Auffahrunfall mit dem Elch
Moin,
jetzt ist es mir Sonntag auch passiert. Auf dem Weg zur Arbeit war etwas dichterer Verkehr und ich musste zügiger Bremsen, um meinem Vordermann nicht rein zu fahren. Doch dann fuhr wiederum mir hinten ein Mercedes rein. Augenscheinlich nicht viel passiert, aber Mittwoch gehts zum freundlichen.
Stoßstange ist verkratzt und die Abdeckung für den abnehmbaren Agrarhaken eingedrückt. Mal sehen wie es unter dem "Blech" aussieht.
Bis dahin,
gruß Julian
33 Antworten
Hi,
nun mal bezüglich Polizei an die Unfallstelle rufen, oder nicht, ganz so einfach ist die Sache denn wohl doch nicht.
Bei Personenschäden versteht sich das von selbst, weiterhin unumgänglich bei Firmenfahrzeugen. Zumindest die Firmen mit denen ich bisher zu tun hatte, bestanden prinzipiell auf einer Unfallaufnahme durch die Polizei, auch bei (anzunehmenden) Bagatellschäden.
Da kommt nämlich schon der nächste Sonderfall, Bagatellen und deren Definition. Meistens ist am Unfallort das genaue Ausmaß der Schäden gar nicht absehbar. Ein Auffahrunfall, bei dem augenscheinlich nur ein paar Kratzer am Stoßfänger zurückgeblieben sind, kann nämlich auch ganz schnell ein (wirtschaftlicher) Totalschaden sein, nämlich genau dann, wenn im Zuge der Begutachtung festgestellt wird, dass z. B. die Bodengruppe oder der Rahmen des Fahrzeuges stark/irreparabel beschädigt wurde. Und bei über Bagatellen hinausgehenden Schäden verlangen in aller Regel die Versicherungen eine Unfallaufnahme durch die Polizei. Manchmal findet man dies im Vers.- Vertrag im Kleingedruckten sogar schwarz auf weiß.
Also wer will sich anmaßen am Unfallort abschließend zu beurteilen, ob nun 40 €, 400 € oder sogar schon 4000 € Schadenssumme erreicht sind?? Ich glaube die Frage kann sich jeder selbst beantworten, denn allein schon die fachgerechte Neulackierung eines Stoßfängers wohl nicht mehr als Bagatelle zu bezeichnen sein dürfte.
Weitere Gründe für die Hinzuziehung der Polizei zur Unfallaufnahme sind außerdem noch die Beteiligung ausländischer Fahrzeuge oder ausländischer Fahrzeugführer (auch wenn diese u.U. ein in D zugelassenes Fahrzeug führen), Unstimmigkeiten über den Hergang des Geschehens, oder wenn der Verdacht einer Straftat besteht (z.B. Kfz gestohlen, nicht versichert, Alkohol, Drogen, Fahrerflucht usw.)
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber im Zweifelsfall würde ich wohl doch lieber die Rennleitung hinzuziehen, wobei ich auch noch nie erlebt habe, dass selbst bei Nichtvorliegen eines gewichtigen Grundes, dies versagt wurde.
Das man auf die Brüder (oder Schwestern) manchmal elende lange warten muss, steht aber natürlich auf einem anderen Blatt.
Gruß der Sachsenelch
Zitat:
Original geschrieben von Sachsenelch
Also wer will sich anmaßen am Unfallort abschließend zu beurteilen, ob nun 40 €, 400 € oder sogar schon 4000 € Schadenssumme erreicht sind??
Und das heißt für mich im Klartext? Kann die Versicherung nun sagen: "Och der Schaden ist uns doch zu teuer!" Obwohl mir eine Begleichung gegen Vorlage eines Kostenvoranschlags für die Reparatur und aussagekräftigen Fotos zugesagt wurde?
