Auffahrunfall
hallo,
ich möchte gerne eine Mitschuldfrage klären,
also folgendes ist mir heute morgen passiert:
Ich fuhr auf einer Vorfahrtsstrasse und sah einen Stadtbus der aus einer kleineren rechten Strasse in unsere Strasse, allerdings in die andere Richtung, abbiegen wollte. Da gerade kein Gegenverkehr kam, bremste ich ab und lies den Bus abbiegen. Der Wagen hinter mir bremste ebenfalls und der hinter ihm fuhr ihm hinten drauf. Trifft mich da eine Schuld, weil ich den Bus abbiegen lies, oder ist der Auffahrende immer Schuld? Ich meine mich zu erinnern, das man Stadtbussen den Vortritt lassen soll.
Um klärende Antworten wäre ich sehr dankbar.
Beste Antwort im Thema
Thema Abstand? Du musst in jeder Situation genug Abstand halten, um ohne Crash zum stillstand zu kommen..
Auch mit einer Vollbremsung muss man in der Stadt rechnen können (Wenn ein Kind o.Ä. auf die Straße läuft). Dann ist auch der Hintermann, der einem voll reinfährt, Schuld.
Ohne jetzt Anwalt für Verkehrsrecht zu sein, würde ich sagen, dass der Fall für dich nicht relevant wird.
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Wenn der TE den Bus sieht und befürchtet, dass dieser ihn eventuell übersehen wird, hat er natürlich das Recht zu bremsen. Und das ist dann auch begründet.
Und wahrscheinlich hatte die Biene Maya recht und die Welt geht dieses Jahr doch unter...... 😁
@ Themenstarter:
Du hast keine Schuld! Ende
Zitat:
Original geschrieben von menfredmen
@ Themenstarter:Du hast keine Schuld! Ende
Wer sagt das du???
Sicherlich nicht, wenn jemand ihn als Schuldigen genannt hat, wird er sich erst vor Gericht verantworten müssen und hier können wir nicht im voraus sagen wie es enden wird.
Aber ich glaube auch nicht dass man ihm hier was vorwerfen kann, da es der Hintermann es Schafte ab zu bremsen.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Und wahrscheinlich hatte die Biene Maya recht und die Welt geht dieses Jahr doch unter...... 😁Zitat:
Original geschrieben von AS60
Wenn der TE den Bus sieht und befürchtet, dass dieser ihn eventuell übersehen wird, hat er natürlich das Recht zu bremsen. Und das ist dann auch begründet.
😕😕
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von AS60
😕😕Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Und wahrscheinlich hatte die Biene Maya recht und die Welt geht dieses Jahr doch unter...... 😁
Ja die Biene Maya
befürchtetauch das für dieses Jahr die Welt unter gehen wird, hast du dass noch nicht mitbekommen??🙂
Und schon wieder mal ein Thema mit Seitenlang vieleicht oder nicht oder doch und ich hab# damal gehört, ein Bekannter, äh ne sein Nachbar................
Der TE weis hinterher schlechter Bescheid als vorher und ist verunsicherter als vorher.
Zitat:
Original geschrieben von menfredmen
Und schon wieder mal ein Thema mit Seitenlang vieleicht oder nicht oder doch und ich hab# damal gehört, ein Bekannter, äh ne sein Nachbar................Der TE weis hinterher schlechter Bescheid als vorher und ist verunsicherter als vorher.
Wieso was erwartest du??
So was könnte noch nicht mal ein Anwalt vorhersagen.😉
Und egal wie es hier ausgehen wird, als Grundlage kann er unsere Diskussionen nicht nutzen können.
Aber es wird so enden, dass man Ihm nichts nachsagen kann, da der PKW hinter ihm nicht auf ihm drauf gefahren ist, wäre dieser aufgefahren hätte es unter Umständen auch anders ausgehen können.
Im Allgemeinen bremst man nicht stark ab um andere Fahrzeuge das einbiegen zu ermöglichen. Wenn man dass das ohne starkes abbremsen machen kann, wird sich der eine oder der andere etwas ärgern, aber im allgemeinen ist dann nichts schlimmes dran.
