Arbeitszeitschutzgesetz
Was ich mich schon lange Frage:
Gilt das Arbeitszeitschutzgesetz für Kraftfahrer nicht?
Gruss Gritlie
Beste Antwort im Thema
Es kommt auch mit darauf an wie alt die Verträge sind. Mein Vertrag ist ein ganz alter, da stehen Dinge drin, die regt die Firma jedes Mal aufs neue auf, die neuen Leute die bei uns anfangen verdienen das was ich Netto kriege Brutto und müssen als gewerblicher Mitarbeiter tätig sein. Schweinerei. Wenn ich LKW fahre, dann kann ich nicht noch komissionieren. Das sind in meinen Augen total unterschiedliche Arbeitsbereiche. Aber die Leute unterschreiben heute alles um überhaupt Geld zu haben. Besonders die Ausländer die nicht ganz so gut deutsch können nehmen fast alles hin.
Wenn ich um 3 nach Hause gehe, dann meckern die anderen, da sag ich wieso, ich bin seit 6 uhr hier und hab auch noch Hobbys Familie und irgendwann ist mal Feierabend.
Dann krieg ich zu hören, ja aber es sind doch noch Aufträge da,
ja hallo??
Es gibt so viele Arbeitslose, dann sucht euch weitere Fahrer.
Ich kann nicht mehr tun als arbeiten und wenn die Firma einen Sklaven sucht, sollen sie doch, aber nicht mich, ich arbeite ganz normal weiter und lass mich nicht ausbeuten.
55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@Ham Tom
Wie kommst du 5 Monate später zu dieser Einschätzung...? 😰
Gut Ding will Weile haben 😁
Aber generell gesagt halten die Chef´s nicht viel von den Arbeitsschutzgesetzen. Es ist egal, ob ich bei uns in der Firma schaue, oder bei den Speditionen, die zu uns kommen, überall Mängel ohne Ende.
Unsere Maschinen haben eigentlich Schutzeinrichtungen, damit sie aus gehen, wenn man rein greift, Diese Sachen wurde deaktiviert, damit "man schneller arbeiten kann!" 🙄 🙄 Noch weitere Fragen?
Bei den Fahrern ist es doch nicht anders, es wird alles ignoriert, damit die möglichst schnell möglichst viel Ware rumkutschen. Sobald einer bei uns auf dem Hof steht und seine Pause macht, watschelt sogar Kollege Alfred zum LKW und pöbelt den Fahrer an, er soll mal nicht so faul sein und was schaffen für seinen Lohn, sonst würde er mal zu zu dem Chef des Fahrers gehen und dem was erzählen 🙄 😰
Zitat:
Original geschrieben von Ham Tom
Ich glaube dass Du vom LKW fahren keine Ahnung hastZitat:
Original geschrieben von DarkAndy71
Und auch wenn es viele nervt ein Hilfsarbeiter mit führerschein bleibt ein hilfsarbeiter mit Führerschein denn Berufskraftfahrer sind nur welche die den beruf erlernt haben und zwar mit facharbeiterbrief*
Wenn du aus der Branche kommen würdest, hättest du deinen kostbaren zweiten Beitrag nicht einfach so ohne nachzudenken verschwendet😁😁
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
dann sei froh, das du kein lkw-fahrer bist...Zitat:
Original geschrieben von Gritlie
Einen Sinn sehe ich auf jedenfall nicht.denn wenn du deinem chef, mit eben diesen worten auf den tisch haust - brauchst du dich nicht wundern, wenn du bei nächster gelegenheit die kündigung erhälst; da der arbeitsmarkt auf deine - nun freiwerdende stelle - mindestens zehn potienzielle andere fahrer bietet, die sogar noch für nen €uro weniger pro stunde fahren würden...
Also mal in die aktuelle Zypresse geschaut, da werden Fahrer gesucht wie Wasser in Afrika. Hier (süddeutscher Raum) kann der AG auf keinen Fahrer mehr verzichten.
Und es kommen auch keine 10 andere um Deinen Job zu machen.........
Zitat:
Original geschrieben von Strassenfeger150
Also mal in die aktuelle Zypresse geschaut, da werden Fahrer gesucht wie Wasser in Afrika. Hier (süddeutscher Raum) kann der AG auf keinen Fahrer mehr verzichten.Und es kommen auch keine 10 andere um Deinen Job zu machen.........
Hier in Rlp/ Hessen ist es aber so, geht ein Fahrer, stehen 50 neue vor der Tür und betteln um den Job. Bei uns ist alles dicht, meine Nachbarin fährt ü100km zur Arbeit 🙄 Bei einem Stundenlohn von umgerechnet noch nicht mal 5€ brutto kann man sich ja ausrechnen, welcher Idealist man für den Job sein muss...
