arglistige Täuschung ? Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Guten Tag alle zusammen,

ich habe schon Stunden mit der Internetrecherche verbracht und finde leider teils widersprüchliche Aussagen.
Ich habe ein Kfz von Privat gekauft. Im Inserat (Ebay Kleinanzeigen) ist das Fahrzeug mit Euro4 Plakette Grün ausgewiesen. Dieses Angebot ist zwar gelöscht, liegt mir jedoch als PDF vor. Im Kaufvertrag steht nichts von Umweltplakette.. Standardvertrag, Privatkauf, Gewährleistung ausgeschlossen, keine Rücknahem etc. Halt so ein Standardteil.
Auf der Windschutzscheibe war beim Verkauf keine Plakette angebracht.

Im Nachgang hat sich herausgestellt, der Wagen bekommt nur Gelb. Ich wohne in einer Umweltzone und kann nicht mehr bis vor meine Haustür fahren...

Ich habe dem Verkäufer eine angemessene Frist gesetzt um Nachbässerungen durchzuführen und strebe nun die Rückabwicklung an. Der Verkäufer antwortete mir auf Nachfrage (da lief die Frist noch) mein Schreiben sei zum Anwalt gegangen und der meldet sich bei mir. Hat er natürlich noch nicht. Die Frist läuft in Kürze ab.

Interessant ist noch, ich habe keine Rechtsschutz.

Wurde schonmal jemand mit einer solchen Situation konfrontiert bzw. kann mir dazu eine Einschätzung geben. Für mich ist es eine klare Täuschung, mir wurde ein Artikel verkauft der nicht der Beschreibung entsprach und das war für mich nicht ohne weiteres ersichtlich.

Ich möchte natürlich nur rechtliche Schritte einleten, wenn eine sehr hohe Chance besteht, dass ich im Recht bin. Die ganze Rennerei und der damit verbundene Stress stößt mir natürlich bitter auf.
Der Verkäufer zeigt keinerlei Einsicht oder Entgegenkommen.

Ich bin gespannt auf eure Antworten!
MfG
Florian

Beste Antwort im Thema

Guten Morgen und ersteinmal vielen Dank für die zahlreichen Beiträge. Zum Teil haben sie mich ermutigt mich mit einem Anwalt auseinander zu setzen.
Hatte ja versprochen, dass ich euch noch eine Antwort schuldig bin.
Jetzt ist endlich alles durch und eine 50% ige Kostenübernahme der Nachrüstung wurde meinerseits angenommen. Im Gegenzug wird nicht geklagt und die Sache ist nun endlich vom Tisch.
War natürlich ein Haufen Stress und es ist auch eine gewisse Zeit ins Land gegangen. Ich kann jedoch jetzt mit dem Ergebnis leben und bleibe zumindest nicht auf den gesamten Kosten sitzen.
Gruß Florian

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Ich räume ganz klar meine eigene Dummheit ein und dem Verkäufer habe ich auch eine Kostenteilung vorgeschlagen. Dieser lehnt kategorisch ab und das macht mich wütend.
Die Firstsetzung habe ich als Einschreiben versendet und seit der Aktion dokumentiere ich ALLES.
Bin gespannt was der Anwalt so von sich gibt und werde euch auf dem Laufenden halten. Könnte in Zukunft vllt wenigstens anderen Leuten helfen.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 22. Oktober 2019 um 14:17:09 Uhr:



Wenn der verkäufer kein Händler war, dann darf man keinen Anspruch auf richtigkeit dieser aussage geben. wer weiß woher er die Infos hat? viellicht gabs mal einen scheibenwechsle (carglas) und der gelbe Aufkleber war weg. Der Hinterhofmechaniker der den wagen sonst zurechtdängelt hat gesagt: " Jo, da müßtest Du eigentlich ne grüne bekommen..." und schon steht die Aussage...

Kann er gerne so Aussagen, dann hat der TE schon beinahe gewonnen.

Wenn der Verkäufer auf die ausdrückliche und eindringliche Frage nach einer grünen Plakette ebenso ausdrücklich mit ja antwortet, dürfte dies im Regelfall als Beschaffenheitsvereinbarung zu bewerten sein.

Wenn er dies verbindlich zusichert statt zuzugeben "der Mechaniker meinte, die sollte der Wagen eigentlich bekommen", wären wir sogar im Bereich der arglistigen Täuschung durch eine Aussage ins blaue hinein.

Durch sein insistierendes Nachfragen hat der TE ausreichend zum Ausdruck gebracht, dass es ihm auf die grüne Plakette entscheidend ankommt.

Auch der Privatverkäufer kann sich bei ausdrücklichen Zusagen nicht hinter seiner technischen Unkenntnis verstecken. Dies muss er vorher tun, indem er offen zugibt, zu diesem Punkt keine verlässliche Aussage treffen zu können.

Hätte der Verkäufer gesagt: Laut Vorbesitzer/Mechaniker/meinem Friseur soll der eine grüne Plakette kriegen, ich habe die aber nie selber beantragt und kann das daher nicht zusichern" hätte der TE mit Sicherheit noch einmal nachgeforscht.

