Arbeitsroller Totalschaden - Wer muss bezahlen?
Hallo 😉
ich habe ein Problem.
Ich arbeite in einem Lieferservice, in dem wir mit Rollern ausliefern.
Eines Tages müsste ich ca. nachts um 00:00 ausliefern nach der Lieferung fuhr ich natürlich wieder zum Betrieb. Als ich die Straße entlang fuhr kam mir ein Auto aus unbeleuchteter Straße entgegen ( ohne Licht und mit hoher Geschwindigkeit in einer 30er Zone) als Fahrer versucht man natürlich erst mal auszuweichen. Beim ausweichen bin ich in ein Graben ca. 70 cm tief mit Vorderrad runter geflogen.
Natürlich im Dunklem kein Nummernschild vom Auto gesehen. Und schob mein Roller zu unserer Firma.
Bei der Werkstatt (Private 2 Mann Werkstatt) stellte sich fest:
- Vordergabel gebrochen
- Ramen um ca. 4,3 cm verbogen
Nach der Aussage dieser Werkstatt:
- Roller TOTALSCHADEN
- Kein Grund diesen Roller zu unserer Firma zu Fahren
- Roller bleibt bei denen, dafür bekommt mein Chef eine Gutschrift über 50,- € (also kein anruf garnichts sondern einfahc schon 50 € gutgeschrieben bei anderer Reparatur von anderem ROller)
Nach unserem Vertrag ist es abgeregelt dass wir eine Selbstbeteiligung von bis zu 500 € haben.
Doch es liegt KEINE Rechnung der Werkstatt und KEIN Brief der Versicherung, wo steht dass sie es nicht zahlen, vor.
Zu mir:
18 Jahre, Schüller und angestellt bei der Firma als 450,- € Basis an.
Die Selbstbeteiligung kann ich natürlich nicht Zahlen da ich keine ganze 450€ verdiene sondern nur höchstens 300 - 350 € monatlich und auf dieses Geld sehr stark angewiesen.
Meine Frage: MUSS ich diese 500 € zahlen oder kann man es irgendwie rechtlich zur Freistellung bringen?
Bin jetzt ratlos und hoffe über jede Hilfe & Tipp hier.
Im voraus ein Danke an alle die mir dabei helfen könnten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
0:00 Uhr ? Stichwort Jugendarbeitsschutzgesetz.Zitat:
Original geschrieben von EugenKast
Eines Tages müsste ich ca. nachts um 00:00 ausliefern ...
Fällt er mit 18 Jahren denn überhaupt noch darunter, so als Volljähriger ?
41 Antworten
ok danke ich war echt ratlos weil ich das geld zur Zeit garnicht Zahlen kann dann würd ich ma sagen ich schreibe abends alles was und wie gelaufen ist.
da ich jetzt erst zum Anwalt fahre und dann zu den Chefs deswegen
ciao bis heute abend
und DANKE für eure Tipps 🙂
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Ob ein solcher Passus nicht evtl sogar Sittenwidrig ist, interessiert hier wohl nicht????Unterschreiben kann man viel, deswegen muss es noch längst keine Rechtsgültigkeit haben.
naja ich habe vor jahren mal einen kleinen "rechtsstreit" mit meinem arbeitgeber (um eine ganz andere sache= wobei mein vertrag von einem guten anwalt komplett durchleuchtet wurde. seine aussage damals "sie müsen nur.......und beim fahrlässigen raushängen ihres firmenwagen zahlen sie die sb." insoweit ist eine übernahme der sb bei groben unfug durchaus "normal". ist ja auch bei jedem mietwagen so.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
... insoweit ist eine übernahme der sb bei groben unfug durchaus "normal".
Hmmm ...
Gruß vom bösen Dieter
Ich bleibe dabei... es ist Sinnfrei...
Warum sollte der Chef sich dadurch beeindrucken lassen?
Ich kann auch mein Auto in den Graben fahren und behaupten da war ein Auto das mich abgedrängt hat... und auch wenn ich Lüge kann ich eine Anzeige machen... es kommt ja eh nichts bei rum somit bleibt wohl auch meine Falschaussage Straffrei.
