Arsc***** in der Nachbarschaft, welche Möglichkeiten habe ich?
Guten Tag miteinander,
ich habe ein Arsc***** in der Nachbarschaft, was kann ich dagegen tun.
Kurz und knapp - Wohngebiet mit knapper Parkplatzsituation an der Straße. Ich, bzw. meine Frau gehören zu den Menschen die am längsten arbeiten, und dementsprechend am meisten nach einem Parkplatz suchen. Unsere Wohnung hat weder Stellplatz noch Garage, noch bekomme ich eine mietbare Garage in der Nähe
Verhaltensweise meines Arsc*****:
- Rentner besitzt Hänger, Wohnobil und Auto sowie eine Garage und einen Stellplatz
- in der Regel stehen Wohnmobil und Hänger an der Straße, mit circa 2m Abstand voneinander entfernt, damit er mit dem Wohnmobil angenehmst rangieren kann
- wenn er mit dem Wohnmobil unterwegs ist, belegt er mit seinem Auto den "Wohnmobilparkplatz"
- der Hänger steht 24/7 hinter Wohnmobil oder Auto
- aufgrund nicht vorhandener Arbeitszeiten ist er parktechnisch jedem Nachbarn überlegen, und "reserviert" sich seine Parkplätze vormittags
- ab und an kuppelt er den Hänger an, ich vermute als Alibi für den Dauerparkplatz.
Was versucht wurde:
- Ordnungsamt informiert, keine Reaktion (dauerhaft Hänger ohne Zugfahrzeug)
- mehrfache Gespräche
- seitens der Stadt kommen wohl keine Konsequenzen, sogar bei Bauarbeiten (als er 3 Wochen im Urlaub war) hat niemand anstalten gemacht sein Auto abzuschleppen, owohl dort zeitweise Parkverbot war
Heute kam ich heim und habe gesehen er hat mal wieder seinen Wohnmobilplatz mit dem Auto geblockt, da kommt mir der Brechreiz. Ich bin mental sehr kurz davor ihm nachts die Reifen aufzustechen. Bin in der Regel ein sehr ruhiger und friedvoller Mensch, aber steter Tropfen höhlt den Stein.
Welche wirkungsvollen Möglichkeiten habe ich, wieder zu einem sozialen Miteinander zu finden, mit dem ich Leben kann?
274 Antworten
Die Grenze liegt bei 2 t zulässiger Gesamtmasse. Das wäre tatsächlich ein weiterer Ansatzpunkt, wenn es sich um ein reines oder allgemeines Wohngebiet handelt (kein Mischgebiet).
Zitat:
@crafter276 schrieb am 25. Oktober 2024 um 20:36:36 Uhr:
So so, der Arsc....hat auch eine Garage, interessant...Wird die Garage auch als Garage genutzt...
Zitat:
@Haasinger schrieb am 25. Oktober 2024 um 13:45:44 Uhr:
- Rentner besitzt Hänger, Wohnobil und Auto sowie eine Garage und einen Stellplatz
- in der Regel stehen Wohnmobil und Hänger an der Straße, mit circa 2m Abstand voneinander entfernt, damit er mit dem Wohnmobil angenehmst rangieren kann
- wenn er mit dem Wohnmobil unterwegs ist, belegt er mit seinem Auto den "Wohnmobilparkplatz"
Die Antwort dürfte "Ja" lauten. Die Garage wird als Garage genutzt, bleibt jedoch leer, wenn das Wohnmobil auf Tour ist. Das ist nicht verboten. Er zahlt Steuern für diese Fahrzeuge, wodurch er auf der Straße parken darf. Es ist nur nicht besonders freundlich…
Unfreundlichkeit kann man jedoch nicht verbieten, und auch das Ordnungsamt kann dagegen nichts tun. Den unfreundlichen Nachbarn zu ärgern, löst das Problem nicht, es sei denn, man hat einen Vorteil davon… Zum Beispiel könnte mein Vorschlag helfen, sich einen Roller anzuschaffen, um die ohnehin bestehenden Parkplatzprobleme zu lindern. Wohnmobil und Anhänger vor dem Haus zu parken, ist ganz normal, weil man sie so immer im Blick hat. Das eigentliche Ärgernis besteht nur, wenn der Nachbar mit dem Wohnmobil unterwegs ist und die Garage leer bleibt…
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Ohohoh, 30€ Verwarngeld werden dem Rentner jetzt aber gehörig das Fürchten lehren. Wird das Ding im Zweifelsfall (wenn über 2t) halt hinter das Fahrzeug gekoppelt und bumms aus Banane. Oder das Teil anstelle alle 14 Tage einmal die Woche um Block gefahren, macht bisschen mehr Arbeit, aber der TE bekommt trotzdem kein Stellplatz an seiner Adresse, wo auch kein anderer irgendeinen Anspruch drauf hätte. Nur wenn man eben bezahlt oder bezahlt hat, in Form von Grundstück.
Ich kann dem TE nur raten, einfach nichts tun. Das Leben genießen und gut. Wenn die Frau drunter leider, umziehen, wenn man so unbedingt einen Parkplatz direkt vor der Tür braucht, was absolutes Wunschdenken ist, sofern man nicht dafür bezahlt.
