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Auf einmal ist meiner ein Unfallwagen???
Hallo miteinander.
Ich war eben beim Autoglaser und hab mir eine neue Frontscheibe reinsetzenlassen. Da sagt der Mann zu mir: "Der hatte ja schon mal einen Unfall"
War natürlich überrascht weil der Wagen vom VW-Händler ja ohne Angabe "Unfallwagen" verkauft wurde. Habs mir dann mal zeigen und erklären lassen:
Unten am Schweller ist die Linie die dort verläuft nicht bündig. Es ist eine Abweichung von 2-4 mm.
Das würde auf einen Austausch oder einen Ausbau mit Lackierung hinweisen.
Die Schrauben die den Kotflügel halten, wären auch schon mal abgewesen, da sichtbare Lackabplatzer am Schraubenkopf zu sehen sind.
Bei der Motorhaube war er sich nicht ganz sicher.
Wenn man die aufmacht und in die Öffnungen schaut, die sich kurz hinter dem Rand befinden, sieht man deutlich den Füller (gelblicher Belag).
Ob die Originalhauben komplett im Lack getaucht werden, wusste er nicht.
Ich werde jetzt auf jeden Fall mal die Vorbesitzer abtelefonieren und fragen ob die mal einen Unfall mit dem Wagen hatten.
Ich kann ja nachher mal ein Foto von dem Schweller einstellen.
Ich hab aber noch ein paar Fragen:
Gehe ich richtig in der Annahme dass sobald ein Teil getauscht wurde der Wagen ein Unfallwagen ist (aufgrund einer Beschädigung)?
Und welche Möglichkeiten habe ich noch, um herauszufinden ob der Wagen einen Unfall hatte?
Die Vorbesitzer könnten ja sagen sie hätten keinen Unfall gehabt und das Autohaus könnte behaupten den Unfall hätte ich selber gebaut und in der Zeit den Kotflügel wechseln lassen in dem ich das Auto besessen habe.
Den Kaufvertrag kann ich ja dann wandeln; also komplett Geld zurück ohne Nutzungsabzug wenn es ein Unfall war?!
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30 Antworten
Was besseres hab ich auf die schnelle nicht gefunden...
ABer ich bin mir sicher, dass ich im dem Zusammenhang auch 1000DM gelesen hab, vielleicht ist es nur ein Richtwert.
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Alles ist relativ, auch nach einem Unfall. Was beim Verkauf als Unfallauto bezeichnet werden muss, wird vom Gesetz nicht eindeutig geregelt. Spielregeln stellt die Rechtsprechung auf.
Manche Dinge prägen das ganze Leben. Das gilt auch fürs Auto. Ein Unfallschaden etwa klebt wie Kaugummi am Wagen. Wenn es gekracht hat, sind die Probleme nicht weit. Erst mit der Werkstatt, dann mit der Versicherung – und später beim Verkauf. Denn ab wann ein Auto als Unfallfahrzeug gilt, ist gar nicht so einfach zu beantworten.
"Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers. So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus, dass nicht nur ein Crash zum Unfallschaden führt. Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann. Und schon ist der Wagen ein Unfallauto, und der Verkäufer muss auf diesen Umstand hinweisen, obwohl er vielleicht noch nie in seinem Leben ein anderes Fahrzeug oder Hindernis gerammt hat.
Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt. Genauso natürlich, wenn nach einem Frontalcrash der Vorderwagen (Kotflügel, Motorhaube und Front) erneuert werden muss – obwohl viele glauben, dass bei einer Reparatur vom Profi mit Originalteilen kein Unfallschaden anzugeben ist, sofern der Rahmen nicht beschädigt wurde. Bei Anbauteilen wie Seitenspiegeln oder Zierleisten verhält es sich wie mit Scheinwerfern und Heckleuchten: Wurde hier einmal getauscht, wird niemand von einem Unfall sprechen.
