Auffahrunfall mit ungeklärter Schuldfrage
Machen wir es mal verhältnismäßig kurz: Ich bin mit dem Auto meiner Freundin gefahren, da ist mir dann innerhalb eines Wartevorganges an der Ampel jemand hinten draufgefahren! Allerdings behauptet der Bursche, dass ich mein Auto zurückrollen lies! Also Aussage gegen Aussage! Er trat auch sehr selbstbewußt auf und rief gleich die Polizei an. Am Auto meiner Freundin ist ein kleiner 10 Zentimeter langer Strich im Lack als Schaden festzustellen, beim Unfallgegner ein berührtes Nummernschild, welches schlimmstenfalls auf 10% der Fläche gaaaaanz leicht eingebeult ist!
Mittlerweile wurde von der zuständigen Stadtverwaltung das Bußgeldverfahren auch eingestellt. Man konnte keinerlei Schuld zuordnen.
Ich habe gehört, dass bei unklarer Sachlage man den Schaden des Unfallgegners zur Hälfte tragen muss. Der Schaden am Auto des Unfallgegners soll angeblich 50 Euro betragen. Ich habe im Internet allerdings auch einen Anbieter gefunden, der Num-mernschilder inklusive Versand schon für 10 Euro anbietet!
Fragen:
1. Wieso ist die Schadenshöhe auf 50 Euro für ein leicht angekratztes Nummernschild angesetzt, wenn man im Internet bereits ein neues Nummernschild für unter 10 Euro bekommt?
2. Hat mein Unfallgegner überhaupt ein Anrecht auf ein neues Nummernschild, obwohl es nur an vielleicht 10 Prozent der Fläche zerkratzt ist?
3. Gibt es für so etwas nicht eine Lächerlichkeits - oder Bagatellgrenze?
4. Ist es ratsam für mich meine Versicherung aus dem Spiel zu lassen, da ich sonst wegen ungeklärter Schuldfrage eventuell von meiner Versicherung hoch-gestuft werde? Ich habe gehört, dass man bei strittiger und somit leider ungeklärter Schuldrage die Hälfte der Schädigung des Unfallgegners zahlen muss. Außerdem habe ich recherchiert, dass immer wenn die eigene Versicherung eine Zahlung übernimmt, dass man dann als Versicherungsnehmer höhergestuft wird. Ich denke maximalst 25 Euro selbst zu zahlen sind immer noch besser als eine Höherstufung der Versicherung!
5. Durch die Versicherung meiner Freundin habe ich erfahren, dass mein Unfallgegner wohl tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet hat!!! Sollte der Unfallgegner einen Anwalt einschalten, habe ich diese Kosten eventuell auch mitzutragen und sei es nur anteilig wegen der ungeklärten Schuldfrage? Oder übernimmt meine KFZ-Versicherung, die ich eigentlich nicht einschalten würde, die Kosten für den gegnerischen Anwalt?
Beste Antwort im Thema
1.: Die schauen nie nach dem günstigsten Angebot... Sind meistens vertraglich gebundene Werkstätten von den Versicherern.
2.: Ja! Man kann es ja schlecht ausbeulen und neu lackieren...
3.: Nein! Gerichte haben sich auch schon mit Cent-Beträgen beschäftigt 🙄 Ich finde das aber auch lächerlich...
4.: Ja, kläre es lieber so, wenns nur um ein paar Euro geht.
5.: Wozu den Anwalt? Willst Du diese 25 Euro (das ist doch der Streitwert?) etwa nicht bezahlen? Gut, Du hast wahrscheinlich keine Schuld und bist im Recht... aber Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei verschiedene Dinge 🙁
Und mal als Tipp: Holt Euch beide ne Auto-Kamera! Kostet zwar erst mal 150 Euro, aber dann hat man in genau so einem Fall den Nachweis, daß man eben nicht rückwärts gerollt ist. Mehr dazu steht in meinem Blog, siehe unten in meiner Signatur...
