ForumMotorroller
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. ATU Roller Explorer Kallio, welche Papiere dabei?

ATU Roller Explorer Kallio, welche Papiere dabei?

Themenstarteram 9. Februar 2013 um 22:51

Wegen eines Rechtstreits muss ich wissen, welche Papiere zu einem Explorer Kallio gehören.

Ich habe den Roller vor einem Jahr von Privat gekauft (Kaufvertrag vorhanden)

und habe die Gebrauchsanleitung, sowie dieses Dokument hier bekommen:

 

http://img694.imageshack.us/img694/8016/asdwzl.jpg

 

Der Verkäufer meinte, das braucht man um den Roller zu-zulassen.

Was genau ist das für ein Dokument?

Es heißt, wer den Fahrzeugschein besitzt, dem gehört das Fahrzeug.

Ist das der Fahrzeugschein? Denn normalerweise sehen die ja anders aus!

Hoffe mir kann jemand helfen

LG Chris

Ähnliche Themen
19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von chrisffm1986

Der Verkäufer meinte, das braucht man um den Roller zu-zulassen.

Hier geht es um einen 50er Rolller.

Diese Fahrzeuge sind nicht zulassungspflichtig.

Versicherungskennzeichen besorgen und es kann losgefahren werden.

 

Zitat:

Original geschrieben von chrisffm1986

Was genau ist das für ein Dokument?

Steht doch drauf: Es handelt sich um das Certificate Of Conformity - das Europäische Dokument, welches aufgrund EU-Recht die Deutsche ABE ersetzt hat.

Zitat:

Original geschrieben von chrisffm1986

Es heißt, wer den Fahrzeugschein besitzt, dem gehört das Fahrzeug.

Keine Ahnung, wer solchen Unfug verbreitet - die COC ersetzt, wie gesagt, die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), welche nach nationalem Recht gegolten hat.

Zitat:

Original geschrieben von chrisffm1986

Ist das der Fahrzeugschein? Denn normalerweise sehen die ja anders aus!

Es gibt bei 50ern keinen "Fahrzeugschein"!

Früher gab es die ABE, heute gibt es (EU-Recht) die COC.

Mehr Papiere sind bei einem 50er-Roller nicht dabei.

Hallo,

das ist die Betriebserlaubnis des Herstellers. Einen Fahrzeugschein wie bei Autos gibt es für Roller nicht.

Im Wartungsheft (nicht Bedienungsanleitung) findest du ewt. die Möglichkeit dich als Besitzer einzutragen.

Mit zu führen brauchst du aber, meine Erfahrung, nur deinen Versicherungsnachweis den du mit dem Versicherungskennzeichen erhältst. Dort findet die Polizei bei Kontrolle alle Daten.

Gruß

Jörg

Zitat:

Original geschrieben von chrisffm1986

Wegen eines Rechtstreits muss ich wissen, welche Papiere zu einem Explorer Kallio gehören.

Ich habe den Roller vor einem Jahr von Privat gekauft (Kaufvertrag vorhanden)

und habe die Gebrauchsanleitung, sowie dieses Dokument hier bekommen:

 

http://img694.imageshack.us/img694/8016/asdwzl.jpg

 

Der Verkäufer meinte, das braucht man um den Roller zu-zulassen.

Was genau ist das für ein Dokument?

Es heißt, wer den Fahrzeugschein besitzt, dem gehört das Fahrzeug.

Ist das der Fahrzeugschein? Denn normalerweise sehen die ja anders aus!

Hoffe mir kann jemand helfen

LG Chris

Jouh ! Mehr als das "COC-Zertifikat" gibt es heutzutage nicht !

"Fahrzeugscheine" wie beim Auto gibt's für Moped-Roller nicht

Dieses "COC-Zertifikat" musst du mitnehmen, wenn du bei einer anderen Versicherung als bisher, das Moped-Versicherungskennzeichen holst ! Die gleiche Versicherung müsste die Daten noch im PC haben, dann brauchst du nur den alten Versicherungsschein vorzulegen ! (evtl. reicht das auch der neuen Versicherung)

"zulassen" braucht man den kallio nicht !!! Zur Versicherung und Moped-Kennzeichen holen, anschrauben und fertig !! :D

Wieso, worum Rechtsstreit ?? :eek:

wölfle ;)

Derjenige,

der einen

GÜLTIGEN Kaufvertrag

Fahrzeug

Schlüssel

Papiere

hat der ist rechtmäßiger Eigentümer.

wenn ein Fahrzeug mit ALLEN Papieren und Schlüsseln und Papieren geklaut wird.

