Auffahrunfall bei Schrittgeschwindigkeit

VW Vento 1H

Hallo Leute,

mir ist gestern nach unserem Auswärtsfußballspiel ein Auffahrunfall passiert.
Der Wagen vor mir hat aufgrund einer roten Ampel gebremst und ich auch, nur hab ich irgendwie vergessen, dass Bemspedal weiter durchzutreten, da ich kurz mit den Gedanken woanders war.

Ich bin dem Wagen vor mir also mit ca. 5 km/h draufgefahren, wenn überhaupt so schnell.

Mein Glück war das er eine Anhängerkupplung hatte und somit nur der Kennzeichenrahmen an meinem Auto was abbekommen hat.

Also wir ausgestiegen sind, haben wir uns das angeschaut und es war äußerlich an dem anderen Wagen nichts zu sehen und ich sagte ihm auch, dass ich der Meinung bin, dass an seinem Wagen nichts weiter ist.
Er fing dann an, dass ich ihm 50 € gebe und er die Sache vergisst. Daraufhin sagte ich, dass an seinem Wagen ja nichts ist und warum ich deshalb 50 € bezahlen sollte. Er erzählte mir dann was von Lehrgeld, damit ich das nicht wieder mache.
Ich sagte dann ich gebe ihm 15 € und wir vergessen das, als er dann aber sagte, dass mit seiner Freundin ja auch was sein könnte, hab ich ihm meine Versicherungsnummer gegeben und gesagt, er solle sich mit meiner Versicherung auseinandersetzen.

Nun meine Fragen:
Kann er einfach zu meiner Versicherung gehen und sagen, das und das ist kaputt gegangen (am Wagen) und ich bzw. meine Versicherung muss das dann zahlen?
Was kann an seinem Wagen beschädigt sein, wenn eine Berührung nur zwischen seiner Anhängerkupplung und meinem Kennzeichenrahmen stattfand?

Die Freundin hat gesagt ihr täte das Genick weh und ihr wäre schlecht, aber ich und meine beiden Mitfahrer sind der Meinung, dass sie nur geschauspielert hat. Ich will damit keinem was unterstellen, aber der Verlauf des Gesprächs lässt einen vermuten, dass der Fahrer nur auf Geld aus war.

Ich will jetzt keine Belehrungen, dass ich besser aufpassen soll oder so. Ich stehe dazu, dass ich nicht aufgepasst habe und zahle auch Sachen, die ich zu verantworten habe, aber ich denke halt, dass der andere Fahrer sich Sachen zahlen lässt, die garnichts mit dem Unfall zu tun haben!

Hoffe Ihr könnt mir helfen.

MfG
GolfABI

44 Antworten

@fisirota

So ein Schmarr'n!!!
Das läuft jetzt über die Versicherungen und die interessieren sich sehr wohl für sämtliche Details!

Und meines Wissens kann man auch noch entscheiden, wenn man denn eine Schuld bekommt, ob man den Schaden aus eigener Tasche bezahlt und nicht hochgestuft wird oder ob man die Versicherung zahlen läßt und die Hochstufung in Kauf nimmt.

Was ist denn bei Deinem Vorschlag, wenn die Tante trotzdem zum Arzt rennt und ihm noch 'ne Anzeige anbäckt wg. Körperverletzung und so'n Zeugs?

Hallo GolfABI
Du verwechselst da was "rechtbewusste Menschen" wenn Du dem Arzt sagst im Nacken schmerzt es dann glaubt der das. Er muß ja vom schlimmsten Fall ausgehen.
Und da die Werkstatt deinen Wagen ja nicht zusehen bekommt gehen die auch davon aus das z.B. der Stoßfänger bis zur Rückwand eingedrückt war und nach dem Unfall zurück gefedert ist. (Alles schon da gewesen)
Die Leute versuchen nur gewissenhaft ihre Arbeit zu machen. Das fehlende rechtsbewustsein reicht auf der Seite deines Unfallgegners und schon ist der Schaden da.
mfg fisirota