Zitat:
@Ursel1234 schrieb am 25. Oktober 2024 um 21:28:14 Uhr:
Anhänger über 2,5 t ...
Du könntest auf dein Editieren auch mal hinweisen, sonst wirkt mein Hinweis auf die 2 t z.G. wie eine unnötige Wiederholung.
Zitat:
@Dominick1992 schrieb am 25. Oktober 2024 um 21:41:59 Uhr:
umziehen
Das ist immer der denkbar dümmste Tipp. Komisch, dass er trotzdem so oft kommt ...
Zu spät gesehen sorry.
Hänger könnte ja einfach in die Garage und Auto davor. Schon ist Platz für Einen aus der nächsten Straße.
Zitat:
Das laufen an sich ist es gar nicht, das was mich aufregt ist, wenn das Auto so weit weg steht, dass ich richtig suchen muss, wenn meine Frau zuletzt damit unterwegs war und umgekehrt.
Legt euch doch 1 oder 2 Airtags ins Auto. So findest du und deine Frau es auf Anhieb.
Und dann? Was ist wenn der Renner die volle Härte der Deutschen Justiz zu spüren bekommen hat?
Sind drei? Vier? Stellplätze frei? Dann kann der TE wie oft direkt vor seiner Haustür parken? 5-10(20)mal im Jahr? Den Rest muss er bzw seine Frau weiterhin durch die Gegend kutschieren und völlig verzweifelt einen Parkplatz suchen, was ja ach so schlimm für die Seele ist.
Sry wer so stark beseitet ist oder so stark unter solchen Kleinigkeiten leidet, der muss entweder völlig ohne Fahrzeug auskommen oder umziehen.
Und ja ich kenne die Problematik, ich darf dort täglich mit solchen Trotteln(TE!) diskutieren, das sie nicht 175-500€ für das Abschleppen bezahlen, weil se mal wieder im Aufgestellten Parkverbot gestanden haben,weil se eben meinen das Sie ein Anrecht hätten, direkt vor der Haustür zu parken.
Leider leider darf ich nicht mit dem Radlader selber entscheiden, das gäbe weder die private noch Geschäftliche Versicherung her. Den müsste ich sonst erklären, weshalb ich in der Woche locker 500k an Schäden zusammen bekomme.
Zitat:
@Ursel1234 schrieb am 25. Oktober 2024 um 21:59:15 Uhr:
Zu spät gesehen sorry.
Hänger könnte ja einfach in die Garage und Auto davor. Schon ist Platz für Einen aus der nächsten Straße.
Kann man machen... Wer jedoch will, dass sein Wagen vor Wind und Wetter geschützt ist, macht es nicht...
Den Hänger irgendwo anstellen ist auch schlecht, weil diese sehr schnell abgeschleppt werden. Man muss immer gucken, ob ein teporäres Parkverbot aufgestellt wird. Das Problem haben einige Fahrschulen, die den Hänger nur alle paar Wochen benötigen.
Wenn der Rentner nicht dort steht, dann steht jemand anders dort.
Du schilderst immerhin eine angespannte Parkplatzsituation und Du machst als Letzter Feierabend.
Oder blockierst Du dann selbst die Stellplätze?😁
Du hast leider keine Möglichkeiten das zu ändern. Er ist Rentner und hat den ganzen Tag Zeit seine Fahrzeuge in Sichtweite vor seinem Haus zu platzieren. Daran wirst du nichts ändern können. Du kannst nicht erwarten, daß wenn du nach Hause kommst, er freiwillig für dich seinen Platz räumt. Außerdem, wenn der Platz zufällig von seinem Wohnmobil befreit wäre, durch Urlaub z.Bsp. ständen da zu diesem Zeitpunkt garantiert Fahrzeuge von anderen Bewohnern dieser Straße.
Da gibt es nur 2 Möglichkeiten. Wegziehen und sich eine Wohnung mit Garage mieten oder auf sein natürliches Ableben warten. Das kann aber lange dauern. Es würde allerdings auch nicht dein Problem lindern, denn dann würden andere Zeitgenossen dieser Straße seine ehemaligen Parkplätze belegen.
Zitat:
@crafter276 schrieb am 25. Oktober 2024 um 20:36:36 Uhr:
So so, der Arsc....hat auch eine Garage, interessant...Wird die Garage auch als Garage genutzt......oder als Lagerraum???? Wenn als Lagerraum......gibt es da nicht ein Gesetz das eie Garage nicht als Lageraum benützt werden darf?MfG kheinz
Natürlich gibt es eine Bauordnung für Garagen. Die Behörde muss auf eine Anzeige wegen falscher Garagennutzung reagieren.
Das ist alles aber langwierig und wenn die Garage Frei ist aber nicht genutzt wird kann man nix machen.
Genau wie mit den zwei Wochen Standzeit der Hänger. Der wird nach zwei Wochen auch nicht abgeschleppt.
Er ist einfach zeitlich im Vorteil.
„Dont hate the Player, hate the Game….“