auf der A 92 die richtige Stelle finden
Hi
vielleicht kann mir ja einer weiter helfen .
Ich suche eine Karte wo auch diese Kilometertafeln eingezeichnet sind.
Der Grund ist einfach, angeblich soll ich an einem bestimmten Streckenabschnitt zu schnell gefahren sein.
Ich weiß aber das da ein Verkehrsschild steht das alle Begrenzungen aufhebt.
Was suche ich genau : Wo bitte ist
" in Freising A 92 Ri. Deggendorf, Abschnitt 220 km 1.147 "
ich würde mir die Stelle gerne mal auf einer Karte ansehen !
Danke und Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@birscherl schrieb am 13. September 2015 um 09:31:34 Uhr:
Die 80er-Beschränkung wird übrigens auch im Radio durchgesagt und gilt dann auch ohne Verkehrszeichen!
Also das wäre mir neu das es Tempolimits vom Hörensagen gibt. Was ist denn wenn mein Radio aus ist oder ich CD/MP3 höre?
Ohne visuelle Aufforderungen auch kein Tempolimit auf der AB. Höchstens Richtgeschwindigkeit.
43 Antworten
Lass dich nicht provozieren, manch vielschreibender User legt es nur darauf an.
Zitat:
@Dodgecowboy schrieb am 14. September 2015 um 08:44:21 Uhr:
Genau das ist ja der Punkt warum ich geblitzt wurde, weil ich noch ein Stück zu schnell auf der linken Spur gefahren bin, bis diese Riesenrostlauben außer Sichtweite waren.
Nein, nicht wegen der linken Spur, sondern wegen zu schnell, um der Situation "zu entkommen".
Zitat:
Ehrlich gesagt ist es nur zu menschlich wenn da ein gewisses Unwohlgefühl auftritt, dafür habe schon zu viel LKW Unfälle in meinem Leben gesehen.
Ich habe auch nicht geschrieben, dass dies nicht nachvollziehbar ist.
Ich stelle nur den gefundenen Lösungsansatz in Frage, ob der nicht überdacht und eine andere Variante für sich gefunden werden sollte.
Obwohl, das ist insgesamt betrachtet keine schlechte Lösung gewesen, denn nun wird es einen ganzen Monat geben, in dem Du nicht in diese Problematik geraten kannst.
Zitat:
@birscherl schrieb am 14. September 2015 um 08:57:36 Uhr:
Lass dich nicht provozieren, manch vielschreibender User legt es nur darauf an.
Natürlich provoziere ich ganz bewusst!
Wie will man denn ansonsten jemanden aus einer manifestierten Denkstruktur heraus bekommen, damit ihm beim nächsten Mal nicht wieder das Selbe passiert?
Wenn man das verhindern möchte, weil es einen komplett egal ist, vielleicht auch irgendwo zufriedenstellt, wenn Andere auch zukünftig aufgrund ihres Denkmusters bestraft werden, dann muss man natürlich vor Anregungen warnen.
Sagen wir mal so, es gibt soooo viele Situationen im Straßenverkehr da wo jeder für sich entscheiden muss was er tut.
Die meisten hören auf ihr Bauchgefühl, egal ob´s richtig ist oder nicht !
Oft trifft man eine falsche Entscheidung auf Grund eines vorangegangenen Angstzustands, was auch menschlich ist.
Leider steht die Gerichtsbarkeit über der Menschlichkeit, denn es wird von jedem Autofahrer erwartet sich perfekt zu verhalten, was schlichtweg unmöglich ist .
Was ich verurteile das sind die Drängler und Raser, ich rede jetzt von denen die bewusst und jedem Grund rasen.
Ich habe mir angewöhnt mich dem fließenden Verkehr anzupassen, und die Geschwindigkeiten einzuhalten.
Ich möchte jetzt mal behaupten das ich um halb 1 mittags wo nichts los war auf der A 92 mit 125 KM/ H auf einer Länge von ca. 1 KM auf der linken Spur bestimmt kein Raser bin !
Hauptsache ich komme gesund nach Hause, und ich habe meiner Frau versprochen immer vorsichtig zu fahren.
Nachtrag:
fahre jetzt seit 35 Jahren Auto, hatte Anfang der 80er Jahre mal 2 Punkte, seit dem nichts mehr.
Fahrverbot war für mich bis jetzt ein Fremdwort, hatte ich also noch nie.