Insofern... wenn der Chef im TE den schuldigen sieht, wird da auch die Anzeige vermutlich nichts ändern...
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Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
Hmmm ...Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
... insoweit ist eine übernahme der sb bei groben unfug durchaus "normal".
Gruß vom bösen Dieter
das heisst rechtlich durchaus anders 😉 ist mir bewust...
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Ich bleibe dabei... es ist Sinnfrei...Warum sollte der Chef sich dadurch beeindrucken lassen?
Ich kann auch mein Auto in den Graben fahren und behaupten da war ein Auto das mich abgedrängt hat... und auch wenn ich Lüge kann ich eine Anzeige machen... es kommt ja eh nichts bei rum somit bleibt wohl auch meine Falschaussage Straffrei.Insofern... wenn der Chef im TE den schuldigen sieht, wird da auch die Anzeige vermutlich nichts ändern...
Was der Chef sehen will ist seine Sache, was Rechtens ist wird im Endeffekt irgendwann notfalls ein Richter entscheiden.
Es geht hier nicht um ein Privatfahrzeug oder eine Privatfahrt sondern um ein Arbeitsmittel und was das angeht ist die Arbeitnehmerhaftung deutlich!!!
Letzteres habe ich nie in Frage gestellt, oder?
Aber wie gesagt, in diesem Fall ist eine Anzeige Recht Sinnfrei... in der Hinsicht kann ich den TE schon verstehen.
Ich hätte sie vermutlich dennoch gemacht um irgendwas in der Hand zu haben.
Also Leute noch mal danke für eure Kommentare, Tipps und sonstiges 😉
War mit meinem Anwalt bei meinem Chef. Die Sache würde jetzt so geklärt dass ich lohnverkürzerung bekomme um 1,5€ pro std. und das für 3 monate 😉
Er hat gemeint es ist nicht so dass er mich schuldig sieht und / oder das geld von mir abzoqen will, sondern dass er ein bisschen geld für das neugekaufte roller für mich wieder drin ist. Und entschuldigt hat er sich auch, weil er mich vor paar Tagen zu sau gemacht hat und gemeint hat dass er die selbstbeteiligung in voller höhe zurück will.
Damit war ich jetzt natürlich einverstanden und das Problem jetzt gelöst wurde.
Vielen dank noch mal an alle
Zitat:
Original geschrieben von EugenKast
Nein 1. Über 18 JahreZitat:
0:00 Uhr ? Stichwort Jugendarbeitsschutzgesetz.
Hab's inzwischen bemerkt. Ich meinte "Schüler, u 18 Jahre" gelesen zu haben. War schon spät, sry.
Aber wie gesagt, zählen würde ich da genau Null, sowas gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers und kann nicht auf dich abgewälzt werden.
Zitat:
Original geschrieben von EugenKast [/]
War mit meinem Anwalt bei meinem Chef. Die Sache würde jetzt so geklärt dass ich lohnverkürzerung bekomme um 1,5€ pro std. und das für 3 Monate.
Wieviele Stunden im Monat arbeitest du ?
Deinen Anwalt möchte ich nicht haben, ich behaupte dass sich in einem 450 EUR AV keine Selbstbeteiligung rechtswirksam vereinbaren lässt, ganz abgesehen davon dass garnicht feststeht welcher Schaden denn überhaupt entstanden ist.
Falls du natürlich um des lieben Friedens Willen mit der Regelung einverstanden bist ist das was anderes, aber ich würde schauen aus so einem Laden schnellstmöglich wegzukommen.
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Deinen Anwalt möchte ich nicht haben, ich behaupte dass sich in einem 450 EUR AV keine Selbstbeteiligung rechtswirksam vereinbaren lässt, ganz abgesehen davon dass garnicht feststeht welcher Schaden denn überhaupt entstanden ist.
doch: ein totalschanden. also muss ein neuer roller her.
Klar. Und WBW und RW legt irgendeine Hinterhofbude nach dem 3. Bier fest.
🙄
Aber Hauptsache mal wieder einen Beitrag ausgespuckt ...