Audi Gebrauchtwagengarantie Plus bei eigenem Bremsenwechsel
Hallo Zusammen, hoffe ich bin hier in der Section richtig, ansonsten bitte verschieben!
habe ein Fahrzeug mit Audi Gebrauchtwagengarantie Plus. Hierzu muss man ja Service/Inspektion (Reparatur auch?) in einer VW-Werkstatt machen lassen damit die Garantie bestehen bleibt.
Ich habe demnächst wieder einen Service-Check bei so einer Werkstatt und weiss bereits, dass die Bremsen (Scheiben und Belege) neu gemacht werden müssen. Wenn die also den Check durchführen und sagen, dass die Bremsen neugemacht werden müssen, muss ich dann zwingend das bei Ihnen (oder einer VW-Partnerwerkstatt) machen oder kann ich die selbst wechseln ohne das dabei meine Gebrauchtwagengarantie Plus damit erlischt.
Oder wäre es nun ratsam die bremsen vor der Inspektion zu wechseln damit das Thema erst gar nicht auftritt. Hoffe ihr wisst was ich meine!
Bremsen selbst machen = Garantie weg?
Bremsen bei VW-Werkstatt machen lassen = Garantie bleibt?
Besten Dank für Eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Dann einfach mal ohne Juristendeutsch: Die Garantie ist weg für Schäden die wegen schlechter Arbeit deines Freundes auftreten.
Ein Motorschaden z.B. hätte nichts mit den Bremsen zu tun, wäre also weiterhin von der Gebrauchtwagengarantie gedeckt.
Gruß
Peter
18 Antworten
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 17. April 2015 um 16:07:08 Uhr:
Ja, wer lesen kann ist im Vorteil. Du jedenfalls nicht. Hier ging es um eine Werkstatt welche beim Reifen montieren eine Felge beschädigt hat. " Nur eines würde ich persönlich niemals machen: Einen Freund, der nicht vom Fach ist, das erledigen lassen. Geht was schief, was dann? Mir hat der Mitarbeiter eines Freundes (Kfz.-Meister mit eigener Werkstatt) beim Reifenaufziehen mal eine Alufelge ruiniert. Soll ich jetzt deshalb ihm die Freundschaft kündigen und eine neue Felge verlangen? Gute Freunde sind selten, Alufelgen kriege ich an jeder Straßenecke.Zitat:
@schneefan schrieb am 17. April 2015 um 09:26:08 Uhr:
selbst wenn dies so wäre, bringt das dem TE nichts, weil sein Freund ohne Rechnung das Fahrzeug repariert.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Hauptsache mal was geschrieben....Also Besserwisser halte den Ball flach. Wenn eine Betriebshaftpflicht gekündigt wird dann mit Sicherheit nicht nach 1nem Schaden. Wenn dem so wäre, hätten 99% keine Betriebshaftpflicht mehr.
Bis jetzt habe ich das was ich selber gemacht habe, mit einer Garantie nichts zu tun hatte, was heist eigentlich Garantie , das meiste ist doch so oder so gestrichen worden, und es wird immer mehr, von jahr zu jahr.
Dann müssteste auch für birnen Wechsel zur Fachwerkstatt, und wenn dann noch zum Wochenende die Lampen aus gehen , dann danke.
Mfg
Zitat:
@schneefan schrieb am 16. April 2015 um 15:32:00 Uhr:
Wenn es in einer Fachwerkstatt gemacht wird können und dürfen sie die Garantie nicht verweigern. Selbst beim KD bist du nicht verpflichtet dort hin zu gehen.
Eine freiwillige Garantie kann der Garantiegeber generell an jede Bedingung knüpfen die ihm beliebt, sofern er dies rechtzeitig kommuniziert.
Anders ist dies bei der gesetzl. Gewährleistung, aber um die gehts ja hier nicht.
Edit: Du hast recht, für einen speziellen Fall einer Gebrauchtwagengarantie gegen Bezahlung gab es tatsächlich kürzlich ein entsprechendes Urteil.
BGH · Urteil vom 25. September 2013 · Az. VIII ZR 206/12
Wenn die Versicherungsbedingungen auch nur annähernd mit denen der für Skoda angebotenen Garantieversicherung sind, dann sind Bremsscheiben und -Beläge - wie bei den meisten anderen Gebrauchtwagengarantien auch - als Verschleißteile eh von den Versicherungsleistungen ausgenommen...
Ich kauf ja auch nicht meine Reifen beim Vertragshändler (resp. Garantiegeber) zum Apothekenpreis, sondern beim Reifenhändler direkt. Ich würde nie auf die Idee kommen, dass dadurch mein Garantie-Versicherungsschutz gefährdet wird.