typ zur Unterstützung geholt und wir haben uns darauf geeinigt,dass ich einen KV besorge und man sich dann über die Regulierung unterhält (Versicherung oder Cash)

Der KV in Höhe von 1450 Euro war für das zu dem Zeitpunkt 14 Jahre alte Auto schon nicht ohne,aber halt VertragsWerkstatt. Ich hab dann angeboten mir 300 Euro zu geben und die Sache wäre erledigt. Dies wurde so auch erstmal akzeptiert,Zahlung am nächsten Zahltag. Ab da nur noch verarsche und hingehalte.
Hab dann nach ca 2 Monaten einen Anwalt die Sache übergeben.,da auch eine Rechtsschutzversicherung besteht. Die schreiben des Anwalts wurden ebenfalls ignoriert,so dass ich nach knapp ein Jahr nach dem Schadenseintritt einen Titel in der Hand hab in Höhe des KV und da die gute Frau inzwischen die EV über ihr Vermögen abgeben hat,kann auch der Gerichtsvollzieher nichts einkassieren.
Mir ging es auch nur um das Prinzip,da sie sich verpissen wollte.
wäre sie in den Bäcker gekommen und hätte gefragt,wessen Wagen das ist,den sie beschädigt hat,hätte sie mir einen 50er geben können für nen LackStift und die Arbeit,wäre es gut gewesen.

So hat mich das ganze noch 150 SB bei der Rechtsschutzversicherung gekostet und die Tusse lacht sich einen weg,wenn man sich in unserer Kleinstadt über den Weg läuft.

An die TE, wenn Du Bock hast,Dein Prinzip durchzusetzen, dann zieh es durch. Mit dem aktuellen Anwalt,wirst Du da nicht weiter kommen,da der vermutlich keinen Bock hat. Vielleicht sieht er das ja wie der Käpt'n und findet es Blödsinn,bei dem Fahrzeug so einen Aufriss zu machen. Obwohl sich Anwälte eigentlich darum kaum scheren,Hauptsache sie bekommen ihr Geld. Persönliche Empfindungen können die halt völlig außen vor lassen.

Viel Glück beim weiteren Verlauf und nicht vergessen hier auch die Ergebnisse zu Posten.

Gruß Martin

Deine Antwort
Ähnliche Themen