arglistige Täuschung ? Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?
Guten Tag alle zusammen,
ich habe schon Stunden mit der Internetrecherche verbracht und finde leider teils widersprüchliche Aussagen.
Ich habe ein Kfz von Privat gekauft. Im Inserat (Ebay Kleinanzeigen) ist das Fahrzeug mit Euro4 Plakette Grün ausgewiesen. Dieses Angebot ist zwar gelöscht, liegt mir jedoch als PDF vor. Im Kaufvertrag steht nichts von Umweltplakette.. Standardvertrag, Privatkauf, Gewährleistung ausgeschlossen, keine Rücknahem etc. Halt so ein Standardteil.
Auf der Windschutzscheibe war beim Verkauf keine Plakette angebracht.
Im Nachgang hat sich herausgestellt, der Wagen bekommt nur Gelb. Ich wohne in einer Umweltzone und kann nicht mehr bis vor meine Haustür fahren...
Ich habe dem Verkäufer eine angemessene Frist gesetzt um Nachbässerungen durchzuführen und strebe nun die Rückabwicklung an. Der Verkäufer antwortete mir auf Nachfrage (da lief die Frist noch) mein Schreiben sei zum Anwalt gegangen und der meldet sich bei mir. Hat er natürlich noch nicht. Die Frist läuft in Kürze ab.
Interessant ist noch, ich habe keine Rechtsschutz.
Wurde schonmal jemand mit einer solchen Situation konfrontiert bzw. kann mir dazu eine Einschätzung geben. Für mich ist es eine klare Täuschung, mir wurde ein Artikel verkauft der nicht der Beschreibung entsprach und das war für mich nicht ohne weiteres ersichtlich.
Ich möchte natürlich nur rechtliche Schritte einleten, wenn eine sehr hohe Chance besteht, dass ich im Recht bin. Die ganze Rennerei und der damit verbundene Stress stößt mir natürlich bitter auf.
Der Verkäufer zeigt keinerlei Einsicht oder Entgegenkommen.
Ich bin gespannt auf eure Antworten!
MfG
Florian
Beste Antwort im Thema
Guten Morgen und ersteinmal vielen Dank für die zahlreichen Beiträge. Zum Teil haben sie mich ermutigt mich mit einem Anwalt auseinander zu setzen.
Hatte ja versprochen, dass ich euch noch eine Antwort schuldig bin.
Jetzt ist endlich alles durch und eine 50% ige Kostenübernahme der Nachrüstung wurde meinerseits angenommen. Im Gegenzug wird nicht geklagt und die Sache ist nun endlich vom Tisch.
War natürlich ein Haufen Stress und es ist auch eine gewisse Zeit ins Land gegangen. Ich kann jedoch jetzt mit dem Ergebnis leben und bleibe zumindest nicht auf den gesamten Kosten sitzen.
Gruß Florian
37 Antworten
Zitat:
@camper0711 schrieb am 17. Oktober 2019 um 10:39:18 Uhr:
Benziner mit GELBER Plakette?!
das wäre eine echte Rarität!
hat es nie gegeben.
Zitat:
@Florian90fzr600 schrieb am 16. Oktober 2019 um 18:20:28 Uhr:
Ich habe ein Kfz von Privat gekauft. Im Inserat (Ebay Kleinanzeigen) ist das Fahrzeug mit Euro4 Plakette Grün ausgewiesen. Dieses Angebot ist zwar gelöscht, liegt mir jedoch als PDF vor. Im Kaufvertrag steht nichts von Umweltplakette.. Standardvertrag, Privatkauf, Gewährleistung ausgeschlossen, keine Rücknahem etc. Halt so ein Standardteil.
Auf der Windschutzscheibe war beim Verkauf keine Plakette angebracht.Im Nachgang hat sich herausgestellt, der Wagen bekommt nur Gelb. Ich wohne in einer Umweltzone und kann nicht mehr bis vor meine Haustür fahren...
Eine arglistige Täuschung dürfte bei einem solchen Sachverhalt nicht nachweisbar sein. Es besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass der Verkäufer hier schlicht einen Fehler gemacht hat. Dies zu widerlegen, halte ich für ausgeschlossen.
Ein Mangel liegt vor, da die Aussagen in einer Annonce als öffentliche Äußerung gem. § 434 Abs. 1 S. 3 BGB bewerten sind. Hier greift indes der Gewährleistungsausschluss.
