Auffahrunfall mit Papas Auto

Hallo liebe Community,
ich bin seit zirka einem Monat volljährig und hab den Führerschein seit Februar in der Tasche.

Gegen Mitternacht wollte ich mit dem Auto meines Vaters noch schnell zum Kiosk. Ich bin auf seinem Auto nicht als Fahrer eingetragen. Nun, auf dem Nachhauseweg stehe ich an der Ampel. Meine Schuhe nass und rutschig lassen das Auto zirka halben Meter fahren, rutschen ab und eine Sekunde später hört man einen Knall von hinten. Ein Taxifahrer ist mir hinten rein gefahren. Wir beide sind ausgestiegen, konnten aber mit Taschenlampe keinen Schaden sehen. Wir gaben uns die Hand und fuhren weiter.

Online ließt man ganz schön viel. Dass ein Schaden hinter dem Plastik vorhanden sein kann, welcher in die Tausende geht. Oder dass man als Abwürger eine Teilschuld von 25% trägt. Ist da was dran?

In dem Auto meines Vaters gibts eine Dashcam und ich hab die Aufnahme gesichert, falls doch etwas sein sollte. Aber ich möchte es ihm ungern erzählen, sonst lässt er mich nicht mehr Fahren vermutlich.

Dashcam
28 Antworten

Unabhängig vom Schadensbild ist dies eine Chance, Ehrlichkeit innerhalb der Familie zu üben, gerade wenn es um den Straßenverkehr geht. Du bist jetzt volljährig, man vertraut Dir große Werte an und Du trägst nun mehr Verantwortung als früher. Sei erwachsen und stehe zu dem, was auch ohne Deine Schuld im Straßenverkehr vorkommen kann. Sollte der Schaden am Auto doch größer sein, kommt es irgendwann sowieso raus - und dann ist zusätzlich zum Auto auch das Vertrauen belastet.

Zitat:

@yellwork schrieb am 2. Juni 2024 um 14:05:47 Uhr:


...
Grundsätzlich gilt bei Auffahrunfällen der Anscheinsbeweis – das heißt: Prinzipiell trägt erst einmal der Hintermann die alleinige Schuld.
Und da kann mir hier niemand im Normfall ( Was hier ja auch Gegenstand ist ) das Gegenteil einreden.
...

Der Anscheinsbeweis greift beim "Abwürgen" (o.ä.) des Vordermanns gerade nicht, da dann kein typischer Geschehensablauf mehr gegeben ist (vgl. u.a. OLG München, Urt. v. 14.2.2014 – 10 U 3074/13; AG Frankenthal Endurteil v. 7.9.2017 – 3a C 140/17).

Da wird einem ja wieder übel, Anscheinsbeweis, man der Taxifahrer ist entweder viel zu dicht aufgefahren oder hat tief und fest gepennt, in der Regel beides, Punkt. In allen Punkten schuldig.

Sag ich ja 😉

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Zitat:

@argon18 schrieb am 2. Juni 2024 um 01:36:32 Uhr:


Aber ich möchte es ihm ungern erzählen, sonst lässt er mich nicht mehr Fahren vermutlich.

Ach, du bist einfach schwarz gefahren mit Papis Auto ...? Auweija! 😰 😁

Eine Heldentat war das wirklich nicht. Nun sei tapfer und fasse dir ein Herz

und raus mit der Wahrheit. 😎

Sieht schon wieder so aus als käme hier nichts mehr vom TE… ?
Nach 24 Stunden sollte es doch eigentlich neues geben.
Oder wird es nun doch ausgesessen .
Mein Kumpel hat sich auch mal Papas Auto geschnappt , Schlüssel vom Haken stibitzt , ab ins Münchner Nachtleben mit Papis Opel Rekord.
Kam 4 Stunden später mit verdelltem Kotflügel wieder zurück in die Heimische Garage. 🙂
Hat natürlich kein Ton gesagt, der Bazi.
Papa oder Mama habens nach paar Tagen aber dann doch gemerkt… musste mein Kumpel halt latzen für die Reparatur. 700.- DM warens damals.

Erinnert mich an das hier:

Tochter: Das Auto ist kaputt. Es hat Wasser im Vergaser.

Vater: Wasser im Vergaser? Das ist doch lächerlich!

Tochter: Ich sag Dir das Auto hat Wasser im Vergaser!

Vater: Du weißt doch nicht mal, was ein Vergaser ist!
Ich werde das mal überprüfen. Wo ist das Auto?

