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Arbeitszeit

Hallo,

wie wird es in eurer Firma mit der Arbeitszeit gehalten?(Ich meine die 48 Std.Woche.)Ich glaube das Interessiert so wirklich niemanden.

MFG

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16 Antworten

Moin.

Warum sollte das interessieren? - Die Strafen für Überschreitungen sind in D nach wie vor so niedrig, dass sich keiner Sorgen machen muss.

gruß f

gibt es denn nun schon den neuen Strafenkattalog oder noch nicht,vor ca 3 Wochen war noch nichts da bin Kontrolliert worden und hab die Grünen gefragt aber die hatten da noch nichts und konnten auch noch nicht sagen wann da was kommt.

Das sich da keiner dran hält kannste so nich sagen,wir fahren häüfig nach und durch Frankreich und da wird auch auf sowas geachtet was nicht heissen soll das meine Karte immer zu 100% sauber ist aber wir müssen unsere Zeiten einhalten nur wenn ich 5h unterm Kran stehe kann ich auch nichts machen.

 

Aber ich habe auch manchmal den Eindruck als würden diese Regelungen nur auf dem Papier exestieren, wie neulich in Antwerpen ein Kollege der schon von D nach Antwerpen gefahren dort entladen bei einem anderen Kunden ca 4h auf seine Ladung gewartet hat geladen hat und dann noch nach Hause fahren wollte mit der Begründung na ich hab doch erst knapp 6h gefahren.Das seine Schichtzeit in einer halben Stunde voll wäre, war ihm egal.

von welchen 48 stunden redest du?

 

die von der ersten Wochenhälfte So. 22Uhr bis Mittwoch...?

 

oder von der zweiten Wochenhälfte Mittwoch bis Samstag abend?

 

Gruß an alle...

48 Std?- jeden Freitag frei!!! juhuuuuuuuuuuuu Gleich mal Dispo callen:p

am 27. September 2007 um 21:49

Der TE sollte mal bei 90h anfangen...

Wie kommt ihr eigentlich auf 48-Stunden?

Es ist schon richtig, dass die Basisarbeitszeit bei 8 h pro Tag und 6 Tagen pro Woche liegt. In § 21 a Abs. 4 ArbZG ist auch manifestiert, dass die Arbeitszeit wöchentlich nicht 48 Stunden überschreiten darf. Sie darf aber bis auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

Die Ruhezeiten bestimmen sich nach den Sozialvorschriften der Europäischen Gemeinschaften für Kraftfahrer und Beifahrer, sowie nach AETR.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Faktisch kann er das allerdings nicht, also muss das weiterhin der Arbeitnehmer machen und dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Hierzu gibt es aber auch konkrete Vorgaben, die in einem Urteil zusammengefasst wurden. In einem anderen Thread habe ich das sehr ausführlich erläutert, aber fragt mich nicht mehr, wie der heißt. Vielleicht findet den ja einer. Achso: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer schriftlich auffordern, die Arbeitszeiten aufzustellen und ihm vorzulegen.

Noch wäre zu beachten, dass die Arbeitszeit immer dem Kalender entspricht, während die Lenk- und Ruhezeiten vom Kalender abweichen können. Das kann dann schonmal aus dem Rahmen laufen.

Kommen wir zu den Ordnungswidrigkeiten:

Einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinweg zu beschäftigen ist ordnungswidrig.

Die Aufzeichnungen nicht oder nicht richtig zu erstellen oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufzubewahren ist auch ordnungswidrig.

Wer eine dieser Ordnungswidrigkeiten vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder das beharrlich wiederholt wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Wer nicht vorsätzlich, aber fahrlässig die Ordnungswidrigkeiten begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

 

Aber was ist denn Scania Chris, wenn jemand selbstständig fährt (Fahrer=Unternehmer)?

Dann gelten doch nur die Lenkzeitregelungen oder? Da kann man ja für sich selbst bestimmen, wie lange man arbeiten möchte.

Alles andere wäre zumindest unlogisch.....

Zitat:

Original geschrieben von FoxT

Aber was ist denn Scania Chris, wenn jemand selbstständig fährt (Fahrer=Unternehmer)?

Dann gelten doch nur die Lenkzeitregelungen oder? Da kann man ja für sich selbst bestimmen, wie lange man arbeiten möchte.