Einspruch!

Lies mal weiter vorne meinen Beitrag mit dem Getriebeschaden, der vor Gericht wegen des fehlenden G-Kats in die Bredoullie geriet. Das war ein privater Verkäufer!

Trotzdem sollte man auch entsprechend selbst prüfen und sich nicht auf alles Mögliche verlassen, was irgendjemand erzählt.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 22. Oktober 2019 um 14:17:09 Uhr:



Zitat:

@ixtra schrieb am 22. Oktober 2019 um 12:35:01 Uhr:


Nun... es gibt eine Anzeige, in der mit grüner Plakette geworben wird. Es gibt einen Zeugen, der beim Verkaufsgespräch dabei war.

Der Verkäufer müsste hier schon mit einer sehr guten (Lügen)Geschichte sehr überzeugend auftreten, um das zu entkräften.

Wenn der verkäufer kein Händler war, dann darf man keinen Anspruch auf richtigkeit dieser aussage geben. wer weiß woher er die Infos hat? viellicht gabs mal einen scheibenwechsle (carglas) und der gelbe Aufkleber war weg. Der Hinterhofmechaniker der den wagen sonst zurechtdängelt hat gesagt: " Jo, da müßtest Du eigentlich ne grüne bekommen..." und schon steht die Aussage...

Bei einem Fahrzeug aus 2003 wäre der DPF sowieso schon am Ende des Lebens und müsste zeitnah ausgetauscht werden. Das müsste man schon beim Kauf mit einplanen. Ändert natürlich nichts an der Falschaussage des Verkäufer. Wenn aber der Rest am Fahrzeug in Ordnung ist, wäre es vielleicht sinnvoll es nicht so eng zu sehen und eine friedliche Lösung zu finden.

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Das ist aber rechtlich nicht relevant. Man muß als Laie keine verwertbare Aussage machen, sondern kann ja sagen, daß man es ...richtigerweise....nicht weiß, wenn dem so ist.
Wenn ein Käufer aber definitiv und mit dem Zeugen nachweisbar danach fragt, und auch die Anzeige so lautete, dann ist nach dem Bejahen des Verkäufers eine wichtige zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden.
Rechtlich ist das eindeutig.
Aber wie immer, ist die Frage, wie man es durchsetzt und wie gute Nerven man hat. Ohne Rechtsschutz kostet der Anwalt erst einmal Geld, welches man wohl erst sehr viel spater zurück bekommt. Insofern gibt ein privater Vergleich Sinn. Ich persönlich würde mich mit der Hälfte (350€) zufrieden geben. Im Falle der Ablehnung bliebe dann immer noch der Anwalt.
Was letztlich nicht zu klären wäre, ist, ob der Verkäufer vorsätzlich gehandelt hat, als er die Zusage gab. Es spricht aber einiges dafür.

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 22. Oktober 2019 um 14:32:03 Uhr:


Bei einem Fahrzeug aus 2003 wäre der DPF sowieso schon am Ende des Lebens und müsste zeitnah ausgetauscht werden.

Was dann zu einem Vorteilsausgleich im Schadensersatzrecht führen würde. Es kann demnach durchaus sein, dass der TE auch vor Gericht nicht mehr als die genannten 350,00 € bekommt. Hat er auf die volle Summe von 700 € geklagt, geht er angesichts der Verfahrenskosten dann noch mit knapp unter 9 € raus.

Dies natürlich nur, sofern das Gericht den Vorteilsausgleich ohne Sachverständigen ermitteln kann. Sonst darf er die Kosten (wohl nicht mehr als 1.000 €, da einfache Sachfrage) auch noch hälftig tragen. Mit der Drohung der Sachverständigenkosten prügelt der erfahrene Richter dann beide Parteien zu dem schon genannten Vergleich.

Und hier erkennt man, warum so ein Verfahren nur mir einer RSV Sinn ergibt.

Ansonsten: Mit dem Anwalt auf jeden Fall auch den Punkt Vorteilsausgleich ansprechen und ggf. nur einen Teilbetrag eintreiben.

Guten Morgen und ersteinmal vielen Dank für die zahlreichen Beiträge. Zum Teil haben sie mich ermutigt mich mit einem Anwalt auseinander zu setzen.
Hatte ja versprochen, dass ich euch noch eine Antwort schuldig bin.
Jetzt ist endlich alles durch und eine 50% ige Kostenübernahme der Nachrüstung wurde meinerseits angenommen. Im Gegenzug wird nicht geklagt und die Sache ist nun endlich vom Tisch.
War natürlich ein Haufen Stress und es ist auch eine gewisse Zeit ins Land gegangen. Ich kann jedoch jetzt mit dem Ergebnis leben und bleibe zumindest nicht auf den gesamten Kosten sitzen.
Gruß Florian

Glückwunsch und Danke für die Rückmeldung.

Der Vergleich ist absolut interessensgerecht. Viel Spaß mit dem Wagen und den Ärger einfach vergessen.

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