Audi Nebelschlussleuchte vs. Volvo Lampe ;-)
Hi zusammen, dieser nette Audifahrer zeigte mir in einer Nebelwand (ich sah ja die Straße schon nicht mehr, kaum 1m Sicht, wäre das Volvo-Emblem auf dem Lenkrad nicht - hätte ich vielleicht gedacht ich sitze in sonst einer Kiste) deutlich, dass er den Schalter für die Nebenschlußleuchte kennt und auch zu bedienen weiss ...
[Das mal als Ergänzung zum hier öfter schon mal diskutierten Thema Ergeonomie der Bedienknöpfe - bzw. dass man diese nicht finden würde - was ja als Beweis hier auch wieder gilt. Den entweder findet der Mann den Knopf zum Auschalten nicht mehr oder hat es mangels entsprechender Warnleuchte schon wieder vergessen]
Tschau
Torsten - der XC-Fan (der zusätzlich aber auch noch weiss, WANN man das Ding anmacht ;-)
84 Antworten
Zusätzlich: Frontspoiler, Collection Einstiegsleisten & Plakette, Sidemarker aktiviert (vorn&hinten), Turboinstrumente, FSE, SACHS Sportdämpfer & Volvo-Federn VA 35mm Advantage HA SuperTouring, Lüftungsschalter mit 0-Stellung, Edelstahlendrohr(100mm), grüne Fussraum und grüne Kofferraum Neons, 8x-CD-Changer & MP3 Headunit von Panasonic, Jackson AMP (500W-Bridged), Magnat Sub, 12Volt-Dose im Handschuhfach, ...
😉😁
Ich will mal Fotos sehen!!!
Gruß Martin
Strassenverkehrsordnung
Mal 2 Auszüge aus der STVO:
§17, 3
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbarten Strecke halten kann.
Quelle
Fazit:
1. Die Regeln sind eindeutig.
2. Wenn die Nebelfunzeln an sind, herrscht z.B. Nebel. Dann ist Vmax 50 km/h angesagt. D.h., wer mit eingeschalteter Nebelfunzeln schneller unterwegs ist (egal welche Sicht), macht was falsch im Sinne der STVO.
3. Mich nerven diese Spinner, die rund um die Uhr wegen eines evtl. coolen Erscheinungsbildes ihrer Mühle das volle Programm an Lampen einschalten.
saluti
elkman
Also ich kann's nicht beschwören (weil ich sie, außer zu Testzwecken vorm TÜV-Besuch, mangels Nebel noch nie benutzt habe) aber bei meinem Passat schaltet man die NS-Leuchte zusammen mit der "normalen" Bleuchtung ab. Liegt an der Mechanik des Drehschalters.
Ich glaube, viel fahren auch mit eingeschalteter NS-Leuchte weil sie die StVO nicht kennen und deshalb glauben, man darf sie auch bei Starkregen (wg. Gischt) benutzen oder weil sie die StVO nur für eine Sammlung von Empfehlungen zum Autofahren halten.
Und Träumer gibt es immer wieder. Besonders beliebt sind ja auch die, die beim Auffahren auf die Bahn den Blinker setzen und dann kilometerweit so weiterfahren. Man fragt sich immer: "Wat will der nu?"
Aber warum regt ihr euch über vp1 so auf. Schaut mal auf sein Kennzeichen (sofern es wirklich seinen Wohnort angibt): BOR=Bauer ohne Rücksicht. 😉
In der Gegend muss man ständig mit eingeschalteten NS fahren, um die durch die Landluft zahlreich vorhanden, dichten Fliegenschwärme in Bodennähe zu locken, damit man über sie drübergucken kann. 😁😁😁
Trotz- und alledem: Manchmal. aber nur manchmal wünsch' ich mir eine 1 Gigawatt Scheinwerferbatterie um durch den Photonendruck kleine, rote, 98 km/h auf der Überholspur fahrende Automobile anzuschieben.