Gruß Julian
Zitat:
Original geschrieben von L15RDO6W1R
Kann die Versicherung nun sagen: "Och der Schaden ist uns doch zu teuer!" Obwohl mir eine Begleichung gegen Vorlage eines Kostenvoranschlags für die Reparatur und aussagekräftigen Fotos zugesagt wurde?
jo, das kann sie... 😉
das ist dann der punkt, wo der zuständige sachbearbeiter dir ganz nebenbei sagt, das dich morgen ein gutachter - zwecks terminvereinbarung - anruft...
...dann machst du dem sachbearbeiter unmissverständlich klar, das du von deinem recht gebrauch machst, einen gutachter DEINER wahl zu beauftragen.
der versicherungsgutachter hat nämlich nur das ziel bei diesem alten auto, den schaden hoch aber den fahrzeugwert niedrig anzusetzen...folglich hast du nen wirtschaftl. totalschaden und die versicherung speist dich mit nem apfel undnem ei ab...dein eigener gutachter, wird das aber eher zu deinen gunsten auslegen!
Der freunliche kann mir doch aber ein Gutachten ausstellen? Oder muss das jemand sein, der z.B. von der DEKRA kommt?
Gruß Julian
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Zitat:
Original geschrieben von L15RDO6W1R
Der freunliche kann mir doch aber ein Gutachten ausstellen?
der freundliche wird i.d.r. auch auf externe gutachter zurückgreifen...
Zitat:
der z.B. von der DEKRA kommt?
und genau den verein solltest du nicht an dein auto lassen! deren gutachter haben ihre seele an die versicherungskonzerne verkauft...
Hi,
Zitat:
Kann die Versicherung nun sagen: "Och der Schaden ist uns doch zu teuer!" Obwohl mir eine Begleichung gegen Vorlage eines Kostenvoranschlags für die Reparatur und aussagekräftigen Fotos zugesagt wurde?
na ja nun ganz so drastisch sehe ich das dann nicht, es könnte natürlich passieren, dass Deine oder die gegnerische Versicherung versucht Dir vors Schienbein zu treten, der Gestalt, dass der wirkliche Schaden gar nicht ersetzt wird, weil der Schaden nicht von einem Polizeibeamten, also quasi amtlich festgestellt wurde, bzw. dieser Schadensumfang nicht durch einen (bestätigten) Gutzachter ermittelt wurde.
Zitat:
Der freunliche kann mir doch aber ein Gutachten ausstellen?
eben nicht!!
Er kann Dir einen Kostenvoranschlag erstellen, meinetwegen auch einen verbindlichen Kostenvoranschlag, aber eben kein Gutachten. Dafür gibt es die entweder Versicherungs- oder eben die unabhängien Gutachter. Das sind in der Regel Kfz- Ingenieure oder Sachverständige, die den lieben langen Tag nichts anderes als so etwas machen. Ein Kostenvoranschlag ist formal rechtlich nunmal kein Gutachten. Wobei es auch einen Unterschied macht, wenn man nämlich bei der Erstellung eines Kostenvoranschlages beispielsweise sagt: "....mach mal so, dass ich damit wieder halbwegs vernünftig über den Winter komme...". Beim Gutachten wird in aller Regel der vorher bestehende (hoffentlich) ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges wiederhergestellt. Mit allem Schnipp und Schnapp!!
Deshalb ist in vielen Fällen auch ein immenser Unterschied zwischen KVA und Gutachten zu erklären.
Im Gutachten wird zudem immer auch der Zustand des Fahrzeuges (Alter, Wartungs- und Pflegezustand usw.) einbezogen, weil irgendwann der Punkt des wirtschaftlichen Totalschadens erreicht wird, oder zumindest droht. Beim KVA einer Werkstatt ist das in der Regel wurst......
Gruß der Sachsenelch
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
der freundliche wird i.d.r. auch auf externe gutachter zurückgreifen...Zitat:
Original geschrieben von L15RDO6W1R
Der freunliche kann mir doch aber ein Gutachten ausstellen?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und genau den verein solltest du nicht an dein auto lassen! deren gutachter haben ihre seele an die versicherungskonzerne verkauft...Zitat:
der z.B. von der DEKRA kommt?