Also ein Schaden am Kotflügel oder ein geringfügiger Auffahrunfall machen einen Wagen nicht gleich zum Unfallwagen. Auch ein Preislimit dafür gibt es nicht (schließlich kannst Du Dir ja problemlos bei nem Unfall das Radlagergehäuse brechen oder den Motor von unten beschädigen, dann sind 500€ ganz schnell zusammen)
Ein Unfallwagen ist es, wenn wie schon zuvor geschrieben:
Zitat:
dass es erst ein Unfallwagen wird, wenn ein festes Teil der Karosse beschädigt wird
"Fester Teil der Karosse" ist hierbei nicht der Kotflügel oder die Tür, sondern der Rahmen, quasi alles was man nicht abschrauben kann. Zum Beispiel ein eingedrückter Schweller oder eine verbogene Front.
also hier hab ich ein paar bilder:
das besagte stück haube ohne lack
die schraube mit den spuren
der schweller links
der rechte normale schweller
hier sieht man den spalt vom kotflügel zur karosserie
und hier nochmal
und hier die tür rechts (etwas undeutlich)
Die Links gehen nicht. Ist das nur bei mir so?
bei mir auch nicht
Das erste Pic geht immer noch nicht,ansonsten,viel erkennen kann ich da nicht....
... ist wahrscheinlihc ne ziemlich dumme freage, aber ich muß sie einfach lsowerden... wo ist das problem wenn es ein Unfallwagen ist?
im übrigen: meine haube sieht auch so aus.... an manchen stellen seh ich auch die weiße grundierung...
Die haube wird ja auch nur gelackt und nicht in Farbe getaucht, ist also normal. Sonst müsste bei einem Steinschlag auf der HAube eine andere Farbe durchleuchten.
Der Kotflügel ist mal getauscht worden, das sieht ja nun jeder, aber schlimm ist es auch nciht wirklich. Kannst ihn ja ein bisschen höher schieben, dann passt er wieder perfekt an den Schweller. Stoßstange ab und hoch damit.
Micki
sobald ein teil lackiert wurde muss es im kauf vermerkt werden, da es zur wertminderung zählt.
aber wenns hart auf hart kommt liegts meistens am sachverständigen oder richter was draus wird wenns kleine sachen sind.
zu deinem auto. der linke kotflügel wurde ausgetauscht.
was meinst du an der haube? in dem loch den fehlenden lack? das is normal, wofür soll da lackiert sein, nimmt im werk nur zeit weg wenn die da mit minipistolen anfangen dürfen nur damit in der haube selber alles lackiert is....
Klartext: wenn ich nachweisen kann das mein wagen nen unfall hatte obwohl er mir ausdrücklick als unfallfrei verkauft wurde kann ich kohle vom vw händler fordern?
Wie kann man nachweisen das der verkäufer unfallfrei sagte? da steht ja dann aussage gegen aussage... hätte man sich das dann schriftlich geben lassen müssen?
Zitat:
Wie kann man nachweisen das der verkäufer unfallfrei sagte? da steht ja dann aussage gegen aussage... hätte man sich das dann schriftlich geben lassen müssen?
Jupp, ist am besten ... weil hinterher redet sich jeder Händler raus.
Mir nannte der Händler auch, dass der Koti gelackt worden ist. Steht so auch im Kaufvertrag. Wäre nun nen anderer Schaden gefunden worden, hätte er nichts machen können
PS: War der Koti, der wieder zum Lacken muss, weil so nen honk 2 cent rausgeworfen hat ... und dann wäre es nach der Schadenshöhe ja schonwieder nen Unfallwagen ... und das wegen netmal 5mm Lackabplatzer *gg*
Silversnake
Silversnake
Noch mal auf deutsch:
Nen Unfallwagen hast du nur dann, wenn Teile am Auto gerichtet oder instantgesetzt wurden. Wurden alle Teile, die kaputt waren, abgeschraubt und erneuert, dann ist er unfallfrei. Wenn aber der Kotflügel nicht getauscht, sondern zB gespachtelt wurde, dann Unfaller. Auch wenn nen Schweissgerät zum Einsatz kommt ist es nen Unfaller. Bei Zinn, Spachtel... auch. Wenn der Schaden durch rausdrücken der Beschädigung ohne lackieren(zB DellEx) behoben ist, ist er auch unfallfrei.
ja er gilt als "unfallfrei", aber es muss trotzdem im kaufvertrag stehen ob etwas erneuert wurde oder nicht, kann ja auch wegen rost gewesen sein zb