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atu Abtrittserklärung

Themenstarteram 16. Juli 2006 um 15:24

Hallo,

im Februar diesen Jahres war ich bei Atu um dort meine Bremsen wechseln zu lassen und um das Auto auch dem Tüv vorzuführen. Natürlich wurden dann auch ein Check durchgeführt und es wurden noch ein paar Sachen gefunden. Unter anderem war dies meine Frontscheibe, die Verfärbungen aufwies von Wasser. War mir auch schon mal aufgefallen, auch das es immer großflächiger wurde, hab mir aber nichts bei gedacht. Der Atu-Mensch hat mir dann nahe gelegt, die Scheibe wechseln zu lassen, weil es sehr wahrscheinlich ist, dass dem Tüv das auffallen würde und ich keinen Tüv bekommen. Er wollte meine Versicherung wissen und das mit denen klären. Für mich fällt dann nur die Selbstbeteiligung an und die (also Atu) kümmern sich alles). Hab die Abtrittserklärung unterschrieben, meine 150 Euro bezahlt und für mich war die Sache gegessen.

Später habe ich dann noch einen Brief von meiner Versicherung bekommen, dass ich denen doch bitte mitteilen soll, wie/wann es zu dem Steinschlag (?) kam. Den Brief hab ich mal abgeheftet, denn (so dachte ich) ist dies ja nicht mehr mein Problem; soll Atu klären.

Jetzt habe ich von der Atu-Zentrale einen Brief bekommen, dass ich doch innerhalb von 14 Tagen das restliche Geld von dem Scheibentausch an Atu überweisen soll, weil ich mich ja nicht bei der Versicherung gemeldet habe.

Jetzt stellt sich für mich die Frage: Warum unterschreibe die Abtrittserklärung, wenn ich mich letztlich eh um alles kümmern soll?

An meine Versicherung will ich mich nicht wenden und mir da was ausdenken. Schließlich habe ich die Scheibe unter der Voraussetzung tauschen lassen, dass ich die 150 Euro zahle und der Rest von denen erledigt wird..

Verstehe ich hier irgendetwas falsch? Wie soll ich mich verhalten?

Vielen Dank vorab für Eure Ratschläge.

14 Antworten
am 16. Juli 2006 um 15:44

Zu ATU gehen und denen sagen das du die Kosten NICHT TRÄGST und wenn Sie sich quer stellen, würdest du deiner versicherung mal sagen wie es wirklich war. Denn das klingt ja schon nichtmehr richtig was die da machen?

Deine scheibe ist verfärbt und du bekommst ein anhörungsbogen mit steinschlag? hattest du steinschlag?

wenn nicht hättest du ja deine versicherung belogen...

Du bist vom ATU-Menschen ganz klar belogen worden (dass die TK bei so einem Schaden greift... er weiß ja 100%, dass es kein TK Schaden ist) und darauf solltest Du bestehen. Die Kosten von 150 Euro waren DEINE Bedingung. Die haben sie jetzt doch nicht erfüllt... ist nicht dein Problem...

So sehe ich das.

Falls Du Rechtsschutz hast - bemühe deinen RA. Falls nicht und Du ADAC Mitglied bist - bei ADAC kriegst Du das erste Beratungsgespräch umsonst.

Themenstarteram 16. Juli 2006 um 16:05

Ich hab nochmal den Versicherungsbrief angesehen. Nee, Steinschlag stand da nicht, sondern nur Schaden, aber dafür konkret mit Datum, wann der Schaden passiert ist (05.02.). In der Werkstatt war ich am 16.02.

Ich fand den Brief von der Versicherung halt komisch, weil dort auch stand, auf welches Konto denn der Betrag überwiesen werden soll. Hallo, soll ich da die Nummer von Atu hinschreiben (und welche ist die)?? Ich denke, die klären das...

Themenstarteram 16. Juli 2006 um 16:12

@ automatik

Ja, ich habe eine ADAC-Rechtsschutzversicherung.

Ich war noch nie bei einem Anwalt und hab mich gestritten. Ich bekomme dann bestimmt Hausverbot. :-)

Atu ist wirklich ein interessanter Verein...

Ich hatte ja auch mit ATU einmal Ärger und seitdem gehe ich auch nie mehr dorthin...

Hier der Link zu meiner damaligen Geschichte :)

ATU hat einen Steinschlagschaden angegeben. Da bei milchig werdenem Glas die TK nicht greift. Weil das ein Schaden ist, was die TK nicht anerkennt.

Du hättest dich mit deiner VS in Verbindung setzen sollen. Da ja immer " Schindluder " getrieben wird. Sie wollten sich halt nur rückversichern. Was ich an der Stelle der VS gut finde...... Ausser, es springt für mich was raus....... ;D

 

Sonst, wie schon unten gesagt:

 

Zu ATU gehen und denen sagen das du die Kosten NICHT TRÄGST und wenn Sie sich quer stellen, würdest du deiner versicherung mal sagen wie es wirklich war. Denn das klingt ja schon nichtmehr richtig was die da machen?

am 16. Juli 2006 um 19:51

Jetzt mal, was FAKT ist und keine Spekulation:

Ich bin Bank- und Versicherungskaufmann und arbeite auch bei einer Versicherung.

Du hast ATU einen Auftrag gegeben, deine Scheibe auszutauschen. O.K., der Mitarbeiter sagte dir, die Teilkasko zahle das, aber das hat er dir nicht garantiert. Zunächsteinmal hast du nur ATU beauftragt, die Scheibe zu wechseln und deiner Versicherung - automatisch mit Unterschreiben der Abtrittserklärung - einen Teilkaskoschaden gemeldet. Nun prüft die Versicherung, ob es tatsächlich ein Schaden ist, bei dem geleistet wird. ATU gab einen Steinschlagschaden an. Und wird auch behaupten, dass du Ihnen das so angegeben hast. Denn was du mit deiner Versicherung machst, braucht die nicht zu interessieren.

Ich nenn dir jetzt die Rechtslage: Das ist dein Problem und ob ATU sagt, du musst nur deinen SB zahlen oder nicht, spielt keine Rolle. Denn das gilt natürlich nur, wenn die Versicherung auch zahlt. Liest du dir die Bedingungen der Abtretung durch, wirst du sehen, dass du dich im Falle des nicht Bezahlens deiner Versicherung auch verpflichtet hast, dann selbst die Kosten zu tragen.

Natürlich würd ich aber mal zu ATU gehen und dort Druck machen. Denn ein wenig auf´s Kreuz gelegt hat man dich ja schon. Evl. zeigt man sich ja kulant.

Gruß

am 16. Juli 2006 um 19:56

Wobei ich damit jetzt nicht das Vorgehen von ATU für Gut heißen will.... Aber so ist es nun einmal.

Themenstarteram 16. Juli 2006 um 21:46

Bevor ich diese Erklärung unterschrieben hatte, wurde ich ja per Telefon über den Zustand des Autos unterrichtet. Dabei habe ich Atu die Versicherungsdaten mitgeteilt (ich glaube, diese standen auch auf der Erklärung; habe von allem eine Kopie nur davon nicht). Es wurde anschließend der Anschein erweckt, dass sie es mit der Versicherung geklärt haben und alles nur eine Formsache ist.

Letztlich ist aber der Kaufvertrag unter der Voraussetzung zustande gekommen, dass ich für die Scheibe 150 Euro zahle. Hätte es mehr gekostet, hätte ich es auf den Tüv ankommen lassen und erstmal nicht machen lassen.

Trotzdem mal so die Frage: Wo liegt nun der Vorteil einer Abtrittserklärung? Und vor allem: für wen?

am 17. Juli 2006 um 9:56

mach dir doch net son stress füll den schein aus schreib drauf steinschlag.. .denn das beweismittel, die defekte scheibe leigt schon lange auf dem müll und kann nie wieder utnersucht werden

wenn du zu anwalt und co gehst verursacht das nur stress zeit und ggf kosten und du bleisbt dann eh auf deinen ksoten sitzen... also wähle lieber den weg des geringsten weiderstandes, bei ATU kann sich ebstimtm auch keienr mehr erinenrn was wirklich mit der scheibe war ..... soll keine anstiftung für irgendwelche betrügereien sein.

ich frag mich soweiso warum man bei so alten autos neue scheiben verbaut ... die bekommt man auf schrottplätzen nachgeworfen und in jeder hitnerhofklitsche eingebaut. ich gehe nicht davon aus das der wagen jünger als 10 jahre ist wenn die scheibe sich schon verfärbt !

Themenstarteram 17. Juli 2006 um 12:11

Zitat:

Original geschrieben von Sci661

ich frag mich soweiso warum man bei so alten autos neue scheiben verbaut ... die bekommt man auf schrottplätzen nachgeworfen und in jeder hitnerhofklitsche eingebaut. ich gehe nicht davon aus das der wagen jünger als 10 jahre ist wenn die scheibe sich schon verfärbt !

Wenn Du Dich da mal nicht irrst. :) Mein Megane hatte vor kurzem den 8. Burzeltach.

Die Verfärbungen rühren von Wassereintritt her. Das kann auch bei einem neuen Auto passieren, wenn die Scheibe (ist ja geklebt) nicht optimal eingebaut wurde. Diese Verfärbungen breiten sich dann vom Rand der Scheibe ringförmig weiter aus.

Durch diesen Wassereintritt wird die Stabilität der Scheibe reduziert. Das Auto habe ich seit 4 Jahren und irgendwann ist mir eine winzige Verfärbung aufgefallen. Ich wußte aber nicht, was es ist und hab mir nichts bei gedacht. Im Laufe der Jahre ist es halt größer geworden und noch an einer anderen Stelle aufgetreten.

Letztlich kann man sagen, dass ich auch dabei ein Montagsauto von Renault habe.

am 17. Juli 2006 um 18:03

Zitat:

Original geschrieben von Invi

Letztlich ist aber der Kaufvertrag unter der Voraussetzung zustande gekommen, dass ich für die Scheibe 150 Euro zahle. Hätte es mehr gekostet, hätte ich es auf den Tüv ankommen lassen und erstmal nicht machen lassen.

Nun, da liegt das Problem. ATU wird nen Teufel tun, das zuzugeben, dass man dir das als Koasko-Schaden verkauft hat. Wenn´s drauf ankommt, sagen die, man habe in deinem Auftrag gehandelt und du hättest einen Steinschlagschaden angegeben und dass dann auch über die Abtrittserklärung an deine Versicherung gemeldet. Und dass es eine Voraussetzung deinerseits war, dass nur 150 EURO für dich anfallen, werden die auch nicht freiwillig zugeben.

Da du das wohl alles nicht schriftlich hast??? wird der Schaden wohl an dir hängen bleiben.

Der Vorteil einer Abtrittserklärung, auch Zession genannt, liegt darin, dass die Reparaturwerkstatt dann direkt mit der Versicherung abrechnen kann und als Berechtigter Empfänger der Forderung an deine Stelle tritt. Der Vorteil für dich ist, dass du nicht den ganzen Betrag auf einmal zahlen musst und das Geld dann von der Versicherung zurückfordern musst. Desweiteren hast du den Aufwand nicht. Mehr ein Service der Werkstätten, um die Kunden dazu hinzureißen, die Scheibe eher mal machen zu lassen. Denn schließlich wird damit Geld verdient.

Gruß

ich sehe das so

atu hätte vielleicht klar sagen sollen das eine milchige scheibe kein kaskoschaden ist und das man es über einen steinschlag bei der versicherung als kaskoschaden angibt.

das ist bzwar betrug aber wer macht das nicht?!

atu wirst du nie was nachweisen können.

melde den schaden per formular und wenn es probleme gibt dann rede von einem mißverständnis undversuche dich rauszuziehen oder zahl den mist.

ja eine abtretung soll schriftkram vermeiden. was aber nicht heißt das man niemals nachfragen zum schadenfall bekommt.

gruß

frank

Re: atu Abtrittserklärung

 

Zitat:

Original geschrieben von Invi

...hat mir dann nahe gelegt, die Scheibe wechseln zu lassen, weil es sehr wahrscheinlich ist, dass dem Tüv das auffallen würde und ich keinen Tüv bekommen.

Auf Grund einer solchen Aussage würde ich nie eine Scheibe wechseln lassen. Die Gebühren für die Wiedervorführung sind erheblich geringer als die 150 € Selbstbeteiligung in der TK.

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