@ Icke
Wenn der Versicherung ein Kostenvoranschlag von sagen wir 850 € vorgelegt wird werden die sich für gar nichts mehr interessieren. Und es auch nicht anzweifeln.
Da werden die keinen Gutachter beauftragen um die Kosten nicht weiter in die höhe zu treiben.
Und den Schaden selber zahlen kannste bei Personenschaden schon mal vergessen.
Bedenke Arztrechnung, Arbeitsausfall, event. Schmerzensgeld da kommt was zusammen.
Wenn die Tante eine Anzeige erstatten will sehe ich da keinen Grund warum sie das nicht machen könnte.
Mfg fisirota

Also aus mehrfacher Erfahrung mit solchen Unfällen (ja ich war jedesmal schuld), hat das keine großen Probleme verursacht (außer Versicherungsanstieg). Das du nichts bezahlt hast versteht sich von selbst, auch wenns vieleicht billiger gekommen wäre (SFK Anstieg) aber wo kämen wir hin wenn das jeder machen würde. Zum Thema Schleudertrauma, habe mal gehört da gäbe es nur Schmerzensgeld ab einer bestimmten Aufprallgeschwindigkeit (glaube 15km/h), weil der Arzt das nicht richtig nachweisen kann ob man eins hat oder nicht, und die Aufprallgeschwind lässt sich von Gutachtern aufgrund des Schadens ja feststellen). AUf jeden Fall ist das ne gute Idee was ich hier gelesen hab die Versicherung zu informieren dass der dich abziehen wollte, dann prüfen die genauer.

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Die Versicherung musst du sogar informieren.

Seh es doch mal von der anderen Seite, wenn dir einer drauf fährt... Ich würde da auch zum Gutachter gehen, egal wie langsam mir einer drauf fährt. Ist auch sein gutes Recht. Ich bin mal nen SLK drauf gefahren. War auch nicht schnell. Bei mir war der Scheinwerfer im Arsch und vom Benz gab es ne Rechnung über 9000Euro...

Wollt das schon früher mal in den thread hier reinschreiben, aber habs dann irgendwie verpennt.

Passt ja auch nur bedingt hier her:

Im TV ham se mal nen 2er Golf mit glaub 15Km/h gegen ne Wand gesetzt.
Ergebniss: Wirtschaftlicher Totalschaden -> Rahmen verzogen
Und ehrlich gesagt, glaube ich nicht das unsere 3er viel mehr aushalten.
Aber eine Wand gibt ja auch weniger nach als ein anderes Auto :ugly:.

Naja, wie gesagt, passt nur bedingt hier rein...

...

die normalen stoßfänger am golf III ( front und heckstoßstange)

halten einen aufprall bis zu 4 km/h ohne schaden stand! alles was schneller ist verursacht schäden am fahrzeug, plastik bricht, da er aber sagt es sei nur die halterung vom nummernschild gebrochen und die stoßstange hat nichts, denke ich kann es auch zu keinem großen schaden gekommen sein!

glaub nicht alles was man dir sagt und schalte vorsichtshalber einen anwalt ein und befrage dich erst mal was dir passieren kann!

ich denke aber auch das der unfallgegner nur geld machen will, wenn er was will dann laß ihn machen, wenn er den gutachter schickt dann bezahlt er ihn auch wenn es zu einer klage kommen sollte, und ich denke nicht das er es soweit kommen lässt, immerhin könnte man ihm nachweisen das er ein betrüger ist.

also befrag dich und wenn du eine rechtschutzversicherung hast dann laß das deinen anwalt machen..

gruß

Den Gutachter bezahlt er auf keinen Fall, da er ihm ja zusteht.

Wir reden hier aber nicht von 15 km/h Aufprallgeschwindigkeit, sondern von 3 bis 5 km/h!
Das ist schon ein Unterschied!

Außerdem kann ich nicht glauben, dass an seinem Fahrzeug ein Schaden entstanden ist, wenn bei mir lediglich die Kennzeichenhalterung herausgebrochen ist und sonst nur ne minimale Kerbe im Lack meiner Stoßstange ist! Denn sonst würde das ja bedeuten, dass sich sein Fahrzeugrahmen eher verzieht als meine Stoßstange irgendwelche Schäden nimmt, denn wie Berührung fand ja schließlich nur zwischen diesen beiden Teilen statt! Und dass das so eingetreten ist, kann und will ich nicht glauben.

