Auffahrunfall bei Schrittgeschwindigkeit
Hallo Leute,
mir ist gestern nach unserem Auswärtsfußballspiel ein Auffahrunfall passiert.
Der Wagen vor mir hat aufgrund einer roten Ampel gebremst und ich auch, nur hab ich irgendwie vergessen, dass Bemspedal weiter durchzutreten, da ich kurz mit den Gedanken woanders war.
Ich bin dem Wagen vor mir also mit ca. 5 km/h draufgefahren, wenn überhaupt so schnell.
Mein Glück war das er eine Anhängerkupplung hatte und somit nur der Kennzeichenrahmen an meinem Auto was abbekommen hat.
Also wir ausgestiegen sind, haben wir uns das angeschaut und es war äußerlich an dem anderen Wagen nichts zu sehen und ich sagte ihm auch, dass ich der Meinung bin, dass an seinem Wagen nichts weiter ist.
Er fing dann an, dass ich ihm 50 € gebe und er die Sache vergisst. Daraufhin sagte ich, dass an seinem Wagen ja nichts ist und warum ich deshalb 50 € bezahlen sollte. Er erzählte mir dann was von Lehrgeld, damit ich das nicht wieder mache.
Ich sagte dann ich gebe ihm 15 € und wir vergessen das, als er dann aber sagte, dass mit seiner Freundin ja auch was sein könnte, hab ich ihm meine Versicherungsnummer gegeben und gesagt, er solle sich mit meiner Versicherung auseinandersetzen.
Nun meine Fragen:
Kann er einfach zu meiner Versicherung gehen und sagen, das und das ist kaputt gegangen (am Wagen) und ich bzw. meine Versicherung muss das dann zahlen?
Was kann an seinem Wagen beschädigt sein, wenn eine Berührung nur zwischen seiner Anhängerkupplung und meinem Kennzeichenrahmen stattfand?
Die Freundin hat gesagt ihr täte das Genick weh und ihr wäre schlecht, aber ich und meine beiden Mitfahrer sind der Meinung, dass sie nur geschauspielert hat. Ich will damit keinem was unterstellen, aber der Verlauf des Gesprächs lässt einen vermuten, dass der Fahrer nur auf Geld aus war.
Ich will jetzt keine Belehrungen, dass ich besser aufpassen soll oder so. Ich stehe dazu, dass ich nicht aufgepasst habe und zahle auch Sachen, die ich zu verantworten habe, aber ich denke halt, dass der andere Fahrer sich Sachen zahlen lässt, die garnichts mit dem Unfall zu tun haben!
Hoffe Ihr könnt mir helfen.
MfG
GolfABI
44 Antworten
Und warum hast du die 50Euro nicht gezahlt? Wenn die Bullen gekommen wären, dann hättest du erstmal als Verursacher 30Euro zahlen müssen, mit Personenschaden sogar nen Bussgeld... . Wenn dein Unfallgegner schlau ist, geht er zum Gutachter und schon da bist die 300Euro für diesen los. Die Anhängerkupplung musst du auf jeden Fall bezahlen, da sie sicherheitsrelevant ist und Haarrisse haben könnte. Wenn er den richtigen Gutachter nimmt, dann kann es bis zum Totalschaden gehen und du kannst nix machen. Vor Gericht zählen auch deine Zeugen nicht, da sie mit dir befreundet sind und keinen Sachverstand haben. Lässt die Alte sich auch noch wegen dem Unfall krankschreiben, dann bezahlst du noch die Behandlung, den Arbeitsausfall und Schmerzensgeld...
Was sind denn schon 50Euro??? Hättest dir ne Quittung geben lassen und gut wär.
Zitat:
Original geschrieben von VW Golf3 Freak
... und du musst aus eigener Kasse Schmerzensgeld für die Freundin bezahlen !!! ...
Wofür gibts denn bitte die Haftpflichtversicherung?
bei einem selbstverschuldetem unfall ist es fraglich ob die haftpflicht versicherung in diesem fall bezahlt !!! ich mag es zu bezweifeln
Jeder Unfall, an den man Schuld hat, ist selbstverschuldet. Das sagt ja schon der Name und dafür ist man ja versichert. Grob fahrlässig ist er ja nicht gewesen.