Geblitzt wurde ich mal vor 10 Jahren in einer 30er Zone mit 40 das war´s.
P.S. nd wie sieht´s bei dir aus ?
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Zitat:
@Dramaking schrieb am 13. September 2015 um 10:37:37 Uhr:
Es mag nicht sonderlich bekannt sein, aber neu ist das nicht, §45 Abs.4 StVO:"(4) Die genannten Behörden dürfen den Verkehr nur durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln und lenken; in dem Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 5 jedoch auch durch Anordnungen, die durch Rundfunk, Fernsehen, Tageszeitungen oder auf andere Weise bekannt gegeben werden, sofern die Aufstellung von Verkehrszeichen und -einrichtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist."
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
Naja... Da wurde mal wieder ein Gesetzestext rausgekramt, der mit diesem Thema mal so rein gar nichs zu tun hat. Aber danke, das ich dank dieser uralten reglung wieder daran erinnert werde, wie alt ich überhaupt bin...
Mein schwiegervater hat mir mal vom 25. November 1973 erzählt. Ein Datum, was ein Großteil der Forenmitglieder nicht erlebt hat. Es gab kein einziges Verkehrszeichen, was auf das landesweite Fahrverbot hingewiesen hat und dennoch war es wirksam.
Dann gibt es Leute, die einen smog-Alarm erlebt haben, wo kein einziges Auto fahren durfte. Die (sechseckige, orangenfarbige) G-Kat Plakette, die einem vom Fahrverbot ausgenommen hat, kam erst später.
Obwohl... Fahrverbote, wegen Feuer in einem Chemiepark oder ein Fahrverbot wegen einer Bombenentschörfung sollte auch der Jugend von heute bekannt sein.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 14. September 2015 um 09:18:16 Uhr:
Natürlich provoziere ich ganz bewusst! Wie will man denn ansonsten jemanden aus einer manifestierten Denkstruktur heraus bekommen, damit ihm beim nächsten Mal nicht wieder das Selbe passiert?Zitat:
@birscherl schrieb am 14. September 2015 um 08:57:36 Uhr:
Lass dich nicht provozieren, manch vielschreibender User legt es nur darauf an.
Ist das deine Aufgabe? Nein.
Zitat:
@MvM schrieb am 14. September 2015 um 09:28:48 Uhr:
"(4) Die genannten Behörden dürfen den Verkehr nur durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln und lenken; in dem Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 5 jedoch auch durch Anordnungen, die durch Rundfunk, Fernsehen, Tageszeitungen oder auf andere Weise bekannt gegeben werden, sofern die Aufstellung von Verkehrszeichen und -einrichtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist."
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.htmlNaja... Da wurde mal wieder ein Gesetzestext rausgekramt, der mit diesem Thema mal so rein gar nichs zu tun hat.
Doch, genau das kann nämlich auf der A92 passieren, weil die für Blow-ups bekannt ist, im heißen Sommer geblitzt wurde und die Geschwindigkeitsbeschränkung vor 2 Jahren und letztes Jahr auch schon über den Verkehrsfunk erlassen wurde. Darum hatte ich ich auch den Hinweis gegeben.
Zitat:
@Dodgecowboy schrieb am 14. September 2015 um 09:19:26 Uhr:
...
Alles richtig, das ist alles die Situation.
Wenn man eins auf die Nase bekommen hat, dann war doch da was falsch gelaufen. Entweder muss man da was verändern, oder wird bei gleicher Situation wieder etwas auf die Nase bekommen.
An technisch mangelhaften LKWs, Rasern und Dränglern, Blitzer, ... kann man nichts verändern, muss man an der Stelle ansetzen, die man verändern kann.
Wenn man da für sich keine Möglichkeit sieht, dann sollte einem auch bewusst sein, dass man wieder auch eins auf die Nase bekommen wird.
Kann man auch für sich entscheiden.
Eine gewisse Mitschuld haben die, die diese Autobahn gebaut haben, denn man hat damals was neues ausprobiert
mit Betonplatten. Mittlerweile ist zu lesen das es diese Leute einsehen das es ein Fehler war, und man überlegt, das ganze wieder mit Teer zu machen.
Ich kann doch nur ein Material benutzen wo ich auch durch vorherige Tests geprüft habe wie es sich bei Extremsituationen verhält, und das sich Beton bei extremer Hitze ausdehnt wusste man damals auch schon.