Alles andere wäre zumindest unlogisch.....

Diese Frage musste natürlich kommen. Ich hoffe nicht, dass Du zu denen gehörst, die mit irgendeiner Gewerbeanmeldung als selbständiger Fahrer bei einer dieser Abzockerfirmen arbeitest.

Das Arbeitszeitgesetz ist zum Schutz der Arbeitnehmer geschaffen worden. Wer selbst unternimmt, muss sich selbst schützen. Die Regeln gelten für den Unternehmer selbst nicht. Kenne auch keinen Unternehmer wirklich, der mit bis zu 10 h am Tag oder 60 h in der Woche klar kommen würde.

Deswegen sieht das Arbeitszeitgesetz auch eine Ausnahmeregelung für Führungskräfte vor. So kann für Führungskräfte eine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden, damit auch die angestellten Manager länger als 10/60 arbeiten dürfen.

das lustige an der sache ist doch das die mögliche fahrzeit in der woche, wir nehmen mal eine 6 tage woche, bei 56 stunden liegt... bei einer 5 tage woche sind es 47 stunden, also wenn man die volle lenkzeit haben will dürfte man theoretisch gesehen nur noch 1 stunde be/entladen. wer hält sich denn daran?? da wird halt immer auf pause gedrückt, klar, die fahrer bescheißen sich in der hinsicht selber, aber ich hab noch nie gehört das sich einer daran hält!

Zitat:

Original geschrieben von Corsalümmel

das lustige an der sache ist doch das die mögliche fahrzeit in der woche, wir nehmen mal eine 6 tage woche, bei 56 stunden liegt... bei einer 5 tage woche sind es 47 stunden, also wenn man die volle lenkzeit haben will dürfte man theoretisch gesehen nur noch 1 stunde be/entladen. wer hält sich denn daran?? da wird halt immer auf pause gedrückt, klar, die fahrer bescheißen sich in der hinsicht selber, aber ich hab noch nie gehört das sich einer daran hält!

Eigentlich liegt die Fahrtzeit nur bei 45 h/Woche, da Du in einem Zwei-Wochen-Zeitraum, auch überschneidend, maximal 90 h fahren darfst. Das ist mit der 561/2006 gekommen: [Art. 6 Abs. 3] Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten.

Somit hast Du zu den maximalen 60 h Arbeitszeit pro Woche noch 15 h. Aber auch das wird nicht wirklich klappen. Nur kann es m. E. nicht angehen, dass das nur so gemacht wird. Irgendwann müssen wir anfangen, all den Müll, welcher sich im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte so an strafwidrigem Verhalten angesammelt hat, aufzuräumen.

Der Fahrer zieht immer den Kürzeren! Alles ist darauf ausgerichtet, vorwiegend auf einem rumzutreten und das ist der Fahrer. Das schwächste Glied, was sich nicht wirklich zu wehren vermag.

Ich sehe es nicht so schwierig, wenn man tatsächlich für eine kurze Weile auf Pause stellt. Wenn ich beispielsweise eine Stunde zu warten habe und die für meine 45-Minuten-Pause nutze, dann ist das durchaus zu vertreten. Allerdings 4 oder gar noch mehr Stunden dann als Pause einzustellen, weil die Verlader keine Organisation haben oder die Dispo mal wieder unfähig war, das kann, meiner Meinung, nicht angehen.

Die Woche habe ich von meinem Chef gehört, dass er gar nicht existieren könnte, wenn er seine Fahrer nicht zu straffälligem Verhalten anleiten und diese es nicht tun würden. Sowas ist dann noch nicht einmal böse, sondern das ist eine der höchsten Steigerungsform. Es heißt nämlich nichts anderes, als dass er seine Mitarbeiter für den geschäftlichen Erfolg kriminalisieren muss. Das ist ein Bankrott-Erklärung, die man eher als Initiative für den Ausstieg aus dem Geschäft nutzen sollte, denn es um jeden Preis weiter zu führen.

am 28. September 2007 um 23:24

@ScaniaChris, woher hast du dein wissen immer? Bzw. woher hast du immer diese ganzen Informationen?

Moin.