Bis jetzt habe ich das so gehandhabt, dass er, wenn er doch der Meinung ist Geld herausschlagen zu wollen sich schon bei meiner Versicherung meldet und die dann daraufhin bei mir. Aber bis jetzt hab ich ja noch die Hoffnung, dass der so vernünftig ist und die Sache bewenden lässt.

Was kann ihm eigentlich passieren, wenn er Schäden in Rechnung stellt, die durch einen solchen Unfall garnicht passiert sein können? Ab wann spricht man denn eigentlich von Versicherungsbetrug?

Oder kann er sich auf gut Glück was bezahlen lassen und hoffen, dass es klappt, so dass er falls es nicht klappt nichts befürchten muss?

Rechtschutzversicherung hab ich, aber solange nichts passiert, werde ich davon wohl nicht Gebrauch machen ...

MfG

Nachdem ich gegen das zu hohe Gutachten was unternehmen wollte, bin ich auch auf meine Rechtsschutzversicherung (ADAC) gegangen!

---> Die übernehmen den Fall nicht, da die Abwehr von Schadenersatzansprüchen nicht im Leistungsumfang enthalten ist! Nur deren Geltendmachung!

Siehe mein Beitrag am Anfang dieses Thread (Link zu einem anderen Thread)

Gegen nen zu hohes Gutachten kommt man nur sehr schlecht an. Das treibt dann nur die Kosten in die Höhe, da dann zB schon mal ein Gegengutachten erstellt werden muss. Ausserdem wird dann noch ein Gutachten gebraucht, dass den Schadenshergang genau belegt. Mit diesen 2 Gutachten bist du schon mal mit 3000 Euro bei. Das Geld dafür bekommst du auch nur wieder, wenn dem Gutachter Betrug vorgeworfen wird. Gutachter haben einen sehr grossen Ermessensspielraum, somit kann man Ihnen nix. Es ist auch schwer einen Gutachter zu finden, der gegen einen anderen ein Gutachten macht.
Egal was kommt, bezahl. Deine Versicherung hat überhaupt kein Interesse daran so einen, für sie, kleinen Schaden abzuwären, da sie dich da ja dann hochstufen kann. Von denen bekommst du also keine Hilfe, auch wenn sie es dir versprechen. Alles bis 5000Euro sind für die Peanuts...

Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland eben 2 paar Schuhe!

Wenn mir einer drauffährt, werde ich eben auch alles rausholen was nur geht! Ist zwar Scheiße, da das letzendlich alle machen, und dadurch sicherlich auch die Versicherungsbeiträge steigen!

Aber wenn sie es nicht anders wollen...!

Noch nen kleines Bild vom "riesigen Schaden"

Mein freund hat beim ausparken mal beim ausparken ein anderes auto berührt!(war total eingeparkt, war fast unmöglich da rauszukommen, na egal)Es war ein schwarzes auto er hat nur die stoßstange berührt es war halt ein bischen abgeschabt, wirklich nur oberflächlich!
Natürlich hat das der besitzer gesehen!
Das ganze hat dann 500 euro gekostet!

Er konnte sich dann aussuchen ob er es selbst bezahlt oder ob es die Versicherung bezahlt und er wieder ein paar stufen mit der Versicherung raufkommt!

Also Leute,
ich war neulich so blöd, stehe an der roten Ampel, bin genervt, und plötzlich "ditscht" mich mein Hintermann an.Ich steige aus , schau mir meine Stoßstange an , seh nix, schüttel nur den Kopf und fahr weiter. Als ich mir die Stoßstange (G II) nochmal genauer anschaue, ist die etwa 2 cm auf der rechten Seite reingeschoben und und der Metallträger hat eine Beule. So doof wie ich kann man halt auch sein, ein anderer hätte mind 50 € verlangt.😠

Gruß

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