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Auffahrunfall auf Autobahn

Hallo alle.

Und zwar bin ich gestern auf einen LKW auf der Autobahn aufgefahren. Ich kam gerade von der Arbeit und wollte nach Hause. Von Bonn nach Trier. 150 Km ungefähr 2 Stunden Fahrt.
Unterwegs merkte ich das meine Konzentration am nachlassen war und ich wollte die nächste Raststätte anfahren. Leider kam es nicht mehr dazu und bitterer Weise 500m von der Raststätte hat es dann gekracht. Airbags haben ausgelöst und mein Auto Auto wurde schwer beschädigt. Vielleicht sogar Totalschaden. Aber gut das wird ein Gutachter feststellen müssen.

Polizei hat alles abgesichert, alle Parteien verhört und ich wurde mit dem Krankenwagen zum nächsten Krankenhaus gefahren wo ich mich gerade auch befinde zur Überwachung bis jetzt ist aber alles im grünen Bereich. Ärzte meinten ich hätte richtig Glück gehabt bei dem Unfallbild.

Trotzdem mache ich mir so viele Gedanken wie es jetzt weiter geht. Auto ist 5 Monate alt, finaziert und Vollkasko versichert aber der Unfall ist halt trotzdem selbstverschuldet und ich mache mir auch Gedanken um mögliche Rechtsfolgen. Ich habe mir noch nie was zu Schulden kommen lassen und dann passiert so was blödes auf dem Heimweg.

Beste Antwort im Thema

Deine VK reguliert deinen Schaden, deine HP den am LKW.
Du steigst in den Prozenten und damit werden die Beiträge höher oder zahlst direkt an die Versicherung zurück.
Kann auch sein dass du nen Rabattretter im Vertrag hast.
Wird dir dein Vertreter alles sagen.
Die Polente schickt dir 'n kleines Ticket für das verursachen eines Verkehrsunfalls. Fertig.
Andere Karre holen und weiter ...

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Ich glaub das ein guter Anwalt deine erste Aussage schafft das diese nicht gewertet wird da du noch unter Schock warst

An Stelle des TE würde ich das Thema Übermüdung gegenüber Polizei und insbesondere der eigenen Vesicherung nicht so im Detail herausstellen, wie hier in dem Thread.

Warum?

Die Polizei könnte sich sonst veranlasst sehen, die weitere Bearbeitung des Falls in Richtung § 315c StGB laufen zu lassen und Folge könnte dann eine Abgabe an die Amtsanwaltschaft sein, die bei hinreichendem Tatverdacht einen Strafbefehl im schriftlichen Verfahren beantragen könnte. Bliebe es bei der Bearbeitung als bloße OWi, dürfe der TE hingegen mit einem Verwarnungsgeld/Bußgeld deutlich peiswerter davon kommen.

Die Kfz-Versicherung könnte sich auf den Standpunkt stellen, das der TE den Auffahrunfall grob fahrlässig herbeigeführt hat und dann eine Regulierung des erlittenen eigenen Schadens über die Vollkasko (teilweise) ablehnen. Handelte es sich hingegen um eine bloße Unaufmerksamkeit, dürfte der Annahme grober Fahrlässigkeit der Boden entzogen sein.

Zitat:

@Galerion schrieb am 13. Oktober 2019 um 12:49:41 Uhr:


Wenn die verhöhrung durch die Polizei direkt nach dem Unfall dazu zählt habe ich schon eine gemacht. Wie gesagt war ich geschockt und nicht ganz bei mir.

So lange Du keine weiteren Aussagen machst, kannst Du abwarten, was man Dir vorwirft.

Gerade mal nachgeschaut und auf Grund meines Versicherungstarifes muss ich mir in dieser Hinsicht keine Sorgen mehr machen. Sollte das worst Case Szenario eintreten und das Auto ein Totalschaden sein werde ich die Finanzierung ablösen und in naher Zukunft ohne Fahrzeug unterwegs.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. Oktober 2019 um 12:59:02 Uhr:


So lange Du keine weiteren Aussagen machst, kannst Du abwarten, was man Dir vorwirft.

Genau.

Ich wäre mit weiteren Einlassungen gegenüber der Polizei auch zurückhaltend - es kommt erstmal ein Anhörungsbogen, mit dem man dann ggf. zum Anwalt gehen sollte bzw. dort keine Angaben zur Sache macht;

wird man befragt, sollte man immer wissen, ob als Zeuge oder als Beschuldigter und im zweiten Fall ggf. erstmal schweigen

es gibt tausend Gründe für einen Auffahrunfall - meist sogenanntes "Augenblicksversagen" = leichte Fahrlässigkeit;

eine kurze Unaufmerksamkeit reicht; daher sagt man, dass man sich nicht genau erinnern kann "es hat plötzlich gekracht"...

ein schuldhaftes Verhalten = (grobe) Fahrlässigkeit muß dem Unfallverursacher erstmal nachgewiesen werden und da muss und sollte man sich nicht selber belasten;

also don´t talk = don´t panic

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