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Auffahrunfall auf Toyota

Themenstarteram 28. September 2005 um 12:10

Servus,

hab von nem Bekannten folgende Situation geschildert bekommen:

Er ist mit seinem Mercedes E200 Kombi bei nasser Fahrban mit ca 20 oder weniger km/h auf einen Toyota gerutscht. Dieser hatte eine Anhängerkupplung.

Beim Mercedes ist das Nummernschild eingedrückt an der Stelle, wo es auf die Anhängerkupplung gestoßen ist.

Beim Toyota ist die Anhängerkupplung wohl leicht zur Seite verschoben worden und die untere Schürze hat einen kleinen Blechschaden.

Was kann man da als Reperaturkosten rechnen?

Der Toyotabesitzer meint, die Werkstatt hätte von sich aus einen Gutachter engagiert und wolle die Anhängerkupplung röntgen, was teurer als eine neue Anhängerkupplung sei (über 400€).

Ist das in Ordnung, oder maßlos übertrieben und die Situation ausnutzend?

(Bei eBay habe ich Kupplungen für gerade mal 130€ gefunden...)

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25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Omega-OPA

Hier will einer Scheine machen sonst nix . Mißgunst unter Kollegen läßt sich hierbei ganz toll Ausleben .

Aus Erfahrung mit meinem Omega :

Bei 2 Auffahrunfällen bei mir .....hat meine Anhängerkupplung gar nichts abbekommen . Aber beide Verursacher hatten ihre Kühler zerdeppert . 1 x BMW 3er Serie und einmal ein Nissan son'e Flunder . Beide Verursacher mußten abgeschleppt werden !!

Am Omega wurden die Pralldämpfer ersetzt und die Halter der Stoßstange . Die Stoßstange selber ließ sich abschleifen und neu lacken . Waren jeweils 1.500 DM .

so siehst du das. ich möchte ne ordentliche reperatur an meinem auto, vor allem wenn klar ist, dass die summe in nen bereich geht, wo man es die versicherung zahlen lässt.

wie gesagt: AHK + Blech + Lackierung ~ 750 Euro

wenn dann noch ein tragendes Teil geröntgt werden muss, ist die summe schon 4stellig. kann mir net vorstellen, dass das wer aus eigener tasche zahlt.

klar krieg ich das von nem kumpel ohne röntgen und mit AHK von ebay für 300 euro repariert. werkstattpreise sind aber anders.

Hi,

hab ich richtig gelesen und du (Threadstarter) sagst hätte er sie Abgenommen wäre das nicht passiert oder so ähnlich?

Wenn dem so ist das der Corolla eine abnehmbare Anhängekupplung hat und er nicht gerade beim An- oder Abhängen war, trifft den Corollafahrer eine Teilschuld, weil er ja wie du richtig erkannt hast, einen Teil des Schadens hätte vermeiden können. Auch die ausrede "Ich fahre gerade den Anhänger abholen" o. ä. zählt hier nicht.

Das sollte man wohl dem Röntgenbesteller mitteilen. Ich finde es auch ziemlich überzogen tragende Teile Röntgen zu wollen wenn bei dem anderen "das Nummernchild eingebeult ist".

Das es sich bei den Beteiligen um Lehrer handelt ... naja, die hälfte meiner Leherer waren auch die art Typ.

Das ist dem Abnehmen der Kupplung ist Blödsinn... es gibt nur in einem Fall die Verpflichtung den Kugelkopf abzunehmen und zwar dann, wenn das Kennzeichen verdeckt gewesen wäre. OK, wissen wir jetzt net, ob das so war, aber pauschal so was zu behaupten ist einfach Quatsch.

Ich finde das Gejammer hier ziemlich kindisch, es gab nen Unfall, es gibt dadurch einen Schaden und der muß vom Verursacher erstezt werden. PENG Ende der Geschichte! Die Höhe des Schadens kann einfach per Kostenvoranschlag oder per Gutachten ermittelt werden, Ende Gelände...

Themenstarteram 29. September 2005 um 14:09

@randomtask:

"abnehmbar" gelten anscheinend nur die teile mit schnellsystem... in diesem fall wars eine mit schrauben, das fällt wohl nicht darunter... daher teilschuldfrage geklärt...

@mr-s:

du verstehst nicht ganz, worum es mir ging. ich habe nicht nach ner teilschuld des anderen gesucht, sondern einem versicherungsbetrug und kassiererei vorbeugen wollen. die reparaturankündigungen der werkstatt klangen überzogen und die lüge des geschädigten verhärteten den verdacht, dass es nicht ganz sauber abgewickelt zu werden scheint...

daher meine frage zur angemessenen regulierung des schadens.

PENG Ende der Geschichte! ^^

EDIT:

Übrignes, danke für eure Beiträge.