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gut ich bin stets bereit mich zu einem besseren belehren zu lassen ;-)
Hey, man, wenn ich mir Eure Beiträge durchlese, dann bekomm ich wirklich langsam Angst!
Ich mein, das war ja nur ne Ansteckvorrichtung oder so für die Anhängerkupplung, die Kupplung an sich war ja nicht dran ...
Ist das wirklich so einfach, dass die Freundin sagt, "mir geht's schlecht, ich lass mich jetzt krank schreiben und du zahlst mir Schmerzensgeld"?
Das kann doch nicht so ohne weiteres möglich sein!?
Ist es wirklich möglich, dass durch eine Berührung von meinem Kennzeichenrahmen und seiner Anhängerkupplungsansteckvorrichtung (oder wie das Gerät heißt) ein Fahrzeug schwer beschädigt sein kann? Ich habe ja kurz vor der Berührung noch zusätzlich abgebremst, nur leider zu langsam ...
An meinem Wagen ist nur die untere Leiste der Kennzeichenhalterung weggebrochen und das Plaste hat es etwas in den Lack der Stoßstange gedrückt, ist also ne 0.5 mm tiefe kleine Kerbe.
Ich denke nur, dass sich eher meine Stoßstange beschädigt hätte, ehe an seinem Wagen ernster Schaden entsteht, da der Kraftaufwand zur Verformung einer Stoßstange doch deutlich geringer sein dürfte, als zum Verziehen eines Rahmens ...
Mit meinen beiden Zeugen kann das doch auch nicht so ausgelegt werden, dass sie mit mir befreundet sind und damit nicht glaubwürdig. Dann wäre das mit der Freundin ja dasselbe und dann stände meine Aussage gegen seine. Oder sehe ich hier etwas falsch?
MfG
Zitat:
Original geschrieben von VW Golf3 Freak
bei einem selbstverschuldetem unfall ist es fraglich ob die haftpflicht versicherung in diesem fall bezahlt !!! ich mag es zu bezweifeln
wofür soll dann ne HAFT-PFLICHT gut sein?
Zitat:
Original geschrieben von GolfABI
Hey, man, wenn ich mir Eure Beiträge durchlese, dann bekomm ich wirklich langsam Angst!
Ich mein, das war ja nur ne Ansteckvorrichtung oder so für die Anhängerkupplung, die Kupplung an sich war ja nicht dran ...Ist das wirklich so einfach, dass die Freundin sagt, "mir geht's schlecht, ich lass mich jetzt krank schreiben und du zahlst mir Schmerzensgeld"?
Das kann doch nicht so ohne weiteres möglich sein!?Ist es wirklich möglich, dass durch eine Berührung von meinem Kennzeichenrahmen und seiner Anhängerkupplungsansteckvorrichtung (oder wie das Gerät heißt) ein Fahrzeug schwer beschädigt sein kann? Ich habe ja kurz vor der Berührung noch zusätzlich abgebremst, nur leider zu langsam ...
An meinem Wagen ist nur die untere Leiste der Kennzeichenhalterung weggebrochen und das Plaste hat es etwas in den Lack der Stoßstange gedrückt, ist also ne 0.5 mm tiefe kleine Kerbe.
Ich denke nur, dass sich eher meine Stoßstange beschädigt hätte, ehe an seinem Wagen ernster Schaden entsteht, da der Kraftaufwand zur Verformung einer Stoßstange doch deutlich geringer sein dürfte, als zum Verziehen eines Rahmens ...Mit meinen beiden Zeugen kann das doch auch nicht so ausgelegt werden, dass sie mit mir befreundet sind und damit nicht glaubwürdig. Dann wäre das mit der Freundin ja dasselbe und dann stände meine Aussage gegen seine. Oder sehe ich hier etwas falsch?
MfG
Wenn ihr keine Pozilei gerufen habt, die den Unfall aufgenommen hat, habt ihr beide NIX in der Hand. Er kann dich dann eigentlich für NICHTS verantwortlich machen, wenn der Unfall nicht von der Pozilei aufgenommen wurde.
Er kann ja nichmal beweisen, dass DU das überhaupt warst, oder?
