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Audi Nebelschlussleuchte vs. Volvo Lampe ;-)

Themenstarteram 28. April 2005 um 9:31

Hi zusammen, dieser nette Audifahrer zeigte mir in einer Nebelwand (ich sah ja die Straße schon nicht mehr, kaum 1m Sicht, wäre das Volvo-Emblem auf dem Lenkrad nicht - hätte ich vielleicht gedacht ich sitze in sonst einer Kiste) deutlich, dass er den Schalter für die Nebenschlußleuchte kennt und auch zu bedienen weiss ...

[Das mal als Ergänzung zum hier öfter schon mal diskutierten Thema Ergeonomie der Bedienknöpfe - bzw. dass man diese nicht finden würde - was ja als Beweis hier auch wieder gilt. Den entweder findet der Mann den Knopf zum Auschalten nicht mehr oder hat es mangels entsprechender Warnleuchte schon wieder vergessen]

Tschau

Torsten - der XC-Fan (der zusätzlich aber auch noch weiss, WANN man das Ding anmacht ;-)

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84 Antworten

@SteveT6: Danke.

Trotzdem ist der Einsatz von NS NUR bei erheblicher Sichteinschränkung zulässig.

Und in der Situation verzichte ich auf das Abblendlicht und kombiniere das Standlicht mit den NS, die ich unter den Bedingungen eh besser einschalte ?? :rolleyes:

Das ist zwar zulässig aber unlogisch - eigentlich sogar ein Fall für den potentiellen Erhalt eines DARWIN-Awards

 

Was sind die Darwin Awards?

Der Naturwissenschaftler Charles Darwin postulierte, dass die Auswirkungen der natürlichen Selektion im Laufe der Zeit dazu führen, dass sich die Individuen so entwickeln, dass sie bessere Fähigkeiten als ihre Vorfahren aufweisen. Dies wird auch "Überleben der Bestangepassten" genannt.

Wir erweisen der Hypothese von Charles Darwin Ehre, indem wir jährlich Darwin Awards an die (Reste von) Individuen verleihen, die alles in dem Versuch gegeben haben, unseren Genpool zu verbessern. Wir applaudieren jenen, die das ultimative Opfer erbracht haben, indem sie sich selbst in der aussergewöhnlichsten und dümmsten Art und Weise töteten. Diese Auszeichnung wird fast immer posthum verliehen, vorzugsweise vor der Vermehrung.

Hauptsächlich erinnern wir an diejenigen, die den Genpool desinfizierten, indem sie innovativ schwachsinnige Wege fanden, sich selbst zu töten und dadurch halfen, unerwünschte Schwächen von den Genen zu entfernen. Die individuelle Absicht und Selbstopferung der Nominierten sowie die spektakulären Methoden, durch die sie sich selbst entfernten, sind lobenswert und sollen nicht verspottet werden. Tatsächlich ist es jedoch eine zweifelhafte Ehre, einen Darwin Award zu erhalten.

Evolutionäre Grüße vom eMkay

Zitat:

Original geschrieben von [Emkay]

Trotzdem ist der Einsatz von NS NUR bei erheblicher Sichteinschränkung zulässig.

Und in der Situation verzichte ich auf das Abblendlicht und kombiniere das Standlicht mit den NS, die ich unter den Bedingungen eh besser einschalte ?? :rolleyes:

Das ist zwar zulässig aber unlogisch - eigentlich sogar ein Fall für den potentiellen Erhalt eines DARWIN-Awards

 

.

Evolutionäre Grüße vom eMkay

Ist es nicht lieber Matthias.

Bei starken Nebel blendet das Ablendlicht viel stärker als das Standlicht in verbindung mit den Nebelscheinwerfern!

Das hat wie du eigentlich wissen solltest Physikalische Gründe;)

Gruß Martin

Kann mich dem d5er nur anschließen ...

Es gibt auch so Idioten die mit Fernlicht fahren, bei Nebel.

Und mir wollte mal jmd weis machen, dass die neue C-Klasse das Abblendlicht abschaltet, wenn die NS an sind ... *tz*

Nebel

 

Also

Nebellampen sieht man sehr sehr oft! Aber wie oft haben wir denn Nebel der so dicht ist, dass das Abblendlicht blendet?? Ab und zu mal im Herbst oder bei sehr dichtem Schneetreiben im Winter.

Wenn das dann nun mal der Fall ist, dann hoffe ich doch schwer, dass ihr nicht solche komplett bescheuerten Vollidioten (sorry, geht nicht anders) seit, die immer noch mit 100km/h und mehr in die Nebelwand donnern :mad:

"Eyh ik hab doch Nebellampen...)

Und wenn man noch 80km/h oder mehr fahren kann, weil die Sicht dazu noch reicht, DANN BRAUCHTS DIE NEBELDINGER NICHT! Und sind implizit auch verboten.

