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Arbeitszeit??

Themenstarteram 9. August 2010 um 22:08

Hallo ,

ich habe mal wieder eine Frage wegen der Fahrerkarte.

Und zwar folgendes:

Ich fahre einen Crafter.

Mit dem Fahrzeug fahre ich auch privat.D.h. zur Arbeit und zurück...einkaufen usw.

Mein Chef meint da ich den Wagen nicht als Firmenwagen versteuere soll ich besser die Karte immer einlegen wenn ich den Wagen nutze.Auch Samstag oder Sonntag.

Jetzt meine eigentlich Frage.Wenn ich jetzt mit eingelegter Karte 0.5 Std. zur Arbeit fahre, dort 10 Std. arbeite und dann wieder 0,5 Std. zurück fahre und das 6 Tage die Woche habe ich meine fahrzeit überschritten!

Eigentlich muss die Karte ja immer im Wagen bleiben...??

Oder ich fahre 3 Stunden zur Baustelle, arbeite dort 6 Std. und fahre wieder zurück...mal abgeshen von der Sicherheit...

jetzt sagt mein Chef ich soll doch die Karte einfach rausnehmen wenn ich im Betrieb bin und wieder einlegen wenn ich fahre.

DARF ICH DASS ???

Was sage ich dann bei einer Konrolle?

Ich bin zur Arbeit gefahren, habe 10 Std. Pause gemacht und wieder zurück gefahren?

Wäre schön wenn ihr mir helfen würdet!

....und noch was... der Wagen hat über 3,5 t.

Ich muss damit die 80 kmh einhalte.Gilt auch für mich das Sonntagsfahrverbot???

Vielleicht eine doofe Frage....

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema
am 16. August 2010 um 18:26

Zitat:

Original geschrieben von viktanas

Gern. Stellt auf der genannten Seite Eure Frage und Ihr erhaltet Antwort von den Autoren zum Lehrbuch digitaler Tachograf. Die haben mir bisher immer helfen können.

 

Vorab: ab Arbeitsbeginn ist jede Arbeit zu dokumentieren, dass heißt, dass die Karte stecken bleibt bis zum Arbeitsende. Bei Fahrten, die nicht zur Betriebsstätte - sondern an eine andere Arbeitsstätte, auch von zu Hause aus - gehen, handelt es sich um nachweispflichtige Zeiten!

Da schreibst du nichts neues und unbekanntes

 

p.s. Wenn man bei Mc Donald essen geht sollte man kein Essen von Burger King mit dort mitbringen.;)

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Karte rausnehmen ist nicht - stell lieber auf Out of Scope - bei Karte raus, werden immer Verstöße unterstellt, man darf ja auch eine Tachoscheibe nicht zwischendurch raus nehmen. Das kostet dich und deinen Chef sogar das doppelte.

Sonntagsfahrverbot gilt nur ab 7,5 Tonnen oder auch wenn du mit dem Crafter mit Anhänger fahren würdest.

Gleichst du deine 10 Stunden Tage /6 Tage Woche auch wieder aus oder ist das schlicht die Regel?

Darfst im Schnitt nur 48 Stunden pro Woche arbeiten.

Das ist Bau, die gleichen das in der frostigen Jahreszeit wieder aus ;).

Ich würde generell auf Out stellen, ist ja keine Fahrtätigkeit im eigentlichen Sinne. Und tagsüber auf Pause stehen lassen. Ist ja nicht gefahrarbeitet.....

Pause und Out auf der Baustelle ist aber falsch, das sind andere Tätigkeiten / sonstige Arbeiten, die gehören ebenfalls aufgezeichnet

Übrigends muss Baustelle nicht gleichzeitig Baubetrieb bedeuten. jeder handwerker sagt Baustelle, auch Elektroniker, die nichts mit der Winterpause am Hut haben. Und ja auch Elektroniker fahren große Kleine. Hab selbst oft genug den großen Sprinter mit ner Arbeitsbühne hintendran zu "Baustellen" mitgenommen

Auch aufm Bau muss der Schnitt in 3 Monaten 48 Stunden sein und nicht in 12 Monaten

Hi Frodo 112,

also deine Fahrzeit von und zur Arbeits- Baustelle, muß laut auskunft der BAG Erfurt als Fahrzeit dazugerechnet werden, da Du sowieso mit Karte zur Arbeit fährst, ist das ja schon gegeben.

Steht dein Auto auf der Baustelle, ist demnach Bereitschaftzeit oder Ruhezeit/Pause oder Arbeitszeit am Gerät aufzurufen je nachdem was Du gerade machst.

Out of Scope, drücke ich nur wenn ich für die Öffentlichkeit auf gesperrten Baustraßen unterwegs bin, wie bsp. momentan im Tunnelbau wo ich Beton anliefere.

Da Du alleine dein Auto fährst, kannst Du die Karte immer im Gerät stecken lassen, mußt ja nur drücken, wenn das nicht automatich passiert, was Du gerade machst, bsp. am Wochende auf Ruhezeit, oder mal zum Karte auslesen.

Arbeitszeitgesetz und Fahrpersonalverordnung mit eingebunden, wo sich die Geister wieder steiten, "Lach"...

gruß rad05

Zitat:

Original geschrieben von Rad05

Out of Scope, drücke ich nur wenn ich für die Öffentlichkeit auf gesperrten Baustraßen unterwegs bin, wie bsp. momentan im Tunnelbau wo ich Beton anliefere.

und das ist dann bitte keine sonstige Arbeit?

