Auffahrunfall gegen AHK während Probezeit !
Guten Tag liebe User,
hatte vor einigen Tagen einen kleinen Auffahrunfall vor den Bahnschranken. Ich kam mit etwa 50km/h angefahren und bremste 10-15 Metern davor ab. Doch dieser Abschnitt ist selbst bei trockener Fahrbahn total glatt. Ich rutschte also mit quietschenden Reifen auf den T4 und berührte ihn wenn überhaupt mit Schrittgeschwindigkeit. Es waren keine 10 Km/h. Der Mann kam sofort raus und hatte überlegt sofort die Polizei zu rufen. ich bat ihn es nicht zu tun da ich in der Probezeit bin. Also fuhren wir die Autos an die Seite und ich fotografierte das Heck des T4´s und die Front meines Autos. Jedoch lassen sich keine Macken, Kratzer, Dellen o.ä. finden ! Der Aufprall war so minimal, doch der Herr meinte er müsse mit dem alten Kackhobel (entschuldigung für den Ausdruck) zur Werkstatt und alles überprüfen lassen. Ich gab dem Herrn nur meinen Vor- und Nachnamen. Da Kennzeichen hat er sich auch aufgeschrieben (Ist das Auto meiner Mutter). Jedoch habe ich 3 Zeugen die mit im Auto saßen, Bilder der beiden Autos und er hat weder Zeugen, noch irgendwelche Bilder.
Kann er mir irgendwas tun ? Was ist wenn er jetzt zur Werkstatt geht und es wird festgestellt das die Anhängerkupplung beschädigt ist, wobei man nichts verbogenes oder sonst irgendwelche Beschädigungen gesehen hat, und von unserer Versicherung Geld verlangt ?! Hat er das Recht dazu ? Er kann diesen Unfall doch garnicht mehr Bezeugen ?! Da könnte doch jetzt jeder X-Beliebige zur Versicherung gehen und sagen der und der hat mir das und das am Auto gemacht, obwohl der Schaden schon bestand.
Ich habe nämlich keine Lust auf irgendwelche Überrauschungen. Und ganz ehrlich, ich denke jeder Mensch sollte soviel Verständnis/Tolleranz zeigen/besitzen so ein Malheur mit zugedrücktem Auge zu vergessen, da er weiß das es ein Fahranfänger ist und kein Schaden, augenscheinlich, entstanden ist !
Würde mich über ein paar Antworten freuen !
Lieben Gruß
205Turbo94
Beste Antwort im Thema
Klar kann er sich den Schaden bezahlen lasse. Und ich muss echt sagen wenn du das Zicken anfaengst weil du 3 Zeugen hast und bla bla bla, dann bist ein ,,Riesen A-L....`` Wegen solchen Leuten hole ich wegen des kleinsten Schadens die Polizei. Erst Bettelst das er sie nicht holt und dann willst ihn auf seinen Schaden hocken lassen. Weiteren Kommentar zu den Gadanken verbeiss ich mir.
Zum Schaden: Ob Schrittempo oder mehr oder weniger, ka. Natuerlich kann immer was Verbogen und Verzogen werden. Dieses sieht man erst in der Werkstatt unterm Auto. Gerade eine Haengekupplung die mit dem Rahmen verschraubt ist kann Schaden anrichten.
92 Antworten
Wenn er nur mit 10 kmh die AHK berührt hat ist es doch kein Problem, oder besteht die Welt nur aus dem Schädiger und dem Geschädigten?
Der Unfall ist doch nur noch Nebensache hier.
Vielmehr geht es um das asoziale Verhalten des Schädigers nach dem Unfall, das er hier an den Tag legt.
Ansonsten hat in Deutschland alles seinen geregelten lauf, weder der Schädiger wird um seine Pflichten herumkommen, noch der Geschädigte Ansprüche geltend machen können, die ihm nicht zustehen. (außer in sehr seltenen Fällen)
die geschwindigkeit ist völlig egal. mir ist mal einer auf der fähre minimal hinten drauf gerollt ! und hatte einen schaden von 700€ verursacht. es waren haarrisse in der heckschürze und der schaumstoff hinter dem stoßfänger war beschädigt. natürlich lasse ich sowas ausbessern auch wenn der unfallverursacher ( meist gutachter in einer person!!!) keinen schaden feststellt.
Hallo,
ich schließe hier.
Sollte der TE den innigen Wunsch hegen, seinem Thread noch Abschlussworte hinzuzufügen, möge er sich bitte bei mir melden, dann öffen wir nochmal.
Aber:
Nach Seite 2 war der Thread doch eigentlich erledigt.
Bitte versucht in Zukunft, die persönlichen Differenzen per PN zu klären.
Alles andere lasse ich unkommentiert - Mund abputzen, weiter machen.
***GESCHLOSSEN***
Grüße
Schreddi