Ein weiteres Problem sind ja die Leute aus Osteuropa oder Russland, stellt man die ein, fahren sie für nen Appel und nen Ei, oftmals bringen sie aber ihre eigenen LKW mit und ziehen nur die Trailer. Wie oft hatte ich in der letzten Zeit Russen in ungarischem LKW und nem italienischen Auflieger, worauf österreichische Werbung zu lesen war... willkommen in der EU 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Hier in Rlp/ Hessen ist es aber so, geht ein Fahrer, stehen 50 neue vor der Tür und betteln um den Job. 🙄Zitat:
Original geschrieben von Strassenfeger150
Also mal in die aktuelle Zypresse geschaut, da werden Fahrer gesucht wie Wasser in Afrika. Hier (süddeutscher Raum) kann der AG auf keinen Fahrer mehr verzichten.Und es kommen auch keine 10 andere um Deinen Job zu machen.........
Komisch, Dreier wirbt seit Wochen im Trucker um Fahrer die an der A5 und im Raum Frankfurt wohnen.
Was mich wieder stutzig macht, in Hessen sollen 50 Fahrer auf einen Arbeitsplatz kommen, Bundesweit fehlen aber 50000 Fahrer. Wo kommen die 50 Fahrer auf 1x her?
Zitat:
Original geschrieben von Strassenfeger150
Was mich wieder stutzig macht, in Hessen sollen 50 Fahrer auf einen Arbeitsplatz kommen, Bundesweit fehlen aber 50000 Fahrer. Wo kommen die 50 Fahrer auf 1x her?
Das Rätsel würde sich vermutlich auflösen, wenn man prüfen würde, zu welchen Konditionen Fahrer fehlen bzw. gesucht werden.
Dreier zahlt verbindliche 5800 Franken.
Abzüglich von Steuer, Krankenkasse, Rente, deutsche Steuer bleiben 2800 Euro übrig. Was er an CH Spesen zahlt kann ich nicht sagen, wahrscheinlich wird es nicht unter dem deutschen Wert der 48 Euro liegen, die Schweizer kennen eine Spesen Pauschale, je nach Bude, zwischen 50 bis 70 CHF.
Also beim Dreier unter 3400 Euro netto Heim zu gehen stellt schon eine Kunst da. Ein Haken hat die Sache beim Dreier, man muss für das Geld arbeiten.
Das wollen viele nicht mehr. Also WEITER JAMMERN!
Hört sich interessant an.
Aber ich dachte, die Meldung "es fehlen bundesweit 50.000 Fahrer" bezieht sich auf Deutschland und nicht auf die Schweiz.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hört sich interessant an.Aber ich dachte, die Meldung "es fehlen bundesweit 50.000 Fahrer" bezieht sich auf Deutschland und nicht auf die Schweiz.
So stand es in der Transport Welt.
Nur werde ich nicht Werbung für einen Krauter , der einem Fahrer 1500 Euro zahlen möchte, machen.
Wenn der Sub Sub Krauter der REWE Gruppe Fahrer mit den genannten Löhnen über den Löffel ziehen will, kann er das gerne machen.
Ich werde aber nicht solchen Buden noch helfen Fahrer zu finden um sie dann übers Ohr zu hauen.
Dreier, Galliker oder auch Planzer sind anständige Buden die nicht 24h beschäftigt sind Fahrer um den Lohn zu bringen, sondern solche Firmen zahlen einen Fahrer ordentlich.
Zur Technik bei den 3 Firmen brauche ich wohl nichts zu sagen, alle drei haben Fahrzeuge wo man weiß das der Karren sicher 8 Jahre auf dem Buckel hat, aber man sieht das dem Eimer nicht an.
Zitat:
Original geschrieben von Gritlie
Was ich mich schon lange Frage:
Gilt das Arbeitszeitschutzgesetz für Kraftfahrer nicht?Gruss Gritlie
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit
von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden
insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15
Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause
beschäftigt werden.
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von
mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung,
Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung,
in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde
verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier
Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
§ 18 Nichtanwendung des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf
1. leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie Chefärzte,
2. Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die zu
selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind,
3. Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie
eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen,
4. den liturgischen Bereich der Kirchen und der Religionsgemeinschaften.
(2) Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren gilt anstelle dieses Gesetzes das
Jugendarbeitsschutzgesetz.
(3) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern auf Kauffahrteischiffen als Besatzungsmitglieder im Sinne des § 3
des Seemannsgesetzes gilt anstelle dieses Gesetzes das Seemannsgesetz.
§ 21a Beschäftigung im Straßentransport
(1) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten im
Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur
Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr.
3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl.
EG Nr. L 102 S. 1) oder des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr
beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. Juli 1970 (BGBl. II 1974 S. 1473) in ihren jeweiligen Fassungen gelten
die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit nicht die folgenden Absätze abweichende Regelungen enthalten. Die
Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des AETR bleiben unberührt.
(2) Eine Woche im Sinne dieser Vorschriften ist der Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr.
(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:
1. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit
aufzunehmen,
2. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung
aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;
3. für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer
Schlafkabine verbrachte Zeit.
Für die Zeiten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt dies nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im
Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist. Die in Satz 1 genannten
Zeiten sind keine Ruhezeiten. Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Zeiten sind keine Ruhepausen.