33 Antworten
Ich kenne noch die Zeiten, da hat man bei solchen kleinen Mißgeschicken die Sache per Handschlag geregelt. Ohne Polizei, Anwalt, Versicherung, Gutachter, etc.
Einfach so........
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Wenn man dann aber verliert und wegen 25 Euro in der Versicherung hochgestuft wird, womöglich noch die Gerichtskosten tragen muß, dann nützen einem die Eier auch nichts...
Naja, sind ja keine 25€. Die Frage ist ja die 50€ zahlen und auf dem eigenen Lackschaden sitzen bleiben oder nichts zahlen und den eigenen Schaden ersetzt bekommen. 😉
Bis vor Gericht muss man es ja nicht kommen lassen, aber erstmal ganz normal seinen eigenen Schaden bei der gegenerischen Versicherung geltend machen und der eigenen Versicherung eine entsprechende Meldung machen kostet nichts.
Wenn man doch die 50€ zahlen muss kann man den Schaden ja immer noch der eigenen Verischerung zurückzahlen um nicht hochgestuft zu werden. Den Ausgang halte ich bei der geschilderten Sachlage jedoch für unwahrscheinlich.
Gut, früher war das anders, per Handschlag. Der der danach noch stand bekam den Schaden ersetzt und der andere lag mit blutiger Nase auf dem Boden. Aber gut, geht heute halt nicht mehr 😁
... außer in Russland! 😁
Um zum Thema zurück zu kommen: Es ist und bleibt reine Nervensache! Mich stört, dass der Andere schon einen Anwalt eingeschaltet hat. Wofür? Für so eine Pillepalle? Er rechnet wahrscheins mit Gegenwehr und will vorsorgen. Einen Anwalt schalte ich erst dann ein, wenn ich auf Gegenwehr stoße, aber sicher bin im Recht zu sein. Nur, für ein eingedrücktes Kennzeichen würde ich nie im Leben so einen Aufwand mit Anwalt etc. betreiben. Das stinkt doch nicht nur nach Abgas ...
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Kannst vor Eier wohl kaum Laufen, oder?Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Bissle Eier sollte man schon haben und dem anderen Zeigen das man sich nicht verarschen laesst. Ich weiss schon warum ich ne Cam hab.MFG Thomas
Applaus fuer den gelungen Beitrag. Bist auch einer von denen die freiwillig unschuldig zahlen? Mach ruhig, aber labert mich nicht dumm voll.
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Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Applaus fuer den gelungen Beitrag. Bist auch einer von denen die freiwillig unschuldig zahlen? Mach ruhig, aber labert mich nicht dumm voll.Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Kannst vor Eier wohl kaum Laufen, oder?
MFG Thomas
Wie gut, das hier nur geschrieben wird.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Vielleicht hab ich wenn ich mal schlafe beim fahren das Glueck auf dich und dein Auto zu treffen. So ein kleiner kratzer, was solls. Dann steig ich aus und erklaere dir erstmal das du schuld bist und zahlen musst. Denn schliesslich rollte dein geparktes Auto ploetzlich rueckwarts 😉 Oder weisst was, wir lassen das mit den Autos. Das ist nur schade drum. Ich geb dir einfach meine Kontonummer und du ueberweist mir mal 50 Euro fuer den Schaden den du mir nicht gemacht hast.Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Wenn man dann aber verliert und wegen 25 Euro in der Versicherung hochgestuft wird, womöglich noch die Gerichtskosten tragen muß, dann nützen einem die Eier auch nichts...Merkst was? 😉
Tja scheiße, denn ich hab ne Kamera im Auto :-P
Zitat:
Naja, sind ja keine 25€. Die Frage ist ja die 50€ zahlen und auf dem eigenen Lackschaden sitzen bleiben oder nichts zahlen und den eigenen Schaden ersetzt bekommen. 😉
OK, dachte Du solltest die Hälfte von dem Schaden tragen, an den Lackschaden hab ich gar nicht gedacht...
Ist wohl ein Fall von Teilschuld.
