Auf Gehweg geparkt?

Hallo,

ich soll 20€ zahlen, da ich auf einem Gehweg parkte (erstes Bild links).
Das stimmt, aber den Gehweg benutzt sowieso nie ein Fußgänger.
Die Straße ist mehr ein Hinterhof, in der Stunde fahren da eine handvoll Autos.
Aber gut, ändert ja nichts daran, dass es anscheinend ein Gehweg ist.

Könnte man aber argumentieren, dass keine 30m weiter der komplette Gehweg mit Rädern und Mülltonnen durchweg vollgestellt ist, und eine ordentliche Nutzung des Gehwegs sowieso nicht möglich ist?

Gegen das Gerümpel unternimmt die Stadt nichts, aber der dumme Autofahrer wird natürlich wo es geht gemolken

Tatort Parkplatz
Gehweg
"Gehweg"
+1
Beste Antwort im Thema

Da ist nicht nur ein Gehweg sondern auch noch ein Halteverbot und sogar noch eine Warnung das Abgeschleppt wird.

Also sei froh das du so billig davon kommst.

Gruß Tobias

54 weitere Antworten
54 Antworten

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 19. Juli 2019 um 13:08:00 Uhr:



Schau mal genau hin, dann wirst Du auf dem 1. Bild (dem der TE den Namen "Tatort Parkplatz" gegeben hat) auch das Halteverbot-Schild sehen.

Kleiner Tipp: Es ist an der Stirnseite der Hauswand angebracht und die Pfeile zeigen in beide Richtungen. 😉

Scharfsinnig erkannt !

Bei genauerer Betrachtung allerdings sollte hier jedem auffallen, daß es sich hier nicht um einen Gehweg handelt, sondern vielmehr um einen ehem. Parkstreifen entlang eines vermutlich früheren Fabrikgebäudes.

Das Schild mit dem Halteverbot und dem Abschlepper gibts beim Biberbaumarkt für wenig Geld, kann Jeder an seine Hauswand dranschrauben und besitzt keinerlei Gültigkeit.
Ebenso das für Dich offiziell anmutende "Halteverbotschild mit den Richtungspfeilen", denn diese werden aus behördlicher Sicht nicht an Hausfassaden drangeschraubt, sondern an Schilderpfosten befestigt.
Dieses Halteverbot würde auch nur "auf" der Fahrbahn gelten, aber nicht für den Streifen, wo sich der TS parkend aufgehalten hat.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 19. Juli 2019 um 11:05:37 Uhr:


Das Parken auf der richtigen Seite hat unter anderem den Sinn, dass Autos hinten mit Reflektoren ausgestattet sein müssen.
Meine Mutter wohnt in einer 30er-Zone. Gegenüber parkte der Nachbar auch immer entgegengesetzt der Fahrtrichtung, da er dann direkt auf dem Gehweg aussteigen konnte und die Straße nicht queren musste, sprich 3m gespart. Eines nachts knallte es und er stand mit kürzerer Front rückwärts in seiner Auffahrt.
Nachts ist die Straßenbeleuchtung aus und an der Front hatte das Fahrzeug keine Reflektoren, so dass es nicht gut zu erkennen war. Es ist zwar schon eine Leistung in einer 30er-Zone ein komplettes, parkendes Fahrzeug zu übersehen, aber er durfte halt nicht so stehen...

Direkt hinter der Stellfläche war ein Baum, daher spielte dieser Faktor keine Rolle. Durch die parkenden Bäume und markierte Stellflächen muss man dort Slalom fahren ist aber so vorgesehen.

Ein paar Monate später ist mir mal einer in mein parkenden Auto gedonnert, stand dann natürlich korrekt in Fahrrichtung.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Juli 2019 um 17:21:44 Uhr:


Es kann doch nicht sein, daß eine Fraktion die Gehwege mit Müll, Fahrrädern und anderem Krempel zustellen darf, der Autofahrer aber wie immer zur Kasse gebeten wird.

Ich bin da genau wie du der Meinung, diese Mülltonnen und Fahrräder gehören zwingend auf die Straße verbannt 🙄

Parkverstöße werden auch nur Straßenweise geahndet und nicht alle Straßen gleichzeitig. Gilt dann auch: entweder alle oder keiner?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Juli 2019 um 17:51:44 Uhr:


Ebenso das für Dich offiziell anmutende "Halteverbotschild mit den Richtungspfeilen", denn diese werden aus behördlicher Sicht nicht an Hausfassaden drangeschraubt, sondern an Schilderpfosten befestigt.

