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Arglistige Täuschung von Privat bei Autokauf

Ich haben am 22.3.2012 ein Auto gekauft (Fiat Marea Kombi Bj 2001) (von Privat zu Privat). Es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen,
In dem Vertrag wurden festgehalten das der Vorbesitzer bestätigt das der Zahnriemen gewechselt wurde.

Bei einer Probefahrt lief das Auto einwandfrei. Diese Probefahrt ging aber nur 1,5 Km.
Der verkäufer sicherte mir zu das die Klimaanlage Funktioneren würde, einen Tag darauf wollte ich die Klimaanlage einschalten und es hat sich nichts getan.

Ich habe den Verkäufer sofort Kontaktiert und er hat mir in einer Email geschrieben das er davon nichts wusste das die Klimaanlage nicht Funktionieren würde.

Er hat sich bereit erkärt 250 Euro zu übernehmen.

Mittlerweile sind 4 Wochen vorbei und er hat mich immer vertröstet mit der Zahlung.

Ich habe daraufhin den Vorbesitzer Kontaktiert und man sagte mir das er das Auto gekauft hat und wusste das die Klimaanlage nicht Funktioniert , dies steht sogar in dem Kaufvertrag.
Also hat er es ja gewusst , desweiteren hat der vorbesitzer zu mir gesagt das er von einem Zahnriemen nichts weiss und dieserauch nicht gemacht wurde, also hat er ja wieder mich belogen.

Der Verkäufer hat zu mir gesagt er verkauft das Auto weil sein Opa verstorben ist, aber er hat es ja selber vo Privat gekauft , das istschon Makaber !!!!

Der Verkäufer sieht sich im Recht!

Fakt ist also: er wusste von der Defekten Klimaanlage und er wusste das der Zahnriemen nicht gemacht wurde.

Die vorbesitzer haben sich bereit erklärt Ausszusagen.

Habe ich Rechtlich eine Chance???

Würde mich über Antworten sehr Freuen.

Gruß
Markus

Beste Antwort im Thema

Hallo an Alle,

es ging jetzt hin und her mit dem Anwalt und da der Verkäufer nunmal keine Chance hatte muss er das Auto instandsetzen lassen.

Dies geschieht gerade und dank meiner Rechtschutzversicherung hat mich das keinen Cent gekostet!!!!

24 weitere Antworten
24 Antworten

Habe 1750 Euro bezahlt und Rechtschutz habe ich zum Glück

Zitat:

Original geschrieben von schwabi1893


Habe 1750 Euro bezahlt und Rechtschutz habe ich zum Glück

Naja, dann musst du dich halt mal informieren und das beste hoffen🙂

In diesem Fall kann man nur den Anwalt mit einschalten und dass beste hoffen, wir können dir hier sowieso keine Rechtsberatung geben und auch nicht ersehen wie es ausgehen wird.

Im Kaufvertrag ist folgendes ausgeführt:

"Desweiteren steht bei mir im Vertrag das er garantiert das der Vorbesitzer den Zahnriemen gewechselt hat, aber der Vorbesitzer hat mir Schriftlich bestätigt das er diese Aussage nie getätigt hat"

Damit sichert der Verkäufer zu, dass ein Zahnriemenwechsel erfolgt ist, und dem Käufer stehen die Rechte nach § 443 BGB zu.

Wie dieses Recht durchgesetzt wird, ist ein weiteres Problem.

Bei dem Mangel mit der Klimaanlage kann sich der Verkäufer damit herausreden, dass er bahauptet, nach Ankauf des Fahrzeuges vom Vorbesitzer habe er die Klimaanlage repariert und diese sei jetzt erneut defekt geworden.

M.E. empfiehlt sich, den Verkäufer schriftlich auf den Sachverhalt bzgl. des Zahnriemenwechsels hinzuweisen und eine Rückabwicklung des Vertrages vorzuschlagen.

O.

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Wenn er das schriftlich hat, hat er gute Karten dagegen anzugehen.

Werde allesdem Anwalt übergeben , dann sehen Wir was dabeiraus kommt.

Werde es hier auf jedenfall veröffentlichen wie es ausgegangen ist !!!

Zitat:

Original geschrieben von andy1080


Also wenn dir schriftlich versichert wurde, dass der zahnriemen neu ist, kannst du darauf bestehen, dass er auch neu ist.

Mit der klimaanlage wird wohl dein Problem bleiben, wenn du nicht beweisen kannst, dass er davon wusste und es dir arglistig verschwiegen hat. Denn immerhin hättest du diese bei Besichtigung schon prüfen können. Denn sowas kann man auch als Laie testen, ob die denn überhaupt kühlt.

Eine Klimaanlage bei Außentemperaturen (je nach Fahrzeug) unter 0°C zu testen fällt schwer, da dann meist eine Sicherheitsschaltung den Magnetschalter nicht ansprechen lässt.

Die Rechtslage dürfte mMn recht eindeutig sein, der Weg dieses Recht aber zu bekommen wohl recht steinig und lang. Evtl besteht dieses Recht dann aus einem Blatt Papier welches man dann in einen Ordner abheftet. Der Kontostand ändert sich jedoch nicht.

Muss jeder selbst wissen wie viel Zeit und Auslagen oder gar Selbstbehalt er einsetzen mag.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Eine Klimaanlage bei Außentemperaturen (je nach Fahrzeug) unter 0°C zu testen fällt schwer, da dann meist eine Sicherheitsschaltung den Magnetschalter nicht ansprechen lässt.

Das kann ich von denn Fahrzeugen die ich gefahren bin nicht bestätigen, im Gegenteil bisher konnte ich auch im Winter die Klima mit einschalten damit die Luft getrocknet wird und dadurch die Scheiben besser frei bleiben.

Hallo an Alle,

es ging jetzt hin und her mit dem Anwalt und da der Verkäufer nunmal keine Chance hatte muss er das Auto instandsetzen lassen.

Dies geschieht gerade und dank meiner Rechtschutzversicherung hat mich das keinen Cent gekostet!!!!

Da hat der Verkäufer gut dran getan. Weil eine derartige Täuschung auch unter Betrug fallen könnte und das könnte eine Strafanzeige wegen Betruges nach sich ziehen.

Ich fand es Lustig in dem Thema zu Lesen das man besser einen Gewerblichen Händler hätte nehmen sollen.
Mir wird immer davon abgeraten weil Privatleute weniger betrügerisch sind...

Aber Glückwunsch das es für Dich alles gut aus ging!

Gute Fahrt.

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