Auffahrunfall: Totalschaden oder nicht?
Hallo,
mir wurde im Golf Forum geraten, die Frage auch hier zu stellen. Daher:
Ich hatte einen Auffahrunfall mit Golf 7 Variant 1,6 TDI, Schaltgetriebe. Vollkasko.
Bilder anbei.
Auto lässt sich noch normal fahren, verliert aber Kühlwasser, daher fahre ich nicht. Fahrertür lässt sich nur noch einen Spalt öffnen.
KM Stand 121.700, EZ 2015.
Was meint Ihr, ist das ein Totalschaden oder nicht? Vergleichbare Autos ohne Schaden kosten ca. 10.000 €
Vielen Dank für Eure Einschätzung!
21 Antworten
Kompletter Vorderwagen plus A-Säule, einige Innereien unter der Haube und der Stoßstange. Mein Tipp: Wirtschaftlicher Totalschaden.
Was auf den Bildern nicht erkennbar ist, das sind die - energievernichteten - Bauteile ( dhttps://de.wikipedia.org/wiki/Knautschzone ) die sich unter der Motorhaube befinden. Und die bekommt man erst zu sehen wenn z.B. die Motorhaube / die Kotflügle usw. demontiert wurden.
Und genau diese Teile plus das -Kleid - der Fahrzeuges gehen ganz erheblich ins Geld wenn sie erneuert werden müssen.
MfG kheinz
Bei der Vollkasko ist die Versicherung weisungsbefugt, deshalb dort anfragen wie du weiter verfährst mit Gutachter und Co.
Solltest du nicht an dem Unfall selber Schuld sein, dann alles nur über Fachanwalt und unabhängigem Gutachter. Und auf gar keinen Fall sich von der gegnerischen Versicherung was vorschreiben lassen.
Nach dem Gutachten siehst du weiter, vorher ist alles nur Glaskugel schauen.
Fachlich korrekt kann das nur ein Gutachter beurteilen, den bei Vollkasko die Versicherung auswählt und beauftragt. Bei der Begehung nicht vergessen, etwaige wertsteigernde Besonderheiten zu erwähnen, der Gutachter muss nicht alles erahnen können. Sollte es außergewöhnliche Wertsteigerungen geben, sollten sie sich im Gutachten wiederfinden lassen.
Auch bei Abrechnung als wirtschaftlicher Totalschaden (den ich laienhaft vermute) wird ja einiges zu zahlen sein. Vielleicht lässt sich das (bis auf die Front) noch sehr schöne Auto in einer freien Werkstatt wieder reparieren. Der Golf VII hat einen guten Ruf, deutlich besser als sein Nachfolger.
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Damit du mal eine Hausnummer hast: vor ein paar Wochen ist mir einer in die Fahrertür reingefahren.
Beschädigt war NUR die Tür, keinerlei angenzende Teile, nichts darunter/dahinter.
Schaden knapp 4500,- Euro. Jetzt kannst du abschätzen, ob dein Fzg für die genannten 10.000,- gerichtet werden kann. (Antwort: natürlich nicht)
Die Rechnung 4500 € mit der Auflistung ausgeführten Arbeiten plus Teile möchte ich sehe. 4500.- Ist wohl ein Treppenwitz.......
MfGkheinz
Zitat:
@crafter276 schrieb am 23. August 2024 um 20:56:31 Uhr:
Die Rechnung 4500 € mit der Auflistung ausgeführten Arbeiten plus Teile möchte ich sehe. 4500.- Ist wohl ein Treppenwitz.......MfGkheinz
Kannst du sehen. Die Rechnung habe ich zwar nicht, weil die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet, aber ich habe das Sachverständigen-Gutachten in Höhe von exakt 4.149,26 EUR (brutto).
Aber da mußte nochmal nachgebessert werden, weil der Gutachter eine Position vergessen hatte.
Heckklappe VW-Tiguan mit etwas nachlackiern Stoßfänger, 5300€
Zwei Türen plus Schweller BMW E87 BJ2004 3200€, stand vor fünf Jahren, ohne es bei BMW machen zu lassen!!
Tiguan2, neue Heckklappe, neue "Stoßstange", komplett 4400, VW-Werkstatt.
Hallo,
da es sich vermutlich um einen Vollkaskoschaden handelt, gehe ich hier davon aus, dass die Versicherung den Wagen als wirtschaftlichen Totalschaden abrechnen wird. Dann solltest Du ernsthaft in Erwägung ziehen, das Fahrzeug gemäß Restwertangebot zu verkaufen. Da vermutlich die Technik noch weitestgehend in Ordnung ist, dürfte der kalkulierte Restwert recht hoch liegen und die evtl. auszuzahlende Differenz nicht ausreichen, um den Wagen, ggf. in einer freien Karosseriewerkstatt instandsetzen zu lassen.
Je nach Ergebnis im Gutachten, kannst Du ja einmal bei der Versicherung nachfragen, wie im Fall einer Instandsetzung abrechnet würde.
Die Regelung mit 30 % - Zuschlag auf den Wiederbeschaffungszeitwert gibt es nur in der Haftpflicht.
Gruß Rainer
Edit:
Da es sich vermutlich um einen Euro 5 Diesel handelt und dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Software gematscht wurde, wäre das aus meiner Sicht eine gute Gelegenheit für einen Fahrzeugwechsel.
Zitat:
@Rainer560sk schrieb am 24. August 2024 um 11:32:00 Uhr:
Da es sich vermutlich um einen Euro 5 Diesel handelt und dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Software gematscht wurde, wäre das aus meiner Sicht eine gute Gelegenheit für einen Fahrzeugwechsel.
Vielen Dank für deine Empfehlungen und Einschätzung
Tatsächlich handelt es sich um einen Euro 6 Diesel. Ändert das deine Einschätzung irgendwie?
Vom Grundsatz her schon etwas, für mich wäre die Frage, ob von VW etwas an der Software geändert wurde, dessen langfristige Auswirkungen unbekannt sind. Er ist halt 9 Jahre alt und dann können beim Diesel schon teure Reparaturen anstehen. Warte einfach das Gutachten ab.
Golf 7 waren nie vom Dieselskandal her betroffen.
Ja, beim 1.6 er mit zumindest 110ps gab es mal ein Update, wird hier aber nur wenn überhaupt am Rande eine Rolle spielen.