Das sollte so sein. Muss es aber nicht. Insbesondere bei beengten Platzverhältnissen ist es durchaus auch üblich, Verkehrszeichen an Hauswänden zu befestigen und die Gültigkeit bleibt bestehen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 19. Juli 2019 um 22:13:55 Uhr:


Das sollte so sein. Muss es aber nicht. Insbesondere bei beengten Platzverhältnissen ist es durchaus auch üblich, Verkehrszeichen an Hauswänden zu befestigen und die Gültigkeit bleibt bestehen.

Das mag ja durchaus so praktiziert werden, aber das Halteverbot gilt nach wie vor nur auf der Straße und nicht auf diesem fälschlich betrachteten Fußgängerweg.
Dafür hat der Eigentümer dieses Halteverbotschild mit dem symbolischen Abschlepper angebracht. Dieser Bereich wäre in dem Fall aber dann Privatgrundstück und ginge die Stadt somit nichts an.

@Geisslein
Die Verwaltungsvorschrift widerspricht dem nunmal nicht, dass Verkehrszeichen auch an Hauswänden angebracht werden dürfen. D.h. du hast dich also trotzdem an das (von dir nur vermeintliche) Halteverbot zu richten.
Abgesehen davon gilt auf dem Gehweg immer Halteverbot, auch ohne Schild. Da die Fläche nicht als Parkplatz ausgewiesen ist, spielt es auch absolut keine Rolle, ob das mal einer war - sie ist es nicht.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Juli 2019 um 08:39:13 Uhr:


Das mag ja durchaus so praktiziert werden, aber das Halteverbot gilt nach wie vor nur auf der Straße und nicht auf diesem fälschlich betrachteten Fußgängerweg.
Dafür hat der Eigentümer dieses Halteverbotschild mit dem symbolischen Abschlepper angebracht. Dieser Bereich wäre in dem Fall aber dann Privatgrundstück und ginge die Stadt somit nichts an.

Ich hatte dich gestern schon mal darauf hingewiesen, dass auf diesem Streifen (Breite ca. 100 - 120 cm) überhaupt kein Auto stehen kann, ohne, dass es auch auf der Straße steht.

Von daher erübrigt sich die ganze Diskussion.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Juli 2019 um 08:39:13 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 19. Juli 2019 um 22:13:55 Uhr:


Das sollte so sein. Muss es aber nicht. Insbesondere bei beengten Platzverhältnissen ist es durchaus auch üblich, Verkehrszeichen an Hauswänden zu befestigen und die Gültigkeit bleibt bestehen.

Das mag ja durchaus so praktiziert werden, aber das Halteverbot gilt nach wie vor nur auf der Straße und nicht auf diesem fälschlich betrachteten Fußgängerweg.
Dafür hat der Eigentümer dieses Halteverbotschild mit dem symbolischen Abschlepper angebracht. Dieser Bereich wäre in dem Fall aber dann Privatgrundstück und ginge die Stadt somit nichts an.

Ich denke deine Hypothese das dieser Streifen da kein Gehsteig ist kannst du nicht belegen.
Und nur weil da dieses Hinweisschild an der Mauer angebracht ist, wird der Bereich auch nicht zum Privatgrundstück.

Einzig und alleine das offizielle Verkehrsschild gibt mir zu denken, ist die Anbringung korrekt, ist es im Ernstfall gültig wenn es einfach so ans Haus angebracht wurde ? Normalerweise zeigen diese Schilder auch parallel zur Straße/Fahrtrichtung, hier zeigt das Schild zur Straße.

Letztendlich würde ich da aber weder auf dem Streifen noch auf der Straße parken.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. Juli 2019 um 17:22:58 Uhr:


Letztendlich würde ich da aber weder auf dem Streifen noch auf der Straße parken.

Dito.

Der Standort bietet mehr Nachteile als Vorteile (und damit meine ich nicht nur die Möglichkeit, sich dort ein Ticket einzufangen).

Nochmal: Solange der TE uns nicht mit dem exakten Tatvorwurf erleuchtet, ist auch der Nebenkriegsschauplatz Zeichen 283-30 obsolet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen