Auffahrunfall mit ungeklärter Schuldfrage

Machen wir es mal verhältnismäßig kurz: Ich bin mit dem Auto meiner Freundin gefahren, da ist mir dann innerhalb eines Wartevorganges an der Ampel jemand hinten draufgefahren! Allerdings behauptet der Bursche, dass ich mein Auto zurückrollen lies! Also Aussage gegen Aussage! Er trat auch sehr selbstbewußt auf und rief gleich die Polizei an. Am Auto meiner Freundin ist ein kleiner 10 Zentimeter langer Strich im Lack als Schaden festzustellen, beim Unfallgegner ein berührtes Nummernschild, welches schlimmstenfalls auf 10% der Fläche gaaaaanz leicht eingebeult ist!

Mittlerweile wurde von der zuständigen Stadtverwaltung das Bußgeldverfahren auch eingestellt. Man konnte keinerlei Schuld zuordnen.

Ich habe gehört, dass bei unklarer Sachlage man den Schaden des Unfallgegners zur Hälfte tragen muss. Der Schaden am Auto des Unfallgegners soll angeblich 50 Euro betragen. Ich habe im Internet allerdings auch einen Anbieter gefunden, der Num-mernschilder inklusive Versand schon für 10 Euro anbietet!

Fragen:

1. Wieso ist die Schadenshöhe auf 50 Euro für ein leicht angekratztes Nummernschild angesetzt, wenn man im Internet bereits ein neues Nummernschild für unter 10 Euro bekommt?

2. Hat mein Unfallgegner überhaupt ein Anrecht auf ein neues Nummernschild, obwohl es nur an vielleicht 10 Prozent der Fläche zerkratzt ist?

3. Gibt es für so etwas nicht eine Lächerlichkeits - oder Bagatellgrenze?

4. Ist es ratsam für mich meine Versicherung aus dem Spiel zu lassen, da ich sonst wegen ungeklärter Schuldfrage eventuell von meiner Versicherung hoch-gestuft werde? Ich habe gehört, dass man bei strittiger und somit leider ungeklärter Schuldrage die Hälfte der Schädigung des Unfallgegners zahlen muss. Außerdem habe ich recherchiert, dass immer wenn die eigene Versicherung eine Zahlung übernimmt, dass man dann als Versicherungsnehmer höhergestuft wird. Ich denke maximalst 25 Euro selbst zu zahlen sind immer noch besser als eine Höherstufung der Versicherung!

5. Durch die Versicherung meiner Freundin habe ich erfahren, dass mein Unfallgegner wohl tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet hat!!! Sollte der Unfallgegner einen Anwalt einschalten, habe ich diese Kosten eventuell auch mitzutragen und sei es nur anteilig wegen der ungeklärten Schuldfrage? Oder übernimmt meine KFZ-Versicherung, die ich eigentlich nicht einschalten würde, die Kosten für den gegnerischen Anwalt?

Beste Antwort im Thema

1.: Die schauen nie nach dem günstigsten Angebot... Sind meistens vertraglich gebundene Werkstätten von den Versicherern.

2.: Ja! Man kann es ja schlecht ausbeulen und neu lackieren...

3.: Nein! Gerichte haben sich auch schon mit Cent-Beträgen beschäftigt 🙄 Ich finde das aber auch lächerlich...

4.: Ja, kläre es lieber so, wenns nur um ein paar Euro geht.

5.: Wozu den Anwalt? Willst Du diese 25 Euro (das ist doch der Streitwert?) etwa nicht bezahlen? Gut, Du hast wahrscheinlich keine Schuld und bist im Recht... aber Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei verschiedene Dinge 🙁

Und mal als Tipp: Holt Euch beide ne Auto-Kamera! Kostet zwar erst mal 150 Euro, aber dann hat man in genau so einem Fall den Nachweis, daß man eben nicht rückwärts gerollt ist. Mehr dazu steht in meinem Blog, siehe unten in meiner Signatur...

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Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Grundsätzlich stimme ich dir zu. Aber, einen Bagatellschaden von max. 50 Öhre der Versicherung melden?

Schadet es? Stress gibt es dann wenn man auch 10€ nicht der eigenen Versicherung meldet und der Unfallgegner auf einmal dort - zu Recht - seinen Schaden geltend macht. Von daher auch bei jedem noch so kleinen Schaden lieber kurz der eigenen Versicherung eine Mitteilung schicken und man geht dem Ärger aus dem Weg.

Riesenschaden ist es hier auch nicht, bei einem beschädigten Kennzeichen ist es aber auch nicht selten so dass die Stoßstange hinter dem Kennzeichen auch beschädigt wurde was man vor Ort nicht sieht. Das fällt erst bei Demontage des Kennzeichens auf. Zumal weder die Unfallbeteiligten noch die Polizei vor Ort dafür da sind den Schaden festzustellen.

Hier ist des dringend geboten der eigenen Versicherung ausführlich Meldung zu machen und dann erstmal abzuwarten.

Natürlich schadet es nicht! Obwohl ich das Schadensbild immer noch nicht nachvollziehen kann. Wenn mein Wagen zurückrollt, werde ich von hinten angepupst. Steht derjenige so dicht hinter mir, dass ich seinen Stoßfänger berühre ist nicht mal das Kennzeichen beschädigt.
Nun zeigt sich ja, dass der Schaden angeblich größer sein soll, einschließlich Schleudertrauma. Und DAS soll beim ... ACHTUNG ... RückwärtsROLLEN passiert sein? Haben wir wieder Märchenstunde?
Vor einigen Monaten ist mir ein Auto auf die Stoßstange gerückt, weil der letzte in der Schlange nicht aufgepasst hat. Der Schaden war ca. 2500 Öhre hoch. Von außen war "nur" die Stoßstange kaputt. Nix Schleudertrauma! Das hatte ich bei einem Auffahrunfall(!!!) mit ca. 80km/h ...
Also, wovon reden wir hier? Zurückrollen eines Kfz oder einem Auffahrunfall ... oder haben wir wieder mal eine phantastische Geschichte aus dem Märchenbuch vor uns?
Ein Kunde hatte mal 2 Unfälle kurz hintereinander. Die Autos waren Schrott! DER hatte ein Schleudertrauma. Hier geht es aber, ich zitiere, um ein zurück rollendes Fahrzeug! "Zurückrollen" gleich max. 3km/h!!!! Klingelt da was?

Zitat:

Wenn du den Unfall bis heute nicht gemeldet hast kannst du eh Ärger bekommen, sowas hat man unverzüglich (!!) seiner Versicherung zu melden.

Keine Bange, natürlich habe ich mich bei meiner Versicherung gemeldet, aber es läuft alles über die Versicherung meiner Freundin, weil es halt ihr Fahrzeug war. Aber auch da haben wir schon Stellung zu bezogen!

Zitat:

Schleudertrauma!?
Welcher Arzt hat ihm denn dafür ein Attest ausgestellt?

Genau das frage ich mich natürlich auch! Vor allem lag doch gar keine hohe Geschwindigkeit vor, wir standen doch im Auto! Also auf eine solche Idee wären ich und meine Freundin nie gekommen, wir hätten uns geschämt!

Aber ebenso frage ich mich wie die Versicherung meiner Freundin es zulassen kann, dass der Unfallgegner sein Auto für mehrere 100 Euro reparieren lassen darf, wenn lediglich ein geringer Teil des Nummernschildes zerkratzt war! Die Polizei hat am Unfallort nur Fotos vom Nummernschild gemacht, weil alles andere niemals geschädigt worden ist! Die Polizei hat einen Schaden von 50 Euro geschätzt!

Der Hauptgrund "weshalb" hier einiges so seltsam läuft ist wohl folgender:
Mein Unfallgegner nimmt auf seine eigenen finanziellen Belange keinerlei Rücksicht, ihm interessiert es wohl nur, dass der andere (also ich) bei der ganzen Story möglichst schlecht davonkommt, Stichwort Höherstufung! Das er auch selbst höhergestuft wird und er dadurch einen finanziellen Nachteil erleidet, der eindeutig höher ist als eine private Einigung spielt für ihn scheinbar keine Rolle!!! Hier macht einer Harakiri!!! Wahrscheinlich will er so zeigen, dass er im Recht ist! Außerdem ist er wohl rechtsschutzversichert. Das bedeutet, dass bei einer Schadensteilung er keinerlei Anwaltskosten hat, während ich seine Anwaltskosten leider zur Hälfte tragen muss! Also steht auch hier die finanzielle Schädigung meiner Person wohl leider im Vordergrund. Denn je mehr der Anwalt macht, umso teurer wird es auch für mich! Er hat es halt für sich wohl zu einem kleinen Privatkrieg ausarten lassen, da will wohl einer der Welt zeigen "wie toll er ist" und wie viel Macht er hat!

Zitat:

Original geschrieben von dakiha


Aber ebenso frage ich mich wie die Versicherung meiner Freundin es zulassen kann, dass der Unfallgegner sein Auto für mehrere 100 Euro reparieren lassen darf, wenn lediglich ein geringer Teil des Nummernschildes zerkratzt war!

Nur weil von außen auf den ersten Blick kein weiterer Schaden erkennbar war, heißt es nicht, dass nicht vielleicht hinter der Stoßstange etwas beschädigt wurde. Moderne Kunstoffstoßfänger geben bei einem Aufprall mit niedriger Geschwindigkeit nach und "federn" von selbst wieder zurück, ohne dass ein offensichtlicher, von außen erkennbarer Schaden entsteht. Trotzdem könnten beispielsweise Aufhängungsteile der Stoßstange beschädigt worden sein und/oder es ist notwendig, Pralldämpfer auszutauschen.

Zitat:

Original geschrieben von dakiha


Die Polizei hat am Unfallort nur Fotos vom Nummernschild gemacht, weil alles andere niemals geschädigt worden ist! Die Polizei hat einen Schaden von 50 Euro geschätzt!

Da die Polizei nicht für die Schätzung der Schadenshöhe zuständig ist, ist dies irrelevant.

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