Der Kratzer dürfte aber mehr als 50€ kosten und ich würde das natürlich auch beim Unfallgegner geltend machen... am Ende dürfte nämlich ER draufzahlen.
Wenn er sich weigert mit Kennzeichen direkt an die Versicherung wenden - falls nicht schon getan.
Zitat:
Original geschrieben von dakiha
5. Durch die Versicherung meiner Freundin habe ich erfahren, dass mein Unfallgegner wohl tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet hat!!!
Nach wie vor frage ich mich WARUM hat der gute Mann einen Anwalt eingeschaltet wenn doch nur das Kennzeichen kaputt ist? Sowas mache ich doch nur, wenn ich befürchten muss auf meinem Schaden sitzen zu bleiben, aber doch nicht, wenn die Schadensregulierung noch gar nicht geklärt ist.
Da stimmt doch etwas nicht ...
Ja, und normalerweise würde eine Rechtsschutzversicherung eine Mediation vorschlagen, bevor da hohe Anwaltskosten anfallen. Es sei denn, der "andere" hat einen Dauerrechtsanwalt ... weil er ständig Problem mit seinen Mitmenschen hat. Da tun sich ja Abgründe auf ...
Danke für die zahlreichen Tipps und Aufmunterungen!!!
Mittlerweile nimmt der Fall aber echt bizarre Formen an!
1. Laut Versicherung hat der Unfallgegner jetzt sein Auto in der Werkstatt für fast 400 Euro reparieren lassen. Da soll noch angeblich was an den Stoßfängern und an der Front gewesen sein. Aha, hat zwar keiner am Unfallort bemerkt, weder der Unfallgegner selbst, noch die Polizei … aber Hauptsache man kann auf Kosten anderer mal eben schnell sein Auto zusammenflicken lassen.
2. Auch wenn es wie gelogen klingt, aber es wird noch grotesker: außerdem hat er noch einen Personenschaden gemeldet - Schleudertrauma!!! Wobei bei diesem kleinen Arschloch wohl eher Gehirnschaden das passende Leiden wäre, aber „Halt“ für einen Gehirnschaden braucht man auch immer ein Gehirn!!!
Das kann doch wohl nicht wahr sein, wie hier die Dinge verdreht werden! Es war anfangs ein gaaaanz kleiner Auffahrunfall mit minimalst verkrazten Nummernschild und der Bengel macht daraus eine Staatkrise. Ich komme mir fast vor wie ein Massenmörder!!!
Zitat:
ich würde das natürlich auch beim Unfallgegner geltend machen... am Ende dürfte nämlich ER draufzahlen.
Das interessiert ihn wohl nicht! Ich denke er ist kein Menschenfreund und ich wollte mich erst mit ihm gütlich einigen, damit für beide der Schaden möglichst gering bleibt und keiner hochgestuft wird.
Zitat:
Mich stört, dass der Andere schon einen Anwalt eingeschaltet hat. Wofür? Für so eine Pillepalle? Er rechnet wahrscheins mit Gegenwehr und will vorsorgen. Einen Anwalt schalte ich erst dann ein, wenn ich auf Gegenwehr stoße, aber sicher bin im Recht zu sein. Nur, für ein eingedrücktes Kennzeichen würde ich nie im Leben so einen Aufwand mit Anwalt etc. betreiben.
Tja, Angriff ist halt die beste Verteidigung!
Zitat:
Wozu den Anwalt? Willst Du diese 25 Euro (das ist doch der Streitwert?) etwa nicht bezahlen? Gut, Du hast wahrscheinlich keine Schuld und bist im Recht... aber Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei verschiedene Dinge
Wahrscheinlich ist er rechtsschutzversichert und spielt diese Karte voll aus! Ich hätte gerne diese Kleinigkeit an der Versicherung vorbeilaufen lassen, aber bei der Vorgehensweise des Unfallgegners sehe ich dafür leider keine Perspektive mehr!
Mooooooment! Nach einschlägiger Erfahrung mit meiner Rechtsschutz würde ich behaupten, dass die Rechtsschutz da die Leistung versagt!