(4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert
werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich
nicht überschritten werden.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
Zitat:
Original geschrieben von Strassenfeger150
Was mich wieder stutzig macht, in Hessen sollen 50 Fahrer auf einen Arbeitsplatz kommen, Bundesweit fehlen aber 50000 Fahrer. Wo kommen die 50 Fahrer auf 1x her?
Es können gar nicht soo viele fehlen, die Arge lässt doch massenweise Leute als BKF ausbilden. Meine Nachbarin war keine 2 Tage arbeitslos, da hatte sie schon die Zusage (oder eher den Zwang) den LKW Führerschein zu bekommen.
Ich wollte mich arbeitssuchend melden, weil es in der jetzigen Firma alles andere als rund läuft. Chef ist ein abgehobenes Ar***loch und behandelt und wie Sklaven... wobei, Sklaven hatten es noch besser wie wir 🙄 Auf jeden Fall wollte ich schon vor dem Sommer aufhören und nächstes Frühjahr bin ich weg aus Deutschland. Bei der Arge gewesen... :"Wenn sie sich arbeitssuchend melden wollen, dann fahren sie gleich zur Fahrschule xyz, LKW Führerschein, Ausbildung BKF!" Auf meine Frage hin, was das solle, in 9 Monaten bin ich eh raus aus Deutschland und kann mit dem Lappen nichts mehr anfangen kam nur: "Wenn sie sich weigern... keine Leistungen, keine Krankenversicherung etc.!" 🙄 🙄
Das geht doch wieder so, wie 2003 (?) 500.000 Leute zu IT´lern umgeschult, ohne dass Arbeitsplätze dahinter steckten. Danach hatten wir keine 500.000 Arbeitslosen weniger, nein, wir hatten eher 500.000 arbeitslose IT´ler mehr 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Auf meine Frage hin, was das solle, in 9 Monaten bin ich eh raus aus Deutschland und kann mit dem Lappen nichts mehr anfangen...
Wieso kannst du in deiner neuen Heimat mit dem LKW-Führerschein nichts mehr anfangen? Du kannst ihn doch dort entsprechend umschreiben lassen und außerdem weiß man nie, welche Überraschungen das Leben noch für einen bereithält...
Ok, stimmt... ich weiß nie, was noch so kommt. Aber ich bin ja aus der alten Garde, die auch noch nen 7,5 Tonner fahren dürfen. Das habe ich für meinen Nachbarn auch mal einen Sommer lang nach Feierabend gemacht. 2-3 Mal die Woche 60Km hin und wieder zurück... nix für mich 😉
Man mag mich für meine folgende Aussage schlagen, steinigen, verachten oder beschimpfen... Ich werde auf keinen Fall LKW Fahrer, Büromensch oder noch mal Arbeiter im Lager/ der Produktion. Lieber bleibe ich dann arbeitslos... Die letzten 4 Jahre als Lagerarbeiter haben mir gesundheitlich so zugesetzt, dass ich kurz vor der Erwerbsunfähigkeit stehe und das mit 33 Jahren 🙄
Wenn ich sehe, wie meine Nachbarin, ihr Mann, oder die Fahrer unserer Spedition ran müssen, da wird mir schlecht. Mein Nachbar prahlt immer, er verdient so viel, dafür sitzt er aber auch bis zu 250 Stunden im Monat hinter dem Lenkrad. Ich habe zwischen 170 und 180 Stunden und verdiene netto so viel wie er brutto!
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Ok, stimmt... ich weiß nie, was noch so kommt. Aber ich bin ja aus der alten Garde, die auch noch nen 7,5 Tonner fahren dürfen. Das habe ich für meinen Nachbarn auch mal einen Sommer lang nach Feierabend gemacht. 2-3 Mal die Woche 60Km hin und wieder zurück... nix für mich 😉Mein Nachbar prahlt immer, er verdient so viel, dafür sitzt er aber auch bis zu 250 Stunden im Monat hinter dem Lenkrad. Ich habe zwischen 170 und 180 Stunden und verdiene netto so viel wie er brutto!
Das geht WIE? in der Doppelwoche sind 90h möglich, macht in 4 Wochen 180h plus 2x9 ergibt 198h der der Monat maximal haben kann.
Du sprachst aber davon das er hinter dem Lenkrad hockt, das hat ja nichts zu sagen, er kann ja auch dort essen, schlafen, Fernsehen, usw.
Von Arbeiten war ja nicht die Rede.
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
die Arge lässt doch massenweise Leute als BKF ausbilden.
die anzahl der bewerber übertrifft die anzahl der freien stellen um ein vielfaches...und je mehr ausgebildet werden, umso mehr werden die löhne nach unten gedrückt...
Zitat:
Original geschrieben von Strassenfeger150
ergibt 198h der der Monat maximal haben kann.
das ist das, was dann auffm papier steht... 😉
mit ein paar "tricks" sind 250 arbeitsstunden ohne weiteres locker drinn...da geht sogar noch einiges mehr!