Auffahrunfall Schuldfrage

Hallo liebe Forengemeinde,
gestern Nachmittag passiert hinter mir ein Auffahrunfall.
Ich fuhr, weil eine Warnleuchte bei meinem Fahrzeug aufleuchtete, rechts auf einer 2-spurigen Vorrangstraße in Fahrbahnrandnähe blinkend und mit verringerter Geschwindigkeit.
Es näherten sich mehrere Fahrzeuge mit meiner Meinung nach viel zu hoher Geschwindigkeit im Ortsgebiet. Einige spurten ohne Probleme um und überholten mich links. Dann folgte ein weiteres FahrzeugDuo wovon der vordere Wagen abbremste weil sofortiges Umspuren nicht möglich war, weil andere Fahrzeuge auf der zweiten Spur fuhren. Auf dieses Fahrzeug fuhr das mit viel zu wenig Abstand dahinterfahrende Fahrzeug auf. Ich fuhr langsam blinkend weiter. Aus einem der Fahrzeug stieg ein Mann und ging hinterher mir her und deutete ich solle stehen bleiben. Dies tat ich auch an der nächstmöglichen Stelle. Im Rückspiegel konnte ich die beiden Fahrzeuge sehen.
Es befanden sich 4 Personen in den Autos die dann alle telefonierend mit Ihren Handys neben den Autos standen. Ich wartetet gute 15 Minuten doch keiner der Personen näherte sich meinem Fahrzeug um mit mir in Kontakt zu treten. Ich konnte nicht aussteigen da sich mein 7 Monate altes Kind im überheizten Fahrzeug befand und bereits längere Zeit weinte. Nach besagten 15 Minuten und dem erlöschen der Warnleuchte in meinem Fahrzeug und keinem Anzeichen der Unfallbeteiligten Personen mit mir Kontakt aufzunehmen, fuhr ich nach Hause.
Jetzt meine Frage:
Werde ich eine Anzeige erhalten weil die wartenden Personen mein Kennzeichen an die Polizei weitergegeben haben und mich als Verantwortlichen für Ihren Auffahrunfall angeben?
Wie siehts dann aus mit der Höhe des Strafrahmens?
Ich freue mich auf Eure Meinungen.
Danke, mdbsurf74

19 Antworten

Zu den Gesetzen in Felix Austria wirst Du hier kaum eine belastbare Antwort bekommen.

Was hälst du denn von dieser Version:

Zitat:

Original geschrieben von mdbsurf74


Hallo liebe Forengemeinde,
Ich fuhr, weil eine Warnleuchte bei meinem Fahrzeug aufleuchtete, rechts auf einer 2-spurigen Vorrangstraße in Fahrbahnrandnähe blinkend und mit verringerter Geschwindigkeit.
...................................................... Ich fuhr langsam blinkend weiter. ......Weil die Warnlampe nicht erloschen ist, habe ich rechts angehalten........................... im Rückspiegel konnte ich die beiden Fahrzeuge sehen. Es befanden sich 4 Personen in den Autos die dann alle telefonierend mit Ihren Handys neben den Autos standen. Ich wartetet gute 15 Minuten doch keiner der Personen näherte sich meinem Fahrzeug um mit mir in Kontakt zu treten. Ich konnte nicht aussteigen da sich mein 7 Monate altes Kind im überheizten Fahrzeug befand und bereits längere Zeit weinte. Nach besagten 15 Minuten und dem erlöschen der Warnleuchte in meinem Fahrzeug ....... fuhr ich nach Hause.

😉

denke der Tipp mit dem RA war mit Abstand der Beste.

Hallo,

wenn Du die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts derzeit noch scheust, dann würde ich mich nur sehr knapp schriftlich äußern.
Z. B. könntest Du schreiben, daß du zu o. g. Zeitpunkt an o. g. Ort an keinem Verkehrsunfall ursächlich beteiligt warst.
Nachdem Du hier schon so viel berichtet hast ist es riskant zu behaupten, Du hättest von dem Unfall hinter Dir nichts bemerkt.
Daher könntest Du evtl. noch schreiben, daß hinter dir ein Auffahrunfall stattfand, an dem Du aber nicht beteiligt warst.
Mehr würde ich ohne Anwalt nicht angeben.
Solltest Du eine Vorladung bekommen, würde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten, denn unerlaubtes entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) kann teuer werden.

Insgesamt denke ich, daß die am Auffahrunfall Beteiligten Morgenluft gewittert haben und Dir die Schuld anhängen möchten, weil sie ihre eigenen Fehler nicht eingestehen wollen und jetzt einen Dummen suchen.

Liebe Grüße
Herbert (der sich mit österreichischem Recht nicht auskennt)

Ab wann kann oder sollte ich mich denn an meine Kfz-Versicherung (Vollkasko) wenden?
Wenn ich eine Teilschuld an einem Verkehrsunfall bekomme, sollte doch die Versicherung ihre Rechtsabteilung ins Spiel bringen (auch ohne Rechtsschutzversicherung) oder nicht?
Dass ich für die "Fahrerflucht" ein Strafe bezahlen werde ist mir schon klar, darum gehts mir ja schon gar nicht mehr.

Naja eine Lehre ist mir die Sache in jedem Fall. Dass jetzt ein österreichischer Anwalt und ein österreichisches Gericht an mir verdient ist halt bitter...

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Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


...solltest Du eine Vorladung bekommen, würde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten, denn unerlaubtes entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) kann teuer werden.

ja es kann teuer werden aber maximal 2.180 EUR und das kostet ein Anwalt auch wenn er ein paar Briefe schreibt, Akteneinsicht nimmt, zu einer Verhandlung muß etc.

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