Ach ja, und wenn, dann musst DU dich auch bei deiner Versicherung melden und beschied sagen, dass du den Unfall verursacht hast (mit wem, wann, usw.)!!!
@Golf ABI: Mach´ Dir bitte keine allzugroßen Gedanken - vor allem nicht wegen ein paar ahnungslosen Schreibern hier im Forum, die nicht wissen, wofür sie (oder Papa?) hohe KfZ.-Vers.-Beiträge zahlen (Zitat: "Bei einem selbstverschuldetem unfall ist es fraglich ob die haftpflicht versicherung in diesem fall bezahlt !!!"😉
Tatsache ist: Die Schäden an den jeweiligen Fahrzeugen müssen zusammenpassen. Wenn der Unfallpartner (was für ein nettes Wort 🙂) im Nachhinein aufmuckt, sollte unbedingt ein Gutachter eingeschalten werden.
Die Tricks der Betrüger (simuliertes HWS-Syndrom, weitreichende Sachschäden, die nicht zum Unfallhergang passen) sind den Versicherungen gut bekannt ... und diese zeigen sich kämpferisch, sobald Ungereimtheiten in der Unfall-Schilderung des Geschädigten ("Unfallpartner"😉 auftauchen. Du musst in jedem Fall NICHT einen Fremdschaden unmittelbar aus eigener Tasche bezahlen - dies drückt sich schlimmstenfalls ein einer Rückstufung Deiner Schadenfreiheitsklasse aus ... SOFERN der andere berechtigte Ansprüche haben sollte.
Ja, ich hab das auch so vernünftig überlegt, dass man mit fiktiven Schäden nicht einfach so durchkommen kann ...
Wenn wir gerade mal dabei sind, sehe ich das richtig, dass mein "Unfallpartner" in der Beweispflicht ist und nicht ich beweisen muss, ich etwas nicht verursacht habe?
Und was ist HWS?
MfG
Zitat:
Original geschrieben von GolfABI
...Und was ist HWS?...
Hals-Wirbelsäule, gibt dann die nette Halskrause!
ich würd schonmal deine versicherung vorwarnen dass das so pappenheimer sind... die freuen sich ganz besonders auf so spezies.... ich arbeite bei ner versicherung... glaub mir... dann prüfen die etwas genauer...schadet dir nicht... eher hilfts dir.
Ich kann mich nur Rigero anschließen - nix wird so heiß gegessen, wie's gekocht wird.
Ohne Polizei steht Aussage gegen Aussage. Und die Versicherungen schauen sich das schon genau an, bevor sie löhnen.
Wenn dessen Karre total im Eimer ist, muß an Deinem auch 'ne Menge kaputt sein. Die Schadenbilder müssen zusammenpassen. Ob das so ist finden die schon raus - nicht umsonst gibt's 'ne Unfallforschung.
Melde es Deiner Versicherung und mach Dich nicht selber fertig 😉
Hallo GolfABI
Es wäre einfacher und schlauer gewesen das Lehrgeld zu bezahlen.
Dein Unfallgegner fährt in die Werkstatt und die finden bei der heutigen Wirtschaftslage immer was. Falls die erste Werkstatt nichts findet gibt es ja noch andere Werkstätten.
Die Beifahrerin geht zum Arzt und läst sich krankschreiben. Du glaubst doch nicht das der Arzt sich dafür interessiert wie die Autos aussehen oder?
Das ende wird sein das deine Haftpflicht den Schaden zahlt und Du dich von deinen Prozenten verabschieden kannst.
mfg fisirota
Also, wenn das wirklich so ist das Versicherungsbetrug heute an der Tagesordnung steht und von jedem frei praktiziert wird, dann kann ich nur sagen "armes Deutschland"!
Wenn das wirklich so ist, dann soll es so sein.
Mit dem Lehrgeld zahlen, sehe ich nicht ein, da schließlich kein Schaden entstanden ist, da sonst sicherlich an meinem Fahrzeug auch erheblicher Schaden entstanden wäre, was aber definitiv nicht der Fall ist.
Naja, mal sehen, was kommt ...
Noch hab ich die Hoffnung nicht verloren, dass es hier noch rechtbewusste Menschen gibt in diesem Staat und die auch in den Werkstätten und bei den Ärzten zu finden sind ...
MfG