Anschliesend verkauft - bist du zwar im BESITZ des Fahrzeuges - rechtmäßiger Eigentümer bist du deswegen noch lange nicht!

Es fehlt der GÜLTIGE Kaufvertrag!

Dass ein Kaufvertrag gültig ist muss der rechtmäßige Eigentümer das Fahrzeug verkaufen und der Preis bezahlt sein.

Du merkst schon wo der Hacken liegt.

Wie ich vermute hat der TE wohl einen Roller gekauft und jetzt meldet sich wer und sagt der Roller wurde mir gestohlen!

Der TE sagt der gehört mir ich habe ihn gekauft und habe alle Papiere, das Fahrzeug und die passenden Schlüssel.

NUR: an einem gestohlenen Gegenstand KANN man kein Eigentum erwerben!

Die Krux: wenn der Alteigentümer beweisen kann das ihm das Fahrzeug mit allem drum und dran gestohlen wurde - hat der TE die Beweislast den Rechtmäßigen Kauf zu beweisen. DASS könnte schwierig werden, wenn der Verkäufer nicht mehr zum auftreiben ist!

bin ja mal gespannt!

mit freundlichen Gruß

ALEX

Themenstarteram 11. Februar 2013 um 4:51

ich habe den Roller gekauft.

meine Ex-Freundin hat ihn mitgenommen, und behauptet nun, er würde ihr gehören,

weil er ihr im Sinne einer Schenkung übereignet worden wäre, und ich hätte ihr alle Papiere gegeben.

Dabei steht meine Unterschrift im Kaufvertrag, und in der Versicherung, und ich besitze dieses CoC!

Danke

hast du meinen Beitrag gelesen?

wenn ja weißt du wem der Roller gehört!

Dem jenigen der den Kaufvertrag unterschrieben hat und bezahlt hat -

Alles andere ist Diebstahl / Unterschlagung.

wer was in der Hand hält ist pups egal!

Eine Ausnahme gibt es, es gibt Zeugen für die Schenkung.

Also Menschen die (eventuell unter Eid) bezeugen, dass du gesagt hast ich schenke dir den Roller.

DANN spielt es ebenfalls KEINE Rolle, was du in den Händen hältst...

Es würde mich sehr freuen, wenn du erzählst wie es ausgegangen ist.

Wenn du meinen Beitrag Hilfreich gefunden hast, kannst du entweder DANKE klicken und / oder es in deinem Beitrag erwähnst.

Machst du beides nicht, gehe ich davon aus, dass dich meine Worte nicht interessieren.

Alex

Jaja Sachen passieren im Leben...

Unser TE hat sicher gelesen, aber evt. nicht verstanden - oder - es gibt da noch etwas, was wir nicht wissen.

So ein zwei Jahre (?) alter ATU-Roller ist kaum noch etwas wert. Ich würde mal höflich und freundlich mit der Ex sprechen und nicht gleich einen Rechtsstreit vom Zaun brechen oder bei der Polizei Diebstahl anzeigen.

LG

Tina

...vorallem was man dem Jungen Menschen erklären sollte:

vor Gericht und auf hoher See ist der Ausgang ungewiss!

wie Tina schon geschrieben hat wird der Streit TEUERER wie der Roller

kennst du den Film Rosenkrieg?

zum Schluß verlieren beide (das Leben)

Alex

Zitat:

Original geschrieben von chrisffm1986

ich habe den Roller gekauft.

meine Ex-Freundin hat ihn mitgenommen, und behauptet nun, er würde ihr gehören,

weil er ihr im Sinne einer Schenkung übereignet worden wäre, und ich hätte ihr alle Papiere gegeben.

Dabei steht meine Unterschrift im Kaufvertrag, und in der Versicherung, und ich besitze dieses CoC!

Danke

Oh, es gibt (ausser mir) also noch mehr Leute die ihren kallio :o mögen !!!

Zum kallio gibt es doch immer 2 Schlüssel, hast du den 2. noch ?? Dann hol dir doch einfach den Roller zurück, verstecke ihn irgendwo bis du ein neues Versicherungskennzeichen geholt hast, denn DU hast den Kaufvertrag und die COC-Papiere und bekommst damit auch ein neues Moped-Kennzeichen !!

Wenn SIE allerdings Zeugen hat, die bezeugen dass DU ihr die Schlüssel und die Versicherungs-Papiere z.B. an ihrem Geburtstag übergeben hast, dann hast du eben Pech gehabt !!

Ansonsten kannst du sagen, du hast ihr Schlüssel und Papiere nur gegeben, weil sie diese ja beim Fahren mitführen muss !!