Dies wäre nicht der Fall, bei Vorliegen einet Beschaffenheitsvereinbarung, da für diese der Gewährleistungsausschluss nicht greift. An das Vorliegen einer Beschaffenheitsvereinbarung sind indes hohe Hürden zu stellen. Die Aussagen in der Verkaufsannonce begründen eine solche im Regelfall nicht (s. BGH Urteil vom 27.9.2017, AZ: VIII ZR 271/16
Für die Zukunft bleibt: Dinge von essentieller Bedeutung im Kaufvertrag zusichern lassen.
Ich würde zunächst mit der ausgedruckten Annonce das Gespräch mit dem Verkäufer suchen. Vielleicht ist er bereit, das Auto zurückzunehmen oder wenigstens den Kaufpreis zu senken. Moralisch gibt es dafür gute Argumente.
Zitat:
@ixtra schrieb am 18. Oktober 2019 um 11:29:12 Uhr:
...Ich würde zunächst mit der ausgedruckten Annonce das Gespräch mit dem Verkäufer suchen. Vielleicht ist er bereit, das Auto zurückzunehmen oder wenigstens den Kaufpreis zu senken. Moralisch gibt es dafür gute Argumente.
Kaufpreis senken:
würde relativ wenig bringen
(allenfalls den Verlust mindern)
--> das Auto ist für den TE weiterhin schlicht und einfach nicht im Alltag nutzbar!
Rücknahme:
hier ist wohl die Frage, ob der TE das Auto schon auf sich angemeldet hat???
wenn nicht, dann könnte man darüber VIELLEICHT reden ...
ein Auto, dass KURZ auf einen Käufer angemeldet war und dann wieder zurück genommen wurde/werden musste, das wird komplett UNVERKÄUFLICH sein!
da jeder zukünftige Kaufinteressent nach kurzem Blick in die Papiere dies sieht und davon ausgeht, dass der Wagen einen verdeckten Mangel hat - der halt nur sporadisch auftritt/erst nach ein paar Tagen erkennbar ist wie ein Ölverbrauch von 3 l/1.000 km - und DESHALB zurückgebracht wurde!
--> wie kommuniziert man so eine KURZZEIT-Anmeldung dem nächsten Käufer???
Zitat:
@camper0711 schrieb am 18. Oktober 2019 um 12:14:29 Uhr:
Kaufpreis senken:
würde relativ wenig bringen
(allenfalls den Verlust mindern)
--> das Auto ist für den TE weiterhin schlicht und einfach nicht im Alltag nutzbar!
Ja, aber kein nutzbares Auto und Geld ist besser als kein nutzbares Auto und kein Geld 🙂
Ich habe vorausgesetzt, dass der TE dann den Wagen verkauft, was aber mit Sicherheit nur mit einem nicht unerheblichen Verlust funktionieren wird. Der Schaden ist aber nun da, jetzt geht es um Schadensminimierung.
Zitat:
@camper0711 schrieb am 18. Oktober 2019 um 12:14:29 Uhr:
Rücknahme:
hier ist wohl die Frage, ob der TE das Auto schon auf sich angemeldet hat???
wenn nicht, dann könnte man darüber VIELLEICHT reden ...ein Auto, dass KURZ auf einen Käufer angemeldet war und dann wieder zurück genommen wurde/werden musste, das wird komplett UNVERKÄUFLICH sein!
da jeder zukünftige Kaufinteressent nach kurzem Blick in die Papiere dies sieht und davon ausgeht, dass der Wagen einen verdeckten Mangel hat - der halt nur sporadisch auftritt/erst nach ein paar Tagen erkennbar ist wie ein Ölverbrauch von 3 l/1.000 km - und DESHALB zurückgebracht wurde!
Das Problem hat entweder der Käufer oder der Verkäufer. Du hast natürlich Recht, dass daher die Wahrscheinlichkeit der Rücknahme denkbar gering ist.
Zitat:
@camper0711 schrieb am 18. Oktober 2019 um 12:14:29 Uhr:
--> wie kommuniziert man so eine KURZZEIT-Anmeldung dem nächsten Käufer???
Am besten ehrlich (Vorlage Verkaufsanzeige, Schriftverkehr etc.). Ob der Interessent es dann glaubt, ist eine andere Frage.
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@ TE
Von was reden wir hier, Alter, km, Preis?
Ob das nun eine "arglistige Täuschung" ist oder der Verkäufer hier auch nicht genau Bescheid wusste, das bleibt erstmal offen.
Ich sehe hier durchaus die Möglichkeit, die Rückgabe durchzusetzen. Wenn der Verkäufer aber nicht bereitwillig einlenkt, dann wird es schon paar Monate dauern und auch etwas Geld kosten.