Ich versuche mal für mich hier ein wenig Ordnung reinzubringen:

Nebelschlussleuchte:

Die weiter o.g. Gesetze schließen den Gebrauch über 50 km/h sowie bei nicht schlechter Sicht aus.

Sollten sie dennoch genutzt werden, nervt's halt.

Nebelscheinwerfer:

Können auch über 50 km/h bei schlechter oder nicht schlechter Sicht genutzt werden.

Nerven aber die meisten hier auch.

Fernlicht:

Bringt nix bei dichtem Nebel oder sonstwas.

Hab ich's richtig zusammengefasst ?

saluti

elkman

Re: Nebel

 

Zitat:

Original geschrieben von Hobbes

Also

 

Wenn das dann nun mal der Fall ist, dann hoffe ich doch schwer, dass ihr nicht solche komplett bescheuerten Vollidioten (sorry, geht nicht anders) seit, die immer noch mit 100km/h und mehr in die Nebelwand donnern :mad:

"Eyh ik hab doch Nebellampen...)

.

Nach dem letzten Gourmettreffen bin ich tatsächlich um 01:00Uhr nachts mit 219KM/H in eine Nebelwand gerast!

Ich Vollidiot habe die aber wirklich nicht gesehen.

Der Wand ist aber sonst auch nicht passiert.

Habe nach dem Spiegelschauen wirklich mal feste gebremst und bin dan mit Tacho 60KM/H weitergefahren,natürlich mit Nebelscheinwerfern und Nebelschlußleuchten...Xenon habe ich aber angelassen.

Teilweise mußte ich aber wirklich auf 30KM/H runterbremsen!!!

Als wieder Sicht war überlegte ich,warum baut Volvo eigentlich keine Kontrolleuchte für die Nebelscheinwerfer ein?!

Gruß Martin

Achtung: bin auch BOR

 

Hallöle zusammen,

ich weiß garnicht, ob ich jetzt noch was schreiben darf (danke, eMKay), da ich ja auch das magische BOR im Schild führe.

Aber die Diskussion ließ mich nochmal im Standardkommentar der Verkehrsrechtler blättern (Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht). Also:

§ 17 StVO, Rdnr. 17:

"Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen benützt werden, und zwar neben Abblendlicht. Zwei Nebelscheinwerfer dürfen zusammen mit Standlicht benutzt werden. (...) Bei Nebelbänken dürfen Nebescheinwerfer brennen, bis mit Sicherheit kein Nebel mehr auftreten wird. Dabei ist einige Prüfzeit zuzubilligen"

Daraus folgt: das Gebot "50 m Sichtweite" gilt nur für die Nebelschlußleuchte. Also im Umkehrschluß auch keine Höchstgeschwindigkeit, ab der NS nicht mehr benutzt werden dürfen.

Die Rechtsprechung gibt sicherlich allen NS-Dauernutzern genügend Ausreden, um deren Benutzung zu rechtfertigen. Ob das sein muß, mag jeder für sich entscheiden.

Im übrigen geht ja die Rechtsprechung von verantwortungsbewußten Fahrzeugführern aus:

"Mit starkem Wind muß der Kraftfahrer besonders an stürmischen Tagen (!) und bei Gewitter rechnen und Windstöße durch Gegenlenken ausgleichen"

(OLG Köln, VRS 37, 39)

Da wären wir ja sonst auch nicht drauf gekommen ;)

Gruß, Hagen

@D5MÄN: woher kommst du denn? - die Argumentation ist gut und korrekt ;)

Re: Achtung: bin auch BOR

 

Zitat:

Original geschrieben von D5MÄN

Hallöle zusammen,

ich weiß garnicht, ob ich jetzt noch was schreiben darf (danke, eMKay), da ich ja auch das magische BOR im Schild führe.

Aber die Diskussion ließ mich nochmal im Standardkommentar der Verkehrsrechtler blättern (Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht). Also:

§ 17 StVO, Rdnr. 17:

"Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen benützt werden, und zwar neben Abblendlicht. Zwei Nebelscheinwerfer dürfen zusammen mit Standlicht benutzt werden. (...) Bei Nebelbänken dürfen Nebescheinwerfer brennen, bis mit Sicherheit kein Nebel mehr auftreten wird. Dabei ist einige Prüfzeit zuzubilligen"

Daraus folgt: das Gebot "50 m Sichtweite" gilt nur für die Nebelschlußleuchte. Also im Umkehrschluß auch keine Höchstgeschwindigkeit, ab der NS nicht mehr benutzt werden dürfen.

Die Rechtsprechung gibt sicherlich allen NS-Dauernutzern genügend Ausreden, um deren Benutzung zu rechtfertigen. Ob das sein muß, mag jeder für sich entscheiden.

