AU verschwindet
hab gelesen, dass ab Januar '10 die AU abgeschafft wird, bzw bestandteil der HU wird.
das bedeutet nun, dass wenn ich die AU durch ein Fehler im Abgassystem nicht schaffe, gar keinen TÜV mehr kriege. . . . . oh oh...
ah ja, die Plakette vorne wirds nicht mehr geben
Beste Antwort im Thema
Ist doch effektiv kein großer Unterschied zu jetzt. Bis dato gabs ne HU, wenn du ne amtliche AU vorlegen konnrest. Jetzt wirds halt zusammen geprüft, war sicher bei 95% der Fahrzeuge eh schon immer so.
21 Antworten
Wie Kester oben schon schrieb, darf die letzte AU Messung wohl nicht länger als einen Monat her sein, somit ginge deine Logik zwar, man müsste im Dezember aber trotzdem nochmal ne AU machen.
Zitat:
Original geschrieben von fate_md
Wie Kester oben schon schrieb, darf die letzte AU Messung wohl nicht länger als einen Monat her sein, somit ginge deine Logik zwar, man müsste im Dezember aber trotzdem nochmal ne AU machen.
Gilt diese 4- Wochen- Regelung, wie Du sie angibst, bisher schon? Oder dann erst ab dem 1.Januar 2010?
Nach meinem Dafürhalten wäre in meinem Beispiel die erneute AU- Prüfung im Dez. nicht erforderlich und der HU- Prüfer würde sich auf die Einsichtnahme in das AU- Protokoll beschränken.
Sollten allerdings gravierende Mängel an der Abgasanlage sichtbar sein, wird der HU-Prüfer solche Mängel schon beanstanden.
Es wäre schön, wenn sich Forumsmitglieder melden würden bei deren Autos HU u. AU- Termine sich unterscheiden.
Im Internet ist bei den Gewissen Prüforganisationen nachzulesen, das HU / AU zusammen stattfinden muss.
AU ist ein Bestandteil der HU, somit is eigentlich kein Spielraum für Vermutungen etc.
Bauteile und Abgaswerte müssen zum Zeitpunkt der Prüfung i.O. sein.
ich schreibs jetzt nochmal:
ich bin jedesmal vorher zu ner werkstatt, ne AU "machen lassen" und anschließend mit diesem schrieb zur HU und gut wars.
Die Abgasanlage darf aber keinen schaden haben bzw laut sein usw.. is ja klar
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Zitat:
Original geschrieben von lil_tuner
ich schreibs jetzt nochmal:
ich bin jedesmal vorher zu ner werkstatt, ne AU "machen lassen" und anschließend mit diesem schrieb zur HU und gut wars.
Die Abgasanlage darf aber keinen schaden haben bzw laut sein usw.. is ja klar
So wie Du es- zumindest bis jetzt - getan hast, also in der Werkstatt die AU machen lassen, hat auch den Vorteil, daß die Werkstatt evt. gleich Mängel beseitigen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Albi1986
Heißt das denn jetzt auch, dass ich nicht mit dem wisch von der AU zum Tüv fahren kann, sondern die das selber nachmessen?? Das fände ich ehrlich gesagt ziemlich sch..., weil bei meinem mazda, da fehlt was.......
Was fehlt denn das es der TÜV nicht auch sehen würde?