Mal ein Fall eines Kunden, der schon viele Jahre zurückliegt, aber dennoch übertragbar ist:
Privatverkauf unter Ausschluß Sachmangelhaftung (Hieß damals noch nicht so)
Fahrzeug hatte Getriebeschaden, Schadstoffnorm Euro 1 aber keinen G-Kat (Manche Fahrzeuge hatten damals diese Einstufung, die es sonst meist nur mit dem G-Kat gab).
Der Käufer verklagt den Verkäufer wegen des Getriebeschadens, im Laufe des Verfahrens (2. Instanz) wird ihm aber die Angabe im Zeitungsinserat "G-Kat" zum Verhängnis, der Getriebeschaden war dann gar nicht mehr relevant.
Das Ganze endet mit einem Vergleich (50% des Kaufpreises als Entschädigung). Die Gerichts und Anwaltskosten waren fast genauso hoch. Am Ende haben sowohl VK als auch Käufer heftig eingebüsst.
Vielen lieben Dank ersteinmal für die zahlreichen Antworten.
Manche sehe ich ähnlich, manche kann ich widerlegen.
Erstens muss ich zwei Sachen eingestehen. Ich war definitiv zu gutgläubig und ich habe euch natürlich auch zu wenig Angaben geliefert.
Zu der Sache: Blick in die Papiere und es ist erledigt. Der Wagen ist ein Diesel Bus aus 2003 und in den Papieren steht nichts von Gelb oder Grün sondern ein Emissionscode der nichts aussagt, außer man hat eine Schlüsselnummerntabelle im Kopf. Den Fehler Kreide ich trotzdem ausschließlich mir selbst an.
Gekostet hat mich den ganze Spaß bisher 4500 und eine Nachrüstung würde etwa 700 kosten.
Nun das für mich wichtigste: Ich habe nach der Probefahrt gefragt ob der Wagen die grüne Plakette hat. Der Verkäufer hat es bejat. Dann hab ich gefragt wireso klebt dort keine. Die Aussage war, als ich den gekauft habe war eine drauf aber hier gibt es keine Umweltzonen bei uns und daher habe ich nicht extra eine neue geklebt. Ich dann wieder: Also bekommt er Grün. Antwort: JA. Damit war die Diskussion für mich beendet (sehr dumm).
Nichts desto trotz habe ich dafür einen Zeugen. Ich habe den Wagen zusammen mit einem Kumpel abgeholt.
Primär geht es mir nicht um die 700 Euro, sondern ums Prinzip.
Ich habe von Ebay die Original Anzeige zur persönlichen Verwendung erhalten und dort steht nichts von Irrtümer vorbehalten.
Ich werde in den nächsten Tagen einen Anwalt konsultieren und mich dahingehend beraten lassen.
Zitat:
@Florian90fzr600 schrieb am 22. Oktober 2019 um 11:53:29 Uhr:
Nun das für mich wichtigste: Ich habe nach der Probefahrt gefragt ob der Wagen die grüne Plakette hat. Der Verkäufer hat es bejat. Dann hab ich gefragt wireso klebt dort keine. Die Aussage war, als ich den gekauft habe war eine drauf aber hier gibt es keine Umweltzonen bei uns und daher habe ich nicht extra eine neue geklebt. Ich dann wieder: Also bekommt er Grün. Antwort: JA. Damit war die Diskussion für mich beendet (sehr dumm).
Nichts desto trotz habe ich dafür einen Zeugen. Ich habe den Wagen zusammen mit einem Kumpel abgeholt.
Damit dürfte mit guten Argumenten eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegen, deren Zustandekommen zudem durch einen Zeugen nachweisbar ist.
Mein Vorschlag: Teile dir die Nachrüstkosten von 700 € mit dem Verkäufer. Das ist für euch beide eine sinnvolle und vertretbare Lösung.
Ist der Käufer dazu nicht bereit, kannst du immer noch einen Anwalt beauftragen. Die Weigerung des Käufers solltest Du auch beweissicher dokumentieren, da damit Verzug gegeben ist.
Anhand des Emmisionscodes hättest Du aber mit Deinem Smartphone selber in 5 Minuten herausfinden können, was Sache ist.
Warum vertraut man blind auf irgendwelche Aussagen?
Wenn ich meine Nachbarin frage, ob es heute noch regnet und sie verneint das, kann ich sie dann auch verklagen, wenn meine Wäsche nass geworden ist, weils doch geregnet hat?
Zitat:
@Florian90fzr600 schrieb am 22. Oktober 2019 um 11:53:29 Uhr:
... in den Papieren steht nichts von Gelb oder Grün sondern ein Emissionscode der nichts aussagt, außer man hat eine Schlüsselnummerntabelle im Kopf. ...
kann man sich aus ausdrucken 😉
zu beachten ist gerade bei einem "Diesel Bus" auch, dass (wenn ich´s richtig im Kopf habe) einige Schlüsselnummern beim Pkw Grün bekommen, beim von den fehlenden Sitzen und dem Blech anstelle der Fenster abgesehen identischen Lkw aber Gelb!
