Auf einem privaten Parkplatz muss man sich nicht an Regeln halten?
Hallöchen,
bis heute hatte ich nie Probleme, alle hielten sich an die "Regeln", jeder wusste scheinbar Bescheid, man hielt sich an die Pfeile bzgl. der Fahrrichtung und an die ausgewiesenen Parkplatzkennzeichnungen ... heute gleich 3 x auf verschiedenen Parkplätzen von Einkaufsmärkten:
- 1 x parkte jemand direkt auf den eigentlichen "Fahrspuren" zwischen den Parkplätzen, obwohl Parkplätze frei waren, der meinte, es gebe keine ges. Vorschriften, aus denen hervorgeht, dass man auf privaten Parplätzen Parkbuchten nutzen muss.
- 1 x fuhr mir jemand auf einem Parkplatz dort entgegen, wo man eigentlich rauffährt und das entsprechend mit einem Pfeil auf dem Boden gekennzeichnet ist. Es hätte fast gekracht, da die Auffahrt in der Kurve liegt und ich den erst im letzten Moment gesehen habe und nicht mit Gegenverkehr gerechnet habe.
- 1 x nahm mir jemand sozusagen die Vorfahrt und meinte, dass auf Parkplätzen, ob jetzt öffentlich-rechtlich sozusagen oder privat, rechts vor links nicht gilt.
Bin ich oder sind die anderen bekloppt? ;-)
Dankeschön.
LG
18 Antworten
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 14. Juli 2022 um 12:44:51 Uhr:
Ich staune immer wieder, wie konsequent manche vorhergehende Beiträge, in denen die richtige Antwort, sogar mit Quellenangabe und Link dazu, gegeben wurde ignoriert werden und konsequent das Gegenteil behauptet wird...
Das ist doch aber leider nicht nur hier so ... 😮
Es wird wohl maßgeblich mit darauf ankommen, wie der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Parkplatzes seine eigenen zusätzlich zur StVO geltenden Regeln kommuniziert und selber einhält. (Bspw. temporärer Grillstand neben speziellen Parkplätzen für E-Fahrzeuge mit Lademöglichkeit, wo man Bedenken haben könnte, daß bei ungünstiger Windrichtung Funkenflug des Grillstandes die E-Fahrzeuge beschädigt; -> Aussage auf Basis einer Beobachtung ohne persönliche Betroffenheit). Zudem kann es in vielen Bereichen ein Glaubwürdigkeitsproblem darstellen, (rechtliche Aspekte dabei gar nicht berührt), Regeln aufzustellen und sich selbst nicht daran zu halten.
Grillstände auf Supermarktparkplätzen haben keinen Funkenflug, da gasbetrieben. Das wäre auch eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und hat nichts mit der StVO oder Vorfahrtregeln zu tun. Abgesehen davon würde der Lack von Autos mit Verbrennermotor genauso beschädigt wie der von E-Autos, was hat dein Grillstand mit "speziellen Parkplätzen für E-Fahrzeuge mit Lademöglichkeit" zu tun?
Zitat:
@Florian48 schrieb am 17. Juli 2022 um 09:49:00 Uhr:
was hat dein Grillstand mit "speziellen Parkplätzen für E-Fahrzeuge mit Lademöglichkeit" zu tun?
War nur eine Vermutung, wenn dieser Grillstand vergleichsweise dicht daneben steht.