Und das wurde auch von Anfang an hier gesagt.😉
Gruß Gero
Er versteht es nicht
Zitat:
Original geschrieben von menfredmen
Er versteht es nicht
Was gibt es hier nicht zu verstehen, bist du in der Lage eine Rechtsverbindliche Rechtsberatung zu machen???
Glaube eher nicht und der einzige der hier irgendwas nicht versteht bist du!!
der te hat nicht nur eine teilschuld,sondern die 100% schuld,
weil wenn er nicht da gewesen wäre, hätte niemand bremsen müssen und es hätte keinen unfall gegeben.
endeaus, nikolaus 😁😁
ps: wer die ironie nicht findet,darf zu ostern auch keine eier suchen 😁
Doch, er versteht es doch, sonst hätte er sich den Schuh ja nicht gleich angezogen🙂
Meine Ansicht:
Zum Vorausfahrenden ist immer (auch in der Stadt - ja, da hält sich keiner dran bzw. kann sich keiner dran halten, das ist aber nicht ausschlaggebend) ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Ausreichend war er immer dann, wenn es halt nicht zum Unfall kommt. Ob der TE nun unbedingt hätte bremsen müssen, ist diskutabel, hat aber in meinen Augen keinen Einfluss auf die (Teil-)Schuld.
Der Sicherheitsabstand ist auch für Fahrmanöver da, die der Fahrer von seinem Vorausfahrenden nicht unbedingt erwarten muss.
Wenn ich es im Straßenverkehr für notwendig erachte, jemandem die Vorfahrt zu gewähren, ist das meine Entscheidung. Mein Hintermann muss dafür sorgen, dass er mir nicht reinfährt. Nicht umsonst gibt es den sehr verallgemeinerten Spruch "Wer auffährt, ist schuld".
Die Einrede der 25%igen Teilschuld durch die Betriebsgefährdung muss sich der TE eventuell gefallen lassen - jedes % mehr würde mich überraschen.
In diesem Fall ist es ja so, dass der stehende Hintermann auf den Wagen des TE aufgeschoben wurde. Da trägt in meinen Augen der TE null Schuld und kann sich noch die Versicherung aussuchen, die seinen Schaden reguliert.
Grüsse,
Marco
Zitat:
Original geschrieben von Marco_C4
In diesem Fall ist es ja so, dass der stehende Hintermann auf den Wagen des TE aufgeschoben wurde.
😕
Woher glaubst Du denn das zu wissen?
Zitat:
Original geschrieben von Marco_C4
Wenn ich es im Straßenverkehr für notwendig erachte, jemandem die Vorfahrt zu gewähren, ist das meine Entscheidung. Mein Hintermann muss dafür sorgen, dass er mir nicht reinfährt. Nicht umsonst gibt es den sehr verallgemeinerten Spruch "Wer auffährt, ist schuld".
Da ich hier nun mit diesen Falschen Sprüche die Faxen dicke habe, habe ich extra mal was rausgesucht, wie es
heutein der Rechtsprechung aussieht!!
Zitat:
Quelle: AnwaltSeiten24.de
Auffahrunfall
Bei einem Auffahrunfall liegt in der Regel das Verschulden beim auffahrenden Hintermann, da er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder nicht aufgepaßt hat.Aber die Faustregel „Wer auffährt, hat Schuld“ gilt nicht immer!
Bei einem Auffahrunfall geht man in der Regel davon aus, dass der Auffahrende zu schnell war und zu wenig Abstand zu seinem Vordermann gehalten hat. Es spricht daher zunächst einmal der so genannte „Beweis des ersten Anscheins“ für die Schuld des Auffahrenden.Der ideale Autofahrer muss sich vorausschauend im Straßenverkehr bewegen und einen Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten, der es noch erlaubt, auf unvorhersehbare Ereignisse zu reagieren.