Möglichkeit 2. ist, er hat einen dubiosen Anwalt der auf JEDEN Fall Kohle rausschlagen will.
Möglichkeit 3. du schaltest schnellstens einen erfahrenen (!) Verkehrsrechtsanwalt ein, denn OHNE kommst du aus der Nummer kaum mehr heil raus.
Möglichkeit 4. du setzt dich mit DEINER Versicherung zusammen und erklärst die Situation. Die Versicherungen sind SEHR daran interessiert, Versicherungsbetrügern das Handwerk zu legen. Schließlich kostet es ALLEN Versicherten eine höhere Prämie!
Möglichkeit 5. habe ich so allmählich Zweifel an der Geschichte ... und das Thema soll nur wieder Ellenlange unsinnige Beiträge mit Spekulation und Vermutung und Glas-Kugel-Lesen provozieren.
Um dich zu entlasten könntest du z.B. ein amtliches Dokument hochladen aus dem deine Version hervorgeht. Ansonsten könnte man tatsächlich an eine Phantasiegeschichte glauben.
Jedenfalls wäre ICH schon längst bei einem Anwalt gewesen um den Sachverhalt zu klären. Und, es läge auch ein Sachverständigen Gutachen inclusive Arztbericht vor. Es sei denn die Type ist selbst Kfz Sachverständiger und Arzt oder ein Verwandter/Bekannter der ihm Gefälligkeitsgutachten ausstellt.
Die ganze Sache wird nämlich allmählich unglaubwürdig, pardon.
Tja, da es jetzt um wesentlich mehr geht, würde ich an Deiner Stelle auch nen Anwalt einschalten!
Tut mir leid für Dich und ich wünsche Dir viel Erfolg!
Schleudertrauma!?
Welcher Arzt hat ihm denn dafür ein Attest ausgestellt?
Wenn nämlich deine Version stimmt dann riskiert der Arzt ggf. seinen Job...
Als ich damals mit ca 60 Sachen in ein Stauende bin haben die im Krankenhaus schon genau hingesehen bevor die Diagnose gestellt wurde... bei mir: HWS (Halswirbel-Syndrom) - was im Grunde aber das selbe ist.
Da kann man nur noch den Kopf schuetteln.
Was hat der TE bis jetzt schon getan? Beim Anwalt gewesen? Der eigenen Versicherung erklaert das der andere Schuld ist? Das Auto der Freundin begutachten lassen und der gegnerischen Versicherung vorgelegt? Den Unfallgegner schon wegen Versicherungsbetrug angezeigt? Was hat er vor Ort der Polizei gesagt?
Wenn ich mir so die ganze Geschichte durch den Kopf gehen lasse, dann Frage ich mich ernsthaft ob der TE am Ende nicht wirklich rueckwaerts rollte. Ich kann mir sonst nicht erklaeren das einer so vom Unschuldigen zum Schuldigen gemacht wird.
Zitat:
Original geschrieben von dakiha
Ich hätte gerne diese Kleinigkeit an der Versicherung vorbeilaufen lassen
Das ist nicht deine Entscheidung 😉
Der Unfallgegner - und nichts anderes würde ich einem Geschädigten raten - kann sich zur Begleichung des Schadens immer an deine Versicherung wenden und muss dich weder fragen noch braucht er deine Zustimmung. Kennzeichen und Unfalltag und über den Zentralruf hat er deine Versicherung. Was du später machst und evtl. den Schaden von deiner Versicherung zurückkaufst oder nicht ist nicht sein Bier.
Wenn du den Unfall bis heute nicht gemeldet hast kannst du eh Ärger bekommen, sowas hat man unverzüglich (!!) seiner Versicherung zu melden.
Grundsätzlich stimme ich dir zu. Aber, einen Bagatellschaden von max. 50 Öhre der Versicherung melden?
Das der angeblich Geschädigte nun daraus einen Riesenschaden macht ist schon mehr als Merkwürdig und riecht verdammt nach Versicherungsbetrug. Oder an der ganzen Geschichte stimmt etwas nicht ... 😕