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 22. Oktober 2019 um 12:13:18 Uhr:
Anhand des Emmisionscodes hättest Du aber mit Deinem Smartphone selber in 5 Minuten herausfinden können, was Sache ist.Warum vertraut man blind auf irgendwelche Aussagen?
hätte ... hätte ... Fahrradkette ...
--> klar WÄRE es besser gewesen, das VORHER (anhand der Schlüsselnummer) schnell zu klären, statt NACHHER den Stress zu haben!
ungeachtet dessen liegt (gemäß der nachgereichten Infos vom TE) eine - zumindest mündliche - Zusicherung der Eigenschaft "Grüne Plakette" vor!
Problem ist halt, die Ansprüche daraus auch durchzusetzen ...
--> Beweiskraft mündlicher Zusicherungen?
--> wenn´s ganz blöd läuft: Privatinsolvenz des Verkäufers?
Zitat:
@camper0711 schrieb am 22. Oktober 2019 um 12:31:59 Uhr:
Problem ist halt, die Ansprüche daraus auch durchzusetzen ...--> Beweiskraft mündlicher Zusicherungen?
Nun... es gibt eine Anzeige, in der mit grüner Plakette geworben wird. Es gibt einen Zeugen, der beim Verkaufsgespräch dabei war.
Der Verkäufer müsste hier schon mit einer sehr guten (Lügen)Geschichte sehr überzeugend auftreten, um das zu entkräften.
Zitat:
@ixtra schrieb am 22. Oktober 2019 um 12:10:35 Uhr:
...
Mein Vorschlag: Teile dir die Nachrüstkosten von 700 € mit dem Verkäufer. Das ist für euch beide eine sinnvolle und vertretbare Lösung.
...
Das wäre für mich persönlich keine vertretbare Lösung.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 22. Oktober 2019 um 12:39:43 Uhr:
Zitat:
@ixtra schrieb am 22. Oktober 2019 um 12:10:35 Uhr:
...
Mein Vorschlag: Teile dir die Nachrüstkosten von 700 € mit dem Verkäufer. Das ist für euch beide eine sinnvolle und vertretbare Lösung.
...
Das wäre für mich persönlich keine vertretbare Lösung.
Ok, und warum nicht?
Ich bin der Meinung, dass die Beibringung weiterer 350,00 € in keinem Verhältnis zum Aufwand, Ärger und Kostenrisiko einer gerichtlichen Klärung steht.
Auch wenn ich hier am Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Titel sehe, ist dadurch noch kein Cent reingekommen. Alleine das Solvenzrisiko wäre mir das Zugeständnis wert.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 22. Oktober 2019 um 12:39:43 Uhr:
Zitat:
@ixtra schrieb am 22. Oktober 2019 um 12:10:35 Uhr:
...
Mein Vorschlag: Teile dir die Nachrüstkosten von 700 € mit dem Verkäufer. Das ist für euch beide eine sinnvolle und vertretbare Lösung.
...
Das wäre für mich persönlich keine vertretbare Lösung.
Ich würde diese Lösung als Käufer sogar begrüßen. Für 350 Euro bekommst du einen neuen Kat und dpf Filter ( bei älteren Fahrzeuge wird der Kombifilter verbaut weil der Kat schon vorbelastet ist)
Ist jedenfalls besser als den verstopften dpf in ein paar Monaten komplett auf seine Kosten zu wechseln.
Zitat:
@ixtra schrieb am 22. Oktober 2019 um 12:35:01 Uhr:
Zitat:
@camper0711 schrieb am 22. Oktober 2019 um 12:31:59 Uhr:
Problem ist halt, die Ansprüche daraus auch durchzusetzen ...--> Beweiskraft mündlicher Zusicherungen?
Nun... es gibt eine Anzeige, in der mit grüner Plakette geworben wird. Es gibt einen Zeugen, der beim Verkaufsgespräch dabei war.
Der Verkäufer müsste hier schon mit einer sehr guten (Lügen)Geschichte sehr überzeugend auftreten, um das zu entkräften.
Wenn der verkäufer kein Händler war, dann darf man keinen Anspruch auf richtigkeit dieser aussage geben. wer weiß woher er die Infos hat? viellicht gabs mal einen scheibenwechsle (carglas) und der gelbe Aufkleber war weg. Der Hinterhofmechaniker der den wagen sonst zurechtdängelt hat gesagt: " Jo, da müßtest Du eigentlich ne grüne bekommen..." und schon steht die Aussage...