Im übrigen geht ja die Rechtsprechung von verantwortungsbewußten Fahrzeugführern aus:

"Mit starkem Wind muß der Kraftfahrer besonders an stürmischen Tagen (!) und bei Gewitter rechnen und Windstöße durch Gegenlenken ausgleichen"

(OLG Köln, VRS 37, 39)

Da wären wir ja sonst auch nicht drauf gekommen ;)

Gruß, Hagen

Jetzt fühl' ich mich wieder verstanden :)

saluti

elkman

Zitat:

Original geschrieben von d5er

Ist es nicht lieber Matthias.

Bei starken Nebel blendet das Ablendlicht viel stärker als das Standlicht in verbindung mit den Nebelscheinwerfern!

Das hat wie du eigentlich wissen solltest Physikalische Gründe;)

Gruß Martin

Hallo lieber Martin,

Oh ja - Ausflug in die Physik ......

Wenn es so nebelig ist, daß du die NS brauchst, um noch was zu sehen, dann reden wir über ein Problem weit unterhalb von 50 km/h. Das das Fernlicht in der Situation wg. der Lichtstreuung zu einer leuchtenden weißen Wand führt ist logo.

Das Abblendlicht aber abzuschalten ist ungefähr so intelligent, wie es in der Dämmerung nicht anzuschalten !? *Wieso auch - ich sehe doch was !? :rolleyes:*

Nein - es dient dazu gesehen zu werden :o ....... diese Einsicht erfordert allerdings einen kleinen gedanklichen Ruck jenseits der jeweils ortsüblichen mentalen Egozentrik .....

eMKay - hält auf dt. gesagt die ImNebelFernlichtaufblender für genauso unterbelichtet wie die IchfahremitNSweildascooleraussiehtFahrer ......

Bei normaler Sicht bringen die NS bei richtig eingestellten Scheinwerfern nämlich nix an Sicherheit, weil die nämlich nur das unmittelbare Vorfeld des Wagens ausleuchten ......

@ all - sorry - ist ein bischen deutlich geschrieben - vermittelt aber nur so das, was ich dazu denke und fühle .....

Richtig und genau dieses Vorfeld beleuchte ich IMMER mit meinem Nebels. Die Dinger haben mir schon wohl geholfen .. ich bin Jemand der eine ziehmlich zügige Fahrweise bevorzugt. Damit handle ich mir nun wahrscheinlich mal wieder ein paar Kommentare ein aber damit kann ich leben ;)

Zitat:

Original geschrieben von v1P

Richtig und genau dieses Vorfeld beleuchte ich IMMER mit meinem Nebels. Die Dinger haben mir schon wohl geholfen .. ich bin Jemand der eine ziehmlich zügige Fahrweise bevorzugt. Damit handle ich mir nun wahrscheinlich mal wieder ein paar Kommentare ein aber damit kann ich leben ;)

Ähem ..... wenn Du zügig fährst, nutzt dir Ausleuchtung direkt vor dem Wagen ja nu nix. Bei 70 km/ fährst Du fast 20 m/s - da kannst Du Deine "Nebels" gleich auslassen ..... *bei 100 km/h sind das schon fast 28 m/s .. u.s.w.*.

eMKay - weist am Rande darauf hin, daß die Polypen bei uns den Einsatz von NS im Stadtgebiet mit Köllchen ahnden .....

Naja ich hab nen recht straff abgestimmtes Auto ... Und so kleines Ausweichmanöver, wenn da doch mal was Liegen sollte, das ist noch drin.

Außerdem ist in der Stadt nur 50 erlaubt, um mal mit der StVO zu argumentieren ;)

v1P möchte kurz anmerken, dass er Kommentare nach dem Nick wie diesen hier nicht mag .. desweiteren habe ich nach ca 8-12 Monaten Nebels-fahren noch NIX zahlen müssen. - Hoffe das bleibt auch so ;)

Nebelscheinwerfer mit oder ohne AL??

 

Hallo Jungs!

Möcht auch noch meinen Senf dazugeben;)!

Nach unserem GT IV bin ich auch im Nebel nach Hause. Und es gab Stellen, an denen ich das Abblendlicht ausschaltete und nur mit Nebelscheinwerfern gefahren bin, da die Reflektoren der Begrenzungspfosten entlang der Straße durch die Reflektion des Abblendlichts im Nebel überstrahlt wurden. D.h., ich konnte ohne Abblendlicht den Straßenverlauf WEITER vorraussehen.

Nach den "Studium" der vorrausgegangenen Diskussion möchte ich mal eine Frage an die Fachleute stellen: Ist das Blendverhalten von Xenons bei Nebel geringer als bei Normalscheinwerfern???

@ EmKay:

Bei meinem XC90 ist die Höhendifferenz zwischen dem Fahrlicht und den Nebelscheinwerfern fast 50 cm!! Ich könnte mir vorstellen, daß der Unterschied im Blendverhalten bei geringerem Abstand nicht so gravierend ist!?

Ansonsten..

Gruß JJ - und immer schön fröhlich bleiben;)

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