Man muss klar sehen, dass das Fuhrgewerbe sich für Arbeitszeitbeschränkung der Fahrer noch nie interessiert hat. Als 1953 der Fahrtenschreiber und das Fahrtenbuch ("Lügenbuch") eingeführt wurde, hätte sich ja entscheidend etwas ändern müssen. Statt dessen wurde der zweite Fahrer im Fernverkehr langsam abgeschafft - es sind ja keine "Guten" mehr zu finden - und erwartet, dass einer das Programm alleine fährt. Wer es nicht fährt, fliegt ´raus. Kommt der nächste. Deswegen hat die Branche die mörderische Personalfluktuation und ein ordentlicher Fuhrbetrieb ist ein "Taubenschlag", in Arbeitsamtssprache "Durchlauferhitzer der gewerblichen Wirtschaft."

Damit sich bloß nichts ändert, wurde in Deutschland von interessierter Seite dafür gesorgt, dass die Bußen möglichst gering sind. Mir wurde von einem Vertreter der Gewerbeaufsicht mal auf meine Frage, warum meine 37 Stunden am Stück nur 300 DM kosten, erklärt, seine Behörde solle nur belehren und nicht strafen. Deswegen bezahlt man Arbeitzeit-Verstöße bei uns aus der Portokasse.

Zugegeben: In anderen Ländern ist es anders. Die niederländische IVW (vergleichbar unserem BAG) darf einen Fuhrbetrieb auch so lange schließen, bis die Arbeitzeiten durch entsprechende Planung (bei der sie helfen) eingehalten werden.

gruß f

Zitat:

Original geschrieben von VW-Heinz

@ScaniaChris, woher hast du dein wissen immer? Bzw. woher hast du immer diese ganzen Informationen?

Wie meinst Du das jetzt, VW-Heinz? In meinem Profil steht doch, warum ich informiert bin. Schau' doch einfach mal rein. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von trailerman

Moin.

Man muss klar sehen, dass das Fuhrgewerbe sich für Arbeitszeitbeschränkung der Fahrer noch nie interessiert hat. Als 1953 der Fahrtenschreiber und das Fahrtenbuch ("Lügenbuch") eingeführt wurde, hätte sich ja entscheidend etwas ändern müssen. Statt dessen wurde der zweite Fahrer im Fernverkehr langsam abgeschafft - es sind ja keine "Guten" mehr zu finden - und erwartet, dass einer das Programm alleine fährt. Wer es nicht fährt, fliegt ´raus. Kommt der nächste. Deswegen hat die Branche die mörderische Personalfluktuation und ein ordentlicher Fuhrbetrieb ist ein "Taubenschlag", in Arbeitsamtssprache "Durchlauferhitzer der gewerblichen Wirtschaft."

Damit sich bloß nichts ändert, wurde in Deutschland von interessierter Seite dafür gesorgt, dass die Bußen möglichst gering sind. Mir wurde von einem Vertreter der Gewerbeaufsicht mal auf meine Frage, warum meine 37 Stunden am Stück nur 300 DM kosten, erklärt, seine Behörde solle nur belehren und nicht strafen. Deswegen bezahlt man Arbeitzeit-Verstöße bei uns aus der Portokasse.

Zugegeben: In anderen Ländern ist es anders. Die niederländische IVW (vergleichbar unserem BAG) darf einen Fuhrbetrieb auch so lange schließen, bis die Arbeitzeiten durch entsprechende Planung (bei der sie helfen) eingehalten werden.

gruß f

In Deutschland kann man einen Betrieb auch schließen, aber dann ist das geringfügig endgültiger. ;) Unser Gewerberecht sieht da gewisse Möglichkeiten vor, welche ich noch aus meiner früheren Beschäftigung sehr gut kenne. Dass die dann nachher keine Firma mit gewerblichem Güterkraftverkehr mehr aufmachen, das ist dann aber besiegelt! Das sind aber Methoden für wirklich Uneinsichtige.

Die Sache ist aber die: Wenn wir Fahrer nicht irgendwann einmal anfangen, uns gegen die Kriminalisierung zu wehren, wird sich nie etwas ändern. Jeder kann da - mit nur geringen Gefahren - mithelfen. Meist ist sich aber jeder selbst am nächsten und lieber einen unmöglichen Job als gar keinen.

Ich hoffe darauf, dass die Bemühungen, das Ansehen für den Berufsstand aufzupolieren, fruchten. Das wird zwar noch eine Weile dauern und bis dahin ist jeder selbst etwas gefordert.

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