Auf Roller geblitz!
Hallo,
das Thema ist vll schon mal gefallen, konnte ich das im Forum nicht finden.
So wurde ich mit meinen neu erworbenen Aprillia Sonic 50 in einer 30 Zone aus einem Auto heraus geblitz.
Ist euch sowas passiert? Was blüht mir jetzt ?
(Ich glaube nicht das die Bullerei mein Kennzeichen haben?!?Komm ich jetzt heil davon?)
MFG schlubb
29 Antworten
ich glaube aber wenn sie dein 50er-kennzeichen haben können sie deine adresse etc. über die versicherungen holen
Zitat:
Original geschrieben von blaubobik
aber ich denke nicht das sie sich so viel arbeit machen um nach dir zu suchen.
Haben bestimmt wichtigeres zu erledigen,
als nach einem Roller zu suchen der zu schnell war.
LOL genau vorallem die Beamten nicht.....die haben weit aus besseres zu tun! Kaffee trinken nämlich! 😉
LG
TommY
Zitat:
Original geschrieben von Crosskarotte
Ich sag mal so, wie die mich damals mal (mit dem Auto, sprich mit Kennzeichen im Bild und allem drum und dran) auf der A3 geblitzt haben, da kam der Bußgeldbescheid auch erst nach über einem Monat.
Gruß
Crosskarotte
ja ok da war ich etz im unrecht mit den zwei wochen. Aber die rennleitung kann doch einem mopped fahrer gar nicht nachweisen das er geahren ist vor allem nicht nach einem monat. ODER DOCH???
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keiner hat hier so die ahnung oder?
Als Moppedfahrer wirst du nie nen Brief bekommen. Außer die halten dich direkt nach der Tat auf oder verfolgen dich mit einem Videowagen, oder ,und das glaub ich nicht das es das bereits gibt, sie schießen zwei Fotos h/v von dir und selbst das würde nicht reichen.
Es muss immer dein Gesicht und ein Kennzeichen auf dem Bild sein! ansonsten hat das keinen rechtlichen Belang. Zeugen hin oder her.
Außerdem wenn du dir nicht sicher bist geh zum Anwalt. Rechtliche Beratung wird hier nicht gerne gesehen deswegen plediere ich auch für einen close!
In manchen Städten gibts doch auch Kästen, die wegen Motorrädern von hinten blitzen, da sieht man auch kein Gesicht mit dem Kennzeichen gleichzeitig drauf und die Leute haben dann angenehme Post bekommen.
cheerio
mich ham se vor ca. 8 jahren auch mal auf meiner damaligen nsr 50 inner 30er zone geblitzdingst, kennzeichen aufgeschrieben. ein paar wochen später hatte ich dann post. war nicht die welt aber die können und machen das wenn ihnen langweilig ist.
hm. Bei den mobilen Verkehrsüberwachern ist auch immer so wenn du einspruch einlegst das sie dir nix haben können. Allerdings kann es eben auf ein Fahrtenbuch für den Halter rauslaufen. Lohnen würde sich das also erst wenns wirklich um Punkte und Fahrverbot geht.
Starrenkästen stehen da sowieso außen vor, außer die blitzen wie in Berlin, von hinten dann s.o.
Im übrigen ein verdunkeltes oder verspiegelte Visier bringt gar nix.
Ich kann mir auch nicht vorstellen das ein Gutachter ein Gesicht am kleinen ausschnitt des Helms festmachen kann. Ich denke dazu bräuchte es schon ein Foto ohne Helm zumal das Gesicht ja durch den Helm ja deformiert wird...
Zitat:
Original geschrieben von Santino
Ich dachte das Blitzen von hinten ist verboten in DE?
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte ein Verbot aufbauen?
Mir hängt sowas noch im Gedächtnis, dass Blitzen von hinten/vorne in Österreich/Schweiz/Deutschland verboten war.*g