Damit jetzt hier kein falscher Eindruck entsteht... Ich bin kein Drängler, betätige aber die Lichthupe in ca. 200 m Abstand, wenn a) ich erheblich schneller fahre, als das vorausfahrende Fz und b) es sich dabei um einen notorischen Linksfahrer handelt. Damit meine ich die, die links fahren, obwohl rechts weit und breit kein Auto in Sicht ist. Rechts überholen kommt für mich nämlich prinzipiell nicht in Frage.
Gruß
DeWeDo - auf der Bahn auch bei Tag mit Licht unterwegs (weil's Auto so dunkel ist)
Re: Strassenverkehrsordnung
Zitat:
Original geschrieben von Elkman
Mal 2 Auszüge aus der STVO:
§17, 3
Behindert Nebel, Schneefall oder ein XC90....saluti
elkman
Das Nebelscheinwerfer (vorne) Blenden ist mir neu,bei der Nebelschlußleuchte sieht das ganz anders aus,und hier gilt dan auch sichtweite unter 50 Meter!
Die Nebelscheinwerfer habe ich meistens nachts bei Regen auf dem Land an,weil sie die Strassenseiten besser ausleuchten.
Und wenn man angehalten worden ist war halt 1 Kilometer vorher gerade ein Nebel/oder Rußpartikelfeld welches durchfahren werden mußte😉😁
Was mich mehr nervt, sind die ganzen SUV die auch noch getönte Scheiben haben .
Diese rollenden Wände versperren einem wirklich die Sicht und ich verstehe nicht warum die immer links fahren müssen,obwohl auf der rechten Spur platz ist??
Liegt das am schwammigen Fahrwerk?
Gruß Martin
Gruß Martin
Ähnliche Themen
Re: Re: Strassenverkehrsordnung
Zitat:
Original geschrieben von d5er
Was mich mehr nervt, sind die ganzen SUV die auch noch getönte Scheiben haben .
Das hilft gegen Nebelscheinwerfer 😉 😁
Zitat:
Original geschrieben von d5er
...und ich verstehe nicht warum die immer links fahren müssen,obwohl auf der rechten Spur platz ist??
Liegt das am schwammigen Fahrwerk?Gruß Martin
Gruß Martin
Nö, das liegt daran, dass träumende Kleinwagenfahrer vor dem SUV die linke Spur blockieren. Aber das kannst Du ja wegen der verdunkelten Scheiben des SUV nicht sehen 😁
saluti
elkman
Fotos
Zitat:
Original geschrieben von d5er
Zusätzlich: Frontspoiler, Collection Einstiegsleisten & Plakette, Sidemarker aktiviert (vorn&hinten), Turboinstrumente, FSE, SACHS Sportdämpfer & Volvo-Federn VA 35mm Advantage HA SuperTouring, Lüftungsschalter mit 0-Stellung, Edelstahlendrohr(100mm), grüne Fussraum und grüne Kofferraum Neons, 8x-CD-Changer & MP3 Headunit von Panasonic, Jackson AMP (500W-Bridged), Magnat Sub, 12Volt-Dose im Handschuhfach, ...
😉😁
Ich will mal Fotos sehen!!!
Gruß Martin
hehe, cool! Ist mir ja noch gar nicht aufgefallen. Dass bei
soeinem Fahrzeug auch die Nebels eingeschaltet sein
müssenversteht sich ja von selbst!
Habe davon gerade ne Inspiration bekommen! Ich muss ab zur Tuning-Messe und mir den voll fetten Lüftungschalter mit 0-Stellung besorgen! Krass!
😁
@d5er
Fotos davon findest Du da:
http://v1p-arena.de/gallery/480
und die Nebels sind auch wirklich immer brav eingeschaltet 😁
(Tschuldigung, ist mich gerade überkommen...)