Tochter: Im Neckar

Ist vielleicht offtopic... Aber ich erzähe das Problem mal aus der Perspektive als Eltenteil.
Bei Fahrzeugen, die im Straßenverkehr teilnehmen, sind Unfälle keine Seltenheit...
Fahre ich mit dem Wagen von jemand anderen, kann es sein, dass ich einen Unfall baue...
Lasse ich mit meinem Wagen jemand anderen fahren, kann es sein, dass ein Unfall gebaut wird...
Wichtig ist nur, dass der Unfal nicht durch Leichtsinnigkeit verursacht wurde.

Als Elternteil vermute ich, dass der Vater damit rechnet, dass ein Unfall passiert, aber hofft, dass keiner passiert... Ist man bereit für das Risiko, lässt man sein Kind mit seinem Wagen fahren. Ist man nicht bereit, kauft man dem Kind ein eigenes Auto... Bei uns in der Familie durften wir mit Mamas Auto überall hin, Papas Auto war tabu... Das meine Schwester beim einparkten das neue Auto von meinem Vater streift, war nicht eingeplant. Das Genörgel wegen der kleinen Schramme war groß, hatte jedoch den Vorteil, dass meine Schwester nun mit beiden Autos fahren durfte... Wenige Monate später hat meine Schwester einem die Vorfahrt genommen, und eine dicke Beule in Papas Auto verusacht... Hat keine Sau interessiert... Eventuell weil man froh war, dass niemand verletzt wurde... Als ich vier Jahre später meinen Führerschein gemacht habe, sollte ich mit dem Wagen meiner Mutter fahren. Ein Neuwagen, wo Kratzer ärgerlich gewesen wären... Aber die Kiste hatte Airbags... Man sieht, die Vorbereitungen für einen Unfall waren erneut vorhanden...

Zitat:

@argon18 schrieb am 02. Juni 2024 um 01:36:32 Uhr:


ich bin seit zirka einem Monat volljährig und hab den Führerschein seit Februar in der Tasche.

Da muss man immer mit Fehlern rechnen, gerade als Elternteil.

Was dagegen allerdings nicht hilft, ist den jungen Fahrer nicht in die Versicherungspolice aufnehmen zu lassen... hoffentlich entwickelt sich das hier nicht zum Kasko-Fall.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 2. Juni 2024 um 21:38:44 Uhr:


Sieht schon wieder so aus als käme hier nichts mehr vom TE… ?

Kurzes Update, bin noch neu in dem Forum, danke euch erstmal für die ganzen Antworten!

Ich hab’s ihm am nächsten Morgen dann doch erzählt, konnte sowas einfach nicht für mich behalten. Er nahm es ganz gelassen. Davor ist er auch mit dem Auto gefahren und meinte er hat nichts bemerkt. Er war jedoch etwas ärgerlich, dass ich nicht direkt am Unfallort etwas veranlasst habe. Er meinte er würde sich immer über etwas Geld freuen.

Das Ärgerliche ist nur, dass das Auto gerade einmal zwei Wochen alt ist. Wir hatten zuvor einen Ford S-Max, bei dem ein Getriebeschaden verschwiegen wurde. Ganz viel Stress mit Anwalt und Verkäufer. Wenn ich jetzt da rein platze und sage ich habe ein Unfall mit seinem neuen Audi gemacht, obwohl man nix sieht, wollte ich es ihm lieber ersparen. Sowieso hat er das Auto mit einigen Macken gekauft, weshalb er glaub ich auch nichts weiter unternehmen wird. Über die Dashcam hab ich ihm auch Bescheid gegeben, falls dann doch was sein sollte

Zitat:

@LCG schrieb am 2. Juni 2024 um 08:47:48 Uhr:



PS: … und man lernt für die Zukunft was daraus?
Möglichst keine Aussagen am Unfallort tätigen!🙂

Auch ganz komische Geschichte. Als wir beide ausgestiegen sind um uns den „Schaden“ genauer anzuschauen, habe ich mich dann doch schuldig gefühlt und mich bei ihm entschuldigt fürs Abwürgen. Als ich das gesagt habe wurde er direkt ganz hellhörig und hat sich irgendwie ganz anders verhalten danach. Den Tipp merk ich mir also für die Zukunft!

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 2. Juni 2024 um 11:02:41 Uhr:


Das Abwürgen ist eine atypische Gefahr.

Abwürgen dürfte in der Regel nicht Absicht sein und auch nicht als grob Fahrlässig gewertet werden.

Darauf kommt es schlichtweg nicht an.

Die Quellen stehen da. Was man aus diesen Informationen für Erkenntnisse gewinnt oder welchen man sich verschließen möchte, bleibt jedem selbst überlassen.

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