Es gibt auch noch unabhängige Gutachter. Hierzulande bieten auch die TÜV-Stellen solch einen Service an.
Ein privater, aber staatlich anerkannter, Gutachter tuts auch.
Aber vorsicht, die privaten Gutachter sind von der Versicherung nicht gerne gesehen. Die Gutachten werden gerne mit Gegengutachten in Frage gestellt. Das Problem hab ich grade, die wollen den Unfallhergang rekonstruieren, unglaublich.
Zitat:
Original geschrieben von matteffm
Die Gutachten werden gerne mit Gegengutachten in Frage gestellt.
hast du etwa den fehler gemacht und den versicherungsgutachter an dein auto gelassen - nachdem der von dir beauftrage unabhängige sachverständige ein gutachten angefertigt hat?
Nein, natürlich nicht.
Der rekonstruktion des Unfallhergangs muss ich aber, lt. meines Anwaltes, zustimmen.
Dieser Gutachter hat mir am Telefon gegenüber allerdings das Handeln der Versicherung in Frage gestellt.
Die Nummer ist aus meiner Sicht eindeutig, die Versicherung versucht die "Verschleppungstaktik" 🙁
Zitat:
Original geschrieben von matteffm
Die Nummer ist aus meiner Sicht eindeutig, die Versicherung versucht die "Verschleppungstaktik" 🙁
wundern würde es mich nicht...um was für ne versicherung handelt es sich?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wundern würde es mich nicht...um was für ne versicherung handelt es sich?Zitat:
Original geschrieben von matteffm
Die Nummer ist aus meiner Sicht eindeutig, die Versicherung versucht die "Verschleppungstaktik" 🙁
DA-Direkt🙁
So, ich habe mir der Einfachheit halber mal einen Kostenvoranschlag machen lassen. Summa summarum etwa 1500 Euro Schaden. Das werde ich mal der Versicherung melden und abwarten, was passiert.
Gruß Julian
Zitat:
Ein Auffahrunfall, bei dem augenscheinlich nur ein paar Kratzer am Stoßfänger zurückgeblieben sind, kann nämlich auch ganz schnell ein (wirtschaftlicher) Totalschaden sein, nämlich genau dann, wenn im Zuge der Begutachtung festgestellt wird, dass z. B. die Bodengruppe oder der Rahmen des Fahrzeuges stark/irreparabel beschädigt wurde.
Genau so ist es mir vor einigen Jahren in Zürich passiert. Heckschaden, unaufmarksamer Autofahrer, der die Schuld zugab (auch schriftlich).
Durch die AHK war bei meinem Wagen kaum was zu sehen, er fuhr anstandlos die 250km nach Hause.
Ergebnis: Hinterer Rahmenträger am Unterboden zusammengeschoben, wirtschaftlicher Totalschaden (wenn auch ein sehr Dankbarer, denn die Achsgeometrie war noch halbwegs ok, ich fuhr den Bock ohne Veränderungen noch Jahrelang weiter! 😁).
Zum Glück hatte die anwesende Gendarmerie den Unfall aufgenommen, denn die gegnerische Versicherung versuchte trotz 100% schriftlichem Schuldgeständnis des Unfallverursachers sich mit Argumenten wie "Vorschaden" teilweise aus der Affaire zu ziehen - bis ich den eindeutigen Polizeibericht mit Photos zückte. Danach war nach nur 3 Tagen das Geld in voller Höhe auf dem Konto... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von L15RDO6W1R
So, ich habe mir der Einfachheit halber mal einen Kostenvoranschlag machen lassen. Summa summarum etwa 1500 Euro Schaden. Das werde ich mal der Versicherung melden und abwarten, was passiert.Gruß Julian
... und was iss mit Nutzungsausfall?? Den musst
DUeinfordern ... vergiss es, dass DIE den freiwillig rausrücken!!
Gruß
NoGolf
Auch den Restwert kann man nachfordern wenn man das FZ einen gewissen Zeitraum behält, ob repariert oder nicht 😎