Er wird einfach das Gutachten abwarten müssen und danach entscheiden, ob ers selbst zahlen kann oder das der Versicherung übergibt. Anscheinend sind die Preise ja annähernd angemessen und eine Teilschuld für den Geschädigten gibt es auch nicht...

Zitat:

Original geschrieben von Omega-OPA

Ihr tut ja so als sei so eine Anhängerkupplung das empfindlichste Teil am ganzen Auto :D

Hier will einer Scheine machen sonst nix . Mißgunst unter Kollegen läßt sich hierbei ganz toll Ausleben .

@Omega-OPA ,

wie recht du doch hast !

zu DM-zeiten war alles noch billiger :) aber auch mein schaden lag damals bei ~1800 DM dabei wurden aber auch noch die holme gezogen um 5 mm. mein gegner hatte auch mehr , als nur das nummernschild krumm :D

mfg Hans

Mein Gott... komm mal runter... dein Bekannter hat net aufgepasst (oder zu wenig Abstand gehalten) und fertig. Oft ist diese Einsicht das größte Probelm bei nem Unfall...

Das mit dem Röntgen der Kupplung ist eindeutig Schwachsinn, das hab ich ja gleich am Anfang schon gesagt. Ebenso wäre es aber Schwachsinn, das Abnehmen zu fordern (auch bein einer mit Schnellverschluß), die war so dran und fertig. Wenn ich z.B. nen Heckfahradträger ohne Räder drauf hinten dran habe und der beschädigt wird, dann muß der auch gezahlt werden. Ist mein Vergnügen, ob ich was dran lasse (was dran sein darf) oder nicht. Ebenso gibt es keine Verpflichtung, nach den billigsten Ersatzteilen zu suchen...

Wenn tatsächlich Zweifel am Schadensumfang bestehen, der durch diesen Unfall verursacht wurde, so kann dein Bekannter das der Versicherung mitteilen und die wird das dann prüfen. Das kann bis zu nem Gutachten eines Unfallanalytikers führen, der dann eine Gegenüberstellung macht.

Ob da wirklich ne Lüge (oder nur ne nicht absichtliche verdrehte Darstellung) im Raum steht ist noch mal ne Sache, die soll dein Bekannter mal mit seinem Kollegen klären... das ist aber mehr ne private Sache.

Themenstarteram 30. September 2005 um 10:26

Lass es gut sein MR-S...

Nur so viel: Du hilfst kein Stück und könntest deine Beiträge auch ebenso gut wieder löschen.

 

so, hab gerade die fotos bekommen. vllt interessierts ja noch:

http://img217.imageshack.us/img217/6926/unfall0011zi.jpg

http://img217.imageshack.us/img217/5647/unfall0026gq.jpg

http://img217.imageshack.us/img217/6201/unfall0031wk.jpg

http://img217.imageshack.us/img217/8059/unfall0041nj.jpg

http://img217.imageshack.us/img217/7666/unfall0062ps.jpg

am 1. Oktober 2005 um 9:45

Leider gibt MR-S sehr gute Antworten und sieht die Sache realistisch.

Übrigens sind AHK-Schäden meistens Totalschäden, auch bei sehr geringen Aufprallgeschwindigkeiten. (Spreche aus 2-maliger persönlicher Erfahrung). Die Aufprallwucht geht nunmal direkt auf den Rahmen. Was meistens Totalschaden bedeutet. Auch wenn man mit dem Wagen in der Regel ohne Probs weiterfahren kann (auch persönliche Erfahrung).

Eisenschwein

Themenstarteram 1. Oktober 2005 um 11:06

Klar, seine erster Beitrag hat aber schon alles gesagt, danach hat er sich wiederholt. Und sein Gejammer, man solle doch verdammt noch mal auch alles zahlen als Schuldiger und sich nicht immer rausreden wollen ist einfach nicht berechtigt. Im Endeffekt schadet sich jeder Versicherungsnehmer selbst, wenn er überteuerte Reperaturen machen lässt, da er dadurch höhere Beiträge zahlen muss.

Und da eben zB die Kupplung eben nicht einfach ausgetauscht wird, sonder zum Röntgen eingeschickt wird, kommt mir die Sache immer noch nicht ganz ok vor.

Und den Parkschaden soll Dein Kumpel bezahlen ?

Hier werden wirklich Mücken zu Elefanten gemacht :D

 

mfg

Omega-OPA

Zitat:

Original geschrieben von Sunwalker

Und da eben zB die Kupplung eben nicht einfach ausgetauscht wird, sonder zum Röntgen eingeschickt wird, kommt mir die Sache immer noch nicht ganz ok vor.

Ich bin nach wie vor der Meinung, das es misverstanden wurde! Die Kupplung wird nicht geröntgt sondern der Rahmen! Das mit der Kupplung höre ich zum ersten mal!

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