Sicher ist das sonstige Arbeitszeit, soll ja auch vom Chef bezahlt werden, deswegen habe ich ja auch Lieferscheine wo alles genau aufgechrieben wird, wie z.B Ankunft Baustelle, Beginn Entladung, Ende Entladung usw..

Out of Scope ist laut Bedienungsanleitung des diggi Tacho, dafür so vorgesehen, steht so beschrieben.

Ich muß aber auch dazu sagen, das ich zu ca. 70% vergesse out zu drücken.

Themenstarteram 10. August 2010 um 16:02

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Ich habe das jetzt so verstanden.....

Morgens auf den Weg zur Arbeit Karte rein, dann Arbeiten (nicht auf dem Bau :) ) Karte dabei drinn lassen, dann wieder nach Hause mit gesteckter Karte.Dort dann abmelden und Karte entnehmen???

wenn der Wagen dann 8 Std. mit Karte auf dem Firmenplatz steht ist das dann o.k.?

Oder was wird dann aufgezeichnet??

Wenn ich einen Außentermin habe das gleich nur das die Fahrzeit eben länger ist?

gruß

Der Wahnsinn regiert die Welt. Habt Ihr die Vorschriften jemals gelesen und verstanden? Ich glaube das nicht. Ich rate zur website ***Werbung editiert, mfg steini111***. Dort gibt es anständige Literatur und vor allem auch Expertenantworten. Das gilt vor allem für den Chef. Der steckt mit einem Bein im Gewerbeentzug.

Gruß, ein Kenner - dieser Materie

Zitat:

Original geschrieben von viktanas

Der Wahnsinn regiert die Welt. Habt Ihr die Vorschriften jemals gelesen und verstanden? Ich glaube das nicht. Ich rate zur website ***Werbung editiert, mfg steini111***. Dort gibt es anständige Literatur und vor allem auch Expertenantworten. Das gilt vor allem für den Chef. Der steckt mit einem Bein im Gewerbeentzug.

Gruß, ein Kenner - dieser Materie

Schön, wir haben hier also einen "Kenner" leider macht er nur Werbung und schreibt nichts Hilfreiches.........

Grüße

Steini

am 15. August 2010 um 20:08

Zitat:

Original geschrieben von viktanas

Der Wahnsinn regiert die Welt. Habt Ihr die Vorschriften jemals gelesen und verstanden? Ich glaube das nicht. Ich rate zur website ***Werbung editiert, mfg steini111***. Dort gibt es anständige Literatur und vor allem auch Expertenantworten. Das gilt vor allem für den Chef. Der steckt mit einem Bein im Gewerbeentzug.

 

Gruß, ein Kenner - dieser Materie

Würde uns der Kenner der Materie uns unwissenden mit seinem Fachwissen helfen?

Gern. Stellt auf der genannten Seite Eure Frage und Ihr erhaltet Antwort von den Autoren zum Lehrbuch digitaler Tachograf. Die haben mir bisher immer helfen können.

Vorab: ab Arbeitsbeginn ist jede Arbeit zu dokumentieren, dass heißt, dass die Karte stecken bleibt bis zum Arbeitsende. Bei Fahrten, die nicht zur Betriebsstätte - sondern an eine andere Arbeitsstätte, auch von zu Hause aus - gehen, handelt es sich um nachweispflichtige Zeiten!

Es gibt viele Fallen. Out of scope ist eine davon. Diese zu vermeiden haben sich die Autoren des Buches fest vorgenommen. Es gibt sogar ab und zu einen newsletter mit wichtigen Urteilen. Teste es einfach einmal aus.

 

gruß

Zitat:

Bei Fahrten, die nicht zur Betriebsstätte - sondern an eine andere Arbeitsstätte, auch von zu Hause aus - gehen, handelt es sich um nachweispflichtige Zeiten!

Und wenn man den Lkw nicht an der Betriebsstätte übernimmt, sondern täglich (nahverkehr) an der Ladestelle ist es eine Dienstfahrt mit dem Pkw, die kann man VOLL von der Steuerabsetzen (hin und rückweg)

am 16. August 2010 um 18:26

Zitat:

Original geschrieben von viktanas

Gern. Stellt auf der genannten Seite Eure Frage und Ihr erhaltet Antwort von den Autoren zum Lehrbuch digitaler Tachograf. Die haben mir bisher immer helfen können.

 

Vorab: ab Arbeitsbeginn ist jede Arbeit zu dokumentieren, dass heißt, dass die Karte stecken bleibt bis zum Arbeitsende. Bei Fahrten, die nicht zur Betriebsstätte - sondern an eine andere Arbeitsstätte, auch von zu Hause aus - gehen, handelt es sich um nachweispflichtige Zeiten!

Da schreibst du nichts neues und unbekanntes

 

p.s. Wenn man bei Mc Donald essen geht sollte man kein Essen von Burger King mit dort mitbringen.;)

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Da schreibst du nichts neues und unbekanntes

p.s. Wenn man bei Mc Donald essen geht sollte man kein Essen von Burger King mit dort mitbringen.;)

YMMD :D

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