Viel Glück !!!

wölfle ;)

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Zum kallio gibt es doch immer 2 Schlüssel, hast du den 2. noch ?? Dann hol dir doch einfach den Roller zurück, verstecke ihn irgendwo bis du ein neues Versicherungskennzeichen geholt hast, denn DU hast den Kaufvertrag und die COC-Papiere und bekommst damit auch ein neues Moped-Kennzeichen !!....

Und wenn nicht besorg dir ein G3 oder eine SigSauer... *rolleyes...

AUA.. hast du den Schuss gehört?

Also Jungs laufen hier rum - da kann man die Welt zur Bewaffnung der Bevölkerung nur begrüßen!

Alex...

ANARCHIE - ist keine Lösung....

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Zum kallio gibt es doch immer 2 Schlüssel, hast du den 2. noch ?? Dann hol dir doch einfach den Roller zurück, verstecke ihn irgendwo bis du ein neues Versicherungskennzeichen geholt hast, denn DU hast den Kaufvertrag und die COC-Papiere und bekommst damit auch ein neues Moped-Kennzeichen !!....

Und wenn nicht besorg dir ein G3 oder eine SigSauer... *rolleyes...

AUA.. hast du den Schuss gehört?

Also Jungs laufen hier rum - da kann man die Welt zur Bewaffnung der Bevölkerung nur begrüßen!

Alex...

ANARCHIE - ist keine Lösung....

...aber "Drück mir gefälligst den Danke-Button" aber auch nicht !!! :D Helau !!

Wenn es tatsächlich sein Eigentum ist, er ihn "nur zum fahren überlassen hat", darf er es sich jederzeit, überall holen !!! :cool: Helau !!! :D

 

wölfle ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

...aber "Drück mir gefälligst den Danke-Button" aber auch nicht !!! :D Helau !!

Wenn es tatsächlich sein Eigentum ist, er ihn "nur zum fahren überlassen hat", darf er es sich jederzeit, überall holen !!! :cool: Helau !!! :D

SO EIN QUATSCH....

du darfst deinen Besitz solange zurückholen / verteidigen, solange du ihn siehst.

DANACH- (Blickkontakt verloren...) ist es Polizei / Justizsache - alles andere ist SELBSTJUSTIZ...

DU wirst ja hoffentlich für deinen Tipp geradestehen wenn Motortalk deinen Namen auf (richterliche) Anfrage preisgibt!

Alex

Vielleicht hast du auch nur noch den Fasching zu sehr genossen!

Für den Mist - braucht niemand DANKE drücken-- für die Ober genau Ausführung halte ich es für angebracht es zu erwähnen.

ob der Tipp verstanden wurde!

Zitat:

Original geschrieben von Multitina

Jaja Sachen passieren im Leben...

Unser TE hat sicher gelesen, aber evt. nicht verstanden - oder - es gibt da noch etwas, was wir nicht wissen.

So ein zwei Jahre (?) alter ATU-Roller ist kaum noch etwas wert. Ich würde mal höflich und freundlich mit der Ex sprechen und nicht gleich einen Rechtsstreit vom Zaun brechen oder bei der Polizei Diebstahl anzeigen.

LG

Tina

Helau Tina !!! :D

"Diebstahl" geht eh nicht, bestenfalls "Unterschlagung" wenn man ein geliehenes, oder zur Nutzung überlassenes Fzg. nicht wieder zurückgibt !!!

....und bei iieeehbääää und Co werden solche kallios (mit einigen extras wie Top-Box) noch teilweise für bis zu 600 € gehandelt !!(angeboten) :eek:

Du solltest einfach mal eine Weile einen kallio fahren, dann würdest auch du deine abwertende Meinung ändern !!! :D Helau !!!

wölfle ;)

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V

 

SO EIN QUATSCH....

du darfst deinen Besitz solange zurückholen / verteidigen, solange du ihn siehst.

DANACH- (Blickkontakt verloren...) ist es Polizei / Justizsache - alles andere ist SELBSTJUSTIZ...

DU wirst ja hoffentlich für deinen Tipp geradestehen wenn Motortalk deinen Namen auf (richterliche) Anfrage preisgibt!

Alex

[.........]

Klar darf er nirgends einbrechen, aber wenn er irgendwo auf der Strasse seinen Roller stehen sieht, darf er damit wegfahren !! Schliesslich ist es SEIN EIGENTUM !!!

Aber DU bist heute wieder mal ziemlich schlecht gelaunt !! oder ??? (und weisst alles besser) :mad:

wölfle ;)

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. ATU Roller Explorer Kallio, welche Papiere dabei?