Ergo....Fehler beim Hersteller !
Zitat:
@birscherl schrieb am 14. September 2015 um 09:34:06 Uhr:
Ist das deine Aufgabe? Nein.
Wovon hast Du denn genommen, dass Du der Meinung wärst, mir schriftlich mitteilen zu können, was meine Aufgaben sind und was nicht?
Zitat:
@MvM schrieb am 14. September 2015 um 09:28:48 Uhr:
Naja... Da wurde mal wieder ein Gesetzestext rausgekramt, der mit diesem Thema mal so rein gar nichs zu tun hat. Aber danke, das ich dank dieser uralten reglung wieder daran erinnert werde, wie alt ich überhaupt bin...
Einerseits war es zum Thema, war ja eine Klarstellung von einem Beitrag,
Andererseits, wenn es um ein Alter und eine sich daraus anbietende "Unwirksamkeit" eines Gesetzes geht, dann doch wohl als erstes das mit dem verbotenen Mord, das ist noch 6.000 Jahre älter. 😉
Hier mal was zu lesen bezüglich der A 92 und den Blow up´s
http://www.idowa.de/.../...hr-pendler-weichen-auf-landstrasse-aus.html
Zitat:
@birscherl schrieb am 14. September 2015 um 09:36:58 Uhr:
Doch, genau das kann nämlich auf der A92 passieren, weil die für Blow-ups bekannt ist, im heißen Sommer geblitzt wurde und die Geschwindigkeitsbeschränkung vor 2 Jahren und letztes Jahr auch schon über den Verkehrsfunk erlassen wurde. Darum hatte ich ich auch den Hinweis gegeben.Zitat:
@MvM schrieb am 14. September 2015 um 09:28:48 Uhr:
"(4) Die genannten Behörden dürfen den Verkehr nur durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln und lenken; in dem Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 5 jedoch auch durch Anordnungen, die durch Rundfunk, Fernsehen, Tageszeitungen oder auf andere Weise bekannt gegeben werden, sofern die Aufstellung von Verkehrszeichen und -einrichtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist."
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.htmlNaja... Da wurde mal wieder ein Gesetzestext rausgekramt, der mit diesem Thema mal so rein gar nichs zu tun hat.
Wenn du den Gesetzestext komplett gelesen hättest, dann wüstest du, das sich die Regel nur auf Fahrverbote bezieht. Hättest du zusätzlich noch mitgedacht, dann wüsstest du, in welchen Situationen diese Reglung zum Einsatz kommen kann. Auf ein Teilstück einer Autobahn trifft dies nicht zu, da man hier ohne großen Aufwand Verkehrszeichen aufstellen kann. Im Radio wurde nur die vor Ort ausgeschilderte Reglung erwähnt, falls du nicht zugehört haben solltest.
Zitat:
@MvM schrieb am 14. September 2015 um 10:44:02 Uhr:
Wenn du den Gesetzestext komplett gelesen hättest, dann wüstest du, das sich die Regel nur auf Fahrverbote bezieht. …
Nein, das steht da nicht. Da steht, dass sich das auch auf Einschränkungen bezieht.
Noch mal: Die Geschwindigkeitsbeschränkung per Radiodurchsage wurde vor 2 Jahren praktiziert, und zwar genau auf der A92. Auch wenn dir das nicht passt.
Zitat:
@Dodgecowboy schrieb am 14. September 2015 um 09:50:49 Uhr:
Eine gewisse Mitschuld haben die, die diese Autobahn gebaut haben, denn man hat damals was neues ausprobiert
mit Betonplatten. Mittlerweile ist zu lesen das es diese Leute einsehen das es ein Fehler war, und man überlegt, das ganze wieder mit Teer zu machen.
Ich kann doch nur ein Material benutzen wo ich auch durch vorherige Tests geprüft habe wie es sich bei Extremsituationen verhält, und das sich Beton bei extremer Hitze ausdehnt wusste man damals auch schon.
Ergo....Fehler beim Hersteller !
Na, da haben wir es doch endlich. Ruf bei der Baufirma an die seinerzeit die Autobahn gebaut hat und bestelle einen Chauffeur, der dich während deines einmonatigen Fahrverbots fährt.
Ursprünglicher Verursacher trägt die Kosten, man selbst steht reinem Gewissens da und kann endlich wieder mit dem Finger auf andere zeigen.
Puh, gerade noch mal die Kurve gekriegt!