Re: Fotos
Zitat:
Original geschrieben von Hobbes
...Fotos davon findest Du da:
http://v1p-arena.de/gallery/480und die Nebels sind auch wirklich immer brav eingeschaltet 😁
(Tschuldigung, ist mich gerade überkommen...)
Mann, da werden Erinnerungen wach. Das Modell war mein erster Volvo !!! 🙂
saluti
elkman
Also ich finde er hat was ....der Masarati😉😁
Die Turboanzeigen hätte ich gerne mal im hellen gesehen.
Gruß Martin
Re: Fotos
Zitat:
Original geschrieben von Hobbes
hehe, cool! Ist mir ja noch gar nicht aufgefallen. Dass bei so einem Fahrzeug auch die Nebels eingeschaltet sein müssen versteht sich ja von selbst!
Habe davon gerade ne Inspiration bekommen! Ich muss ab zur Tuning-Messe und mir den voll fetten Lüftungschalter mit 0-Stellung besorgen! Krass!😁
@d5er
Fotos davon findest Du da:
http://v1p-arena.de/gallery/480und die Nebels sind auch wirklich immer brav eingeschaltet
(Tschuldigung, ist mich gerade überkommen...)
HI HI - alles so schön voll fett krass bunt hier ........ 🙄
Halt ein Multi-Colour-BOR - mit Nullstellung !! 😛
Ob die wohl wegen der Fliegen erforderlich ist ??
Aber ich kann dafür jederzeit mein Niveau absenken - und wieder anheben !! 😁
Fett krasse neonbeleuchtete eMKay-Grüße
Re: Re: Fotos
Zitat:
Original geschrieben von [Emkay]
Fett krasse neonbeleuchtete eMKay-Grüße
....der mit den 2 doppelnullen im Kühlergrill😉
Hast du mal überlegt die andersherum zu montieren😉😁
Gruß Martin
Ah jetzt ja 😉
mehr Fotos gibts hier http://v1p-art.net/galvolvo/v1p
natürlich auch brav mit Standlicht-Nebels.
NS dürfen auch an sein, wenn ich mehr als 50km/h fahre lt. StVO
Die Leute die sich mit der Materie "480" auskennen wissen warum der Schalter mit der 0-Stellung was besonderes ist.
@DeWeDo: Danke für den netten Kommentar, .... !!!
P.S.: Die Fotos sind noch ohne die Tieferlegung.
P.P.S: Darf ich nun 100 Fahren ? Hab 2 NSL. *g*
Zitat:
Original geschrieben von v1P
...NS dürfen auch an sein, wenn ich mehr als 50km/h fahre lt. StVO
...
wo steht das ? Also §, Absatz etc..
Wenn das stimmen würde, würden z.B. die Automobilclubs nur Unsinn erzählen (o.k., o.k. das kommt schon mal vor 😉 ).
saluti
elkman
an der Auslegung der STVO sehr interessiert
Elkmen wo steht es das es strafbar ist?!
Da ist nur die Nebelrückleuchte zu finden!
http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=17
Gruß Martin
Zitat:
Original geschrieben von Elkman
wo steht das ? Also §, Absatz etc..
Wenn das stimmen würde, würden z.B. die Automobilclubs nur Unsinn erzählen (o.k., o.k. das kommt schon mal vor 😉 ).saluti
elkman
an der Auslegung der STVO sehr interessiert
Also nochmal:
§17 StVO:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Hieraus geht klar hervor, dass es für Fahrten mit NebelSCHEINWERFERN keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Durch die Regelung mit der erheblichen Sichtbehinderung geht jedoch automatisch einher, dass man immer nur so schnell fahren darf, dass man sein Fahrzeug innerhalb der einsehbaren Entfernung anhalten kann.
Dies steht eindeutig in §3 StVO:
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbarten Strecke halten kann.
In diesem Sinne....
Gruß
Steve
@D5er, @SteveT6,
o.k., für diese eine besondere Situation sehe ich's ja ein. 🙂
saluti
elkman
macht mich ruhig fertig hier 😉