An einem Auffahrunfall hat nicht unbedingt der Auffahrende schuld, denn Schuld hat immer derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dadurch den Unfall verursacht hat. So kann die Schuld auch beim Vordermann liegen, wenn er völlig unvermittelt eine Vollbremsung macht und dadurch den Unfall verursacht. Die Schuldfrage ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Ein Autofahrer, der eine Vollbremsung risikiert, weil kleine Tiere über die Straße laufen, die er nicht töten will, muss unter Umständen die Hälfte des Schadens tragen. Bei großen Tieren sieht das jedoch anders aus, da hier eine Kollision mit dem Tier gefährliche Folgen für den Menschen haben könnte.
Bei Massenkarambolagen auf Autobahnen wird die Schuldfrage besonders schwierig. Hier passiert es häufig, dass ein rechtzeitig anhaltendes Fahrzeug von einem sich zu schnell nähernden Fahrzeug von hinten gerammt wird und schuldlos in das vordere Fahrzeug geschoben wird.
Grundsätzlich muss rekonstruiert werden, was sich wirklich zugetragen hat.
Es gibt u.a. folgende Fälle bei denen der Auffahrende nicht zahlen mußte:
Eine Autofahrerin fuhr an einer grünen Linksabbiegerampel einem Fahrzeug auf, welches erst losfuhr und dann plötzlich eine Vollbremsung machte, Da das Fahrzeug vor ihr ohne verkehrsbedingten Grund abbremste, musste die Auffahrende nicht zahlen. Für die Richterin war der geringe Abstand zum Vordermann unerheblich: Im Großstadtverkehr müssen die Grünphasen an der Ampel ausgenutzt werden. Damit der Verkehr nicht behindert wird, sei es zulässig - so das Gericht – an der grünen Ampel mit geringem Abstand loszufahren. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München am 27. Juli 2001 (AZ: 345 C 10019/01).
In einem anderen Fall fädelte sich ein Autofahrer von einer Autobahnauffahrt kommend, direkt auf die Überholspur ein. Ein sehr schnell fahrendes Auto konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf. Auch hier musste der Auffahrende nicht zahlen.
Vorsicht: Es gibt viele Betrüger, die sich den „Beweis des ersten Anscheins“ zu Nutze machen und bewusst Auffahrunfälle provozieren!
Auszug eines Urteils des KG vom 13.02.2006, AZ 12 U 470/05
1. Treffen starkes Bremsen ohne zwingenden Grund sowie Unaufmerksamkeit und/oder unzureichender Sicherheitsabstand zusammen, so fällt der Beitrag des Auffahrenden grundsätzlich doppelt so hoch ins Gewicht. Das führt dazu, das der Auffahrende vom Vorausfahrenden regelmässig Schadensersatz nach einer Quote von 1/3 verlangen kann.
2. Die Mithaftung des Vorausfahrenden ist umso grösser, je unwahrscheinlicher ein starkes plötzliches Abbremsen ist.
3. Vollzieht der mit einem Automatik-Fahrzeug nicht vertraute Vorausfahrende in einem Abstand von 75 - 100 m vor einer roten Ampel plötzlich eine Vollbremsung, weil er mit dem linken Fuss - in der Vorstellung, eine Kupplung zu treten - kräftig auf die Bremse tritt, kommt im Verhältnis zu dem unaufmerksam Auffahrenden eine Haftungsverteilung von 50 : 50 in Betracht. (Aus den Gründen: ...Je nach den Umständen des Einzelfalles kommt eine Haftung des Abbremsenden mit einer Quote von 1/2 oder sogar dessen volle Haftung in Betracht...).
Sein Hintermann ist ihm nicht aufgefahren, zumindest berichtet der TS das.
Wenn er hier Pech hat, wird Ihm sogar die Schuld zugesprochen!
Aber genaueres können wir zu diesem Fall nichts zusagen, hier könnte sogar ein Anwalt nichts genaueres zusagen!! Wenn er hierzu verklagt wurde, wird er sich hier ein Anwalt nehmen müssen und sich vor Gericht verantworten müssen. Letzteres wird dann vor Gericht entschieden ob er Schuld bekommt oder nicht!
Gruß Gero
Also wenn sich einer erstmal aufregt............